Datenschutz im Unternehmen: Umfassender Leitfaden für KMU

Sarah Op den Camp
Sarah Op den Camp
8.6.2025
Datenschutz in KMU Unternehmen erklärt durch Schulungsleiter

Warum Datenschutz für Unternehmen unverzichtbar ist

Als Rechtsanwältin bei ODC Legal betreue ich Unternehmen in verschiedenen rechtlichen Belangen – und eines der drängendsten Themen, das mir in meiner täglichen Beratungspraxis immer wieder begegnet, ist der Datenschutz.

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen erlebe ich, wie anspruchsvoll die Umsetzung von Datenschutzgesetzen, wie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sein kann. Gleichzeitig sehe ich, wie entscheidend ein durchdachtes Datenschutzkonzept für den langfristigen Unternehmenserfolg ist.

Mit diesem Leitfaden möchte ich Ihnen klare, umsetzbare Anleitungen an die Hand geben – ohne juristisches Fachchinesisch. Basierend auf meiner mehrjährigen Erfahrung in der datenschutzrechtlichen Beratung von KMU zeige ich Ihnen die wichtigsten Pflichten, praktischen Maßnahmen und aktuellen Entwicklungen – speziell zugeschnitten auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens.

Datenschutz Management Plattform

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die DSGVO gilt EU-weit seit Mai 2018 und wird in Deutschland durch das BDSG-neu sowie TTDSG/TDDDG ergänzt
  • KMU müssen Transparenzpflichten (Datenschutzerklärung, Informationspflichten), Dokumentationspflichten (Verfahrensverzeichnis, DSFA) und Schutzmaßnahmen (Zugriffskontrollen, Verschlüsselung, Mitarbeiterschulungen) erfüllen
  • Ab 20 Mitarbeitern mit regelmäßiger Datenverarbeitung ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht (auch bei Gesundheitsdaten u.a. speziellen Datenkategorien)
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 20 Mio. € oder 4% des Jahresumsatzes – auch KMU wurden bereits mit empfindlichen Strafen belegt
  • Betroffene haben umfassende Rechte (Auskunft, Löschung, Datenübertragbarkeit), für die Unternehmen geeignete Prozesse bereitstellen müssen
  • Regelmäßige Datenschutzeinweisungen der Mitarbeiter, Notfallpläne für Datenpannen und der Einsatz von Compliance-Tools gehören zu den wichtigsten praktischen Maßnahmen

Die Datenschutz-Herausforderung für KMU: Pflicht und Chance zugleich

Vorteile von gutem Datenschutz in Unternehmen

Sie als Unternehmer stehen vor einer besonderen Herausforderung: KMU bilden mit 99,3% das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und verarbeiten täglich eine Vielzahl personenbezogener Daten – von Kundendaten über Mitarbeiterinformationen bis hin zu Geschäftspartner-Details.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) haben jedoch erheblichen Aufwand mit sich gebracht, der gerade für kleinere Betriebe oft schwer zu stemmen ist.

Warum sollten Sie dennoch in guten Datenschutz investieren? Aus meiner Praxiserfahrung kann ich Ihnen versichern: Es geht um weit mehr als nur rechtliche Absicherung. Ein Datenschutzverstoß kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden – das ist richtig.

Doch ein vorbildlicher Umgang mit personenbezogenen Daten schafft vor allem Vertrauen bei Ihren Kunden und kann zum echten Wettbewerbsvorteil werden.

In einer Zeit, in der Daten als "das neue Gold" gelten, wird verantwortungsvoller Umgang mit ihnen zunehmend zum Qualitätsmerkmal.

In meiner Beratungspraxis beobachte ich außerdem aktuelle Entwicklungen wie das geplante Beschäftigtendatenschutzgesetz, das EU-US Data Privacy Framework und die EU-KI-Verordnung, die Unternehmen vor neue Herausforderungen stellen. Eine Bitkom-Studie verdeutlicht das Problem:

75% der befragten Unternehmen fühlen sich durch Datenschutzanforderungen bei Innovationen ausgebremst – kleine und mittlere Unternehmen sind davon besonders betroffen.

Rechtsgrundlagen des Datenschutzes

Europäische Datenschutzgrundlagen

DSGVO als europäische Basis

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bildet seit Mai 2018 die einheitliche rechtliche Grundlage für den Datenschutz in der gesamten Europäischen Union. Unternehmen müssen sich über die aktuelle Rechtslage informieren und diese einhalten, um Risiken wie Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Sie verfolgt zwei zentrale Ziele: den Schutz personenbezogener Daten und die Schaffung von Transparenz für Betroffene. Die Verordnung gilt dabei ausnahmslos für alle Unternehmen innerhalb der EU – ob Konzern oder Kleinbetrieb.

