Abmahnungen
Eine Abmahnung erhalten bedeutet: Sie müssen innerhalb von 7 bis 10 Tagen reagieren, sonst drohen gerichtliche Schritte. Wer jetzt falsch handelt – vorschnell unterschreibt oder die Frist verstreichen lässt – riskiert Vertragsstrafen von bis zu 10.000 € und jahrelange Verpflichtungen. Mit dem richtigen Rechtsanwalt an Ihrer Seite lässt sich das vermeiden.
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Abmahnung Anwalt: Professionelle Hilfe ohne überhöhte Kosten
Eine Abmahnung erhalten bedeutet: Sie müssen innerhalb von 7 bis 10 Tagen reagieren, sonst drohen gerichtliche Schritte. Wer jetzt falsch handelt – vorschnell unterschreibt oder die Frist verstreichen lässt – riskiert Vertragsstrafen von bis zu 10.000 € und jahrelange Verpflichtungen. Mit dem richtigen Rechtsanwalt an Ihrer Seite lässt sich das vermeiden.
Endlich ein Anwalt für Abmahnungen, der für Unternehmer da ist
Wenn Sie ein Abmahnschreiben in den Händen halten, ist die Reaktion oft Schock – gefolgt von Unsicherheit. Soll ich zahlen? Unterschreiben? Ignorieren? Die meisten Unternehmer, Gründer und Online-Händler machen in genau diesem Moment kostspielige Fehler: Sie unterschreiben die beigefügte Unterlassungserklärung ohne Prüfung, verhandeln selbst mit der Gegenseite oder lassen wertvolle Fristen verstreichen. Untätigkeit kann zu gerichtlichen Schritten des Absenders führen.
Das muss nicht sein. ODC Legal ist eine auf Abmahnungen spezialisierte Kanzlei, die Unternehmern schnelle, kosteneffiziente Verteidigung bietet. Ob Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht oder Datenschutz – hier erhalten Sie eine fundierte Ersteinschätzung üblicherweise innerhalb von 24 Stunden und eine klare Verteidigungsstrategie, die Ihre Kosten minimiert und Ihre Rechte schützt.
Unser Versprechen: Rechtssichere Lösungen ohne überteuerte Abmahnkosten, ohne komplizierte Verfahren und ohne böse Überraschungen.
Warum ODC Legal bei Abmahnungen funktioniert
Das macht unsere Hilfe anders als alles andere auf dem Markt:
- 24h-Ersteinschätzung – Sofortige Bewertung Ihrer Abmahnung ohne lange Wartezeiten. Ein Anwalt sollte innerhalb von 24–48 Stunden konsultiert werden, und genau das ermöglichen wir.
- Spezialisierung auf alle relevanten Rechtsgebiete – Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht und DSGVO-Abmahnungen. 42 % aller Abmahnungen 2022 betrafen Wettbewerbsverstöße, 30 % waren markenrechtlicher Natur – genau unsere Kernkompetenz.
- Modifizierte Unterlassungserklärung statt blindes Unterschreiben – Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann unnötige Verpflichtungen vermeiden. Wir schützen Sie vor übertriebenen Vertragsstrafen und überzogenen Forderungen.
- Transparente Kostenstruktur – Keine versteckten Gebühren. Sie wissen vorab, was die Verteidigung kostet, und behalten die Kontrolle über Ihr Budget.
- Bundesweite Vertretung – Persönliche Betreuung durch Rechtsanwältin Sarah Op den Camp per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz.
Anstatt Sie in langwierige Auseinandersetzungen zu zwingen, bieten wir Ihnen einen schlanken, strukturierten Weg zur bestmöglichen Lösung in Ihrer Sache.
So funktioniert unser Abmahnung-Service
Ob Sie eine Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum, unwahrer Tatsachenbehauptungen, Werbung als Marktführer, unzulässiger Kaltakquise oder sonstiger Wettbewerbsrechtsverletzungen, Musik bei Instagram, Nutzung fremder Fotos oder einer Markenrechtsverletzung erhalten haben – der Ablauf ist klar strukturiert und auf schnelle Ergebnisse ausgelegt.
Schritt 1: Sofortige Erstprüfung
Sie leiten uns Ihr Abmahnschreiben weiter – per E-Mail oder Upload. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung. Dabei prüfen wir zunächst die gesetzten Fristen: Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ist oft kurz, meist nur fünf bis vierzehn Tage. Gleichzeitig kontrollieren wir die formalen Anforderungen. Seit Dezember 2020 sind Mindestangaben in Abmahnungen gesetzlich vorgeschrieben – eine Abmahnung muss korrekt adressiert sein, die Verletzungshandlung muss konkret benannt werden, und eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ist erforderlich. Fehlt etwas davon, haben Sie bereits einen Ansatzpunkt für die Verteidigung.
