
Der Online-Handel boomt: Immer mehr Menschen kaufen Produkte und Dienstleistungen direkt im Internet. Doch mit dem Wachstum des E-Commerce steigen auch die rechtlichen Anforderungen an Shop-Betreiber. Ab 2025 treten neue EU-Vorgaben in Kraft, die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) weiter verschärfen und zusätzliche Transparenz-, Dokumentations- und Informationspflichten mit sich bringen.
Wer als Online-Händler erfolgreich bleiben möchte, sollte seine E-Commerce AGB rechtzeitig an die kommenden Änderungen anpassen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Inhalte in rechtssicheren AGB für Onlineshops heute unverzichtbar sind und wie Sie den gesetzlichen Anforderungen effektiv nachkommen.
Wir zeigen auch, was 2025 wichtig wird – von Verbraucherrechten und KI-Regulierungen über die Abschaffung der OS-Plattform bis hin zu neuen Vorgaben für digitale Inhalte. Damit legen Sie das Fundament für abmahnsicheren und zukunftsfähigen E-Commerce.

Die rechtliche Bedeutung von AGB im E-Commerce
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind weitaus mehr als nur eine Formalität. Sie definieren den rechtlichen Rahmen für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Online-Händler und Kunden und bieten Schutz vor rechtlichen Risiken. In Deutschland sind AGB nach §§ 305 ff. BGB geregelt und müssen bestimmten Anforderungen entsprechen, um wirksam zu sein.
Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und warum braucht man sie?
AGB sind gemäß § 305 Abs. 1 BGB vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen gelten. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer und sind seit 2002 im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.
Sind AGB gesetzlich vorgeschrieben?
Zwar sind AGB gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben, aber sie sind de facto unerlässlich, um die Spielregeln im Online-Shop festzulegen und das rechtliche Risiko zu minimieren. Ohne klare AGB greifen automatisch die gesetzlichen Regelungen – was für Händler nachteilig sein kann, da diese vor allem Verbraucher schützen.
Im Folgenden die wichtigsten Vorteile für Online-Händler:
- Sie schaffen Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien
- Sie sparen Zeit durch Standardisierung von Vertragsbeziehungen
- Sie können vor unangemessenen Forderungen schützen
- Sie stärken das Vertrauen der Kunden durch Transparenz
Rechtliche Grundlagen für E-Commerce AGB
In Deutschland sind Inhalt und Einbeziehung von AGB in §§ 305 ff. BGB geregelt. Damit AGB wirksam Vertragsbestandteil werden, müssen sie bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart oder gut sichtbar bekannt gemacht werden, sodass der Kunde von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann und sein Einverständnis erklärt.
Praxis-Tipp: Achten Sie darauf, dass der Link zu Ihren AGB im Checkout-Prozess unmissverständlich platziert ist. Besonders auf Online Marktplätzen wie Amazon, eBay oder Etsy kann die Integration herausfordernd sein. Bei mangelhafter Sichtbarkeit der AGB droht rechtliche Unsicherheit, da die Einbeziehung rechtlich unwirksam bleibt.
Pflichtinhalte für rechtssichere E-Commerce AGB: Anbieterkennung, Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

Eine rechtssichere Gestaltung der Onlineshop AGB beginnt mit den grundlegenden Pflichtangaben und Basis-Klauseln:
- Anbieterkennzeichnung: Gleich zu Beginn der AGB oder im Impressum muss der Vertragspartner klar benannt werden. Nennen Sie Ihre vollständige Firmierung bzw. Ihren Namen (bei Einzelunternehmern), Adresse, Kontaktmöglichkeiten und – bei Unternehmen – die Vertretungsberechtigten. Für Verbraucher muss eindeutig erkennbar sein, mit wem der Vertrag zustande kommt.
- Geltungsbereich: Legen Sie fest, für welche Geschäfte und Kundenkreise die AGB gelten. Beispiel: „Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen [Name Händler] und Verbrauchern oder Unternehmern, die über den Webshop des Händlers abgeschlossen werden.“ Falls Sie unterschiedliche Bedingungen für B2C und B2B haben, können Sie dies hier bereits andeuten oder separate AGB verwenden.