BDSG-neu als nationale Ergänzung

In Deutschland wird die DSGVO durch das novellierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) ergänzt. Dieses regelt nationale Besonderheiten wie etwa die Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten oder Bußgeld-Höchstbeträge.

Bemerkenswert ist, dass in Deutschland teilweise höhere Anforderungen an den Datenschutz gestellt werden als in anderen EU-Ländern.

TTDSG und sein Nachfolger TDDDG

Seit 2024 gibt es mit dem TDDDG (Nachfolger des TTDSG) ein neues Gesetz für den Bereich Telekommunikation und Internet. Es regelt unter anderem den Umgang mit Cookies, Online-Werbung und bestimmten Anwendungen wie der Videoüberwachung.

Besonders wichtig ist hierbei die Veröffentlichung der E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten, damit beispielsweise E-Mails an ihn oder seinen Vertreter gerichtet werden können, wodurch ein sicherer Austausch gewährleistet wird.

Besonders für Unternehmen mit Website und digitalen Marketing-Aktivitäten sind die Regelungen relevant.

Die sieben Grundsätze der DSGVO

Die DSGVO basiert auf sieben fundamentalen Grundsätzen, die in Artikel 5-8 festgelegt sind:

  1. Rechtmäßigkeit: Jede Datenverarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage (z.B. Einwilligung, Vertrag, berechtigtes Interesse). Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn sie zur Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, und unterliegt den rechtlichen Rahmenbedingungen gemäß der DSGVO.
  2. Zweckbindung: Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke verarbeitet werden
  3. Datenminimierung: Es dürfen nur Daten erhoben werden, die für den angegebenen Zweck notwendig sind
  4. Richtigkeit: Personenbezogene Daten müssen sachlich richtig und aktuell sein
  5. Speicherbegrenzung: Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck erforderlich ist
  6. Integrität und Vertraulichkeit: Daten müssen angemessen geschützt werden (technisch und organisatorisch)
  7. Rechenschaftspflicht: Unternehmen müssen die Einhaltung aller Grundsätze nachweisen können

Für jeden dieser Grundsätze müssen Unternehmen nachweisbare technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen. Die IHK München bietet hierzu detaillierte Erläuterungen und praktische Umsetzungshilfen an.

Die Rechte der Betroffenen

Liste der Datenschutzrechte der Betroffenen

Durch die DSGVO erhalten EU-Bürger umfangreiche Rechte im Umgang mit ihren personenbezogenen Daten:

  • Auskunftsrecht: Betroffene können erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind. Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass auch das Datum der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten eine wesentliche Rolle spielt, da es unter den Schutz der Datenschutzgesetze fällt.
  • Recht auf Berichtigung: Falsche Daten müssen korrigiert werden
  • Recht auf Löschung: Das berühmte “Recht auf Vergessenwerden”
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Temporäres Verarbeitungsverbot
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Daten müssen in strukturiertem Format bereitgestellt werden
  • Widerspruchsrecht: Gegen bestimmte Verarbeitungen kann Einspruch erhoben werden

Für all diese Rechte müssen Unternehmen geeignete Prozesse etablieren – etwa klare Kriterien für Auskunftsersuchen oder standardisierte Löschroutinen.

Pflichten für Unternehmen

Informations- und Transparenzpflichten

Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, Kunden und Mitarbeiter transparent über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Dies umfasst Angaben darüber, welche Daten gespeichert werden, zu welchem Zweck dies geschieht, wie lange die Daten aufbewahrt werden und wer die Empfänger dieser Daten sind.

Darüber hinaus müssen Sie detaillierte Informationen über die Art der Daten und deren Verarbeitung bereitstellen.

Eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Website und in Ihren AGB ist rechtlich verpflichtend. Diese Erklärung muss die Rechte der betroffenen Personen verständlich darlegen und Ihre Kontaktdaten als Verantwortlicher enthalten.

Besondere Aufmerksamkeit verdient das Thema Einwilligungen: Wenn Sie Daten außerhalb vertraglicher Pflichten erheben möchten – beispielsweise wenn Sie das Geburtsdatum für Marketingzwecke nutzen wollen – benötigen Sie eine freiwillige, informierte und explizite Einwilligung der betroffenen Person. Diese Einwilligung muss jederzeit widerrufbar sein.

