Anwältin für Vertragsrecht: B2B-Verträge prüfen und gestalten
Ob Vertragsprüfung, neue Vereinbarung oder eine Frage zu einem bestehenden Vertrag: Sarah Op den Camp berät Unternehmen, Start-ups und Selbstständige persönlich zu ihren B2B-Verträgen.
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Wobei benötigen Sie Unterstützung?
ODC Legal erstellt und prüft Verträge für Unternehmen, Start-ups und Selbstständige. Im Mittelpunkt stehen Ihre Vereinbarungen mit Kunden, Dienstleistern, Agenturen und Geschäftspartnern – abgestimmt auf Ihr Geschäftsmodell und die geplante Zusammenarbeit.
Vertrag prüfen lassen
Sie haben einen Vertragsentwurf erhalten oder möchten eine bestehende Vereinbarung überprüfen lassen? Sarah Op den Camp prüft Ihren Vertrag im Zusammenhang mit Ihrem Vorhaben und bespricht mit Ihnen, welche Punkte angepasst oder geklärt werden sollten.
Je nach Vertrag und Auftrag stehen beispielsweise folgende Fragen im Mittelpunkt:
- Welche Leistungen, Zuständigkeiten und Mitwirkungspflichten sind vereinbart?
- Wie sind Vergütung, Zahlungsbedingungen und Meilensteine geregelt?
- Welche Haftungs-, Gewährleistungs- und Fristenregelungen enthält der Vertrag?
- Was gilt für Nutzungsrechte, Vertraulichkeit und die Beendigung der Zusammenarbeit?
Welche Prüfungsschritte und Unterlagen benötigt werden, stimmen wir mit Ihnen ab. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beratungsangebot für Unternehmen.
Vertrag erstellen und verhandeln
Für eine neue Geschäftsbeziehung oder die Weiterentwicklung bestehender Vertragsmuster begleitet ODC Legal die Gestaltung und Abstimmung Ihrer Vereinbarungen. Dabei geht es um verständliche Regelungen, die zu Ihrer geplanten Zusammenarbeit passen.
Vertragsarten aus unserer Beratung
- Rahmen- und Kooperationsverträge: Regelungen für laufende Geschäftsbeziehungen und gemeinsame Projekte.
- IT-Verträge und Service-Level-Agreements: Vereinbarungen zu digitalen Leistungen, Software und Qualitätsstandards. Vertiefend: Ratgeber zum Service-Level-Agreement und IT-Recht und E-Commerce.
- Lizenz-, Verlags- und Agenturverträge: Leistungen, Vergütung und Nutzungsrechte im Zusammenhang regeln.
- Freelancer-Verträge: Die Zusammenarbeit mit freien Auftragnehmern vertraglich gestalten. Mehr dazu im Freelancer-Vertragsratgeber.
- Geheimhaltungsvereinbarungen: Vertrauliche Informationen bei der Anbahnung und Durchführung von Projekten berücksichtigen.
- Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge: Geschäftliche Leistungen und die Zusammenarbeit der Beteiligten vertraglich beschreiben.
- Escrow-Vereinbarungen: Softwarehinterlegung und vertragliche Zugangsregelungen aufeinander abstimmen.
Auch die Prüfung und Gestaltung von AGB gehört zur Beratung. Einen Überblick bietet der Ratgeber zu E-Commerce-AGB. Für Gesellschaftsverträge und Unternehmenskäufe stehen die Bereiche Gesellschaftsrecht und M&A zur Verfügung.
Bestehende Verträge ändern oder Konflikte klären
Ihre Zusammenarbeit hat sich verändert oder Sie sind sich über Leistungen, Pflichten oder Ansprüche uneinig? ODC Legal prüft mit Ihnen die vertragliche Ausgangslage und das weitere Vorgehen.
Dazu gehören Fragen zur Vertragsdurchführung, zu Anpassungen, zur Durchsetzung vertraglicher Ansprüche und zur Beendigung bestehender Vertragsverhältnisse. Welche Verhandlung oder rechtliche Maßnahme in Betracht kommt, besprechen wir anhand des konkreten Sachverhalts.
Persönliche Beratung durch Sarah Op den Camp
Sarah Op den Camp ist seit 2013 als Rechtsanwältin tätig. Sie ist seit 2017 Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie seit 2021 Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht. Ihre Erfahrung umfasst Wirtschaftskanzleien und Inhouse-Positionen in den Bereichen Automotive, Rail und Medical.
Die Kanzlei hat ihren Sitz in Nürnberg und berät bundesweit. Ihre Ansprechpartnerin ist Sarah Op den Camp; die Zusammenarbeit kann je nach Anliegen persönlich, telefonisch oder digital erfolgen. Zum Angebot gehört auch die Beratung für Freelancer und Einzelunternehmer.
So beginnt die Zusammenarbeit
Welche Unterlagen helfen bei der Vorbereitung?
- Vorhandener Vertragsentwurf oder bestehende Vereinbarung einschließlich Anlagen.
- Kurze Beschreibung des Vorhabens und Ihrer Rolle als Auftraggeber oder Auftragnehmer.
- Ihre offenen Fragen und die Punkte, die Sie klären möchten.
- Geplante Abschluss-, Projekt- oder Kündigungstermine sowie sonstige Fristen.
Sie können zunächst auch ohne vollständige Unterlagen Kontakt aufnehmen. Welche Informationen wir zusätzlich benötigen, klären wir im Gespräch.
Ihr Anliegen im Vertragsrecht
Ob Sie einen Vertrag prüfen, eine neue Vereinbarung gestalten oder ein Vertragsproblem klären möchten: Besprechen Sie Ihr Anliegen direkt mit Sarah Op den Camp. Umfang und Kosten der weiteren Beratung klären wir vorab.
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Besprechen Sie Ihre geplante Vertragsprüfung oder Vertragsgestaltung direkt mit Sarah Op den Camp. Umfang und Kosten der weiteren Beratung klären wir vorab.
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Erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können und erhalten Sie wertvolle rechtliche Beratung.
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