Abmahnung Anwalt: Sofortige Hilfe bei allen Arten von Abmahnungen

Sarah Op den Camp
Sarah Op den Camp
29.7.2025
Unternehmerin prüft Abmahnung durch Anwalt

Eine Abmahnung ist ein formelles Warnschreiben, das zur Unterlassung eines Rechtsverstoßes auffordert, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Abmahnungen sind ein verbreitetes Instrument, um z.B. Wettbewerbsverstöße, Markenrechts- oder Urheberrechtsverletzungen außergerichtlich zu klären.

Doch für Unternehmen – insbesondere Online-Händler, Selbstständige und KMU – können Abmahnungen schnell existenzbedrohende Folgen haben. Eine aktuelle Händlerbund-Studie ergab, dass 2022 bereits 16 % aller befragten Online-Händler mindestens eine Abmahnung erhielten, wobei Mehrfach-Abmahnungen zunehmen.

Dieser Ratgeber liefert sofort umsetzbare Fakten, rechtliche Hintergründe und erprobte Expertentipps, wie man bei allen Arten von Abmahnungen richtig reagiert. Zudem beleuchten wir neue Gesetze gegen Abmahnmissbrauch, typische Abmahngründe und Schutzmaßnahmen, um Abmahnungen vorzubeugen.

Key Takeaways

  • Hohe Relevanz für Unternehmen: Rund 16 % der Online-Händler wurden 2022 abgemahnt. 32 % der Betroffenen erhielten sogar mehrere Abmahnungen im Jahr.
  • Rechtsgrundlage & Missbrauchsschutz: Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (seit 02.12.2020) begrenzt Abmahnkosten und Vertragsstrafen bei Bagatellen und erschwert massenhafte Abmahnungen. Beispielsweise dürfen Mitbewerber bei Verstößen im Online-Handel (Impressum, DSGVO) keine Anwaltskosten mehr verlangen. Zudem ist der "fliegende Gerichtsstand" (freie Gerichtswahl) weitgehend abgeschafft – ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen Abmahnanwälte.
  • Folgen & Risiken: Ignoriert man eine berechtigte Abmahnung, drohen gerichtliche Schritte im Eilverfahren (einstweilige Verfügung) und deutlich höhere Kosten. Eine unterschriebene Unterlassungserklärung ist lebenslang bindend und führt bei erneuten Verstößen zu Vertragsstrafen, die oft vier- oder fünfstellige Beträge erreichen.
  • Richtig reagieren: Nicht vorschnell unterschreiben oder zahlen! Prüfen Sie die Abmahnung genau und halten Sie die Frist ein. Modifizieren Sie ggf. die Unterlassungserklärung und lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten. Bei unberechtigten Abmahnungen kann man diese zurückweisen und sogar Ersatz der eigenen Anwaltskosten verlangen.
  • Proaktive Prävention: Viele Abmahnungen basieren auf wiederkehrenden Fehlern (fehlendes Impressum, falsche AGB, unerlaubte Werbe-E-Mails). Durch regelmäßige Rechts-Checks (z.B. IHK-Merkblätter, Trusted-Shops Legal Tools) und aktuelle Rechtstexte lassen sich Abmahnrisiken deutlich senken.

Was ist eine Abmahnung? Definition, Zweck und Rechtsgrundlagen

Definition und rechtliche Einordnung

Eine Abmahnung ist eine schriftliche Aufforderung zur Unterlassung einer Rechtsverletzung. Sie wird in der Regel vom Verletzten oder dessen Anwalt an den mutmaßlichen Rechtsverletzer gesendet, um diesen auf einen Verstoß (z.B. gegen Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht oder Vertragspflichten) hinzuweisen.

Der Abgemahnte soll das beanstandete Verhalten sofort einstellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Damit verpflichtet er sich, den Verstoß künftig zu unterlassen und im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe zu zahlen. Begleitend wird fast immer verlangt, die Abmahnkosten (Anwaltsgebühren des Abmahners) zu erstatten. Kurz gesagt: Die Abmahnung gibt dem Verletzer die Chance, den Konflikt außergerichtlich zu bereinigen, ohne sofort vor Gericht zu landen.

Zweck und Vorteile des Abmahnwesens

Der gesetzliche Zweck von Abmahnungen (insbesondere im Wettbewerbsrecht nach UWG, im Markenrecht und im Urheberrecht) besteht darin, teure Gerichtsverfahren zu vermeiden. Unternehmen und Rechteinhaber können Verstöße schnell und kostengünstig untereinander klären, anstatt direkt Klage einzureichen. Dies ist gewollt, da deutsche Gesetze bewusst auf Selbstregulierung setzen, etwa im Wettbewerbsrecht, statt auf staatliche Kontrollen.

Wer darf abmahnen?

Abmahnberechtigt ist grundsätzlich derjenige, dem auch der entsprechende Unterlassungsanspruch zusteht. Das können z.B. sein:

  • Der Rechteinhaber (Urheber, Markeninhaber) selbst oder dessen gesetzliche Vertreter
  • Bei Wettbewerbsverstößen: Mitbewerber, die in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zum Verletzer stehen
  • Befugte Verbände (Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzvereine)

Wichtig: Nicht nötig ist, dass ein Rechtsanwalt die Abmahnung schreibt – auch eine Privatperson oder Firma kann theoretisch selbst abmahnen. In der Praxis lassen sich die meisten Abmahner jedoch von spezialisierten Anwälten vertreten, um der Forderung mehr Nachdruck und Formalkorrektheit zu verleihen.