Schritt 2: Rechtliche Analyse und Strategieentwicklung
Nicht jede Abmahnung ist rechtlich begründet. In diesem Schritt prüfen wir detailliert, ob die Abmahnung berechtigt ist: Liegt tatsächlich ein Rechtsverstoß vor? Ist die Verjährung eingetreten? Ist der Streitwert angemessen, oder hat der Abmahner ihn künstlich aufgebläht? Der Streitwert für Abmahnungen liegt häufig zwischen 10.000 € und 150.000 € – hier liegt oft erhebliches Einsparpotenzial. Auf dieser Basis entwickeln wir die optimale Verteidigungsstrategie für Ihren Einzelfall: Modifikation, Zurückweisung oder – wenn nötig – Vorbereitung auf gerichtliche Schritte.
Schritt 3: Umsetzung und Verhandlung
Jetzt setzen wir die Strategie um. Bei berechtigten Ansprüchen erstellen wir eine modifizierte Unterlassungserklärung, die nur das anerkennt, was rechtlich belastbar ist – und Sie vor überzogenen Vertragsstrafen schützt. Eine Unterlassungserklärung kann erhebliche rechtliche Folgen haben, denn sie bindet Sie oft über Jahrzehnte. Bei unberechtigten Abmahnungen weisen wir die Forderung zurück und setzen gegebenenfalls Gegenansprüche durch. In der Verhandlung mit der Gegenseite arbeiten wir gezielt auf eine Kostenreduzierung hin – in vielen Fällen lässt sich eine außergerichtliche Einigung erzielen, ganz ohne Gericht.
Kein Raten. Kein verschwendeter Aufwand. Nur strukturierter Fortschritt in Ihrer Sache.

Was uns von anderen Anwälten unterscheidet
Die meisten Kanzleien behandeln Abmahnungen als eines von vielen Themen. Bei ODC Legal ist es unser Kerngebiet – mit echtem Wissen und Erfahrung.
- Doppelte Fachanwaltsqualifikation – Rechtsanwältin Sarah Op den Camp ist Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht (seit 2017) sowie für Urheber- und Medienrecht (seit 2021). Diese Kombination deckt die häufigsten Abmahnungsbereiche ab: Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht und IT-Recht.
- Direkte Kommunikation ohne Umwege – Sie sprechen direkt mit Ihrer Anwältin, nicht mit Sekretärinnen oder Mitarbeitern. Keine langen Wartezeiten, keine verlorenen Informationen. Fragen werden schnell und persönlich beantwortet.
- Inhouse-Erfahrung aus regulierten Branchen – Durch frühere Tätigkeit in den Bereichen Automotive, Rail und Medical versteht Sarah Op den Camp die unternehmerischen Belange und Pflichten, mit denen Mandanten in der Praxis konfrontiert sind.
- Fokus auf Fairness und Ausgewogenheit – Statt aggressiver Kostenmaximierung setzen wir auf faire, transparente Lösungen. Das bedeutet: realistische Einschätzungen, ehrliche Antworten und eine Strategie, die zu Ihrem Unternehmen passt.
Wenn andere Komplexität bieten, bieten wir Klarheit. Wenn andere Muster-Antworten versenden, entwickeln wir individuelle Strategien.
Erfolgsnachweis unserer Abmahnungsverteidigung
Ergebnisse sprechen lauter als Behauptungen. Eine anwaltliche Abmahnung klärt häufig Rechtsverletzungen außergerichtlich – und genau das ist unser Ziel in jedem Fall.
Unsere Bilanz zeigt:
- Streitwertreduzierung in vielen Fällen – Abmahnkosten können bei Wettbewerbsverstößen ab 1.000 € netto liegen, bei Markenrechtsverletzungen betragen die Anwaltskosten oft 3.500 € netto. Durch gezielte Verhandlung und Prüfung überhöhter Streitwerte senken wir die Kosten für unsere Mandanten regelmäßig erheblich.
- Erfolgreiche Abwehr unberechtigter Abmahnungen – Eine unbegründete Abmahnung kann zurückgewiesen werden. Wir prüfen jeden Fall auf formale und materielle Fehler und nutzen jeden Ansatzpunkt zur Verteidigung.
- Außergerichtliche Einigungen statt teurer Gerichtsverfahren – Gerichtskosten können bei einem Streitwert von 20.000 € über 6.000 € betragen. In den meisten Fällen erzielen wir eine Lösung ohne Gericht.