Dokumentationspflichten

Datenschutzdokumente

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)

Das VVT ist ein zentrales Dokument des betrieblichen Datenschutzes. Gemäß Artikel 30 DSGVO müssen KMU (sofern nicht die Ausnahmeregelung greift) ein solches Verzeichnis führen. Darin werden alle Datenflüsse, Verarbeitungszwecke und Schutzmaßnahmen dokumentiert. Das VVT dient als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und ist ein wichtiges Instrument zur Selbstkontrolle.

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Wenn Ihr Unternehmen risikoreiche Datenverarbeitungen durchführt – etwa bei Gesundheitsdaten oder systematischer Überwachung – ist eine DSFA gesetzlich vorgeschrieben. Die Ergebnisprotokolle dieser Risikobewertung müssen aufbewahrt werden und dienen als Nachweis, dass Sie potenzielle Risiken erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen haben.

Verträge zur Auftragsverarbeitung

Für jede Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern, die in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten – sei es ein Cloud-Anbieter, ein IT-Dienstleister oder eine Marketing-Agentur – ist ein rechtskonformer Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) erforderlich.

Der Inhalt der Auftragsverarbeitung muss dabei genau beschrieben werden, einschließlich der Regelungen zur Vertraulichkeit und Sicherheit der personenbezogenen Daten. Wie eRecht24 hervorhebt, handelt es sich hierbei um einen der wichtigsten Aspekte im Unternehmens-Datenschutz.

Technische und organisatorische Maßnahmen

Symbolische Darstellung von technischen Datenschutz Maßnahmen

Zugriffsschutz

Der Zugriff auf personenbezogene Daten muss streng kontrolliert werden. Implementieren Sie geeignete Maßnahmen wie Passwortschutz und ein funktionierendes Berechtigungskonzept. Nur befugte Personen dürfen Zugang zu sensiblen Daten erhalten, und diese Zugriffe sollten protokolliert werden.

Verschlüsselung

Sensible Daten auf Servern und mobilen Geräten sollten verschlüsselt gespeichert werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt sogar, die Verschlüsselung in eigene Hände zu nehmen und nicht vollständig auf Drittanbieter zu vertrauen.

Backup und Notfallplan

Regelmäßige Datensicherungen gehören zum DSGVO-Standard. Ebenso wichtig ist ein klarer Notfallplan für Datenverluste. Wenn beispielsweise ein USB-Stick mit Kundendaten verloren geht, sollten alle Mitarbeiter wissen, wie sie reagieren müssen und wer zu informieren ist.

Mitarbeiter-Schulungen

Ein Schwerpunkt des betrieblichen Datenschutzes liegt auf der regelmäßigen Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter. Jährliche Schulungen helfen, Unachtsamkeiten zu vermeiden, die häufig die Ursache für Datenschutzverstöße sind. Die DSGVO fordert explizit, dass Beschäftigte ausreichend über den Umgang mit personenbezogenen Daten informiert sind.

Datenschutzmanagement

Auch kleinere Unternehmen sollten ein einfaches Datenschutz-Managementsystem (DSMS) einführen. Dieses regelt Verantwortlichkeiten, Abläufe und Kontrollprozesse und sorgt dafür, dass alle datenschutzrelevanten Aspekte regelmäßig überprüft werden.

Datenschutz im KMU-Alltag

Datenarten im Betrieb und ihr Schutzbedarf

Verschiedene Arten von Daten auf einen Blick

Im Unternehmensalltag werden viele unterschiedliche personenbezogene Daten verarbeitet. Zu den häufigsten gehören:

  • Kundenkontaktdaten: Namen, E-Mail-Adressen, Zahlungsinformationen, IP-Adressen
  • Bewerberdaten: Lebensläufe, Zeugnisse, Kontaktdaten
  • Mitarbeiterdaten: Personalakten, Bankverbindungen, Krankmeldungen
  • Lieferantendaten: Kontaktpersonen, Vertragsdetails

Besonders schutzbedürftig sind die “besonderen Kategorien” personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO, darunter Gesundheitsdaten, religiöse Überzeugungen oder biometrische Daten. Diese dürfen nur mit zusätzlicher Rechtsgrundlage verarbeitet werden.

Datensparsamkeit und Zweckbindung in der Praxis

Der Grundsatz der Datenminimierung bedeutet: Erheben Sie nur Daten, die für den jeweiligen Zweck tatsächlich erforderlich sind. Bei einer Bestellung benötigen Sie beispielsweise Name und Adresse, nicht aber das Geburtsdatum, wenn es keinen triftigen Grund dafür gibt.

