
DSGVO Beratung ist heute weit mehr als eine juristische Pflichtübung: Für 94 % der deutschen Unternehmen ist der Aufwand für Datenschutz hoch, und über 2,5 Mrd. € Bußgelder wurden seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verhängt. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) spüren den Druck – zugleich winkt ein echter Wettbewerbsvorteil, wenn Sie Datensicherheit transparent leben. Eine professionelle DSGVO-Beratung kann hier den entscheidenden Unterschied machen – von der rechtssicheren Umsetzung bis hin zur Vermeidung kostspieliger Bußgelder.
In diesem Leitfaden erfahren Sie aus erster Hand, wie Sie mithilfe professioneller Datenschutzberatung Risiken minimieren, Prozesse optimieren und das Vertrauen Ihrer Kunden stärken.
Die wichtigsten Erkenntnisse auf einen Blick
- Hoher Handlungsdruck für KMU: Über 94% der Unternehmen empfinden den Datenschutzaufwand als beträchtlich, und rund zwei Drittel mussten Innovationsprojekte wegen Datenschutzauflagen stoppen.
- Rechtliche Risiken sind real: Seit 2018 haben Europas Aufsichtsbehörden Verstöße mit über 2,5 Milliarden Euro an Geldbußen geahndet.
- Hauptursache für Datenpannen: 88 % aller Vorfälle gehen auf menschliche Fehler zurück
- NIS2 & KI: Ab 2025 verlangt die NIS2-Richtlinie nachweisbare Mitarbeiterschulungen; KI-Tools erfordern neue Prüfprozesse
- Professionelle Beratung zahlt sich aus: Externe Datenschutzexperten bieten kosteneffiziente Beratungspakete an – erheblich weniger als die Kosten eines eigenen Datenschutzbeauftragten oder möglicher Bußgelder.
Warum Datenschutz-Compliance für jedes Unternehmen Pflicht ist
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Rechtliche Grundlagen gelten unabhängig von der Unternehmensgröße
Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, kleine Unternehmen seien von der DSGVO ausgenommen. Die EU-Kommission stellt jedoch klar: "Die Anwendung der DSGVO ist nicht von der Größe Ihres Unternehmens abhängig." Zwar gibt es wenige Erleichterungen für Kleinstbetriebe – beispielsweise müssen Firmen mit weniger als 250 Mitarbeitern unter bestimmten Umständen kein Verarbeitungsverzeichnis führen – grundsätzlich unterliegen jedoch alle Unternehmen den Datenschutzpflichten.
Bußgelder treffen auch kleine Betriebe
Die rechtlichen Risiken bei Nichteinhaltung sind erheblich. Bußgelder können bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Ein praktisches Beispiel verdeutlicht die Realität: Ein kleines Hamburger Unternehmen erhielt 2019 ein Bußgeld von 5.000 Euro, weil es versäumt hatte, mit einem spanischen Dienstleister einen Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen. Besonders bemerkenswert: Die Firma hatte sogar proaktiv bei der Datenschutzbehörde um Rat gefragt, dennoch wurde sie zur Kasse gebeten.
Weitere Folgen von Datenschutzverstößen

Neben behördlichen Bußgeldern drohen weitere Konsequenzen:
- Abmahnungen durch Wettbewerber nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Schadensersatzforderungen betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO
- Vertrauensverlust und Reputationsschäden bei Kunden und Partnern
Gerade der letzte Punkt wiegt schwer: Datenschutz-Pannen machen schnell Schlagzeilen und können Kundenbeziehungen nachhaltig belasten.
Was leistet eine professionelle Datenschutz-Beratung?
Umfassende Analyse und Dokumentation
Eine qualifizierte Datenschutzberatung beginnt mit einer systematischen Bestandsaufnahme. Dabei wird erhoben, welche personenbezogenen Daten im Unternehmen wie verarbeitet werden – von Kundendaten über Mitarbeiterdaten bis hin zu Website-Tracking. Diese Analyse bildet die Grundlage für das gesetzlich vorgeschriebene Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.