- Gewährleistung (Sachmängelhaftung): Im B2C-Geschäft unterliegen Sie der gesetzlichen Gewährleistungspflicht: Sie haften dafür, dass die verkaufte Ware bei Gefahrübergang (Übergabe an den Kunden) mangelfrei ist. Die Dauer der Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre (bei gebrauchten Waren können Sie sie auf 1 Jahr verkürzen, aber nur gegenüber Verbrauchern, nicht vollkommen ausschließen)
- Vertragsgegenstand: Beschreiben Sie in Grundzügen, was verkauft oder angeboten wird (Waren, digitale Produkte, Dienstleistungen) und ggf. besondere Bedingungen dieser Produktkategorie. Beispiel: Bei digitalen Inhalten könnten Hinweise auf erforderliche Hardware/Software oder Internetverbindung hier hingehören.
- Kein Widerspruch zu zwingendem Recht: Stellen Sie sicher, dass die vorgenannten Klauseln mit geltendem Recht übereinstimmen. Pflichtangaben wie Impressum oder Widerrufsbelehrung werden zwar oft separat bereitgestellt, aber wenn sie in AGB erwähnt werden, dürfen sie keinesfalls unvollständig oder falsch sein.
Praxis-Tipp: Gerade Gründer neigen dazu, AGB von anderen Websites zu kopieren. Davon ist abzuraten – zum einen können fremde AGB urheberrechtlich geschützt sein, zum anderen passen sie oft nicht exakt zum eigenen Geschäftsmodell. Nutzen Sie besser professionelle Vorlagen oder lassen Sie Ihre AGB individuell erstellen.
Vertragsschluss Onlineshop AGB: So kommt der Vertrag zustande

Der Abschnitt zum Vertragsschluss gehört zu den Kernpunkten der AGB. Hier wird erläutert, wie und wann ein Kaufvertrag im Online-Shop zustande kommt. Klare Regelungen schützen vor Missverständnissen und sind Voraussetzung für einen wirksamen Vertrag:
- Angebot und Annahme: Beschreiben Sie, wie die Bestellungen ablaufen. Üblich ist: Die Präsentation der Produkte im Shop ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Kunde gibt mit dem Absenden der Bestellung ein verbindliches Kaufangebot ab, das Sie innerhalb bestimmter Frist annehmen können. Die Annahme erfolgt entweder durch ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder konkludent durch Versand der Ware. Beschreiben Sie konkret, wie bestimmte Buttons, wie "Kaufen" oder "Warenkorb" eingesetzt werden.
- Bestellablauf und Korrekturmöglichkeiten: Weisen Sie ggf. darauf hin, wie der Kunde Eingabefehler korrigieren kann (z.B. im Warenkorb) und dass der Vertragstext (Bestelldaten) von Ihnen gespeichert wird. Dies ist zwar eher Teil der Kundeninformationen nach Art. 246a EGBGB, kann aber auch in AGB erwähnt werden.
- Speicherung und Vertragssprache: Geben Sie an, ob der Vertragstext gespeichert wird und ob der Kunde ihn abrufen kann. Nennen Sie auch die Vertragssprache (bei Shops im deutschen Raum meist Deutsch).
- Kein Vertragsschluss bei technischen Fehlern: Eine sinnvolle Klausel ist der Vorbehalt, im Falle offensichtlicher Fehler (z.B. falsche Preisangabe aufgrund technischer Probleme) die Annahme abzulehnen. Aber Achtung: Dies darf nicht missbräuchlich sein.
Button-Lösung (§ 312j Abs. 3 BGB): Stellen Sie sicher, dass der abschließende Bestellbutton deutlich macht, dass eine Zahlungspflicht entsteht (z.B. „Jetzt kaufen“ oder „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“). Dies ist eine gesetzliche Vorgabe im Bestellprozess. Eine falsche Beschriftung kann dazu führen, dass kein wirksamer Vertrag zustande kommt.
Lieferbedingungen, Zahlungsmodalitäten und Eigentumsvorbehalt
- Lieferbedingungen: In den AGB sollten die Liefer- und Versandbedingungen klar geregelt sein. Hierzu zählen Liefergebiet, Lieferfristen und Versandkosten. Geben Sie an, welche Versandkosten anfallen und ob es Versandbeschränkungen gibt. Falls Teillieferungen erfolgen können, erwähnen Sie auch das (inkl. Hinweis, ob dem Kunden dadurch Mehrkosten entstehen oder nicht).
