Instagram Musik gewerblich nutzen: Was Unternehmen 2025 beachten müssen

Sarah Op den Camp
Sarah Op den Camp
7.9.2025
Reel Aufnahme mit Instagram Musik für gewerbliche Nutzung

Instagram ist für Unternehmen zu einem zentralen Marketing-Kanal geworden – doch bei der Verwendung von Musik in Reels, Stories oder Werbeanzeigen herrscht oft Unsicherheit. Die Realität ist ernüchternd: Musikwerke sind urheberrechtlich geschützt, und Metas Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhabern erlauben auf Instagram ausschließlich die private, nicht-kommerzielle Nutzung von Musik.

Für Business-Accounts gelten daher strengere Regeln: Nutzen Firmen populäre Songs ohne eigene Lizenz, riskieren sie Abmahnungen und Schadensersatzforderungen in teils fünfstelliger Höhe. In den letzten Monaten ist eine deutliche Zunahme solcher Urheberrechts-Abmahnungen zu beobachten, da Musiklabels verstärkt gegen unerlaubte Nutzung vorgehen.

Dieser umfassende Leitfaden liefert alle relevanten Fakten zur Frage: "Instagram Musik gewerblich nutzen – was müssen Unternehmen 2025 beachten?" Als Rechtsexpertin zeige ich Ihnen hier die rechtlichen Grundlagen, aktuelle Instagram-Richtlinien, konkrete Risiken und praxistaugliche Lösungswege auf.

Die wichtigsten Erkenntnisse auf einen Blick

Bevor wir in die Details einsteigen, hier die zentralen Punkte:

  • Musik ist urheberrechtlich geschützt: Auch auf Instagram dürfen Unternehmen nicht einfach "jedes Lied" nutzen – ohne Lizenz droht eine Urheberrechtsverletzung
  • Instagram-Lizenz gilt nur für Privatnutzer: Die in Instagram verfügbare Musikbibliothek ist laut Meta nur für persönliche, nicht-gewerbliche Inhalte lizenziert
  • Eingeschränkte Musikauswahl für Business-Accounts: Instagram blockiert auf Business-Profilen viele beliebte Songs. Unternehmen steht stattdessen die Facebook Sound Collection mit lizenzfreien Tracks zur Verfügung
  • Rechtliche Folgen bei Verstößen: Meta kann Posts mit unlizenziertem Sound löschen oder stummschalten, im Wiederholungsfall sogar den Account sperren
  • Rechtssichere Alternativen: Unternehmen sollten nur Musik verwenden, für die sie Rechte besitzen – z.B. Tracks aus der Meta Sound Collection (royalty-free), gemeinfrei/lizenzfrei veröffentlichte Musik oder eigens lizenzierte Stücke

Urheberrechtliche Grundlagen: Musiknutzung auf Instagram

Musikrechte und Lizenzen Bestandteile

Musikrechte und Lizenzen – warum jedes Lied "jemandem gehört"

Musik unterliegt dem Urheberrecht, das heißt Komponisten und Texter entscheiden, wer ihr Werk nutzen darf und zu welchen Bedingungen. Neben den Urheberrechten am Musikstück gibt es auch Leistungsschutzrechte an der Tonaufnahme (typischerweise bei Plattenlabels) und Verwertungsrechte (wahrgenommen durch Verwertungsgesellschaften wie die GEMA).

Ohne Zustimmung der Rechteinhaber (Lizenz) ist jede öffentliche Verwendung – auch in sozialen Netzwerken – rechtswidrig. Das gilt selbst für kurze Ausschnitte: Die verbreitete Annahme, wenige Sekunden Musik seien frei verwendbar, ist falsch. Es gibt keine generelle Zeitgrenze, ab der Musiknutzung erlaubt wäre.

Beispiel aus der Praxis: Bereits 10 Sekunden eines Hits im Firmen-Video können eine vollwertige Urheberrechtsverletzung darstellen, wenn keine Lizenz vorliegt. Auch das Nennen des Künstlers ersetzt keine Erlaubnis – Namensnennung alleine reicht nicht, um das Werk nutzen zu dürfen.