- Fundierte Erfahrung seit 2013 – Rechtsanwältin Op den Camp ist seit über einem Jahrzehnt als Anwältin tätig, ODC Legal wurde 2024 gegründet und vereint diese langjährige Praxis mit dem Fokus einer spezialisierten Kanzlei.
Ob Filesharing-Abmahnungen, DSGVO-Verstöße oder Wettbewerbsrechtliches – Sie haben das Recht, eine Abmahnung rechtlich prüfen zu lassen, bevor Sie handeln.
Für wen unser Abmahnung-Service ideal ist
Unser Service ist speziell konzipiert für:
- Gründer und Startups – die erste Wettbewerbsverstöße begehen, ohne es zu wissen. Eine fehlende Widerrufsbelehrung oder unvollständige Pflichtangaben auf Websites genügt. Abmahnungen können fast alle Rechtsverstöße betreffen.
- E-Commerce-Unternehmen und Online-Händler – die wegen Impressumsfehlern, fehlerhaftem Cookie-Banner, DSGVO-Verstößen oder irreführender Produktwerbung abgemahnt werden. DSGVO-Verstöße können seit 2018 abgemahnt werden, und seit dem BGH-Urteil vom März 2025 ist die Gefahr durch Mitbewerber noch gestiegen.
- Selbstständige und Freiberufler – die mit Urheberrechts- oder Markenrechtsproblemen konfrontiert sind. Urheberrechtsverletzungen sind häufige Gründe für eine anwaltliche Abmahnung. Eine Markenrecherche vor Produkteinführung vermeidet teure Abmahnungen.
- Unternehmer aller Branchen – die schnelle, kosteneffiziente Lösungen ohne Gerichtsverfahren suchen und einen Anwalt brauchen, der ihren Bereich und ihre Herausforderungen versteht.
Auch im Arbeitsrecht begegnen uns Abmahnungen regelmäßig: Fehlverhalten am Arbeitsplatz kann zur Abmahnung führen – häufige Gründe sind Pflichtverletzungen wie Verstöße gegen die Arbeitszeit, private Nutzung von Internet oder Telefon, Diebstahl oder Unterschlagung sowie Alkoholkonsum während der Arbeitszeit. Eine Abmahnung ist hier eine formelle Rüge für vertragswidriges Verhalten und kann im Arbeitsverhältnis der erste Schritt vor einer Kündigung sein. Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – bei Unsicherheit sollte Rechtshilfe in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben und klare, professionelle Hilfe suchen, wurde unser Service für Sie entwickelt.
Preise und Leistungspakete
Wählen Sie das Paket, das zu Ihrer Situation passt. Transparenz bei den Kosten ist für uns selbstverständlich.
Erstgespräch: Für die erste Orientierung
Perfekt, wenn Sie gerade ein Abmahnschreiben erhalten haben und eine schnelle Antwort brauchen.
- Erste Bewertung Ihrer Abmahnung innerhalb von 24 Stunden
- Einschätzung der Erfolgsaussichten und des groben Kostenrahmens
- Kostenfrei
Standard-Verteidigung: Für typische Abmahnungsfälle
Entwickelt für Unternehmen und Selbstständige mit einer konkreten Abmahnung im Bereich Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht oder Datenschutz.
- Vollständige rechtliche Prüfung und Bearbeitung der Abmahnung
- Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung oder fundierte Zurückweisung
- Eine Verhandlungsrunde mit der Gegenseite zur Kostenreduzierung
- Fester Preis je nach Art der Abmahnung und dort vorgegebenem Streitwert – vorab kommuniziert, keine Überraschungen
Premium-Betreuung: Für komplexe Fälle
Wenn Sie mit mehreren Abmahnungen konfrontiert sind, ein Gerichtsverfahren droht oder Sie viele Abmahnungen präventiv vermeiden wollen.
- Umfassende Betreuung bei mehrfachen Abmahnungen oder gerichtlicher Auseinandersetzung
- Unbegrenzte Verhandlungsrunden und Kommunikation mit allen Parteien
- Präventive Beratung zur Vermeidung künftiger Abmahnungen – inklusive Website-Checks und Compliance-Prüfung
- Individuelle Honorarvereinbarung, angepasst an Ihre Bedürfnisse
Bei Unsicherheit beginnen Sie mit der kostenlosen Erstberatung. Ein Upgrade ist jederzeit möglich.