- Zahlungsmodalitäten: Legen Sie fest, wie und wann die Zahlung zu erfolgen hat. Nennen Sie die angebotenen Zahlungsmethoden (z.B. Vorkasse, PayPal, Kreditkarte, Rechnung) und den Zeitpunkt der Zahlungspflicht. Wenn Sie Zahlungsdienstleister einbinden, genügt oft ein Verweis darauf, dass deren Geschäftsbedingungen möglicherweise ergänzend gelten. Achten Sie darauf, keine unzulässigen Gebühren für bestimmte Zahlungsarten zu erheben – laut Preisangabenrecht dürfen z.B. bei SEPA-Zahlungen keine Extra-Gebühren berechnet werden.
- Eigentumsvorbehalt: Ein standardmäßiger Passus ist der einfache Eigentumsvorbehalt. Dieser besagt, dass die Ware bis zur vollständigen Zahlung Ihr Eigentum bleibt. Im B2B-Geschäft kann dieser Vorbehalt erweitert werden (verlängerter Eigentumsvorbehalt, Weiterveräußerungsklauseln), für B2C reicht der einfache.
- Lieferhindernisse: Weisen Sie darauf hin, was passiert, wenn ein Artikel nicht lieferbar ist. Dies schützt Sie vor Verpflichtungen, die Sie im Ernstfall nicht erfüllen können, und informiert den Kunden transparent.
- Verzug und Zurückbehaltungsrechte: Optional können AGB regeln, dass bei Zahlungsverzug Verzugszinsen anfallen und Sie bei ausbleibender Zahlung nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten dürfen. Ebenso können Sie bestimmen, dass ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden nur insoweit besteht, wie es auf demselben Vertragsverhältnis beruht (dies verhindert, dass Kunden wegen irgend einer Gegenforderung die Zahlung zurückhalten).
Widerrufsrecht für Verbraucher und Rückabwicklung

- Widerrufsrecht (§§ 355 ff. BGB): Verbraucher haben im Fernabsatz in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht, über das Sie den Kunden deutlich informieren müssen. Diese Information erfolgt in der Regel außerhalb der AGB in einer gesonderten Widerrufsbelehrung, da der Gesetzgeber hierfür einen festen Text vorgibt. In den AGB können Sie aber kurz auf das Bestehen des Widerrufsrechts hinweisen und auf die ausführliche Belehrung verweisen.
Wichtig: Halten Sie sich genau an die gesetzlichen Vorgaben bei der Belehrung – Fehler können dazu führen, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt (und der Kunde viel länger widerrufen kann). - Ausnahmen vom Widerrufsrecht: Ihre AGB sollten die wichtigsten Ausnahmetatbestände nennen, soweit sie für Ihr Sortiment relevant sind. So besteht z.B. kein Widerrufsrecht bei verderblichen Waren, individuell angefertigten Produkten, versiegelten Waren, die aus Gesundheits-/Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind (wenn entsiegelt), sowie bei digitalen Inhalten, sofern der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat und zugleich seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat. Nennen Sie solche Punkte möglichst konkret. Beispiel: „Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferungen versiegelter Software, sofern die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.“
- Widerrufsfolgen und Rücksendekosten: In der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung wird bereits erklärt, dass Sie im Widerrufsfall alle Zahlungen erstatten müssen und der Verbraucher die direkten Rücksendekosten trägt, wenn Sie ihn darüber informiert haben. Achten Sie darauf: Wird der Verbraucher nicht korrekt über die Rücksendekosten belehrt, müssen Sie diese als Händler übernehmen!
- Rückabwicklung: Regeln Sie, wie die Erstattung erfolgt. Üblich: auf demselben Zahlungsweg, den der Kunde genutzt hat, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart. Geben Sie auch an, dass die Erstattung verweigert werden kann, bis Sie die Ware zurückerhalten haben oder der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er sie zurückgesendet hat (nach § 357 Abs.4 BGB).
- Gewährleistung bei Rücksendung: Manche Händler möchten klären, dass Kunden Wertersatz leisten müssen, wenn die Ware durch Nutzung einen Wertverlust erlitten hat. Dies ergibt sich aber schon aus dem Gesetz (§ 357 Abs.7 BGB). In der Widerrufsbelehrung wird darauf hingewiesen, dass der Verbraucher für einen Wertverlust aufkommen muss, sofern dieser auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig war.