Für Unternehmen bedeutet das: Grundsätzlich erfordert jede Einbindung von Musik in Instagram-Posts eine vorherige Rechtseinräumung. Andernfalls liegt eine unbefugte öffentliche Wiedergabe bzw. Nutzungshandlung vor, die abgemahnt oder gerichtlich verfolgt werden kann.

Instagram und GEMA – Lizenzabkommen für private Nutzer

Instagram (bzw. Meta) hat mit Rechteinhabern Verträge geschlossen, um seinen Privatnutzern Musik in Stories & Reels bereitzustellen. In Deutschland deckt ein Vertrag mit der GEMA seit 2017 die gängigen Online-Rechte an Musik für User Generated Content ab.

Das heißt: Als Privatperson dürfen Sie die Songs der Instagram-Musikbibliothek in Ihren Posts verwenden, ohne selbst eine Lizenz bei der GEMA zu holen. Wichtig: Diese Erlaubnis gilt nur, wenn der Inhalt nicht kommerziell ist.

Meta bestätigt in den Musik-Richtlinien ausdrücklich: "Die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, sofern nicht entsprechende Lizenzen eingeholt wurden."

Praktisch bedeutet das: Instagram kümmert sich zwar um die Vergütung der Urheber für persönliche Posts (über pauschale Verträge mit GEMA & Co.), Unternehmen hingegen genießen diesen Schutz nicht. Selbst wenn die Musik innerhalb der App angeboten wird, besteht für gewerbliche Nutzung keine Freigabe – dies wird oft missverstanden.

Gewerbliche Nutzung von Instagram-Musik: Beschränkungen & Risiken

Gewerbliche vs. private Nutzung von Musik auf Instagram

Private vs. geschäftliche Accounts – wo liegt der Unterschied?

Ob ein Inhalt "privat" oder "gewerblich" ist, entscheidet nicht nur die Account-Einstellung, sondern vor allem der Zweck des Posts. Instagram bietet zwar Account-Typen (Privat, Creator, Business) an, doch auch ein Privatprofil kann rechtlich als gewerblich gelten, wenn darüber faktisch Produkte beworben werden oder Influencer-typische Inhalte mit kommerziellem Hintergrund erscheinen.

Meta stuft den Business-Account per se als kommerziell ein – logisch, da Unternehmen hier ihre Marke präsentieren. Aber Achtung: Auch Creator-Accounts und sogar Standard-Profile können kommerziell genutzt werden (z.B. Influencer mit Standard-Account, die Einnahmen erzielen).

Entscheidend ist aus Sicht der Rechteinhaber: Erfolgt die Musiknutzung "im Rahmen geschäftlicher Tätigkeit"? Wenn ja, fällt sie nicht unter die privaten Lizenzdeals von Instagram. Daher wurden in der Praxis auch schon Betreiber vermeintlich privater Profile abgemahnt, wenn deren Inhalte letztlich Marketingcharakter hatten.

Beispiel: Ein Fotograf postet auf einem Privatprofil regelmäßig eigene Shoots und hinterlegt sie mit Charts-Musik. Obwohl kein Business-Account, könnte eine Plattenfirma das als gewerbliche Nutzung werten und juristisch dagegen vorgehen, da der Account letztlich der Bewerbung der Leistung des Fotografen dient.

Die Grauzone ist heikel, da Instagram selbst nicht final definiert, was "kommerziell" ist – im Zweifel liegt die Bewertung beim jeweiligen Rechteinhaber.

Faustregel für 2025: Sobald ein Beitrag irgendwie der Förderung eines Geschäfts dient (Eigenwerbung, Produktplatzierung, Monetarisierung), sollte keine ungeklärte Musik genutzt werden. Lieber als gewerblich einstufen und Lizenzen einholen bzw. lizenzfreie Musik einsetzen, um Abmahnrisiken zu minimieren.