Vorteile und Nachteile beim Aussprechen einer Abmahnung

Form und Inhalt einer rechtswirksamen Abmahnung

Eine Abmahnung erfordert keine besondere Form. Sie kann schriftlich per Post, per Fax, E-Mail oder sogar mündlich ausgesprochen werden. Aus Beweisgründen wird aber in der Regel mindestens Schriftform (Brief, Fax oder PDF-Mail) gewählt.

Seit Dezember 2020 schreibt das Gesetz gegen Abmahnmissbrauch und darauf basierend die speziellen Gesetze wie UWG, UrhG jedoch bestimmte Mindestangaben vor:

  • Name/Firma des Abmahners und ggf. seines Vertreters
  • Darlegung der Berechtigung zur Abmahnung
  • Konkrete Rechtsverletzung mit Gesetzesangabe und Begründung
  • Gegebenenfalls Aufschlüsselung der Kostenforderung

Fehlen diese Angaben, kann dies ein Indiz für Unwirksamkeit oder Rechtsmissbrauch sein. In der Praxis umfassen Abmahnschreiben meist mehrere Seiten, enthalten eine detaillierte Beschreibung des vorgeworfenen Verhaltens, zitieren verletzte Gesetzesnormen und fügen oft bereits einen vorgefertigten Unterlassungserklärungs-Text bei.

Arten von Abmahnungen: Häufige Abmahngründe im Überblick

Häufige Abmahngründe nach Rechtsgebiet

Im Geschäftsleben gibt es viele Arten von Abmahnungen, je nach betroffenem Rechtsgebiet. Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über die häufigsten Abmahngründe und ordnet sie in Kategorien ein.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung (UWG)

Dies ist die häufigste Kategorie. 42 % aller Abmahnungen im Jahr 2022 betrafen Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Typische Fälle:

  • Fehlende oder falsche Pflichtangaben: Ein Online-Händler hält gesetzliche Informationspflichten nicht ein
  • Irreführende Werbung: Falsche Preisangaben oder unzulässige Werbeaussagen (z.B. "Testsieger" ohne Quelle)
  • Diskreditierung von Wettbewerbern: Verunglimpfung von Wettbewerbern, Boykott, sogenannte "Blacklists"
  • Verstöße gegen Impressumspflicht: Fehlende Widerrufsbelehrung oder unvollständiges Impressum

Zielgruppe: Vor allem E-Commerce-Betreiber sind hier gefährdet. Abmahnvereine haben sich darauf spezialisiert, systematisch Online-Shops auf formale Fehler zu prüfen (z.B. der IDO Verband bei Impressumsfehlern).

Wichtiger Hinweis: Durch das neue Recht (2020) dürfen bei Verstößen gegen Impressums-, Informations- und Kennzeichnungspflichten keine Abmahnkosten mehr verlangt werden – das soll die finanzielle Motivation für "Bagatell-Abmahnungen" nehmen.

Markenrechtliche Abmahnung

Die zweitgrößte Gruppe mit etwa 30 % Anteil im Jahr 2022. Ein Unternehmen nutzt unberechtigt eine geschützte Marke oder geschäftliche Bezeichnung (z.B. im Produktnamen, Domainname oder als Keyword).

Klassische Fälle:

  • Verkauf von Plagiaten mit markenverletzenden Logos
  • Nutzung fremder Markenbegriffe in Ads
  • Ein Startup wählt einen Namen, der einer bekannten Marke zu ähnlich ist

Markenrechts-Abmahnungen kommen oft von Anwaltskanzleien im Auftrag großer Unternehmen, aber auch von Konkurrenten. Neben der Unterlassung werden häufig Schadensersatz-Auskunft und Schadenersatz gefordert. Zu beachten ist in diesem Falle, dass Unterlassung auch bedeutet, dass alle Produkte mit der angegriffenen Bezeichnung sofort aus dem Verkehr genommen, oder umgelabelt werden müssen. Ein immenser finanzieller und tatsächlicher Aufwand !

Praxis-Tipp: Vor Einführung eines neuen Produkt- oder Firmennamens sollten Unternehmen unbedingt eine Markenrecherche durchführen, um Kollisionen zu vermeiden – das ist deutlich günstiger als eine spätere Abmahnung und ggf. Produkte aus dem Verkehr zu nehmen.

Urheberrechtliche Abmahnung

Darunter fallen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen – z.B. unerlaubte Verwendung von Fotos, Texten, Musik oder Filmen. Der Anteil lag 2022 im einstelligen Bereich, doch historisch waren diese Abmahnungen (v.a. Filesharing-Abmahnungen durch Kanzleien wie Frommer Legal) sehr häufig.

Für Unternehmen relevant:

  • Bilderklau auf der Website
  • Nutzung fremder Grafiken ohne Lizenz
  • Kopieren von Website-Texten oder Landkarten
  • Nutzung von Musik auf Instagram oder TikTok

Fotografinnen oder Bildagenturen mahnen solche Bildrechtsverletzungen regelmäßig ab. Abgemahnte müssen neben Unterlassung oft auch eine Lizenzgebühr und Schadenersatz zahlen.

Datenschutz-/DSGVO-Abmahnung

Seit Geltung der EU-DSGVO 2018 ist auch das Datenschutzrecht ein Abmahngrund. Wettbewerber oder Verbraucherschutzvereine können Datenschutzverstöße abmahnen:

  • Fehlende Datenschutzerklärung
  • Unerlaubter Newsletter-Versand
  • Cookie-Banner-Verstöße

Aktuelles Beispiel: 2022 gab es eine Abmahnwelle wegen Google Fonts. Ein Anwalt verschickte massenhaft Abmahnungen, weil Websites Google-Schriftarten extern einbanden und damit IP-Adressen an Google übermittelten (Verstoß gegen DSGVO). Laut Händlerbund-Studie landeten diese "Google-Fonts-Abmahnungen" 2022 mit ~13 % Anteil neu auf Platz 3 der häufigsten Abmahngründe.

