Anwältin für Vertragsrecht: B2B-Verträge prüfen und gestalten

Ob Vertragsprüfung, neue Vereinbarung oder eine Frage zu einem bestehenden Vertrag: Sarah Op den Camp berät Unternehmen, Start-ups und Selbstständige persönlich zu ihren B2B-Verträgen.

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Wobei benötigen Sie Unterstützung?

ODC Legal erstellt und prüft Verträge für Unternehmen, Start-ups und Selbstständige. Im Mittelpunkt stehen Ihre Vereinbarungen mit Kunden, Dienstleistern, Agenturen und Geschäftspartnern – abgestimmt auf Ihr Geschäftsmodell und die geplante Zusammenarbeit.

Vertrag prüfen lassen

Sie haben einen Vertragsentwurf erhalten oder möchten eine bestehende Vereinbarung überprüfen lassen? Sarah Op den Camp prüft Ihren Vertrag im Zusammenhang mit Ihrem Vorhaben und bespricht mit Ihnen, welche Punkte angepasst oder geklärt werden sollten.

Je nach Vertrag und Auftrag stehen beispielsweise folgende Fragen im Mittelpunkt:

  • Welche Leistungen, Zuständigkeiten und Mitwirkungspflichten sind vereinbart?
  • Wie sind Vergütung, Zahlungsbedingungen und Meilensteine geregelt?
  • Welche Haftungs-, Gewährleistungs- und Fristenregelungen enthält der Vertrag?
  • Was gilt für Nutzungsrechte, Vertraulichkeit und die Beendigung der Zusammenarbeit?

Welche Prüfungsschritte und Unterlagen benötigt werden, stimmen wir mit Ihnen ab. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beratungsangebot für Unternehmen.

Vertrag erstellen und verhandeln

Für eine neue Geschäftsbeziehung oder die Weiterentwicklung bestehender Vertragsmuster begleitet ODC Legal die Gestaltung und Abstimmung Ihrer Vereinbarungen. Dabei geht es um verständliche Regelungen, die zu Ihrer geplanten Zusammenarbeit passen.

Vertragsarten aus unserer Beratung

  • Rahmen- und Kooperationsverträge: Regelungen für laufende Geschäftsbeziehungen und gemeinsame Projekte.
  • IT-Verträge und Service-Level-Agreements: Vereinbarungen zu digitalen Leistungen, Software und Qualitätsstandards. Vertiefend: Ratgeber zum Service-Level-Agreement und IT-Recht und E-Commerce.
  • Lizenz-, Verlags- und Agenturverträge: Leistungen, Vergütung und Nutzungsrechte im Zusammenhang regeln.
  • Freelancer-Verträge: Die Zusammenarbeit mit freien Auftragnehmern vertraglich gestalten. Mehr dazu im Freelancer-Vertragsratgeber.
  • Geheimhaltungsvereinbarungen: Vertrauliche Informationen bei der Anbahnung und Durchführung von Projekten berücksichtigen.
  • Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge: Geschäftliche Leistungen und die Zusammenarbeit der Beteiligten vertraglich beschreiben.
  • Escrow-Vereinbarungen: Softwarehinterlegung und vertragliche Zugangsregelungen aufeinander abstimmen.

Auch die Prüfung und Gestaltung von AGB gehört zur Beratung. Einen Überblick bietet der Ratgeber zu E-Commerce-AGB. Für Gesellschaftsverträge und Unternehmenskäufe stehen die Bereiche Gesellschaftsrecht und M&A zur Verfügung.

Bestehende Verträge ändern oder Konflikte klären

Ihre Zusammenarbeit hat sich verändert oder Sie sind sich über Leistungen, Pflichten oder Ansprüche uneinig? ODC Legal prüft mit Ihnen die vertragliche Ausgangslage und das weitere Vorgehen.

Dazu gehören Fragen zur Vertragsdurchführung, zu Anpassungen, zur Durchsetzung vertraglicher Ansprüche und zur Beendigung bestehender Vertragsverhältnisse. Welche Verhandlung oder rechtliche Maßnahme in Betracht kommt, besprechen wir anhand des konkreten Sachverhalts.

Persönliche Beratung durch Sarah Op den Camp

Sarah Op den Camp ist seit 2013 als Rechtsanwältin tätig. Sie ist seit 2017 Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie seit 2021 Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht. Ihre Erfahrung umfasst Wirtschaftskanzleien und Inhouse-Positionen in den Bereichen Automotive, Rail und Medical.