Meta-Richtlinien: Keine Hits für Unternehmen ohne Lizenz

Instagram Musikrichtlinien Faktoren

Instagram selbst kommuniziert klar, dass Business-Profile keinen vollen Zugriff auf alle Musik haben. Laut Hilfe-Dokumentation können bestimmte Business-Konten oder Beitragsarten nicht auf die lizenzierte Musikbibliothek zugreifen.

Grund: Die Vereinbarungen mit Rechteinhabern decken nur persönliche Nutzung ab. In der App äußert sich das so, dass Firmen-Accounts oft nur eingeschränkte Musikauswahl sehen – viele populäre Lieder fehlen oder sind "gegraut".

Meta empfiehlt stattdessen die Sound Collection als Alternative für alle, die keinen Zugriff auf Charts-Musik haben. Wichtig: Selbst wenn ein Business-Account technisch doch einen Trend-Song hinzufügen kann, ändert das nichts an der Rechtslage. Das Risiko trägt der Nutzer.

Meta weist ausdrücklich darauf hin, dass der Uploader voll verantwortlich für die Rechte an der verwendeten Musik ist. Das Vorhandensein eines Songs in Instagrams Bibliothek ist keine automatische Nutzungsgenehmigung für Unternehmen.

Wer als Firma oder Influencer mit Markenkooperationen trotzdem z.B. einen Universal-Music-Hit im Reel einbindet, verstößt gegen die Nutzungsbedingungen – und muss mit Entfernung des Inhalts oder rechtlichen Schritten rechnen.

Instagram-Musikbibliothek vs. Meta Sound Collection

Instagram-Musikbibliothek: Verlockend, aber riskant für Firmen

Instagram Musikbibliothek für Unternehmen Pros und Cons

Die Musikbibliothek in Instagram enthält Millionen Songs, oft Chart-Hits, die User ihren Stories und Reels hinzufügen können. Für Privatnutzer ist das dank Metas Rahmenvertrag mit Musikverlagen legal und unkompliziert.

Unternehmen jedoch dürfen diese Bibliothek "nicht bedenkenlos verwenden", der Grund: Die meisten dieser Songs sind "ausschließlich für private Zwecke" freigegeben.

Das heißt, ein Unternehmens-Account verstößt gegen das Urheberrecht, sobald er solche Musik ohne separate Lizenz in einem geschäftlichen Post nutzt. Instagram hat deshalb im Sommer 2020/2021 begonnen, Business-Profile einzuschränken – vielen Firmen fiel auf, dass ihnen plötzlich nur noch wenige unbekannte Tracks angeboten wurden.

Ein Workaround mancher Nutzer war, den Account in einen "Creator"-Modus umzuschalten, um die Musik zu erhalten. Achtung: Selbst wenn technisch umgangen, bleibt die Nutzung gewerblich und damit lizenzpflichtig.

Meta Sound Collection: Die lizenzfreie Musikquelle für Businesses

Meta Sound Collection Pros und Cons

Als Lösung bietet Meta die Sound Collection an – eine Sammlung von über 14.000 Musiktiteln und Soundeffekten, die komplett lizenzfrei (royalty-free) für gewerbliche Verwendung freigegeben sind.

Business-Accounts und Creator können diese Tracks bedenkenlos in Instagram und Facebook einsetzen, da hier die Rechte von vornherein geklärt sind.

Update 2025: Instagram kennzeichnet lizenzfreie Musik

Seit Juni 2025 ist die Meta Sound Collection direkt in der Instagram-App verfügbar. Beim Hinzufügen von Musik zu Reels oder Stories finden Sie ganz rechts den Tab "Lizenzfrei". Zusätzlich werden Songs mit folgenden Kennzeichnungen versehen:

- RF = Rights-Free/Royalty-Free (für kommerzielle Nutzung freigegeben)

- E = Explicit Content (nicht jugendfreie Inhalte)

- LFR = Lizenzfrei (ähnlich RF)

Beachten sollten Unternehmen auch: Inhalte mit Sound-Collection-Musik dürfen nur auf Meta-Plattformen genutzt werden. Es ist nicht erlaubt, ein Video mit einem solchen Track z.B. auf TikTok hochzuladen. Metas Lizenz gilt nur kontextgebunden.