Sonstige Abmahngründe

Darüber hinaus können fast alle Rechtsverstöße abgemahnt werden, solange ein Unterlassungsanspruch besteht:

  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen (etwa beleidigende Social-Media-Posts, oder Revenge Porn)
  • Recht am eigenen Bild: Fotos einer Person werden ohne deren Einverständnis veröffentlicht
  • Kartellrecht: Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung oder Preisabsprachen

Was ein guter Abmahnung-Anwalt leisten sollte: Kernkompetenzen und Qualitätskriterien

Die Wahl des richtigen Anwalts bei einer Abmahnung kann den Unterschied zwischen einer kostspieligen Niederlage und einer erfolgreichen Abwehr ausmachen. Doch was genau sollten Sie von einem spezialisierten Abmahnung-Anwalt erwarten können? Dieser Abschnitt erklärt die wichtigsten Leistungen, Qualitätskriterien und Service-Level, die einen guten Abmahnung-Anwalt auszeichnen.

Rollen eines Abmahnungs-Anwalts

Kernleistungen eines professionellen Abmahnung-Anwalts

1. Umfassende Rechtmäßigkeitsprüfung der Abmahnung

Ein erfahrener Abmahnung-Anwalt beginnt immer mit einer gründlichen Analyse des Abmahnschreibens. Dabei prüft er systematisch:

  • Formale Korrektheit: Enthält die Abmahnung alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben? Ist der Abmahner überhaupt berechtigt?
  • Materielle Berechtigung: Liegt tatsächlich ein Rechtsverstoß vor? Sind die rechtlichen Grundlagen korrekt zitiert?
  • Verhältnismäßigkeit: Stehen Streitwert und geforderte Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum behaupteten Verstoß?
  • Missbrauchsindizien: Handelt es sich möglicherweise um eine missbräuchliche Abmahnung ?

Diese Prüfung sollte binnen 24-48 Stunden nach Mandatserteilung erfolgen, da Abmahnfristen oft sehr kurz sind. Ein guter Anwalt wird Ihnen bereits in der Erstberatung eine erste Einschätzung geben können. Ein Fristverlängerungsgesucht hat meist keinen Erfolg und sollte daher nicht eingeplant werden.

2. Realistische Bewertung der Erfolgsaussichten

Transparenz über die Erfolgsaussichten ist ein Qualitätsmerkmal seriöser Anwälte. Ein guter Abmahnung-Anwalt wird Ihnen ehrlich mitteilen:

  • Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, die Abmahnung erfolgreich abzuwehren
  • Welche Risiken bei einer vollständigen Zurückweisung bestehen
  • Ob ein Vergleich oder eine modifizierte Unterlassungserklärung die bessere Strategie wäre
  • Mit welchen Kosten Sie in verschiedenen Szenarien rechnen müssen

3. Abgabe einer Unterlassungserklärung: Strategische Modifikation

Viele Abmahnungen enthalten überzogene Unterlassungserklärungen, die weit über das hinausgehen, was rechtlich erforderlich wäre. Ein kompetenter Anwalt wird:

  • Die geforderte Unterlassungserklärung auf das rechtlich Notwendige reduzieren
  • Überhöhte Vertragsstrafen auf ein angemessenes Maß begrenzen
  • Unklare oder zu weit gefasste Formulierungen präzisieren
  • Ausnahmen und Einschränkungen einbauen, wo dies rechtlich möglich ist

Diese Modifikation kann Sie vor jahrelangen rechtlichen Bindungen und hohen Vertragsstrafen schützen.

4. Professionelle Verhandlung mit der Gegenseite

Erfahrene Abmahnung-Anwälte verfügen über ein Netzwerk und kennen oft die Anwälte der Gegenseite persönlich. Dies ermöglicht:

  • Direkte Verhandlungen auf Augenhöhe
  • Realistische Einschätzung der Verhandlungsbereitschaft der Gegenseite
  • Kostenreduzierung durch außergerichtliche Einigungen
  • Schnelle Klärung strittiger Punkte ohne langwierige Schriftsätze

Ein guter Anwalt wird versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.

5. Aktive Kostenreduzierung und -kontrolle

Professionelle Abmahnung-Anwälte verstehen, dass ihre Mandanten oft unter Kostendruck stehen. Daher sollten sie:

  • Überhöhte Abmahnkosten der Gegenseite rügen und reduzieren
  • Eigene Gebühren transparent und angemessen kalkulieren
  • Kostenvoranschläge für verschiedene Szenarien erstellen
  • Unnötige Verfahrensschritte vermeiden

6. Präventionsberatung für die Zukunft

Ein guter Abmahnung-Anwalt denkt über den aktuellen Fall hinaus und berät Sie, wie Sie künftige Abmahnungen vermeiden können:

  • Identifikation rechtlicher Schwachstellen in Ihrem Geschäftsmodell
  • Empfehlungen für rechtssichere AGB, Datenschutzerklärungen und Impressum
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter zu kritischen Rechtsbereichen
  • Regelmäßige Compliance-Checks