Gewährleistung und Garantien: Rechte bei Mängeln

- Gewährleistung (Sachmängelhaftung): Im B2C-Geschäft unterliegen Sie der gesetzlichen Gewährleistungspflicht: Sie haften dafür, dass die verkaufte Ware bei Gefahrübergang (Übergabe an den Kunden) mangelfrei ist. Die Dauer der Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre (bei gebrauchten Waren können Sie sie auf 1 Jahr verkürzen, aber nur gegenüber Verbrauchern, nicht vollkommen ausschließen). Diese Mindestfristen und -rechte dürfen in AGB gegenüber Verbrauchern nicht verkürzt oder ausgeschlossen werden.
- Beschaffenheitsangaben: Stellen Sie klar, dass die Produktbeschreibungen keine Garantien im Rechtssinne darstellen, sondern Beschreibungen der Beschaffenheit. So beugen Sie Missverständnissen vor.
- Gewährleistungsabwicklung: Nennen Sie möglichst einen Kontakt, an den sich Kunden im Gewährleistungsfall wenden können, und beschreiben Sie ggf. den Ablauf (Einsendung der Ware etc.). Zwar muss das nicht zwingend in die AGB, aber es erhöht die Service-Transparenz.
- Garantien: Wenn Sie Herstellergarantien oder eigene Garantien anbieten, müssen die Bedingungen dafür klar kommuniziert werden (am besten separat beim Produkt oder in einer Garantieerklärung). Achten Sie darauf, dass Garantien immer eine freiwillige Zusatzleistung sind – die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen unabhängig davon und dürfen nicht beschnitten werden.
Haftung des Online-Händlers
Die Haftung für verschiedenste Schäden kann in AGB begrenzt werden – aber nur im rechtlich zulässigen Rahmen. Nicht ausschließen darf man die Haftung für:
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
- Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
- sowie nach speziellen Gesetzen wie Produkthaftungsgesetz.
Ein vollständiger Haftungsausschluss ist daher unwirksam, da er auch diese Fälle erfassen würde . Üblich und zulässig ist eine abgestufte Regelung: „Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.“ – Eine solche Klausel stellt sicher, dass die zwingende Haftung bestehen bleibt, aber die Haftung der Höhe nach bei einfachen Fahrlässigkeitsfällen begrenzt wird.
Haftung für Drittinhalte: Betreiben Sie einen Marktplatz oder lassen Sie Nutzer Inhalte (Kommentare, Bewertungen) einstellen, sollten Sie in Ihren AGB regeln, dass Sie für diese fremden Inhalte nicht verantwortlich sind und sie sich nicht zu eigen machen.
Besondere Risiken: Je nach Branche sollten weitere Haftungsklauseln ergänzt werden. Verkaufen Sie z.B. Software oder digitale Dienste, könnten Haftungsbegrenzungen für Datenverlust oder Inkompatibilitäten sinnvoll sein (wobei grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz wiederum ausgenommen werden müssen).
Datenschutz und DSGVO: AGB Schnittstelle und Datenschutzerklärung

Das Thema Datenschutz wird primär in der Datenschutzerklärung behandelt, nicht in den AGB. Dennoch sollten AGB im E-Commerce einen kurzen Hinweis darauf enthalten, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung verarbeitet werden und auf die separate Datenschutzerklärung verweisen. Beispiel: „Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.“ Dies schafft Transparenz und verbindet die Dokumente.
- DSGVO-Anforderungen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Datenschutzerklärung stets aktuell und vollständig ist – das umfasst Angaben zu Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherfristen, Rechte der Betroffenen etc. In AGB selbst müssen diese Details nicht stehen (um Überfrachtung zu vermeiden), aber es darf keinen Widerspruch zwischen AGB und Datenschutzerklärung geben.
- Einwilligungen: Falls Sie im Bestellprozess Einwilligungen einholen (z.B. für Newsletter oder personalisierte Werbung), gehört das nicht in die AGB, sondern als separater freiwilliger Opt-In.
- Datensicherheit und Pflichten des Nutzers: In AGB können Sie auch Pflichten des Kunden in Bezug auf z.B. Zugangsdaten festhalten, falls Sie einen Login-Bereich haben. Dies tangiert den Datenschutz und sollte mit Augenmaß formuliert sein.