Musik legal nutzen: Lizenzerwerb und Alternativen für Unternehmen

Eigene Lizenzen erwerben – wann und wie?

Wenn ein Unternehmen einen bekannten Song unbedingt verwenden möchte (z.B. für eine Marken-Kampagne oder Imagevideo), führt kein Weg an einer offiziellen Lizenzierung vorbei.

Das bedeutet, man benötigt die Zustimmung aller relevanten Rechteinhaber. In der Praxis sind das in der Regel:

  • Musikverlag (für Komposition/Text)
  • Label (für die Aufnahme)
  • Verwertungsgesellschaft (für öffentliche Wiedergabe)

Vorgehen: Zunächst ermittelt man über Datenbanken wie die GEMA-Repertoiresuche den Verlag und das Label des Wunschlieds. Viele Labels bieten online Formulare für Musiklizenz-Anfragen an – Sony Music Germany listet die Schritte ausführlich auf.

Man gibt dort Angaben zur geplanten Nutzung an (Plattform, Dauer, Werbezweck etc.). Das Lizenzierungsteam prüft dann und verhandelt eine Gebühr. Häufig wird zunächst das Synchronisationsrecht (Verbindung Musik+Video) eingeräumt, und anschließend die Nutzung bei der GEMA gemeldet. Die GEMA selbst vergibt keine Lizenzen zur Nutzung auf Social Media.

Kosten: Die Lizenzgebühr hängt von vielen Faktoren ab (Song, Reichweite, Dauer, Region). Konkrete Zahlen sind schwer zu verallgemeinern.

Royalty-Free und Creative Commons – welche Musik dürfen Unternehmen frei nutzen?

Lizenzfreie Musikquellen für Unternehmen

Zum Glück gibt es Alternativen zum teuren Lizenzerwerb: GEMA-freie bzw. lizenzfreie Musik.

Wichtig: "Lizenzfrei" bedeutet nicht rechtsfrei, sondern dass der Urheber seine Musik mit entsprechenden Nutzungsrechten freigibt. Viele Plattformen bieten sogenannte royalty-free tracks an, teilweise kostenpflichtig, teilweise gratis.

Unternehmen sollten hier genau prüfen, ob die Lizenz wirklich kommerzielle Nutzung erlaubt. Beispiele:

  • Die YouTube Audio Library stellt Songs bereit, die oft auch in kommerziellen Projekten genutzt werden dürfen
  • Pixabay Music bietet lizenzfreie Tracks für kommerzielle Zwecke
  • Canva Pro verfügt über eine interne Audio-Bibliothek mit lizenzfreier Musik – eine günstige Alternative laut einer österreichischen Kommunikationsagentur

Eine weitere Option ist Creative Commons-Musik. Einige Künstler veröffentlichen unter CC-Lizenzen, die z.B. nicht-kommerzielle Nutzung oder auch kommerzielle Nutzung gegen Namensnennung erlauben.

Vorsicht: CC-Lizenzen "NC" (Non-Commercial) sind für Firmen nicht ausreichend, und "ND" (No Derivatives) könnte problematisch sein, wenn Musik im Video geschnitten wird.

Kreative Lösung: Eigene Corporate Music. Unternehmen können Musiker beauftragen, eigens einen Marken-Song zu komponieren. So erhält man ein individuelles Stück mit vertraglich eindeutig geklärten Nutzungsrechten – 100% rechtssicher für alle Firmenzwecke.

Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Moderation durch Instagram: Löschen, Stummschaltung, Sperrung

Instagram verfügt über automatische Content-ID-Systeme, um urheberrechtlich geschützte Musik zu erkennen. Wird ein Video mit unlizenzierter Musik hochgeladen, kann es passieren, dass Instagram den Ton stummschaltet oder den gesamten Beitrag entfernt – meist erhält der Nutzer dann eine Meldung über einen Verstoß.

Gerade bei offensichtlichen Fällen (z.B. einem bekannten Song auf einem Firmenaccount) greift diese Filterung häufig. Wiederholte Verstöße gegen die Musikrichtlinien können laut Meta sogar zur Accountsperre führen.

Influencer berichten auch von "Shadow Bans" – sprich: Reichweiten-Einschränkungen – bei wiederholter Verwendung geschützter Musik, da dies gegen die Nutzungsbedingungen verstößt.

Zusätzlich informiert Meta in einigen Fällen per E-Mail über erkannte Urheberrechtsverletzungen. Dann kann man über das Support-Postfach Details einsehen und hat die Gelegenheit, Einspruch einzulegen (falls man z.B. doch eine Lizenz hat).

Praxis-Tipp: Spätestens wenn Instagram von sich aus reagiert, sollte ein Unternehmen das Thema ernst nehmen. Aber Achtung: Das Ausbleiben einer Instagram-Meldung garantiert nicht, dass alles in Ordnung ist – es heißt nur, der Algorithmus hat es (noch) nicht gestoppt.

Abmahnungen & Schadensersatz durch Rechteinhaber

Weitaus teurer als eine Post-Löschung durch Instagram kann eine Abmahnung eines Rechteinhabers werden. In Deutschland ist es üblich, dass bei Urheberrechtsverstößen zunächst eine schriftliche Abmahnung durch Anwaltskanzleien (z.B. B&B Beutler & Brand oder Mathé Law) oder Gesellschaften wie der Sound Guardian GmbH erfolgt.

Darin wird der Verletzer aufgefordert:

Konkret setzen sich diese Kosten aus den Anwaltsgebühren der Gegenseite und einem Schadensersatz zusammen. Der Schadensersatz bemisst sich häufig nach der fiktiven Lizenzgebühr – also dem Betrag, den man hätte zahlen müssen, hätte man vorab eine Lizenz eingeholt.

Gerade bei bekannteren Songs und kommerzieller Nutzung können solche Forderungen schnell vier- bis fünfstellige Summen erreichen.

Aktueller Trend: Seit 2023/2024 beobachten Juristen eine Abmahnwelle gegen Social-Media-Nutzung von Musik. Insbesondere die Kanzlei IPPC LAW (RA Daniel Sebastian) ist dafür bekannt, im Auftrag von Labels wie B1 Recordings massenhaft solche Abmahnungen zu verschicken.

Die Rechtslage ist eindeutig: Größe oder Gewinnerzielungsabsicht des Unternehmens spielen keine Rolle – jede unlizenzierte öffentliche Musiknutzung kann abgemahnt werden.

Bei Erhalt einer Abmahnung gilt: Nicht ignorieren! Fristen beachten, keine vorschnellen Kontaktaufnahmen zum Abmahner, sondern umgehend einen Anwalt konsultieren. Oft lässt sich durch juristischen Rat zumindest die geforderte Summe reduzieren oder eine vernünftige Lösung finden.

Aktuelle Entwicklungen 2025

Verschärfte Durchsetzung & Abmahnwellen

In den letzten 12 Monaten hat sich die Lage für Unternehmen weiter zugespitzt. Musiklabels ziehen die Daumenschrauben an: Universal Music erklärte öffentlich, man habe genug von der unerlaubten Nutzung ihrer Songs in Branded Social-Media-Posts.

Influencer und Unternehmen, die dennoch Trending Tracks in Werbeposts einbauen, sollen mit Takedowns, Abmahnungen und notfalls Klagen rechnen. In Indien zog Sony Music 2025 sogar vor Gericht gegen eine große Brand (Myntra) und forderte ~560.000 € Schadensersatz – ein Warnsignal auch für den europäischen Raum.