Jetzt handeln und Ihre Abmahnung professionell abwehren
Verhandeln Sie nicht selbst mit dem Abmahner. Zahlen Sie nicht vorschnell. Und vor allem: Unterschreiben Sie nichts ohne anwaltliche Prüfung. Abmahnungen können schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen – unabhängig vom Zustellungsweg zählt jeder Tag.
Die Fristen laufen. Eine Abmahnung erfordert oft eine rechtzeitige Stellungnahme, und je schneller Sie professionelle Hilfe einschalten, desto besser Ihre Position. Regelmäßige Website-Checks helfen, rechtliche Fehler zu vermeiden – aber wenn das Abmahnschreiben bereits da ist, brauchen Sie jetzt einen erfahrenen Anwalt.
Kontaktieren Sie ODC Legal für Ihr kostenloses Erstgespräch. Rechtsanwältin Sarah Op den Camp ist auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erreichbar – per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz. Bundesweit. Persönlich. Transparent.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Keine langfristigen Verpflichtungen. Keine versteckten Kosten. Nur klare Antworten und professionelle Verteidigung.
Arten von Abmahnungen – die Schwerpunkte unserer Kanzlei
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung (UWG)
Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung gehört zu den häufigsten Abmahnformen im B2B-Bereich. Sie kann ausgesprochen werden, wenn ein Mitbewerber oder ein klagebefugter Verband eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) festgestellt hat.
Typische Anlässe sind irreführende Werbung, unrichtige oder fehlende Preisangaben, fehlerhafte oder unvollständige Pflichtangaben (Impressum, Widerrufsbelehrung, AGB), Verstöße gegen Informationspflichten im E-Commerce, fehlende oder fehlerhafte Energie- und Effizienzkennzeichnungen, fehlende Kennzeichnung als Werbung, unzulässige Kaltakquise, das Verunglimpfen von Mitbewerbern, sowie der Vertrieb unzulässiger Produkte.
Abmahner sind in dieser Konstellation entweder Mitbewerber – die ein konkretes geschäftliches Interesse an der Unterlassung haben – oder Wettbewerbsverbände wie die Wettbewerbszentrale. Streitwerte bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen liegen typischerweise zwischen 500 und 30.000 Euro, mit entsprechenden Anwaltskosten nach RVG.
Tiefer einsteigen: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Detail · Muster-Abmahnung Wettbewerbsrecht · Abmahnung der Wettbewerbszentrale · Unlauterer Wettbewerb
Urheberrechtliche Abmahnung
Urheberrechtliche Abmahnungen treffen heute vor allem Online-Akteure: Filesharing-Nutzer, Webseiten-Betreiber mit nicht lizenzierten Bildern, Content-Creator mit unrechtmäßig genutzten Texten oder Musik und zunehmend auch Social-Media-Verantwortliche, die nicht gemeinefreie Musik in gewerblichen Posts verwenden.
Die wirtschaftlich relevanteste Untergruppe sind weiterhin Filesharing-Abmahnungen wegen illegalen Downloads urheberrechtlich geschützter Werke. Daneben gewinnen Abmahnungen wegen Bildernutzung – etwa bei kommerziellen Webseiten, die Stockfotos ohne gültige Lizenz verwenden – immer mehr an Bedeutung.
Im Social-Media-Bereich beobachten wir aktuell eine deutliche Zunahme von Abmahnungen wegen kommerzieller Musiknutzung auf Plattformen wie Instagram und TikTok. Hier täuschen die plattform-internen Musikbibliotheken oft eine umfassende Lizenzierung vor, die für gewerbliche Nutzer tatsächlich nicht besteht.
Bei urheberrechtlichen Abmahnungen sind die Kostenfolgen oft besonders hoch, weil neben den Anwaltskosten zusätzlich Schadensersatz nach der Lizenzanalogie geltend gemacht wird.
Tiefer einsteigen: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung · Filesharing-Abmahnung · Mathé Law Firm Abmahnung · Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung
Markenrechtliche Abmahnung
Markenrechtliche Abmahnungen sind in der Regel besonders folgenreich. Wird Ihnen vorgeworfen, eine eingetragene Marke verletzt zu haben – sei es durch einen identischen oder verwechslungsfähigen Markennamen, ein ähnliches Logo, eine Domain oder einen Produktnamen – drohen neben Unterlassungsansprüchen auch Auskunfts- und Vernichtungsansprüche.
Häufige Konstellationen sind die Verwendung einer fremden Marke in eigenen Produkten oder Werbung, die Registrierung einer Domain mit einem geschützten Begriff, der Verkauf gefälschter oder paralleler Importware sowie Markenrechtskonflikte bei der Unternehmensgründung.