Häufig sind akute Probleme der Auslöser für eine Datenschutzberatung: Datenpannen, Betroffenenanfragen oder dringende DSGVO-Fragen, die nicht mit internen Ressourcen gelöst werden können. In solchen Fällen ist schnelles Handeln gefragt – meldepflichtige Verstöße müssen der Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden mitgeteilt werden. Erfahrene Datenschutzexperten können hier mit ihrer Routine im Umgang mit kritischen Situationen entscheidend unterstützen.
Typische Aufgaben eines Datenschutzberaters:
- Erstellung der Pflicht-Dokumentation: Verarbeitungsverzeichnis, Datenschutzerklärungen, Auftragsverarbeitungsverträge
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM): Bewertung und Verbesserung der IT-Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO
- Mitarbeiterschulungen: Die DSGVO verlangt nachweisbare Schulungsmaßnahmen, da 88% aller Datenpannen auf menschliche Fehler zurückgehen
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Prüfung und Durchführung bei riskanten Verarbeitungen
- Ansprechpartner für Behörden: Unterstützung bei Datenpannen-Meldungen und Behördenanfragen
Wie läuft eine DSGVO-Beratung ab?

Eine Datenschutzberatung läuft typischerweise in mehreren Phasen ab und beginnt mit einer Bestandsaufnahme der aktuellen Datenschutzsituation. Daraus ergibt sich ein Maßnahmenplan mit Prioritäten. Der Berater unterstützt beim Erstellen aller erforderlichen Dokumente, schult Mitarbeiter und implementiert Schutzmaßnahmen. Viele Berater bieten anschließend fortlaufende Betreuung an, da Datenschutz ein kontinuierlicher Prozess ist.
- Initial-Audit: Erfassung des aktuellen Datenschutz-Status anhand strukturierter Checklisten
- Maßnahmenplan: Priorisierte Auflistung aller erforderlichen Schritte
- Umsetzungsphase: Gemeinsame Abarbeitung der identifizierten Aufgaben mit praxiserprobten Vorlagen
- Abschlussprüfung: Kontrolle der Vollständigkeit und Funktionalität aller Maßnahmen
- Laufende Betreuung: Regelmäßige Audits und Updates bei rechtlichen Änderungen
Mehrwert für das Unternehmen
Der entscheidende Vorteil einer externen Datenschutzberatung liegt in der Kombination aus Expertise und Effizienz. Berater bringen aktuelles Fachwissen mit und kennen durch die Betreuung vieler Mandanten bewährte Lösungsansätze für unterschiedliche Branchen und Unternehmensgrößen.
Interne Datenschutzbeauftragte vs. externe Datenschutz Berater
Wann ist ein interner Datenschutzbeauftragter Pflicht?
Nach § 38 BDSG müssen Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Zusätzlich fordert Art. 37 DSGVO einen Datenschutzbeauftragten bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien oder systematischer Überwachung.
Kostenvergleich für KMU

Interner Datenschutzbeauftragter:
- Gehaltskosten: häufig über 50.000 Euro jährlich für qualifizierte Fachkräfte
- Weiterbildungskosten für Schulungen und Zertifizierungen
- Gesetzlicher Kündigungsschutz schränkt Flexibilität ein
- Mögliche Interessenskonflikte bei anderen Tätigkeiten
Externe Datenschutzberatung:
- Monatliche Pauschalen ab 300 Euro je nach Unternehmensgröße; Einmalige Beratungsprojekte werden oft nach Tagessätzen berechnet.
- Flexible Skalierung je nach Bedarf
- Neutrale Expertise ohne interne Interessenskonflikte
- Erfahrung aus der Betreuung verschiedener Branchen
Für die meisten KMU erweist sich externe Datenschutzberatung als wirtschaftlich vorteilhafte Lösung. Die Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Lohnkosten für einen internen Datenschutzbeauftragten übersteigen die Kosten für einen externen in der Regel deutlich.