Qualitätskriterien für die Anwaltswahl

Fachliche Spezialisierung und nachgewiesene Erfahrung

Achten Sie bei der Anwaltswahl auf folgende Qualifikationen:

  • Fachanwaltstitel im relevanten Rechtsgebiet (gewerblicher Rechtsschutz, IT-Recht, Urheber- und Medienrecht)
  • Erfahrung mit Abmahnungsverfahren (mindestens 5 Jahre Praxis)
  • Aktuelle Fortbildungen und Publikationen zum Abmahnrecht

Transparente Kostenaufklärung

Ein seriöser Abmahnung-Anwalt wird direkt nach Übersendung der Unterlagen klären:

  • Wie seine Gebühren berechnet werden (Stundensatz, Pauschalhonorar, etc.)
  • Welche Kosten in verschiedenen Szenarien entstehen
  • Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt
  • Welche Kostenrisiken bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung bestehen

Schnelle Reaktionszeiten und Erreichbarkeit

Bei Abmahnungen zählt oft jede Stunde. Ein guter Anwalt zeichnet sich aus durch:

  • Schnelle Rückmeldung auf Anfragen
  • Flexible Terminvergabe auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten
  • Klare Kommunikationswege und Ansprechpartner
  • Notfall-Erreichbarkeit bei dringenden Fällen

Verständliche Kommunikation

Juristische Sachverhalte sind komplex, aber ein guter Anwalt kann sie verständlich erklären:

  • Verzicht auf unnötiges "Juristendeutsch"
  • Klare Handlungsempfehlungen statt vager Aussagen
  • Schriftliche Zusammenfassungen wichtiger Beratungsergebnisse
  • Geduld bei Rückfragen und Erklärungsbedarf

Der professionelle Beratungsprozess: Was Sie erwarten können

Abmahnung Anwalt Beratungsprozess

Phase 1: Erstberatung und Situationsanalyse

In der Erstberatung  sollte der Anwalt:

  • Sich die Abmahnung schildern lassen oder diese grob sichten, je nach Kurzfristigkeit
  • Ihre Situation und Ihre Ziele verstehen und Möglichkeiten kritisch hinterfragen
  • Eine erste rechtliche Einschätzung geben
  • Verschiedene Handlungsoptionen aufzeigen
  • Die voraussichtlichen Kosten und Risiken erläutern

Phase 2: Strategieentwicklung und Mandatserteilung

Nach der Erstberatung entwickelt der Anwalt eine maßgeschneiderte Strategie:

  • Detaillierte Prüfung der Abmahnung und rechtliche Analyse
  • Ausarbeitung der optimalen Reaktionsstrategie
  • Vorbereitung aller erforderlichen Schriftsätze
  • Zeitplan für die Umsetzung

Phase 3: Umsetzung und Verhandlung

In der Umsetzungsphase übernimmt der Anwalt:

  • Kommunikation mit der Gegenseite
  • Verhandlung über Streitpunkte
  • Anpassung der Strategie bei neuen Entwicklungen
  • Regelmäßige Information über den Verfahrensstand

Phase 4: Abschluss und Nachbetreuung

Nach Abschluss des Falls sollte der Anwalt:

  • Eine Zusammenfassung des Ergebnisses liefern
  • Empfehlungen für die Zukunft geben
  • Bei Bedarf Nachbetreuung anbieten
  • Monitoring vereinbaren, falls erforderlich

Expertentipp: Lassen Sie sich nicht von günstigen Angeboten locken, wenn viel auf dem Spiel steht. Eine professionelle Abwehr einer berechtigten Abmahnung kann Ihnen langfristig deutlich mehr Kosten ersparen als eine oberflächliche Bearbeitung, die zu einer überzogenen Unterlassungserklärung und hohen Folgekosten führt.

Aktuelle Rechtslage 2025: Gesetz gegen Abmahnmissbrauch & wichtige Urteile

Damit Unternehmen sich effektiv schützen können, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen von Abmahnungen zu kennen. In den letzten Jahren gab es in Deutschland bedeutende Änderungen, um missbräuchliche Abmahnungen einzudämmen.

1. Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (Anti-Abmahn-Gesetz 2020)

Am 02. Dezember 2020 trat das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" in Kraft. Dieses umfasste mehrere Änderungen in UWG, UrhG und anderen Gesetzen, oft als Anti-Abmahnmissbrauch-Gesetz bezeichnet.

Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:

Weniger finanzielle Anreize: Abmahner können in vielen Fällen keine Kosten mehr geltend machen. Insbesondere bei Verstößen im Online-Handel (fehlende Pflichtangaben im Impressum, AGB, Widerruf) und bei erstmaligen DSGVO-Verstößen von Kleinunternehmern entfallen Ersatzansprüche für Anwaltskosten.

Beispiel: Mahnt ein Mitbewerber einen Online-Shop wegen eines fehlenden Impressums ab, muss er seinen Anwalt nun aus eigener Tasche bezahlen – der Abgemahnte schuldet keinen Aufwendungsersatz. Folge: Abmahnungen werden wirtschaftlich unattraktiver, wenn es nur um geringe Verstöße geht.

Strengere Abmahnbefugnis: Sogenannte "Abmahnvereine" und Schein-Mitbewerber sollen ausgesiebt werden:

  • Ein Mitbewerber ist nur abmahnbefugt, wenn er erheblich und nicht nur gelegentlich vergleichbare Produkte/Dienstleistungen anbietet
  • Hobby-Shops oder insolvente Firmen können nicht mehr glaubhaft Abmahnungen aussprechen
  • Wirtschaftsverbände müssen sich als qualifizierte Wirtschaftsverbände beim Bundesamt für Justiz registrieren(mindestens 75 Mitgliedsunternehmen, ausreichende Ausstattung etc.)