Anders als im Wettbewerbsrecht haben hier nur die Markeninhaber selbst (oder ausschließliche Lizenznehmer) Abmahnbefugnis. Das verändert die Verteidigungsstrategie grundlegend.
Tiefer einsteigen: Abmahnung Markenrecht · Markenrechtsverletzung Abmahnung erhalten
Datenschutz-/DSGVO-Abmahnung
DSGVO-Abmahnungen sind seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung ein eigenes Feld. Sie kommen typischerweise wegen fehlerhafter oder fehlender Cookie-Banner, unvollständiger Datenschutzerklärungen, unzulässiger Nutzung von Tracking-Tools (Google Analytics, Meta-Pixel) und nicht eingeholter Einwilligungen bei Newsletter-Versand.
Die Abmahnbefugnis ist hier komplexer als in anderen Rechtsgebieten und in den letzten Jahren mehrfach durch Rechtsprechung und Gesetzgebung neu justiert worden – nicht jede DSGVO-Verletzung ist automatisch wettbewerbsrechtlich abmahnfähig.
Tiefer einsteigen: DSGVO-Abmahnung
Weitere Abmahn-Anlässe
Daneben begegnen uns regelmäßig Abmahnungen wegen fehlerhafter Impressumsangaben auf Social-Media-Profilen, äußerungsrechtliche Abmahnungen (z.B. wegen Google Bewertungen), unzulässiger Klauseln in AGB von Online-Shops, Influencer-Marketing-Verstößen (Schleichwerbung, Kennzeichnungspflicht) sowie IT-rechtlichen Themen wie Software-Lizenzverstöße.
Tiefer einsteigen: Impressum auf Social Media · E-Commerce AGB · Influencer Marketing Recht
Strafbewehrte Unterlassungserklärung, das Kernstück jeder Abmahnung
Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist das eigentliche Ziel jeder Abmahnung. Mit ihr verpflichten Sie sich rechtsverbindlich, eine bestimmte Handlung in Zukunft zu unterlassen – und im Falle eines Verstoßes eine vertraglich vereinbarte Strafe zu zahlen.
Diese Strafbewehrung ist es, die der Erklärung ihre besondere Wirkung gibt: Sie ist nicht nur eine Absichtserklärung, sondern ein eigenständiger Vertrag, der die Wiederholungsgefahr aus rechtlicher Sicht ausschließt. Die Gegenseite verzichtet damit auf gerichtliche Schritte – aber im Gegenzug binden Sie sich auf Lebenszeit.
Die Höhe der Vertragsstrafe wird entweder konkret beziffert (etwa 5.100 Euro pro Verstoß, weil diese Höhe nach LG-Rechtsprechung als „erheblich" gilt) oder nach Hamburger Brauch festgelegt – also durch die Gegenseite nach billigem Ermessen, mit gerichtlicher Überprüfbarkeit.
Die modifizierte Unterlassungserklärung als Lösung
Die beigefügten Erklärungs-Entwürfe der Gegenseite sind regelmäßig zu Ihrem Nachteil formuliert. Sie umfassen typischerweise mehr Handlungen, als der konkrete Vorwurf rechtfertigt, sie verzichten auf Schutzklauseln zugunsten des Verpflichteten und sie enthalten oft überhöhte Vertragsstrafen.
Die Antwort darauf ist die modifizierte Unterlassungserklärung. Wir formulieren die Erklärung so neu, dass sie genau die tatsächliche Verletzungshandlung abdeckt – und nicht mehr. Die geänderte Fassung der Unterlassungserklärung wird dann an die Gegenseite gesendet. Auch wenn diese rechtlich verpflichtet ist, eine ernsthaft angebotene modifizierte Erklärung zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr zu akzeptieren, entstehen in der Praxis häufig Verhandlungen über einzelne Punkte.
Typische Modifikationen betreffen die Reichweite der Unterlassungspflicht, die Höhe der Vertragsstrafe, die Definition des Verstoßes, Bagatell- und Ausnahmeklauseln sowie Beweislastfragen.
Was passiert nach Abgabe der Unterlassungserklärung?
Nach Abgabe der Unterlassungserklärung ist die Wiederholungsgefahr beseitigt – die Gegenseite kann also nicht mehr auf Unterlassung klagen. Was bleibt, sind die Kosten- und Schadensersatzansprüche, die unabhängig davon verhandelt werden.
Verstoßen Sie später gegen die Erklärung – auch unbeabsichtigt oder durch Dritte – wird die Vertragsstrafe automatisch fällig. Dabei trägt die Gegenseite die Beweislast für den Verstoß. In der Praxis ist diese Beweisführung bei Online-Sachverhalten oft trivial: ein Screenshot reicht.