Die Kanzlei hat ihren Sitz in Nürnberg und berät bundesweit. Ihre Ansprechpartnerin ist Sarah Op den Camp; die Zusammenarbeit kann je nach Anliegen persönlich, telefonisch oder digital erfolgen. Zum Angebot gehört auch die Beratung für Freelancer und Einzelunternehmer.

So beginnt die Zusammenarbeit

  1. 1. Anliegen besprechen

    Im kostenlosen Erstgespräch lernen wir uns kennen. Sie schildern Ihr Vorhaben, vorhandene Vertragsunterlagen und gegebenenfalls laufende Fristen.

  2. 2. Umfang und Kosten abstimmen

    Wir besprechen die benötigten Leistungen, den vorgesehenen Ablauf und die Vergütung der weiteren Bearbeitung.

  3. 3. Vereinbarte Bearbeitung umsetzen

    Je nach Auftrag prüft oder erstellt Sarah Op den Camp Ihre Verträge, bespricht Anpassungen und begleitet die Abstimmung oder Verhandlung.

  4. 4. Weitere Betreuung vereinbaren

    Wenn Ihre Zusammenarbeit oder Ihr Geschäftsmodell sich verändert, können wir weitere Anpassungen, Fragen zur Durchführung oder zur Beendigung vereinbaren.

Welche Unterlagen helfen bei der Vorbereitung?

  • Vorhandener Vertragsentwurf oder bestehende Vereinbarung einschließlich Anlagen.
  • Kurze Beschreibung des Vorhabens und Ihrer Rolle als Auftraggeber oder Auftragnehmer.
  • Ihre offenen Fragen und die Punkte, die Sie klären möchten.
  • Geplante Abschluss-, Projekt- oder Kündigungstermine sowie sonstige Fristen.

Sie können zunächst auch ohne vollständige Unterlagen Kontakt aufnehmen. Welche Informationen wir zusätzlich benötigen, klären wir im Gespräch.

Häufige Fragen zur Vertragsberatung

Bieten Sie auch die Prüfung bestehender Verträge an?

Ja. ODC Legal prüft Vertragsentwürfe und bestehende Vereinbarungen im Zusammenhang mit Ihrem Vorhaben. Je nach Auftrag geht es beispielsweise um Leistungsumfang, Vergütung, Haftung, Nutzungsrechte, Laufzeit oder Beendigung. Welche Unterlagen und Prüfungsschritte erforderlich sind, besprechen wir anhand Ihres Anliegens.

Was kostet eine Vertragsprüfung oder Vertragsgestaltung?

Die Kosten richten sich nach Komplexität und Umfang des Vertrags sowie den vereinbarten Leistungen. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie einen transparenten Kostenvoranschlag. Für bestimmte Leistungen bietet ODC Legal außerdem Pakete, etwa das Gründungspaket oder das AGB-Paket. Welche Leistung und Vergütung zu Ihrem Anliegen passen, klären wir vor der weiteren Bearbeitung.

Wie lange dauert die Vertragserstellung?

Je nach Art und Umfang des Vertrags sowie dem Abstimmungsbedarf kann die Erstellung wenige Tage bis mehrere Wochen dauern. Den konkreten Zeitplan besprechen wir anhand Ihres Vorhabens. Nennen Sie uns bei der Kontaktaufnahme bitte bestehende Termine oder Fristen.

Was umfasst das kostenlose Erstgespräch?

Im Erstgespräch lernen wir uns kennen und besprechen Ihr Anliegen. Wir klären, welche Unterstützung Sie benötigen und welche Unterlagen für die weitere Bearbeitung sinnvoll sind. Umfang und Kosten der anschließenden Vertragsprüfung, Gestaltung oder weiteren Beratung werden vorab abgestimmt.

Ist eine Beratung außerhalb Nürnbergs möglich?

ODC Legal berät Unternehmen, Start-ups und Selbstständige bundesweit. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Nürnberg. Je nach Anliegen ist die Zusammenarbeit persönlich, telefonisch oder digital möglich.

Überblick über die vorhandenen Leistungspakete

Ihr Anliegen im Vertragsrecht

Ob Sie einen Vertrag prüfen, eine neue Vereinbarung gestalten oder ein Vertragsproblem klären möchten: Besprechen Sie Ihr Anliegen direkt mit Sarah Op den Camp. Umfang und Kosten der weiteren Beratung klären wir vorab.

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