Deckelung der Vertragsstrafe: Bei erstmaligen Verstößen durch Kleinunternehmen wurde die Vertragsstrafe gedeckelt. Betrifft ein Bagatellverstoß im Wettbewerb (z.B. Fehlangabe im Online-Shop) ein Unternehmen mit <100 Mitarbeitern, darf die Vertragsstrafe max. 1.000 € betragen.

Fliegender Gerichtsstand im Wettbewerbsrecht weitgehend abgeschafft: Früher konnten Abmahner das Gericht frei auswählen. Jetzt muss bei Internet-Verstößen am Sitz des Beklagten geklagt werden, wenn es sich um einen Fall nach UWG handelt. Das erschwert "Gerichtsforum-Shopping" erheblich.

Missbrauchs-Indizien und Gegenansprüche: Das Gesetz listet erstmals Beispiele für Rechtsmissbrauch auf:

  • Massenhafte Abmahnungen ohne tatsächlichen Wettbewerbsbezug
  • Überhöhte Vertragsstrafen
  • Überzogene Streitwerte

Wird eine Abmahnung als missbräuchlich eingestuft, hat der Abgemahnte nun einen Gegenanspruch auf Ersatz seiner Rechtsverteidigungskosten.

2. Wichtige Gerichtsurteile 2021-2024

BGH zur Kündigung von Unterlassungsverträgen (Feb 2019)

Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung bei erwiesenem Abmahnmissbrauch kündbar sein kann. Konkret: Wenn sich später herausstellt, dass die Abmahnung rechtsmissbräuchlich war, kann der Abgemahnte aus dem Unterlassungsvertrag aussteigen (BGH Az. I ZR 6/17).

LG München zur Google Fonts Abmahnwelle (Jan 2023)

Ein vielbeachtetes Urteil gegen den Abmahn-Anwalt Martin Ismail bestätigte, dass dessen massenhafte DSGVO-Abmahnungen bzgl. Google Fonts rechtsmissbräuchlich waren. Der Abmahner durfte keinen Ersatz von Aufwendungen verlangen, und ein Abgemahnter erwirkte im Wege der negativen Feststellungsklage die Klärung, dass er nichts schuldet.

Auswirkungen: Erste Auswertungen zeigen ein gemischtes Bild. Positiv: Die Zahl der Shop-Betreiber, die wegen Bagatellen zahlen müssen, scheint leicht zurückzugehen. Negativ: Massenabmahner haben teils ihr Geschäftsmodell angepasst – anstelle von Kosten setzen sie z.B. "Vertragsstrafen-Fallen" in die Unterlassungserklärung.

Abmahnung erhalten – was tun? Sofortmaßnahmen & richtige Reaktion

Abmahnung Anwalt Notfallplan Checkliste

Worst-Case-Szenario: Sie oder Ihr Unternehmen haben gerade eine Abmahnung bekommen – z.B. per Einschreiben oder sogar per E-Mail. Jetzt ist schnelles, besonnenes Handeln gefragt. Eine falsche Reaktion kann teuer werden, während richtiges Vorgehen oft Schlimmeres abwendet.

Schritt-für-Schritt-Notfallplan

1. Ruhe bewahren & Frist notieren

Panik ist ein schlechter Ratgeber. Notieren Sie sich sofort das Fristende, bis wann die Unterlassungserklärung abgegeben werden soll. Diese Frist ist meist kurz (oft 1 Woche) und in dem Schreiben angegeben. Verpassen Sie die Frist nicht! Sonst riskiert man, dass der Abmahner direkt eine einstweilige Verfügung beantragt.

2. Fristverlängerung anfragen

Prüfen Sie ehrlich, ob Sie die komplexe Materie in der gegebenen Zeit bewältigen können. Falls nicht – z.B. Sie brauchen länger, um einen Anwalt einzuschalten – kontaktieren Sie umgehend den Absender und bitten schriftlich um Fristverlängerung.

Tipp: Am besten per Fax oder E-Mail mit Lesebestätigung senden, um den Nachweis zu haben. Fristverlängerungen sind jedoch im gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht und IT-Recht die Seltenheit. Verlängert ein Anwalt großzügig die Frist ist das ein Indiz dafür, dass keine einstweilige Verfügung droht. Verlassen Sie sich keineswegs darauf, eine Fristverlängerung zu erhalten.

3. Anspruch prüfen (Inhaltliche Analyse)

Nutzen Sie die gewonnene Zeit, um die Abmahnung "auf Herz und Nieren" zu prüfen. Wichtige Fragen:

  • Absender legitim? Ist der Abmahner tatsächlich anspruchsberechtigt?
  • Vorwurf berechtigt? Stimmen die geschilderten Tatsachen?
  • Formalien korrekt? Enthält das Schreiben all die Pflichtangaben?
  • Unterlassungserklärung okay? Ist das geforderte Verhalten präzise definiert?
  • Kosten angemessen? Wie hoch ist der geforderte Gegenstandswert?
  • Missbrauchsverdacht? Recherchieren Sie online nach dem Absender

4. Verstoß abstellen

Wenn die Prüfung ergibt, dass der Vorwurf berechtigt oder zumindest teilweise berechtigt ist, sollten Sie unverzüglich das beanstandete Verhalten abstellen. Entfernen Sie rechtswidrige Inhalte, korrigieren Sie Texte, nehmen Sie ggf. Produkte offline. Hierzu gehört auch, bei den gängigen Suchmaschinen wie Google ihre rechtswidrigen Inhalte (z.B. Fotos) löschen zu lassen.