Daher ist die strafbewehrte Unterlassungserklärung kein Routine-Dokument. Sie verdient die gleiche Sorgfalt wie ein Geschäftsvertrag mit hohem Volumen – denn das ist sie auch.
Vollständiger Ratgeber: Unterlassungserklärung – alles Wichtige im Überblick
Kosten einer Abmahnung – wer zahlt was?
Die Kostenfrage bewegt fast jeden Abgemahnten unmittelbar nach Erhalt des Schreibens. Realistische Antworten erfordern eine Aufschlüsselung nach Kostenart, weil die einzelnen Posten unterschiedlichen Regeln folgen.
Abmahnkosten der Gegenseite
Die Kosten der Abmahnung – also die Anwaltskosten des abmahnenden Anwalts – sind die wirtschaftlich häufig größte Position. Sie berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und richten sich nach dem Streitwert. Dieser wird in Abmahnungen oft hoch angesetzt, weil sich daraus höhere Gebühren ergeben.
In wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen liegen die Streitwerte häufig zwischen 5.000 und 30.000 Euro – mit entsprechenden Anwaltskosten von einigen hundert bis mehreren tausend Euro. Bei markenrechtlichen Abmahnungen sind die Streitwerte traditionell höher.
Wichtig: Diese Kosten muss nur tragen, wer eine berechtigte Abmahnung erhalten hat. Bei unberechtigten Abmahnungen sind nicht nur diese Kosten nicht geschuldet – es können sogar Erstattungsansprüche für die eigenen Anwaltskosten entstehen. Ist die Rechtslage unklar, ist eine gute Verhandlungsstrategie gefordert.
Eine Sonderregel gilt seit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs: Bei bestimmten Verstößen (insbesondere DSGVO-Verstöße und Verletzungen gesetzlicher Informationspflichten gegen kleine Mitbewerber) kann der Vergütungsanspruch des Abmahners ausgeschlossen sein.
Vertragsstrafe bei Verstoß
Die Vertragsstrafe wird erst bei einem zukünftigen Verstoß gegen die abgegebene Unterlassungserklärung fällig. Sie ist also keine sofort zu zahlende Position, aber das größte langfristige Risiko: Eine einzige Wiederholung kann mehrere tausend Euro kosten. Bei Mehrfachverstößen können sich die Beträge schnell zu fünfstelligen Summen addieren. Ihre Rechtsanwältin bespricht daher vor Abgabe einer Unterlassungserklärung klar mit Ihnen, was Sie künftig unterlassen müssen.
Schadensersatz-Forderungen
Neben den Anwaltskosten machen viele Abmahner einen konkreten Schadensersatz geltend. Im Urheberrecht erfolgt das typischerweise über die Lizenzanalogie – Sie zahlen, was eine ordnungsgemäße Lizenz gekostet hätte, oft mit einem Aufschlag. Im Wettbewerbsrecht muss der Schaden konkret nachgewiesen werden, was die Durchsetzbarkeit in der Praxis erschwert. Im Markenrecht sind Schadensersatzpositionen über die Lizenzanalogie oder die Gewinnabschöpfung möglich.
Eigene Anwaltskosten und Kosten des Verfahrens
Hinzu kommen Ihre eigenen Anwaltskosten für die Verteidigung. Diese können sich – je nach Komplexität – im niedrigen vierstelligen Bereich bewegen. Bei einer Eskalation zu einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage entstehen zusätzlich Gerichtskosten, die ebenfalls streitwert-abhängig sind.
Bei berechtigten Abmahnungen tragen Sie die eigenen Anwaltskosten selbst. Bei nachweislich unberechtigten Abmahnungen können diese Kosten von der Gegenseite zurückgefordert werden.
Tiefer einsteigen: Kosten einer Abmahnung im Detail
Ihre Optionen – wie Sie auf eine Abmahnung reagieren können
Option 1: Abmahnung als berechtigt anerkennen (mit modifizierter Unterlassungserklärung)
Wenn die Prüfung ergibt, dass die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt ist – Sie also tatsächlich eine Rechtsverletzung begangen haben – ist die richtige Reaktion regelmäßig die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Dabei verteidigen wir Sie auf den drei Ebenen, auf denen Verhandlungsspielraum besteht: bei der Fassung der Unterlassungserklärung, bei der Höhe der Anwaltskosten und beim Schadensersatz.
In vielen Fällen lassen sich die ursprünglich geforderten Beträge durch fundierte Argumentation deutlich reduzieren – auch wenn die Abmahnung als solche berechtigt ist.