Tipp: Weisen Sie Kunden in Ihren AGB oder an geeigneter Stelle darauf hin, dass sie den Vertragstext und die AGB speichern können (z.B. per PDF-Download oder E-Mail-Anhang). Das fördert Transparenz. Zudem ist es ratsam, bei jeder Änderung der Datenschutzerklärung oder AGB Bestandskunden proaktiv zu informieren, um Vertrauen zu erhalten und gesetzlichen Pflichten (z.B. bei Einwilligungsänderungen) nachzukommen.
Neue EU-Richtlinien und Gesetzesänderungen für Online Shops AGB in 2025

Die E-Commerce-Landschaft 2025 wird von mehreren neuen Gesetzen und Verordnungen geprägt. Online-Händler müssen ihre AGB und Prozesse an diese Entwicklungen anpassen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Im Folgenden ein Überblick über wichtige neue gesetzliche Vorgaben im Jahr 2025 und deren Auswirkungen auf den Online-Handel:
Wegfall der OS-Plattform (Juli 2025)
Bisher waren Online-Händler verpflichtet, einen Link zur EU-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) in ihren AGB zu platzieren. Ab Juli 2025 entfällt diese Plattform – und mit ihr die entsprechende Hinweispflicht.
Wichtig: Händler müssen bis dahin alle Verweise auf die OS-Plattform aus ihren AGB, dem Impressum, E-Mails etc. entfernen , da ein toter Link sonst als irreführend angesehen werden könnte und Abmahnungen drohen. Vergessen Sie nicht, auch Ihre Vorlagen und ggf. älteren Seiten (z.B. bei eBay/Amazon-Shop-Infos) zu aktualisieren.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Nachhaltigkeit
Seit 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, ab 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern . Zwar betrifft es derzeit hauptsächlich Großunternehmen, doch mittelbare Auswirkungen treffen auch kleinere Online-Händler.
Für reine B2C-AGB spielt das Lieferkettengesetz zwar inhaltlich kaum eine Rolle, aber es ist Teil der Compliance-Umgebung 2025: nachhaltige und ethische Beschaffung wird auch von Verbrauchern erwartet.
Digitale-Inhalte-Richtlinie und Warenkaufrichtlinie
Schon seit 2022 gelten neue Regeln für digitale Produkte und digitale Dienstleistungen. Im BGB wurden dafür die §§ 327 ff. eingeführt. Was bedeutet das für AGB? Wenn Sie digitale Inhalte (Software, E-Books, Apps, Streaming) oder Waren mit digitalen Elementen verkaufen, müssen Sie Gewährleisten, dass Updates bereitgestellt werden, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit notwendig sind. Stellen Sie also sicher, dass Ihre Bedingungen für digitale Produkte nicht etwa die Haftung für fehlende Updates ausschließen.
Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA)
Diese EU-Verordnungen haben indirekte Auswirkungen auf E-Commerce AGB:
- DSA: Der Digital Services Act der EU gilt seit Februar 2024 vollumfänglich und bringt neue Pflichten für Online-Plattformen. Dieser betrifft insbesondere Marktplatzbetreiber, soziale Netzwerke und generell Dienste, die User-Content hosten.
- DMA: Diese EU-Verordnung richtet sich an die sogenannten „Gatekeeper“ – sehr große Online-Plattformen (wie große Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke). Für die allermeisten Online-Händler ist der DMA nicht direkt relevant, da er nur greift, wenn bestimmte Umsatz- und Nutzerzahlen erreicht werden (z.B. Umsätze > 7,5 Mrd. € und 45 Mio. Nutzer).
KI-gestützte Prozesse und EU AI Act
Eine der kommenden Regulierungsschwerpunkte ist die Künstliche Intelligenz. Der EU AI Act trat am 01.08.2024 in Kraft und setzt schrittweise Regelungen für den w Einsatz von KI um. Bereits jetzt müssen Online-Händler, die KI-basiert arbeiten (z.B. personalisierte Empfehlungen, Chatbots, automatisierte Preisgestaltung), auf Transparenz achten
- Verboten sind manipulative KI-Systeme wie etwa emotionserkennende Preissteuerung
- Nutzer sind darauf hinzuweisen, wenn Sie mit KI interagieren, z.B. beim Einsatz von Chatbots oder Recommender-Systemen
- KI generierte Produktfotos sind als solche zu kennzeichnen
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988
Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (auch General Product Safety Regulation) modernisiert ab 2024 die Vorgaben zur Produktsicherheit. Online-Händler müssen nur sichere Produkte in Verkehr bringen und bei Risiken schnell reagieren (Rückrufe, Warnungen). Für AGB bedeutet das: Sie könnten aufnehmen, dass bei bekannt werdenden Sicherheitsmängeln ein Rücktritts-/Austauschrecht besteht oder wie Sie Kunden in so einem Fall informieren.
