Schadensersatz Urheberrechtsverletzung: MFM-Tabelle, Lizenzanalogie – und warum KI-Bilder das Spiel verändern

Sarah Op den Camp
Sarah Op den Camp
26.2.2026
Nutzer läd Bild bei Google herunter mit möglicher Folge von Schadenersatz Urheberrechtsverletzung

Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung richtet sich in Deutschland nach § 97 UrhG und setzt vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln voraus. In der Praxis wird der Schaden vor allem nach drei Methoden berechnet: dem konkreten Schaden, der Lizenzanalogie als fiktiver Lizenzgebühr und der Herausgabe des Verletzergewinns. Bei Bildern orientieren sich Gerichte häufig an den MFM-Bildhonoraren der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (mfm), insbesondere wenn professionelle Fotografen ihre Werke kommerziell lizenzieren. Auch einfache Produktfotos und andere Lichtbilder sind nach § 72 UrhG geschützt und können hohe Schadensersatzforderungen auslösen. Hinzu kommen neue Risiken durch KI-generierte Bilder, etwa aus Midjourney, wenn Trainingsdaten urheberrechtlich geschützte Werke enthalten oder KI-Outputs diesen Werken zu stark ähneln.

Bin ich gerade in der Gefahrzone?

Beantworten Sie die folgenden Fragen mit Ja oder Nein. Am Ende erhalten Sie eine Einschätzung Ihres Risikos bei der Nutzung von Bildern & KI-Grafiken – und können direkt ein Erstgespräch buchen.

1. Nutzen Sie Bilder, die Sie direkt über die Google-Bildersuche oder andere Suchmaschinen gefunden haben?

2. Verwenden Sie KI-Bilder (z. B. Midjourney), ohne die aktuellen Nutzungsbedingungen/ToS genau zu prüfen?

3. Dokumentieren Sie Lizenzen, Rechnungen und Nutzungsrechte für verwendete Bilder nur selten oder gar nicht?

4. Nutzen Sie Bilder gewerblich (z. B. Website, Online-Shop, Social Media Ihres Unternehmens)?

5. Haben Sie schon einmal ein Bild ohne Urheber‑ / Quellenangabe genutzt, obwohl diese eigentlich vorgesehen war?

6. Haben Sie bereits eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten oder einen Hinweis auf eine mögliche Verletzung?

Wer unerlaubt urheberrechtlich geschützte Werke nutzt, riskiert erhebliche Schadensersatzforderungen. Der Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung ist in Deutschland zentral in § 97 UrhG geregelt: Wer ein nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Schadensersatz-Urheberrechtsverletzung ist damit ein Thema, das Unternehmen, Fotografen, Kreative und Website-Betreiber gleichermaßen betrifft.

Ein zentrales Instrument bei der Schadensberechnung ist die sogenannte Lizenzanalogie: Der Schadensersatz bemisst sich nach der angemessenen Vergütung, die der Verletzer hätte zahlen müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung eingeholt hätte.

Gerade bei Bildrechten wird dabei regelmäßig auf die Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (mfm) verwiesen, die laut Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) als wichtiges Informations- und Planungsinstrument für Bildlieferanten und Bildnutzer dient. Doch wann sind MFM-Werte im konkreten Schadensersatzfall tatsächlich maßgeblich? Und welche Risiken entstehen durch den Einsatz von KI-generierten Bildern wie solchen aus Midjourney?

Dieser Artikel gibt Ihnen einen fundierten Überblick über die Schadensberechnung im Urheberrecht, erklärt die Berechnungsmethoden nach § 97 UrhG und zeigt auf, welche Rolle MFM-Bildhonorare, Abmahnungen und neue KI-Risiken in der Praxis spielen.