Option 2: Gegen unberechtigte Abmahnung vorgehen
Eine unberechtigte Abmahnung erkennen wir an einer Reihe typischer Indizien: fehlende Aktivlegitimation der Gegenseite (sie ist gar nicht Rechteinhaber), abgelaufene Verjährungsfristen, formale Mängel der Abmahnung selbst, falsche rechtliche Bewertung des Sachverhalts oder das Eingreifen von Schutzschranken (etwa Schrankenregelungen im Urheberrecht).
Bei einer unberechtigten Abmahnung kommen mehrere Verteidigungsstrategien in Betracht: die schriftliche Zurückweisung der Abmahnung, die Hinterlegung einer Schutzschrift beim Gericht zur Verhinderung einer einstweiligen Verfügung, gegebenenfalls die Erhebung einer negativen Feststellungsklage. Wer aktiv gegen eine unberechtigte Abmahnung vorgehen will, kann sich gegen die Abmahnung wehren – mit dem Ziel, dass die Gegenseite die Kosten Ihrer Verteidigung trägt.
Option 3: Abmahnung ignorieren? Warum das selten eine gute Idee ist
Das Ignorieren einer Abmahnung ist in den allerwenigsten Fällen eine sinnvolle Strategie. Reagieren Sie nicht innerhalb der gesetzten Frist, drohen mehrere Konsequenzen: Die Gegenseite kann beim zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen, die in vielen Fällen ohne mündliche Verhandlung erlassen wird. Damit sind Sie sofort an die Unterlassung gebunden – und tragen die gesamten Verfahrenskosten zusätzlich zur ursprünglichen Forderung.
Folgt die Gegenseite den gerichtlichen Weg, entstehen Kosten des Verfahrens, die je nach Instanz und Streitwert in die zehntausende Euro gehen können. Auch die Verhandlungsspielräume, die im außergerichtlichen Stadium oft bestehen, sind im Gerichtsverfahren kaum noch nutzbar.
Die einzige Konstellation, in der das Nicht-Reagieren sinnvoll sein kann, ist die offensichtlich unberechtigte oder rechtsmissbräuchliche Abmahnung – aber auch hier ist eine begründete schriftliche Zurückweisung in der Regel der bessere Weg.
Tiefer einsteigen: Einstweilige Verfügung nach Abmahnung · Unterlassungsklage – Ablauf
Aktuelle Rechtslage: Gesetz gegen Abmahnmissbrauch und wichtige Urteile
Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (Anti-Abmahn-Gesetz) gelten verschärfte Voraussetzungen für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Wirtschaftsverbände müssen seither in einer Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände beim Bundesamt für Justiz eingetragen sein, um aktivlegitimiert abmahnen zu können.
Für Mitbewerber gilt: Sie müssen tatsächlich Waren oder Dienstleistungen in nicht unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich vertreiben oder nachfragen. Außerdem wurde der Vergütungsanspruch des Abmahners bei bestimmten Verstößen ausgeschlossen – etwa bei einer Vielzahl der DSGVO-Verstöße und bei einfachen Informationspflichten gegen Kleinunternehmen.
Das hat die Landschaft erheblich verändert: Viele Massenabmahner mussten ihre Geschäftsmodelle anpassen, einzelne Akteure sind aus dem Markt verschwunden, andere haben sich auf neue Geschäftsfelder verlagert.
Häufige Fragen zur Abmahnung (FAQ)
Was kostet eine Abmahnung vom Anwalt?
Die Kosten einer Abmahnung hängen vom Streitwert ab und berechnen sich nach RVG. Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen liegen die Anwaltskosten der Gegenseite typischerweise zwischen 750 und 3.000 Euro. Hinzu kommen je nach Fall Schadensersatzforderungen. Diese Beträge muss aber nur tragen, wer eine berechtigte Abmahnung erhalten hat – die Prüfung, ob die Abmahnung berechtigt ist, ist deshalb der wichtigste erste Schritt.
Was passiert, wenn ich die Abmahnung ignoriere?
Das Ignorieren einer Abmahnung ist riskant. Die Gegenseite kann nach Fristablauf eine einstweilige Verfügung beim Gericht beantragen, die innerhalb weniger Tage erlassen werden kann. Die Folge: Sie sind sofort an die Unterlassung gebunden, müssen die Verfahrenskosten tragen und haben Ihre außergerichtlichen Verhandlungsspielräume verloren.
Wie lange habe ich Zeit, auf eine Abmahnung zu reagieren?