Kurz: Produktsicherheit ist Chefsache, und 2025 wird das nochmals betont – AGB sollten diese Pflicht nicht behindern, sondern im Zweifel eher unterstützen.
Zahlungsdienste-Richtlinie PSD2 und Nachfolgeregelungen
Zwar bereits 2022 in Kraft getreten, aber 2025 weiterhin aktuell und oft Inhalt von Abmahnungen: Die Preisangabenverordnung wurde reformiert. Für Händler relevant ist vor allem die Vorschrift, bei Preisermäßigungen den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage anzugeben (bei Rabattaktionen) – das betrifft zwar primär die Darstellung im Shop, doch AGB sollten keine Klausel enthalten, die dem zuwiderläuft.
Ebenso sollten AGB klarstellen, dass alle Preise Bruttopreise inkl. MwSt. sind (für Endverbraucher Pflicht) und ggf. zusätzlich anfallende Liefer- oder Versandkosten ausweisen.
Die neue PAngV fordert auch, dass Grundpreise (z.B. €/kg) nahe beim Gesamtpreis stehen – achten Sie darauf in Ihrem Shoplayout, auch wenn es kein direkter AGB-Punkt ist.
Zukünftige Anpassungen können sich auch auf Kryptowährungen und alternative Bezahlsysteme erstrecken.
Zusammengefasst: Halten Sie Ihre AGB stets aktuell und in Einklang mit neuen Gesetzen. 2025 bringt einige Änderungen mit sich, die eine Anpassung Ihrer Rechtstexte erfordern. Verfolgen Sie die Gesetzesentwicklungen, damit Sie zeitnah reagieren können.
Typische Abmahnfallen bei E-Commerce AGB und wie Sie sie vermeiden
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Gerade im wettbewerbsrechtlich scharfen Umfeld des Online-Handels können fehlerhafte AGB schnell zu Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände führen. Hier sind einige häufige Fallen und Fehler, die Sie vermeiden sollten:
- Unzulässige Klauseln nach §§ 308, 309 BGB: Diese gesetzlichen Klauselverbote sind neben Verstößen gegen Wettbewersrecht oder Urheberrecht der häufigste Abmahngrund. Beispiele:
- Unangemessen lange Erfüllungs- oder Lieferfristen (z. B. „Lieferzeit bis zu 1 Jahr“ – verstößt gegen § 308 Nr.1 BGB).
- Fiktion des Zugangs wichtiger Mitteilungen (z. B. „E-Mails gelten 1 Tag nach Versand als zugegangen“ – unzulässig).
- Kostenpauschalen beim Widerruf (etwa „Nutzungsgebühr bei Rückgabe“ – unzulässig gem. § 309 Nr.5 BGB, da Verbraucher nicht für Widerruf bestraft werden dürfen).
- Einseitige Leistungsänderungsrechte (z. B. „Anbieter darf Leistungen jederzeit ändern“ – unzulässig ohne triftigen Grund und Vereinbarung, § 308 Nr.4 BGB ).
- Generelle Haftungsausschlüsse für leichte Fahrlässigkeit oder für Körperschäden (verstoßen gegen § 309 Nr.7 BGB).
- Fehlendes Widerrufsrecht / Belehrung:
- Beim Verkauf an Verbraucher muss eine Widerrufsbelehrungbereitgestellt werden (separat, aber oft in AGB eingebunden).
- Veraltete oder fehlende Widerrufsbelehrungen gelten als Wettbewerbsverstoß. Auch das Muster-Widerrufsformular muss vorhanden sein.
- Abmahnfalle: Wenn AGB das Widerrufsrecht beschränken oder falsch darstellen (z. B. bei digitalen Gütern ohne korrekten Hinweis auf das Erlöschen des Widerrufsrechts bei Download nach Einwilligung).