Nach Abschluss eines Auftrags sind personenbezogene Daten grundsätzlich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Für verschiedene Dokumenttypen gelten unterschiedliche Aufbewahrungsfristen:

Dokumenttyp Aufbewahrungsfrist
Handelsrechtliche Unterlagen 6 Jahre
Buchungsbelege, Jahresabschlüsse 10 Jahre
Personalakten 3 Jahre nach Ausscheiden
Bewerberdaten 6 Monate nach Absage

Internes Prozedere für effektiven Datenschutz

Datenschutzverantwortlicheiten im Unternehmen

Auch wenn in kleineren Unternehmen oft nur wenige Personen mit dem Datenschutz befasst sind, sollten die Zuständigkeiten klar definiert sein. Die Datensicherheit spielt hierbei eine zentrale Rolle, da sie nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllt, sondern auch das Vertrauen der Kunden stärkt und Geschäftsrisiken minimiert. Legen Sie fest:

  • Wer der Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Fragen ist
  • Wer die Datenschutzerklärung aktualisiert
  • Wie mit Auskunftsersuchen umgegangen wird
  • Wer bei Datenpannen zu informieren ist

In Zweifelsfällen kann es sinnvoll sein, einen externen Datenschutzbeauftragten oder Berater hinzuzuziehen – auch wenn Ihr Unternehmen (noch) nicht zur Bestellung eines DSB verpflichtet ist.

Risiken und Chancen des Datenschutzes für KMU

Ein Datenschutzverstoß kann für KMU existenzgefährdend sein. Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten kann zu erheblichen rechtlichen Folgen führen, einschließlich Meldepflichten an die Aufsichtsbehörde und möglichen Sanktionen.

Alarmierende Beispiele aus der Praxis: DSGVO-Bußgelder für den Mittelstand

Die Zeiten, in denen nur Großkonzerne mit Strafen rechnen mussten, sind längst vorbei. Die Datenschutzbehörden haben ihren Fokus inzwischen deutlich erweitert – auch kleinere und mittlere Unternehmen werden konsequent zur Rechenschaft gezogen. Hier einige eindrucksvolle Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit:

Unternehmen/Bereich Höhe des Bußgelds Jahr Verstoß/Anlass
Hamburger Forderungsmanagement-Dienstleister 900.000 € 2023 Personenbezogene Daten wurden nach Ablauf der Löschfristen bis zu fünf Jahre lang gespeichert. Quelle
Mittelständischer Onlinehändler 140.000 € 2024 Videoaufnahmen nach Auskunftsanfrage gelöscht, statt sie zurückzuhalten (Verletzung Betroffenenrechte). Quelle
Mittelständisches Handelsunternehmen 90.000 € 2024 Werbe-E-Mails trotz Widerspruch des Kunden versendet (Missachtung des Widerspruchsrechts). Quelle

Laut einer Analyse von Security Insider und Lawpilots zeigen diese Fälle ein deutliches Muster: Besonders häufig werden Verstöße gegen Löschpflichten, Betroffenenrechte und unzureichende technische Schutzmaßnahmen geahndet.

Dabei spielen für die Behörden weder die Unternehmensgröße noch angebliche Unwissenheit eine schützende Rolle.

Was in der öffentlichen Diskussion oft untergeht: Neben den direkten finanziellen Sanktionen kommen weitere Kosten hinzu – von Rechtsberatung über Verfahrenskosten bis hin zu notwendigen technischen Nachrüstungen.

Und nicht zu vergessen: Der immaterielle Schaden durch Reputationsverlust und Kundenabwanderung übersteigt in vielen Fällen die unmittelbaren Bußgelder.

Die positive Kehrseite: Datenschutz als Wettbewerbsvorteil

Andererseits bedeutet ein vorbildlicher Datenschutz auch:

  • Gesteigertes Vertrauen der Kunden
  • Geringeres Risiko von Datenverlusten
  • Potenzieller Wettbewerbsvorteil gegenüber weniger sorgfältigen Mitbewerbern

In meiner Beratungspraxis erlebe ich immer häufiger, dass Unternehmen, die Datenschutz als Qualitätsmerkmal begreifen und offensiv kommunizieren, deutliche Vorteile im Markt erzielen. Gerade im B2B-Bereich wird ein nachweislich solides Datenschutzkonzept zunehmend zum entscheidenden Auswahlkriterium bei der Lieferanten- und Dienstleisterwahl.