Datenschutzberater vs. Datenschutzbeauftragter: Die wichtigsten Unterschiede
Rollen und Verantwortlichkeiten
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist für viele Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Er wird offiziell benannt und ist der direkte Ansprechpartner für die Datenschutzbehörde. Formell trägt der DSB die Verantwortung für die Umsetzung der DSGVO im Unternehmen.
Eine Datenschutzberatung durch einen externen Anbieter kann verschiedene Formen annehmen:
- Ergänzende Beratung: Wenn ein interner Mitarbeiter als DSB benannt wurde, kann ein externer Berater zusätzliche Expertise und Unterstützung bieten
- Externer Datenschutzbeauftragter: Ein Unternehmen kann sich für einen externen Dienstleister entscheiden, der sowohl die DSB-Funktion übernimmt als auch umfassende Datenschutzberatung anbietet
- Projektbasierte Beratung: Für spezielle Anforderungen oder zeitlich begrenzte Projekte
Langfristige Betreuung als Erfolgsfaktor

Datenschutz ist kein einmaliges Projekt, sondern erfordert kontinuierliche Aufmerksamkeit. Selbst wenn zunächst nur ein konkretes Problem gelöst werden soll, zeigen sich dahinter häufig anfällige Prozesse, unzureichend geschulte Mitarbeiter oder mangelhafte Dokumentationsabläufe.
Die kontinuierliche Pflege der Sicherheitsmaßnahmen, Aktualisierung der Verarbeitungsverzeichnisse bei neuen Dienstleistern und regelmäßige Vertragsprüfungen erfordern fortlaufende Aufmerksamkeit. Eine längerfristige Zusammenarbeit mit externen Experten stellt sicher, dass der Berater die Abläufe im Unternehmen bereits kennt und bei erneuten Fragestellungen schnell handlungsfähig ist.
Aktuelle Entwicklungen und Trends 2025
Verschärfte Anforderungen durch neue EU-Regularien
Das Jahr 2025 bringt zusätzliche Compliance-Herausforderungen mit sich. Die NIS-2-Richtlinie der EU erweitert die Cybersicherheitsauflagen für viele Unternehmen. Besonders relevant: Unternehmen müssen künftig nachweisbare Mitarbeiterschulungen in Sachen IT- und Datenschutz vorweisen.
Parallel dazu tritt der Digital Operational Resilience Act (DORA) für Finanzdienstleister in Kraft, und die EU-KI-Verordnung (AI Act) regelt Datenschutzaspekte bei der Nutzung künstlicher Intelligenz.
Remote Work und Cloud-Herausforderungen
Hybrides Arbeiten ist seit der Corona-Pandemie etabliert, stellt aber besondere Datenschutzanforderungen: Private Netzwerke und BYOD-Geräte sind schwerer zu kontrollieren, sensible Dateien könnten ungesichert lagern. Remote Work wurde 2024 als eines der Top-5 Compliance-Risiken für KMU identifiziert.
Gleichzeitig wandern immer mehr Daten in die Cloud. Seit dem Schrems II-Urteil und dem neuen EU-US Data Privacy Framework ist die Übermittlung in die USA zwar etwas erleichtert, aber Standardvertragsklauseln und Risikobewertungen bleiben bei US-Cloud-Nutzung ein Muss.
Zudem wissen viele Unternehmen nicht, ob uns wie Sie nach dem Ausscheiden von Mitarbeitenden mit E-Mail Accounts verfahren dürfen. Klare Regelungen zur Internet- und Email-Nutzung im Arbeitsvertrag schaffen hier Klarheit.
KI und Datenschutz im Fokus
Die rasante Verbreitung von KI-Tools wie ChatGPT stellt Unternehmen vor neue Fragen. 70% der deutschen Firmen gaben 2025 an, Innovationspläne wegen Datenschutz-Bedenken gestoppt zu haben – oft im Kontext von Datenanalyse und KI.