Warum? Eine Abmahnung zielt auf Wiederholungsgefahr. Ist der Verstoß noch aktiv, könnte der Abmahner parallel oder nach Fristablauf sofort eine einstweilige Verfügung erwirken.

5. Fachanwalt hinzuziehen

Scheuen Sie sich nicht, professionellen Rat einzuholen. Spätestens wenn Sie in einem der obigen Prüfpunkte unsicher sind oder die Sache komplex wirkt, kontaktieren Sie einen Anwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht oder IT-Recht).

Erfahrung: Ein Anwalt kann oft eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren, die Sie ausreichend verpflichtet, aber überzogene Punkte streicht. Er kann auch in Verhandlungen erreichen, dass die Gegenseite auf einen Teil der Kosten verzichtet oder die Vertragsstrafe reduziert.

6. Nicht vorschnell unterschreiben oder zahlen

Unterschreiben Sie nie unbedacht die vorgegebene Unterlassungserklärung und geben Sie keine Erklärungen an die Gegenseite ab. Damit würden Sie ein rechtliches Schuldeingeständnis abgeben und sich oft stärker binden als nötig.

Merke: Solange die Frist läuft, sind Sie nicht in Verzug. Nehmen Sie sich diese Zeit.

7. Reaktionsoption wählen

Je nach Ergebnis der Prüfung ergeben sich nun zwei Hauptszenarien:

Fall A – Abmahnung weitgehend berechtigt: Sie stimmen zu, dass ein Verstoß vorlag. In diesem Fall wird man meist eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben und einen Teil der Forderungen erfüllen.

Fall B – Abmahnung unberechtigt oder zweifelhaft: Sie kommen zu dem Schluss, dass kein Rechtsverstoß vorlag oder dass die Abmahnung aus formalen/missbräuchlichen Gründen unwirksam sein könnte. In diesem Fall haben Sie das Recht, die Forderung ganz oder zum Teil zurückzuweisen und keine Unterlassungserklärung abzugeben. Ist die Situation nicht ganz klar, kann es sinnvoll sein, bei Gericht eine sogenannte Schutzschrift zu hinterlegen, dies ist eine präventive Erwiderung auf eine mögliche einstweilige Verfügung.

Wichtige WARNUNG: Eine Abmahnung einfach zu ignorieren, ist die schlechteste Option. Tatenlosigkeit kann binnen weniger Wochen zu einer einstweiligen Verfügung führen – dann entscheidet ein Gericht ohne Ihre Anhörung, und Sie tragen hohe Verfahrenskosten und erhalten im Zweifel eine sofort gültige Verfügung, nach der sie bestimmtes Verhalten unterlassen müssen . Dies kann zu immensen Folgeproblemen führen, wenn Sie etwa alle Produkte die eine bestimmte Bezeichnung tragen sofort aus dem Verkehr nehmen müssen.

Kosten und Konsequenzen: Was kostet eine Abmahnung – und wer zahlt?

Eine der ersten Fragen Betroffener lautet: "Welche Kosten kommen durch die Abmahnung auf mich zu?" Tatsächlich können Abmahnungen finanzielle Folgen in verschiedener Form nach sich ziehen.

Abmahnkosten (Anwaltsgebühren des Abmahners)

Bei berechtigten Abmahnungen muss der Abgemahnte grundsätzlich die Anwaltskosten des Abmahners ersetzen. Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert (Streitwert).

Beispiel: Wird jemand wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt, setzen viele Anwälte einen Streitwert von mindestens 10.000 €- 20.000 € an; Rechtsanwaltskosten liegen dann bei um die  1.000 € netto aufwärts. Bei Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen sind Streitwerte von um die 50.000 € und Rechtsanwaltskosten von um die 2.000 € netto üblich.

Vertragsstrafe bei Verstoß gegen die Unterlassungserklärung

Unterschreibt der Abgemahnte die geforderte Unterlassungserklärung, so verpflichtet er sich zu künftiger Unterlassung. Bei jedem Zuwiderhandeln wird die vereinbarte Vertragsstrafe (meist flexibel ausgestaltet und vom Unterlassungsgläubiger im Fall des Verstoßes festzulegen, sogenannter "Hamburger Brauch") fällig.

Diese kann beträchtlich sein: häufig werden Summen von 5.000 € oder 10.000 € als Strafe angesetzt, manchmal "für jeden Verstoß" (kumulativ).

Wichtig zu wissen: Vertragsstrafen fließen dem Abmahner zu – sie können ein lukratives Geschäftsmodell sein. Wenn eine UE sehr weit gefasst ist, läuft der Abgemahnte Gefahr, ungewollt dagegen zu verstoßen.

Schadensersatz-Forderungen

In manchen Abmahnungen, vor allem im Urheber- und Markenrecht, wird neben der Unterlassung auch Schadensersatz geltend gemacht.

Beispiele:

  • Bei Urheberrechtsverletzungen fordern Rechteinhaber oft eine Lizenzgebühr ("fiktiver Lizenzschaden")
  • Bei Markenverletzungen können Ansprüche auf Gewinnabschöpfung entstehen

Diese Ansprüche sind in der Abmahnung meist nur angekündigt ("Sie haben uns Auskunft über Verkäufe zu geben, wir werden dann Schadenersatz fordern"). Je nach Art und Inhalt der Auskunft werden dann die Schadensersatzsummen berechnet.