Tools und Hilfsmittel für effizientes Datenschutzmanagement

KMU können auf spezialisierte Software zurückgreifen, um den Datenschutz effizient zu managen. Dazu gehören:

  • Datenschutz-Management-Systeme (z.B. DataGuard, Sealed)
  • Consent-Manager für Websites
  • Audit-Software
  • Automatisierte Datenschutzberichte

Auch Vordrucke und Checklisten, etwa der IHK-Datenschutz-Check, können die Umsetzung erleichtern. Je nach Branche können zusätzlich spezifische Anforderungen gelten – im Gesundheitswesen, im öffentlichen Sektor oder bei Finanzdienstleistungen sind die Vorgaben oft noch strenger.

Aktuelle Entwicklungen & Trends

Künstliche Intelligenz und Datenschutz: Neue Herausforderungen für KMU

KI-Datenschutz Compliance Pyramide

Die zunehmende Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen eröffnet einerseits enorme Chancen, stellt aber im Bereich Datenschutz KMU vor besondere Herausforderungen. Die DSGVO gilt uneingeschränkt, sobald KI-Systeme personenbezogene Daten verarbeiten – sei es bei der Analyse, Speicherung, Auswertung, Generierung oder beim Training auf Basis solcher Daten.

In meiner Beratungspraxis sehe ich, dass viele KMU sich der datenschutzrechtlichen Implikationen beim Einsatz von KI nicht vollständig bewusst sind. Dabei gibt es klare Anforderungen:

  • Rechtsgrundlage schaffen: Jede KI-Anwendung mit personenbezogenen Daten benötigt eine klare Rechtsgrundlage nach DSGVO. In der Praxis kommen meist berechtigtes Interesse, Vertragserfüllung oder Einwilligung in Betracht.
  • Transparenz gewährleisten: Betroffene müssen darüber informiert werden, wie und zu welchem Zweck die KI ihre Daten verarbeitet. Auch die Logik automatisierter Entscheidungen ist offenzulegen.
  • Datenminimierung beachten: Implementieren Sie Ihre KI-Lösungen so, dass nur die zwingend erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
  • Technische Schutzmaßnahmen umsetzen: Der Schutz vor unbefugtem Zugriff und Datenlecks ist durch angemessene IT-Sicherheitsmaßnahmen sicherzustellen.
  • Auftragsverarbeitung regeln: Bei externen KI-Dienstleistern sind Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO zwingend notwendig.
  • Dokumentation führen: KI-Systeme und ihre Datenverarbeitungsprozesse müssen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert werden.

Besonders herausfordernd für KMU sind dabei oft der Ressourcenmangel (fehlende Fachkräfte wie Data Scientists oder IT-Sicherheitsexperten), die Komplexität der Regulierung und das erhöhte Risiko von Datenschutzverletzungen.

Empfehlungen für rechtssichere KI-Nutzung

Um KI datenschutzkonform zu nutzen, empfehle ich kleinen und mittleren Unternehmen:

  1. Entwickeln Sie frühzeitig eine Datenschutz- und KI-Strategie mit klaren Verantwortlichkeiten
  2. Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit KI und Datenschutz
  3. Prüfen Sie KI-Anwendungen sorgfältig auf Datenschutzkonformität, idealerweise mit externer Unterstützung
  4. Integrieren Sie Datenschutzprinzipien ("Privacy by Design") von Anfang an
  5. Überprüfen und aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Sicherheitsmaßnahmen und Dokumentation

Ein besonders hilfreiches Werkzeug für KMU hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) entwickelt: Die KI-Checkliste bietet eine strukturierte Anleitung zur datenschutzkonformen Einführung von KI-Anwendungen.

Sie führt Schritt für Schritt durch alle relevanten Prüfpunkte – von der Festlegung des Verarbeitungszwecks über die Risikoabschätzung bis hin zu den technischen Maßnahmen. Ich kann diese Checkliste aus meiner Beratungspraxis wärmstens empfehlen, da sie komplexe Anforderungen auf praktische Handlungsschritte herunterbricht.

Mit Blick auf die a EU-KI-Verordnung (AI Act) ist es ratsam, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen. Wer jetzt in Datenschutzkompetenz und sichere KI-Implementierung investiert, kann die Potenziale der Technologie rechtssicher und wettbewerbsfähig nutzen – und vermeidet teure Nachbesserungen oder gar Bußgelder. Auch wenn der AI-Act bis August 2026 schrittweise umgesetzt wird, gelten bereits jetzt Pflichten. Bereits seit dem 2. Februar 2025 müssen alle Personen, die KI-Systeme bedienen oder nutzen, über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit KI verfügen.