Datenschutzberatung muss hier zweigleisig agieren: Einerseits Guidelines für datenschutzkonformen KI-Einsatz entwickeln, andererseits KI-gestützte Lösungen nutzen, um Compliance effizienter zu machen.
Intensivierte Durchsetzung der DSGVO
Fünf Jahre nach Einführung hat die EU-Kommission Bilanz gezogen: Über 2.000 grenzüberschreitende Fälle wurden von den Datenschutzbehörden bearbeitet, und mehr als 700 gemeinsame Entscheidungen im One-Stop-Shop-Verfahren getroffen.
Trotz dieser Erfolge fühlen sich viele Unternehmen nach wie vor unsicher. Eine Bitkom-Studie von Oktober 2024 ergab: 94% der Unternehmen sehen die Datenschutz-Belastung als hoch, und 64% halten den Datenschutz in Deutschland für übertrieben.
Internationale Entwicklungen und ihre Relevanz für deutsche Unternehmen
Schweizer Datenschutzgesetz als neue Herausforderung
Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG), das ähnliche Pflichten wie die DSGVO bringt. Deutsche Unternehmen mit Kunden oder Mitarbeitern in der Schweiz müssen nun auch das revDSG beachten. Die Schweiz hat sich an vielen Stellen an der DSGVO orientiert, es gibt aber wichtige Unterschiede.
Brexit-Folgen für den Datenaustausch
Nach dem Brexit gilt im Vereinigten Königreich zwar zunächst eine "UK-GDPR", doch das Land plant Lockerungen. Für Datentransfers EU-UK hat die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss erlassen, der jedoch 2025 überprüft wird. Unternehmen sollten beobachten, ob das Datenschutzniveau aufrechterhalten wird.
EU-US Data Privacy Framework
Im Juli 2023 hat die EU einen neuen Angemessenheitsbeschluss für Datenübermittlungen in die USA angenommen. Das Data Privacy Framework (DPF) ersetzt das frühere Privacy Shield. Dennoch stehen Klagen in Aussicht, die das DPF kippen könnten – Unternehmen sollten sich nicht allein darauf verlassen.
Globaler Trend zu Datenschutzgesetzen
In über 130 Ländern gelten mittlerweile Datenschutzgesetze, viele davon orientieren sich an der DSGVO. Für deutsche Unternehmen mit internationalen Aktivitäten entstehen dadurch neue Compliance-Anforderungen, aber auch Chancen: Wer DSGVO-konform ist, hat gute Ausgangsbedingungen für andere Märkte.
Praxis-Tipps: Datenschutz-Management dauerhaft etablieren

Kontinuierlicher Prozess statt Einmalprojekt
Ein häufiger Fehler ist es, Datenschutz als einmaliges Projekt zu betrachten. 84% der Unternehmen betrachten die DSGVO-Implementierung als niemals vollständig abgeschlossen. Neue Geschäftsprozesse, Software-Updates oder geänderte rechtliche Vorgaben erfordern ständige Anpassungen.
Bewährte Maßnahmen für nachhaltigen Datenschutz:
- Regelmäßige Audit-Zyklen: Jährliche oder halbjährliche interne oder externe Audits
- Auffrischung der Mitarbeiterschulungen: Alle 6 Monate kurze E-Learnings mit dokumentierten Teilnahmen
- Technische Unterstützung: Moderne Datenschutz-Management-Tools für Verarbeitungsverzeichnisse und Vorfallsmanagement
- Etablierung von internen Richtlinien und Guidelines: Durch klare Regelungen (z.B. Datenschutzrichtlinie, IT-Nutzungsrichtlinie) bringen Sie das Thema in Ihre Organisation und steigern die Awareness Ihrer Mitarbeitenden.