Für den DACH-Markt berichten Kanzleien von zunehmenden Abmahnungen seit Ende 2024. Die Kanzlei Frommer Legal (bekannt aus dem Filesharing-Bereich) sowie IPPC LAW mahnen verstärkt Instagram-Nutzer im Auftrag diverser Musikrechteinhaber ab.

Besonders im Visier: Influencer-Marketing. Sobald in einem Reel ein Sponsor oder Produkt erkennbar ist, werten Labels dies als kommerziell.

Keine Bagatellgrenze – Rechtsirrtümer im Fokus

Eine wichtige Entwicklung in Rechtsprechung und Praxis: Die immer noch kursierenden Mythen rund um "kurze Musikclips" werden klar widerlegt. Weder die oft genannte 5- bis 15-Sekunden-Regel noch ein "nur im Hintergrund, daher erlaubt"-Argument haben für kommerzielle Accounts irgendeine Grundlage im Gesetz.

Gerichte stellen vielmehr darauf ab, ob ein erkennbares Musikwerkteil genutzt wurde, ohne Lizenz – egal wie kurz. In der Praxis haben Kanzleien sogar Reels abgemahnt, in denen nur 8 Sekunden eines Songs liefen.

Signifikant ist auch die Tendenz, die Schadenshöhe an der Reichweite des Accounts festzumachen: Ein Reel auf einem Firmenaccount mit 100.000 Followern zieht höhere Forderungen nach sich als derselbe Verstoß bei 1.000 Followern.

Für Unternehmen heißt das: Gerade wer erfolgreich auf Social Media Plattformen ist, muss noch vorsichtiger sein – man wird dann eher zum Ziel und es wird teurer.

Praxis-Tipps für Unternehmen: So bleibt Ihr Instagram-Content rechtskonform

Unternehmerin bearbeitet Instagram Post

1. Inhalte prüfen und bereinigen

Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle bisherigen Instagram-Posts, Reels und Stories Ihres Unternehmens, in denen Musik vorkommt. Löschen oder ersetzen Sie Beiträge, die geschützte Songs enthalten, die nicht aus der Sound Collection stammen. Besonders ältere Clips (vor 2022) könnten problematisch sein – hier lieber proaktiv handeln, bevor eine rückwirkende Abmahnung erfolgt.

2. Interne Richtlinie aufstellen

Legen Sie firmenintern fest, dass keine Musik in Social-Media-Content verwendet wird, außer sie wurde über legale Quellen bezogen (Sound Collection, eigene Lizenzen, lizenzfreie Libraries). Schulen Sie Social-Media-Manager, Agenturen und Praktikanten entsprechend, da Unwissen hier teuer werden kann.

3. Sound Collection nutzen

Machen Sie die Meta Sound Collection zu Ihrer Standard-Musikquelle für Instagram & Facebook. Richten Sie die Nutzung über die Business Suite ein und dokumentieren Sie intern die verwendeten Tracks (inkl. Quellen-Nachweis/Download-Link). So sind Sie bei Nachfragen abgesichert, dass die Musik freigegeben war.

4. Alternativen einsetzen

Erwägen Sie kreative Alternativen zu Charts-Musik: lizenzfreie Hintergrundmusik, eigenproduzierte Jingles oder Kooperationen mit lokalen Bands für exklusive Tracks. Solche Lösungen sind nicht nur rechtssicher, sondern können Ihre Marke auch einzigartiger machen.

5. Kennzeichnung und Credits

Falls Sie gemeinfreie oder CC-Musik nutzen, erfüllen Sie die Lizenzbedingungen genau – z.B. Namensnennung des Urhebers im Post oder Video, wenn verlangt. Eine sichtbare Credit-Einblendung im Reel kann helfen, Transparenz zu zeigen.