Wichtig zu wissen:Erteilen Sie keine Auskunft, kann auf Auskunft und Schadensersatz geklagt werden, mit entsprechend hohen Streitwerten. Keine Auskunft zu erteilen ist also nicht von Vorteil !

Gerichtskosten im Ernstfall

Reagiert der Abgemahnte nicht oder bestreitet er unberechtigt, kann der Abmahner vor Gericht gehen. Im Eilverfahren (einstweilige Verfügung) trägt zunächst der Unterlegene die Gerichtskosten und Anwaltskosten beider Seiten.

Beispiel: Streitwert 20.000 € im Verfahren – allein die Gerichtsgebühr ~1200 €, Anwaltskosten gesamt ~2600 € pro Partei, also über 6.000 € Gesamtrisiko nur für die erste Instanz. Berufung und Revision können die Summe mehr als verdreifachen.

Eigene Anwaltskosten

Konsultieren Sie einen eigenen Anwalt, entstehen natürlich dessen Gebühren. Viele Rechtsschutzversicherungen decken Vertragsrecht/Wettbewerbsrecht nicht ab, d.h. Sie zahlen es selbst.

Aber: Wenn die Abmahnung unberechtigt war und Sie obsiegen, bekommen Sie sdiese Kosten vom Abmahner zurück.

Fazit: Eine Abmahnung kann zwischen 0 € (wenn unberechtigt oder Bagatelle, man setzt sich durch) und vielen tausend Euro (bei Verstößen mit hohem Streitwert oder Folgeschäden) kosten. Wer umsichtig reagiert, kann die Kosten aber oft deckeln.

Tipps zur Prävention: Wie lassen sich Abmahnungen vermeiden?

Die beste Abmahnung ist die, die gar nicht erst entsteht. Gerade für Unternehmer lohnt es sich, präventiv Maßnahmen zu ergreifen, um gar keine Angriffsfläche für Abmahner zu bieten.

Rechtstexte und Pflichtangaben aktuell halten

Stellen Sie sicher, dass Ihr Online-Auftritt (Website, Shop, Social-Media) alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen enthält:

  • Vollständiges Impressum
  • Korrekte AGB
  • DSGVO-konforme Datenschutzerklärung
  • Ggf. Widerrufsbelehrung (bei Verbrauchergeschäften)

Nutzen Sie geprüfte Generatoren oder Services (z.B. IHK-Muster, TrustedShops-Rechtstexte). Prüfen Sie auch regelmäßig, ob Gesetzesänderungen Anpassungen erfordern.

Newsletter & Marketing nur mit Einwilligung

Ein Dauerbrenner der Abmahnungen ist unerlaubte Werbung per E-Mail (Spam). Stellen Sie sicher, dass Sie Newsletter wirklich nur an Empfänger senden, die das Double-Opt-In bestätigt haben. Bei Bestandskunden nutzen Sie nur die enge Ausnahme des § 7 III UWG.

Marken- und Urheberrechte respektieren

Verwenden Sie nur Materialien, an denen Sie Rechte haben:

  • Keine fremden Bilder oder Texte einfach übernehmen
  • Greifen Sie auf lizenzfreie Quellen zurück oder kaufen Sie Nutzungsrechte
  • Unterlegen Sie Reels bei TikTok oder Instagram nur mit den ausgewählten Collections an erlaubter Musik
  • Holen Sie schriftliche Erlaubnisse ein

Markennamen: Vermeiden Sie in Ihrer Werbung die unerlaubte Nutzung geschützter Drittmarken. Führen Sie vor neuen Produktnamen eine Markenrecherche durch.

Webshop regelmäßig checken

Viele Fehler passieren bei Aktualisierungen – neue Produkte werden eingepflegt, dabei vergisst man rechtliche Angaben. Führen Sie am besten monatlich oder quartalsweise einen Website-Check durch.

Händlerbund und IHK bieten teils kostenfreie Shop-Tiefenprüfungen oder Checklisten an. Erfahrungsgemäß werden immer wieder dieselben Verstöße abgemahnt – kennen Sie diese, können Sie gezielt vermeiden:

  • Korrekte Preisangaben (inkl. Steuer und Versandhinweis)
  • OS-Schlichtungsplattform-Link ist abgeschaltet, darf nicht mehr auf Websites vorhanden sein
  • Keine verbotenen Klauseln in AGB

Datenschutz-Compliance sicherstellen

Seit DSGVO schauen nicht nur Behörden, sondern auch Mitbewerber auf Datenschutz. Ein paar Essentials:

  • Verwenden Sie Cookie-Banner, die notwendig sind
  • Google Fonts lokal hosten
  • Antworten Sie auf Auskunftsanfragen von Betroffenen fristgerecht

Überwachungs- und Abwehrstrategie

Behalten Sie im Blick, was Konkurrenten tun. Gibt es Branchenmeldungen über Abmahnungen (z.B. Abmahnradar)? Nehmen Sie diese ernst.

Rechtsschutz & Dokumentation

Ziehen Sie in Betracht, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die auch Wettbewerbs- oder Internet-Recht abdeckt. Dokumentieren Sie Ihre Rechtstexte und Änderungen.

Trotz aller Prävention gilt: Eine 100%ige Abmahnsicherheit gibt es nicht. Gesetzgebung und Rechtsprechung ändern sich, und findige Abmahner suchen ständig nach neuen Lücken. Doch mit den obigen Maßnahmen reduzieren Sie das Risiko drastisch.