EDSA-Leitfaden für KMU

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat einen speziellen Leitfaden für kleine und mittlere Unternehmen veröffentlicht, der grundlegende Informationen zu Datenschutzpflichten bietet. Er enthält praxisnahe Empfehlungen zur Umsetzung der DSGVO, insbesondere im Hinblick auf Betroffenenrechte und den Umgang mit Datenschutzverletzungen.

Der Leitfaden ist besonders wertvoll, da er die komplexen Anforderungen der DSGVO in verständlicher Form aufbereitet und konkrete Handlungsanweisungen gibt.

Stärkere Kontrolle durch Datenschutzbehörden

Die Datenschutzaufsichtsbehörden verschärfen ihre Kontrollen im Jahr 2025 deutlich. Unternehmen müssen sich auf intensivere Prüfungen und empfindlichere Bußgelder einstellen.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Einhaltung der Betroffenenrechte, wie dem Recht auf Löschung, Berichtigung und Datenübertragbarkeit.

Die Behörden nehmen verstärkt auch kleinere Unternehmen ins Visier und führen vermehrt anlasslose Prüfungen durch. Diese Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit eines proaktiven Datenschutzmanagements für alle Unternehmensgrößen.

Beschäftigtendatenschutzgesetz: Neue Regeln für den Personalbereich

Der Referentenentwurf zum Beschäftigtendatenschutzgesetz (BeschDG) vom Oktober 2024 bringt wichtige Neuerungen für den Einsatz von KI im Personalbereich. Im Fokus steht insbesondere die Auswertung von Arbeitsdaten.

KMU sollten sich darauf einstellen, transparente Regelungen einzuführen, die den Einsatz von Algorithmen bei Personalentscheidungen klar regeln.

Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist dabei von zentraler Bedeutung, um den rechtlichen Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden.

EU-US Data Privacy Framework: Sichere Datenübertragung in die USA

Seit Juli 2023 gibt es mit dem EU-US Data Privacy Framework einen Nachfolger des Privacy Shield. Er ermöglicht unter strengen Auflagen die Übertragung personenbezogener Daten in die USA. Für KMU, die US-Dienste wie Cloud-Lösungen, CRM-Systeme oder Marketing-Tools nutzen, bedeutet das: Sie müssen prüfen, ob die genutzten Anbieter nach dem neuen Framework zertifiziert sind.

Besonders für Online-Shops ist es wichtig, rechtssichere Lösungen zu schaffen, um den komplexen rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden und die Bedürfnisse von Unternehmern und Kunden zu erfüllen.

EU-KI-Verordnung: Datenschutzkonforme Nutzung künstlicher Intelligenz

Die EU-KI-Verordnung wird im August 2026 vollständig in Kraft treten. Doch schon heute gilt: Wenn KI in Produkten oder Services eingesetzt wird, müssen die DSGVO-Grundsätze beachtet werden. Besonders wichtig sind Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Datenschutz-Folgenabschätzungen bei automatisierten Entscheidungen. Zudem sind Unternehmen bereits seit Februar 2025 verpflichtet, Mitarbeitende die mit KI arbeiten hinreichend zu schulen.

Aktuelle EuGH-Rechtsprechung 2024

Der Europäische Gerichtshof hat 2024 wichtige Klarstellungen zum Thema Datenminimierung und Zweckbindung getroffen, unter anderem in Urteilen zu Meta (Facebook). Die Botschaft ist eindeutig: Alle Unternehmen – nicht nur die großen Plattformen – müssen genau prüfen, welche Daten tatsächlich für ihre Zwecke notwendig sind.

Die Zweckgebundenheit bei der Datenerhebung spielt hierbei eine zentrale Rolle, da Unternehmen nur Daten für festgelegte Zwecke erheben und nutzen dürfen, um den Datenschutzanforderungen gerecht zu werden.

Saisonale Faktoren im Datenschutz

Obwohl Datenschutzthemen nicht stark saisonal schwanken, gibt es Perioden erhöhter Aufmerksamkeit:

  • Der internationale Datenschutztag am 28. Januar
  • Der Jahrestag der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) im Mai
  • Der Jahreswechsel, wenn häufig neue Gesetze in Kraft treten

Diese Zeitpunkte ziehen oft verstärkte Medienberichterstattung nach sich und können für die eigene Datenschutz-Kommunikation genutzt werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Bedeutung verschiedener wichtiger Themen im Zusammenhang mit Datenschutz zu betonen, wie den Datenschutzbeauftragten, die Auftragsverarbeitung und das Verfahrensverzeichnis, um sicherzustellen, dass Unternehmen die Anforderungen der DSGVO einhalten.