- Lückenlose Dokumentation: Führung eines Verarbeitungsverzeichnis für alle Maßnahmen
Integration in die Unternehmenskultur
Durch kontinuierliche Maßnahmen wird Datenschutz zu einem lebendigen Teil der Unternehmenskultur. Unternehmen, die das beherzigen, haben weniger Stress mit Prüfungen und genießen das Vertrauen ihrer Kunden – ein echter Wettbewerbsvorteil in datenschutzsensiblen Zeiten.
Fazit: Datenschutz-Beratung als Investition in die Zukunft
Datenschutz-Compliance ist längst kein Luxusproblem mehr, sondern ein entscheidender Erfolgsfaktor für Unternehmen jeder Größe. Die Analyse zeigt deutlich: DSGVO-Beratung bietet für kleine und mittelständische Unternehmen einen hohen Nutzen. Sie gewährleistet rechtliche Sicherheit in einem komplexen Regelwerk, schützt vor kostspieligen Bußgeldern und schafft die Grundlage für digitales Vertrauen bei Kunden und Partnern.
Angesichts der ständig wachsenden Anforderungen – von strengen DSGVO-Auslegungen bis hin zu neuen Regularien wie NIS-2 – können sich Betriebe ohne professionelle Unterstützung schnell verzetteln. Eine erfahrene Datenschutzberatung bringt nicht nur Expertise ein, sondern auch pragmatische Lösungen, die zum Geschäftsalltag passen.
Datenschutz-Ausgaben sollten daher als Investition gesehen werden, nicht als lästige Kostenstelle. Studien belegen, dass Unternehmen mit nachweislich hohem Datenschutzniveau Wettbewerbsvorteile genießen – Kunden sind loyaler und innovationsfreudige Projekte lassen sich risikofreier umsetzen.
Mit der richtigen Beratung wird DSGVO-Compliance von der Pflicht zur Kür: Das Unternehmen wandelt Datenschutz von einer potentiellen Stolperfalle in einen Vertrauensvorsprung um. Gerade in Deutschland, wo Datenschutz Teil der Wertehaltung ist, zahlt sich das langfristig aus.
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Häufig gestellte Fragen zur DSGVO-Beratung
Gilt die DSGVO auch für kleine Unternehmen?
Ja, die DSGVO gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch Kleinstunternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, die Datenschutzregeln einzuhalten. Nur wenige Ausnahmen existieren: Firmen mit weniger als 250 Mitarbeitern müssen unter bestimmten Umständen kein Verarbeitungsverzeichnis führen, wenn die Datenverarbeitung nur gelegentlich erfolgt.
Ab wann braucht man einen Datenschutzbeauftragten?
In Deutschland ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben, wenn in der Regel mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Zusätzlich verlangt Art. 37 DSGVO einen Datenschutzbeauftragten bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien oder systematischer Überwachung.
Ist Datenschutzberatung Rechtsberatung?
Ja, Datenschutzberatung ist grundsätzlich als Rechtsberatung zu qualifizieren. Datenschutzbeauftragte dürfen jedoch nach der DSGVO Rechtsberatung im Bereich des Datenschutzrechts erbringen, da dies zu ihren gesetzlich festgelegten Aufgaben gehört. Die Tätigkeit von Datenschutzbeauftragten erfordert rechtliche Prüfungen im Einzelfall und ist als eigenständiger Beruf vom Rechtsanwaltsberuf abzugrenzen
Wer hilft bei Fragen zum Datenschutz?
Bei Datenschutzfragen helfen primär externe oder interne Datenschutzbeauftragte, Datenschutzberater und spezialisierte Rechtsanwälte. Viele Anbieter stellen kostenlose Erstberatungen zur Verfügung, um den individuellen Beratungsbedarf zu klären
Was kostet eine DSGVO-Beratung?
Die Kosten variieren je nach Unternehmensgröße und Leistungsumfang. Wir bieten Pakete ab Euro 300 pro Monat an, für Projekte bieten wir maßgeschneiderte Lösungen auf Stunden- oder Tagessatzbasis an.
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