Zukünftige Trends

Es ist zu erwarten, dass Abmahnungen sich inhaltlich verlagern: Neue Themen wie Cookie-Consent, Datenschutzverstöße durch Analytics-Tools oder Umweltwerbung (Greenwashing) treten auf.

Ein Trend in 2025: Durch neue EU-Regeln (z.B. Digital Services Act, Produktsicherheitsverordnung) kommen neue Pflichten auf Onlinehändler zu. Es ist zu erwarten dass direkt nach Inkrafttreten solcher Regeln Abmahnvereine versuchen werden, daraus Kapital zu schlagen. Influencer werden zudem verstärkt unter die Lupe genommen. Ihre Werbung enhält oft keine Kennzeichnungen besonders heikel ist Werbung mit gesundheitlichen Wirkversprechen (z.B. Abnehm oder Schönheitsprodukt), oder es wird Musik in Reels verwendet, die nicht von Instagram oder TikTok als gemeinfrei angeboten wird.

Fazit: Abmahnung als Risiko – mit Wissen und richtiger Hilfe beherrschbar

Abmahnungen bleiben im Jahr 2025 ein zweischneidiges Schwert: Einerseits sind sie ein legitimes Mittel, um Recht durchzusetzen, andererseits bergen sie Missbrauchspotenzial und erhebliche Risiken für die Empfänger.

Fakt ist, dass insbesondere Online-Unternehmen im DACH-Raum nach wie vor stark betroffen sind – jeder sechste Shop-Betreiber pro Jahr, Tendenz leicht steigend. Doch es gibt auch gute Nachrichten: Die jüngsten Gesetzesreformen zeigen Wirkung, erste Abmahnwellen wurden als rechtsmissbräuchlich entlarvt, und wer gut vorbereitet ist, kann die meisten Abmahnungen ohne existenzielle Schäden abwehren. Hieraus folgt jedoch auch, dass die meisten Abmahnungen die ausgesprochen werden eine gewisse Berechtigung haben und unbedingt ernst genommen werden müssen.

Abmahnungen werden sich weiter wandeln – neue Themen kommen (z.B. Datenschutz, Umweltwerbung, Medien), alte "Abmahnhaie" verlieren an Biss durch strengere Regeln. Doch ganz verschwinden wird das Phänomen nicht.

Daher unser Rat: Bauen Sie internes Wissen auf, nutzen Sie die Hinweise aus diesem Ratgeber, und zögern Sie im Ernstfall nicht, professionelle Hilfe von einem Anwalt für Abmahnungen in Anspruch zu nehmen. Mit der richtigen Unterstützung durch spezialisierte Abmahnung-Services sind auch scheinbar einschüchternde Abmahnungen oft zügig und kostengünstig lösbar.

Für eine schnelle Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung können Sie sofort Kontakt zu unseren Fachanwälten aufnehmen.

FAQ – Häufige Fragen zu Abmahnung und Anwalt

Was kostet eine Abmahnung vom Anwalt?

Die Kosten für einen eigenen Anwalt bei einer Abmahnung variieren je nach Leistungsumfang: Eine telefonische Erstberatung kostet 50-250 €, eine persönliche Erstberatung 150-300 €. Bei vollständiger Betreuung liegen die Kosten je nach Streitwert zwischen 500-1.500 €  bis über 5.000 €. Wenn die Abmahnung unberechtigt war und Sie obsiegen, können Sie Ihre Anwaltskosten vom Abmahner zurückverlangen.

Was ist eine Abmahnung beim Anwalt?

Eine Abmahnung ist ein formelles Schreiben, das einen Rechtsverstoß rügt und zur sofortigen Unterlassung auffordert, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Sie wird meist von Anwälten im Auftrag von Rechteinhabern verschickt und fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Kostenerstattung. Ziel ist es, Rechtsverstöße schnell und kostengünstig außergerichtlich zu klären, ohne direkt vor Gericht zu gehen.

Kann man gegen eine Abmahnung anwaltlich vorgehen?

Ja, anwaltliches Vorgehen gegen eine Abmahnung ist nicht nur möglich, sondern oft sehr ratsam. Ein spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, die Unterlassungserklärung modifizieren und mit der Gegenseite verhandeln. Bei unberechtigten oder missbräuchlichen Abmahnungen kann er diese zurückweisen und sogar die eigenen Anwaltskosten vom Abmahner zurückfordern.

Brauche ich einen Anwalt, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Einen Anwalt einzuschalten ist sehr ratsam, auch wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Viele Abmahnungen enthalten juristische Fallstricke, die ein Laie kaum durchschaut. Ein erfahrener Anwalt kann z.B. erkennen, ob die Abmahnung missbräuchlich ist, die Unterlassungserklärung entschärfen oder mit der Gegenseite auf Augenhöhe verhandeln.

Teilen Sie diesen Artikel
Sarah Op den Camp
Sarah Op den Camp ist Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Urheber- und Medienrecht. Mit über zehn Jahren Berufserfahrung berät sie Unternehmer, Start-ups und Freelancer in den Bereichen Gesellschaftsrecht, IP, IT, Medienrecht und Venture Capital. Ihre juristische Expertise erstreckt sich von der Gründungsberatung über komplexe Vertragsgestaltungen bis hin zu Abmahnungen und Prozessführung. Dank ihrer Erfahrung als Inhouse-Juristin kennt sie die spezifischen Bedürfnisse von B2B-Mandanten und entwickelt maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre unternehmerischen Ziele unterstützen.

Vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch

Erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können und erhalten Sie wertvolle rechtliche Beratung.

Sarah Op den Camp von ODC Legal im Beratungsgespräch