Internationaler Vergleich

EU-Datenschutz vs. Drittländer

Die EU hat den Datenschutz als Grundrecht verankert. In Drittländern außerhalb der EU sind Ausgleichsregelungen nötig, um ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Die Europäische Kommission hat bisher nur mit wenigen Ländern (darunter die Schweiz und Japan) sogenannte Angemessenheitsbeschlüsse gefasst. Für die USA gilt der bereits erwähnte neue Rechtsrahmen des EU-US Data Privacy Framework.

Wichtig für deutsche KMU: Sie müssen sich an die EU-Regeln halten, wenn sie Daten von EU-Bürgern verarbeiten – unabhängig davon, wo diese Verarbeitung stattfindet.

Die EU-Strategie: Datenschutz als Qualitätsmerkmal

Die EU verfolgt einen datenschutzorientierten Ansatz, der Prinzipien wie “Privacy by Design” und “Privacy by Default” in den Mittelpunkt stellt. Die DSGVO hat die frühere Datenschutzrichtlinie 95/46/EG abgelöst und bildet nun den rechtlichen Rahmen für den Datenschutz in der Europäischen Union. Datenschutz wird dabei als Markenzeichen und Qualitätsmerkmal europäischer Produkte und Dienstleistungen positioniert.

Für KMU im internationalen Handel bedeutet dies: Sie müssen die DSGVO auf alle personenbezogenen Daten anwenden, auch wenn die Kunden aus Ländern wie den USA oder China stammen.

Datenschutz-Globalisierung: Internationale Entwicklung

Interessanterweise orientieren sich immer mehr Länder weltweit am europäischen Datenschutzmodell. Beispiele sind der California Consumer Privacy Act (CCPA) in Kalifornien oder das Datenschutzgesetz (DSG) in der Schweiz. Diese Orientierung an europäischen Datenschutzmodellen bietet Unternehmen eine erste Übersicht und Anleitung, um wesentliche Aspekte des Datenschutzes zu verstehen und zu berücksichtigen.

KMU, die exportieren, sollten parallele Pflichten in verschiedenen Rechtsräumen prüfen. Internationale Zertifikate wie ISO 27001 oder EuroPriSe können dabei als Vertrauenssignal dienen. Für den Datentransfer in die USA empfiehlt es sich zu prüfen, ob die US-Partner am Data Privacy Framework teilnehmen.

Wann braucht Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) ist in Deutschland in folgenden Fällen verpflichtend:

  • Wenn mindestens 20 Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Eine "Stelle" im Sinne der DSGVO kann dabei eine natürliche oder juristische Person oder eine Behörde sein, die personenbezogene Daten verarbeitet oder für deren Verarbeitung verantwortlich ist.
  • Wenn besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden (z.B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten)
  • Wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen, regelmäßigen und systematischen Überwachung von Personen besteht

Der Datenschutzbeauftragte kann sowohl ein Mitarbeiter des Unternehmens (interner DSB) als auch ein externer Dienstleister sein. Wichtig ist, dass er über das nötige Fachwissen verfügt und keine Interessenkonflikte hat – er sollte also nicht gleichzeitig in der Geschäftsführung, IT-Leitung oder Personalabteilung tätig sein.

Auch wenn die gesetzliche Pflicht nicht besteht, kann die freiwillige Bestellung eines DSB sinnvoll sein. Sie signalisiert Kunden und Geschäftspartnern, dass Datenschutz im Unternehmen ernst genommen wird.

Checkliste: Die wichtigsten Datenschutz-Maßnahmen für KMU

  1. Grundlagen schaffen
  • Datenschutzerklärung erstellen und auf Website veröffentlichen
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) anlegen
  • Prüfen, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss (intern vs. extern abwägen)
  • Eine klare und strukturierte Übersicht der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben und Regelungen hilft Unternehmern, die notwendigen Datenschutz-Maßnahmen zu verstehen und umzusetzen.
  1. Verträge und Dokumente
  • AV-Verträge mit allen Dienstleistern abschließen
  • Einwilligungserklärungen rechtskonform gestalten
  • Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen
  1. Technische Sicherheit
  • Zugriffsberechtigungen festlegen und dokumentieren
  • Verschlüsselung für sensible Daten implementieren
  • Regelmäßige Backups durchführen
  1. Organisatorische Maßnahmen
  • Mitarbeiter regelmäßig schulen
  • Prozesse für Betroffenenrechte einrichten
  • Notfallplan für Datenpannen erstellen
  1. Regelmäßige Überprüfung
  • Datenschutz-Audit durchführen (jährlich empfohlen)
  • Maßnahmen bei Bedarf anpassen
  • Entwicklungen im Datenschutzrecht verfolgen