- Mangelnde Einbeziehung der AGB: Wenn Verbraucher die AGB während des Bestellprozesses nicht aktiv bestätigt haben, gelten sie als nicht wirksam einbezogen. Stellen Sie sicher, dass ein deutlicher Hinweis erfolgt, z. B. per Checkbox.
- Fehlender (oder veralteter) OS-Plattform-Link: (Bis Juli 2025 relevant) Fehlt dieser Link, drohte Abmahnung. Ab Juli 2025 muss er aus AGB/Impressum entfernt werden (siehe oben).
- Sprache und Verständlichkeit: AGB müssen klar und verständlich sein (§ 307 Abs. 1 S.2 BGB). Allzu komplizierte oder versteckte Klauseln können schon deshalb unwirksam sein. Schreiben Sie so, dass auch juristisch weniger versierte Kunden es verstehen.
- Unklare Preis- und Versandangaben: Verbraucher müssen alle Preisbestandteile vor Abschluss des Kaufvertrags kennen. Zusätzliche Kosten, die erst im letzten Bestellschritt auftauchen, sind abmahnfähig und mindern das Vertrauen.
- Urheberrechtlicher Verstoß durch Kopieren fremder AGB: Viele Shop-Betreiber kopieren AGB von anderen Websites. Dies kann zwei Risiken bergen:
- Die fremden AGB passen möglicherweise nicht zum eigenen Geschäftsmodell – und falsche Klauseln führen zu Abmahnungen und Unklarheiten gegenüber Kunden.
- AGB-Texte sind urheberrechtlich geschützt; ungefragtes Kopieren kann eine Urheberrechtsabmahnungnach sich ziehen. Fazit: Keine Copy-Paste-AGB!
Wer unwirksame AGB-Klauseln nutzt, riskiert nicht nur, dass die Klausel ungültig ist, sondern u.U. die gesamten AGB unwirksam werden (wenn salvatorische Klausel fehlt).
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Kurzum, Fehlerhafte AGB können teuer werden. Streitwerte im Bereich AGB/Widerruf liegen oft bei 5.000–25.000 €, Anwaltkosten dann schnell im vierstelligen Bereich.
Investieren Sie lieber vorbeugend in die Erstellung rechtssicherer AGB, als im Nachhinein Bußgelder oder Kosten für Rechtsstreitigkeiten zu zahlen.
Praktische Tipps und Fazit
Zum Abschluss einige praktische Tipps, wie Sie Ihre E-Commerce AGB effektiv managen:
- Regelmäßige Updates: Rechtsvorschriften ändern sich – wie wir 2025 sehen, entfallen Pflichten (OS-Link) oder kommen hinzu (DSA, etc.). Überprüfen Sie Ihre AGB mindestens einmal pro Jahr oder bei Bekanntwerden neuer Gesetze. Halten Sie sich über E-Commerce-Recht auf dem Laufenden, z.B. via Newsletter unserer Kanzlei oder Branchenverbände. Ein AGB-Update-Service kann Ihnen viel Arbeit abnehmen: Dabei überwachen Juristen die Rechtslage und liefern proaktiv aktualisierte Klauseln. So sind Sie stets abmahnsicher unterwegs.
- Individuelle Erstellung: Lassen Sie Ihre AGB idealerweise individuell von Experten erstellen. Jede Branche und jedes Geschäftsmodell hat Besonderheiten – ob Lebensmittelhandel (Stichwort MHD und Frische, Liter-Angaben, Angaben von Hersteller oder Importeur), Mode (Retourenquote, Größenangaben), Elektronik (Herstellergarantien) oder digitale Dienste (Verfügbarkeiten, Downtime). Maßgeschneiderte AGB decken solche Feinheiten ab. Unsere Erfahrung zeigt, dass generische Generatoren oft Lücken lassen oder Klauseln enthalten, die nicht optimal passen. Die Investition in eigene AGB zahlt sich durch geringeres Abmahnrisiko aus.
- Keine unzulässigen Klauseln: Orientieren Sie sich an den „schwarzen Listen“ (§§ 308, 309 BGB) und vermeiden Sie Formulierungen, die dort aufgeführt sind. Im Zweifel lieber weglassen oder milder formulieren.
- Integration weiterer Rechtstexte: Achten Sie auf die Verzahnung von AGB mit Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung, Versandbedingungen etc. Alle Texte sollten konsistent sein. Konsistenz vermeidet Missverständnisse und schafft Rechtssicherheit.