6. Rechtsberatung einholen

Scheuen Sie sich nicht, im Zweifel juristischen Rat einzuholen – gerade wenn Sie eine größere Kampagne mit Musik planen oder eine Abmahnung erhalten haben. Ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht kann die Lage einschätzen und ggf. Verhandlungen mit Rechteinhabern führen.

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Fazit zur gewerblichen Musiknutzung auf Instagram

Unternehmen auf Instagram stehen vor der klaren Aufgabe, Musiknutzung streng rechtskonform zu gestalten. Anders als Privatpersonen können Firmen nicht auf die scheinbare Freiheit der Instagram-Musikbibliothek vertrauen.

Die Urheberrechtslage ist eindeutig: Ohne Lizenz keine Musik im kommerziellen Kontext. Wer dagegen verstößt, riskiert nicht nur gelöschte Posts, sondern kostspielige Abmahnungen mit empfindlichen Schadensersatzforderungen.

Die gute Nachricht: Es gibt Lösungen, von der umfangreichen Meta Sound Collection über lizenzfreie Quellen bis hin zu kreativem Eigen-Sound. Unternehmen sollten diese Optionen nutzen, anstatt unbedarft Trendsounds zu kopieren.

Eine vorausschauende Strategie – inklusive interner Richtlinien, Content-Audits und ggf. juristischer Beratung – hilft, Markenpräsenz auf Instagram rechtssicher und erfolgreich zu gestalten. So können Sie musikalisches Storytelling einsetzen, ohne schlaflose Nächte wegen Urheberrecht zu riskieren.

Schließlich soll Ihre Social-Media-Kampagne im Ohr der Kunden bleiben – und nicht in dem der Anwälte.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Musiknutzung auf Instagram (gewerblich)

Darf man als Unternehmen Musik auf Instagram nutzen?

Ja, aber nur mit der richtigen Lizenz. Instagram untersagt in seinen Nutzungsbedingungen ausdrücklich die gewerbliche Nutzung von Musik ohne Erlaubnis der Rechteinhaber. Als Unternehmen dürfen Sie also Musik in Posts oder Reels nur verwenden, wenn Sie dafür eine Lizenz eingeholt haben oder wenn es sich um lizenzfreie Musik handelt.

Warum keine Musik bei Instagram Business?

Weil viele Hits nicht für gewerbliche Zwecke lizenziert sind. Metas Verträge mit Labels erlauben die Verwendung populärer Songs nur für persönliche Inhalte. Daher sind in Business-Accounts viele Lieder ausgeblendet. Stattdessen wird Firmen die Sound Collection (royalty-free Musik) bereitgestellt.

Welche Musik kann ich in einer Instagram-Anzeige verwenden?

Erlaubt sind entweder lizenzfreie Tracks (z.B. aus der Meta Sound Collection) oder Musik, für die Sie selbst eine Lizenz erworben haben. Instagram stellt eine spezielle Musikauswahl für Unternehmen zur Verfügung, die aus frei nutzbaren Stücken besteht.

Wie kann ich als Firma Musik für Instagram lizenzieren?

Im Wesentlichen müssen Sie sich an die Rechteinhaber wenden. In Deutschland bedeutet das meist: Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Musikverlag und Plattenlabel des Songs. Die GEMA bietet eine Repertoire-Suche an, um Rechteinhaber herauszufinden. Viele Labels haben Online-Formulare für Lizenzanfragen auf ihren Websites.

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Sarah Op den Camp
Sarah Op den Camp ist Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Urheber- und Medienrecht. Mit über zehn Jahren Berufserfahrung berät sie Unternehmer, Start-ups und Freelancer in den Bereichen Gesellschaftsrecht, IP, IT, Medienrecht und Venture Capital. Ihre juristische Expertise erstreckt sich von der Gründungsberatung über komplexe Vertragsgestaltungen bis hin zu Abmahnungen und Prozessführung. Dank ihrer Erfahrung als Inhouse-Juristin kennt sie die spezifischen Bedürfnisse von B2B-Mandanten und entwickelt maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre unternehmerischen Ziele unterstützen.

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