Professionelle Unterstützung für Ihren Datenschutz

Datenschutz im Unternehmen ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Die rechtlichen Anforderungen ändern sich stetig, und die Umsetzung erfordert sowohl juristisches Know-how als auch praktisches Verständnis für betriebliche Abläufe.

Lassen Sie sich nicht von Bußgeldern überraschen!

Unsere Erfahrung zeigt: Viele Datenschutzverstöße passieren nicht aus böser Absicht, sondern aus Unkenntnis oder fehlender rechtlicher Beratung. Dabei können schon kleine Versäumnisse kostspielige Konsequenzen haben.

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FAQ: Die häufigsten Fragen zum Datenschutz im Unternehmen

Was bedeutet Datenschutz im Unternehmen?

Datenschutz im Unternehmen umfasst alle rechtlichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Die DSGVO definiert dabei klare Regeln für die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten mit dem Ziel, die Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen zu wahren.

Was sind die 7 Grundsätze der DSGVO?

Die sieben Grundsätze der DSGVO sind: Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit sowie Rechenschaftspflicht. Diese Grundprinzipien bilden das Fundament für jede Datenverarbeitung in Unternehmen und müssen bei allen Geschäftsprozessen beachtet werden.

Welche datenschutzrechtlichen Pflichten hat ein Unternehmen?

Unternehmen müssen Transparenz über die Datenverarbeitung gewährleisten, Betroffenenrechte erfüllen, die Datenverarbeitung dokumentieren und angemessene Sicherheitsmaßnahmen implementieren. Dazu gehören die Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses, der Abschluss von AV-Verträgen und bei Bedarf die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.

Für wen ist eine Datenschutzerklärung Pflicht?

Eine Datenschutzerklärung ist für jedes Unternehmen Pflicht, das personenbezogene Daten verarbeitet – also praktisch für alle Unternehmen. Besonders wichtig ist sie für Websites, Apps und andere digitale Angebote. Eine Studie von Heise Online zeigt, dass noch immer 13% der KMU-Websites keine konforme Datenschutzerklärung haben.

Welche Unternehmen müssen die DSGVO umsetzen?

Alle Unternehmen, die in der EU tätig sind oder Daten von EU-Bürgern verarbeiten, müssen die DSGVO umsetzen – unabhängig von ihrer Größe. Es gibt keine generelle Ausnahme für kleine Unternehmen, lediglich einige Erleichterungen wie die Befreiung von der Pflicht zur Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern (mit Ausnahmen).

Was droht bei Verstößen gegen den Datenschutz?

Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes. Wie eRecht24 berichtet, sind auch KMU bereits mit empfindlichen Strafen belegt worden, beispielsweise Delivery Hero mit rund 200.000 Euro. Neben finanziellen Sanktionen drohen Reputationsschäden und der Verlust von Kundenvertrauen.

Was ist ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten?

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) dokumentiert alle Prozesse in einem Unternehmen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Es dient den Aufsichtsbehörden als Nachweis für die Einhaltung der DSGVO-Vorschriften und muss Angaben zu Datenkategorien, Verarbeitungszwecken, Empfängern und Schutzmaßnahmen enthalten.

Gibt es Tools zur Unterstützung des Datenschutzmanagements?

Ja, es gibt zahlreiche DSGVO-Management- und Compliance-Tools, die KMU bei der Umsetzung der Datenschutzanforderungen

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Sarah Op den Camp
Sarah Op den Camp ist Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Urheber- und Medienrecht. Mit über zehn Jahren Berufserfahrung berät sie Unternehmer, Start-ups und Freelancer in den Bereichen Gesellschaftsrecht, IP, IT, Medienrecht und Venture Capital. Ihre juristische Expertise erstreckt sich von der Gründungsberatung über komplexe Vertragsgestaltungen bis hin zu Abmahnungen und Prozessführung. Dank ihrer Erfahrung als Inhouse-Juristin kennt sie die spezifischen Bedürfnisse von B2B-Mandanten und entwickelt maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre unternehmerischen Ziele unterstützen.

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