- Abmahnschutz & Prüfung: Lassen Sie AGB idealerweise juristisch prüfen, vor allem wenn Sie sie selbst (oder per KI) erstellt haben. Abmahnvereine und Mitbewerber schauen genau hin – beugen Sie vor, bevor es teuer wird.
- Einbindung sicherstellen: AGB nützen nichts, wenn sie nicht Vertragsbestandteil werden. Sorgen Sie für gut sichtbare Verlinkung und, falls Plattform, für Hinweise in jeder Produktbeschreibung, dass AGB gelten.
- KI mit Vorsicht nutzen: AI-Tools können Arbeit abnehmen, aber ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifel haftet immer der Unternehmer für seine AGB, egal wer (oder was) sie geschrieben hat.
Mit sorgfältig erstellten, aktuellen und klar formulierten AGB legen Online-Händler das Fundament für rechtssichere Geschäfte. Dies schützt nicht nur vor Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten, sondern schafft auch Vertrauen bei den Kunden – ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsvorteil im E-Commerce.
Leistungen unserer Kanzlei: Rundum-Service für rechtssichere AGB
Um als Online-Händler auf Nummer sicher zu gehen, kann professionelle Unterstützung den Unterschied machen. Unsere Kanzlei ist auf E-Commerce-Recht spezialisiert und bietet Ihnen umfangreiche Leistungen, um Ihre E-Commerce AGB und Ihre Shop-Compliance wasserdicht zu gestalten!
FAQ Allgemeine Geschäftsbedingungen im E-Commerce
Was muss in den E-Commerce AGB stehen ?
In den AGB für E-Commerce müssen zentrale Punkte wie Geltungsbereich, Vertragspartner, Zustandekommen des Vertrags, Preise, Zahlungsbedingungen, Lieferbedingungen, Widerrufsrecht, Gewährleistung, Haftung und Datenschutzhinweise geregelt werden. Diese Inhalte schaffen Transparenz und Rechtssicherheit für beide Seiten. Sie helfen, Missverständnisse zu vermeiden und klare Regeln für den Onlinehandel festzulegen.
Was sind AGB für Online-Händler?
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die Online-Händler ihren Kunden für den Abschluss von Verträgen vorgeben. Sie regeln die wichtigsten rechtlichen Aspekte des Kaufprozesses und sorgen für einheitliche Abläufe. Dadurch schützen sie sowohl Händler als auch Kunden vor rechtlichen Unsicherheiten und ersparen den Abschluss von einzelnen Verträgen mit jedem Kunden.
Sind AGB gesetzlich vorgeschrieben?
Es gibt keine gesetzliche Pflicht für Online-Händler, AGB zu verwenden. Dennoch sind sie sehr empfehlenswert, da sie die Rechte und Pflichten beider Parteien klar regeln und so für mehr Rechtssicherheit sorgen. Ohne AGB gelten die gesetzlichen Regelungen, die oft weniger individuell anpassbar sind oder es müsssen einzelne Verträge geschlossen werden.
Was fällt unter E-Commerce?
Unter E-Commerce versteht man den elektronischen Handel mit Waren und Dienstleistungen über das Internet. Dazu zählen Online-Shops, Marktplätze, digitale Dienstleistungen und auch der Verkauf über soziale Medien. E-Commerce umfasst alle Geschäftsprozesse, die online abgewickelt werden, von der Bestellung bis zur Bezahlung.
Was tun bei Abmahnungen durch Abmahnvereine ?
Häufig ergeben Abmahnungen im Bereich E-Commerce durch Abmahnvereine wie den Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. (VSV) mit Sitz in Fürstenfeldbruck oder den Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO). Inhalte der Abmahnungen sind häufig Fehler in folgenden Bereichen:
- Angabe des Grundpreises
- Datenschutzerklärung
- Streitbeilegung (Hinweis und Link auf die OS-Plattform)
- Lieferzeiten (unbestimmte Angaben wie “voraussichtlich”)
- Widerrufsbelehrung
- Garantien-Werbung
- Altersbeschränkung
- Speicherung des Vertragstextes
Hier ist durch einen Anwalt im Bereich E-Commerce genau zu prüfen, ob die Vorwürfe zutreffen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben ist. Die Verstöße sind danach ungehend abzustellen, da Abmahnvereine oft Vertragsstrafen geltend machen.
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