Die Fristen in Abmahnungen sind in der Regel kurz – üblicherweise fünf bis vierzehn Tage ab Zugang. In seltenen Fällen lässt sich die Frist auf begründete Bitte hin verlängern, insbesondere wenn Sie sich gerade in anwaltlicher Beratung befinden. Diese Bitte sollten Sie anwaltlich aussprechen, sich aber keinesfalls hierauf verlassen.
Was ist der Unterschied zwischen Abmahnung und Klage?
Die Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung zur Unterlassung – ohne Beteiligung eines Gerichts. Die Klage ist das gerichtliche Verfahren, das vor Gericht entschieden wird. Zwischen beiden Stufen liegt häufig die einstweilige Verfügung als beschleunigtes gerichtliches Verfahren bei besonderer Eilbedürftigkeit. Eine Abmahnung soll typischerweise eine Klage vermeiden oder vorbereiten.
Kann ich gegen eine Abmahnung Widerspruch einlegen?
Eine echte „Widerspruchsmöglichkeit" wie im Verwaltungsrecht gibt es bei wettbewerbsrechtlichen oder IP-Abmahnungen nicht. Stattdessen können Sie die Abmahnung schriftlich zurückweisen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben oder eine Schutzschrift beim Gericht hinterlegen. (Hinweis: Die im Arbeitsrecht übliche Gegendarstellung zur Personalakte gibt es im Wettbewerbsrecht nicht – dieses Instrument existiert nur bei arbeitsrechtlichen Abmahnungen.)
Wer darf eine Abmahnung aussprechen?
Den Ausspruch einer Abmahnung dürfen Rechteinhaber (z. B. Markeninhaber, Urheber), Mitbewerber im Sinne des UWG sowie klagebefugte Verbände wie die Wettbewerbszentrale vornehmen. Eine Abmahnung muss nicht zwingend von einem Anwalt verschickt werden – in der Praxis ist das aber der Regelfall, weil nur dann die Anwaltskosten als Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Ist eine Abmahnung berechtigt, wenn sie nur per E-Mail kommt?
Ja, eine schriftliche Abmahnung kann auch per E-Mail erfolgen – entscheidend ist nicht der Übermittlungsweg, sondern Inhalt und Form. Die Abmahnung muss die Verletzungshandlung konkret bezeichnen, vom Berechtigten ausgehen, eine angemessene Frist setzen und die geforderte Unterlassungserklärung benennen. Was nicht per Telefon oder mündlich erfolgen kann, ist die Begründung einer wirksamen Wiederholungsgefahr-Beseitigung – dafür braucht es immer die Schriftform der Unterlassungserklärung.
Was kostet ein Erstgespräch bei ODC Legal?
Die erste, grobe Einschätzung Ihrer Abmahnung erhalten Sie kostenlos. Im ersten Gespräch klären wir die Eckdaten, geben eine erste Risikoeinschätzung und besprechen, welche Verteidigungsstrategie für Ihren Fall in Frage kommt. Konkrete Kosten für die eine rechtliche Beratung besprechen wir transparent vor jedem nächsten Schritt.
Über uns – Ihre Spezialisten für Abmahnungsverteidigung
Sarah Op den Camp – Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Sarah Op den Camp ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz. Sie berät und vertritt Unternehmen, Online-Händler, Gründer und Content-Creator deutschlandweit in allen Fragen des Abmahnungsrechts – von der ersten Einschätzung bis zum gerichtlichen Verfahren.
Ihr Schwerpunkt liegt auf wettbewerbsrechtlichen, urheber- und markenrechtlichen sowie datenschutzrechtlichen Abmahnungen. In über 12 Jahren Kanzleipraxis hat sie bereits viele Abmahnungsverfahren betreut – außergerichtlich wie vor Gericht. Sie kennt die Taktiken der gängigen Abmahnkanzleien und weiß, wo sich modifizierte Unterlassungserklärungen durchsetzen lassen und wo es sinnvoll ist, eine Abmahnung zurückzuweisen.
ODC Legal ist in Nürnberg ansässig und vertritt Mandanten vor allen zuständigen deutschen Gerichten. Für eine erste kostenlose Einschätzung erreichen Sie uns per E-Mail oder Telefon – mit einer Antwort innerhalb von 24 Stunden.
Weiterführende Inhalte
Wettbewerbsrecht
- Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Detail
- Muster-Abmahnung Wettbewerbsrecht
- Abmahnung der Wettbewerbszentrale
- Unlauterer Wettbewerb
Urheberrecht
- Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
- Filesharing-Abmahnung
- Mathé Law Firm Abmahnung
- Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung
Markenrecht
Datenschutz
Prozess & Folgen
- Abmahnung Fristen
- Kosten einer Abmahnung
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