Key Takeaways: das Wichtigste im Überblick

  • § 97 UrhG: Schadensersatz im Urheberrecht setzt vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln voraus; Unterlassungsansprüche bestehen unabhängig davon.
  • Lizenzanalogie: Der Schadensersatz orientiert sich an der angemessenen Vergütung, die bei rechtmäßiger Einräumung der Nutzung zu zahlen gewesen wäre.
  • § 72 UrhG: Auch einfache Lichtbilder und Produktfotos genießen Schutz – die Schadenshöhe kann daher auch bei scheinbar banalen Fotografien erheblich sein.
  • MFM-Bildhonorare: Professionelle Fotografen und Bildagenturen nutzen die jährlich ermittelten MFM-Werte zu Recht als anerkannte Orientierungsgröße für die Schadensberechnung.
  • Midjourney: Kommerziell nutzbar, aber nur unter Beachtung der aktuellen Terms of Service (u.a. Pro-/Mega-Plan für Unternehmen mit mehr als 1 Mio. USD Jahresumsatz) und mit erhöhten Compliance-Risiken im Unternehmensalltag.
  • Internationale Klagen: Disney, Universal und Warner Bros. klagen gegen Midjourney – das Thema KI-Urheberrecht wird weltweit schärfer reguliert. (Die von Disney/Universal und Warner Bros. gegen Midjourney angestrengten Klagen wurden 2025 in den USA erhoben und waren Anfang 2026 noch nicht rechtskräftig entschieden.)

Was bedeutet „Schadensersatz" bei Urheberrechtsverletzung im deutschen Recht?

Das Urheberrecht schützt die geistigen Schöpfungen von Urhebern – von Texten über Fotografien bis hin zu Musikwerken und Softwarecode.

Wer ein solches Werk ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers nutzt, begeht eine Urheberrechtsverletzung und setzt sich verschiedenen Ansprüchen aus.

Schadensersatz nach § 97 UrhG: Die gesetzliche Grundlage

§ 97 UrhG unterscheidet zwei Anspruchsebenen: Erstens, den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch, der unabhängig von einem Verschulden des Verletzers besteht.

Schaubild Urheberrechtsverletzungs-Prozess

Zweitens, den Schadensersatzanspruch, der Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraussetzt. Fahrlässigkeit liegt dabei in der Praxis sehr schnell vor – wer ein Bild aus dem Internet herunterlädt und ohne Prüfung der Nutzungsrechte auf seiner Website verwendet, handelt typischerweise fahrlässig.

Für den Verletzten ergibt sich damit ein mehrstufiges Vorgehen: Zunächst kann er vom Verletzer Unterlassung verlangen. Parallel dazu hat er Ansprüche auf Schadensersatz im Urheberrecht sowie auf Auskunft und Herausgabe des Verletzergewinns.

Daneben ist die Abmahnung als vorgelagertes Instrument nach § 97a UrhG zu beachten: Danach soll der Verletzte vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung den Verletzer abmahnen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

Abmahnungen sind daher in der Praxis häufig der erste Schritt, den Rechteinhaber einleiten.

Abmahnung: Erster Schritt bei Urheberrechtsverletzungen

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen haben in Deutschland eine erhebliche praktische Bedeutung.

Reaktionsmöglichkeiten für das richtige Reagieren bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Wer ein Bild, einen Text, eine Fotografie oderMusik unerlaubt nutzt, erhält in der Regel zunächst eine Abmahnung, in der der Rechteinhaber oder dessen Anwalt zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung von Schadensersatz auffordert.

Wie wir in unserem Ratgeber zu Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung ausführen, umfasst eine solche Abmahnung typischerweise die Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Anwaltskosten.

Abmahnungen gehören zu den häufigsten Reaktionen auf Urheberrechtsverletzungen im Internet. Wer ein geschütztes Werk – sei es ein Foto, ein Text oder ein Lichtbildwerk – ohne Erlaubnis des Rechteinhabers nutzt, setzt sich dem Risiko von Abmahnungen und erheblichem Schadensersatz im Urheberrecht aus.

Wie wird der Schadensersatz im Urheberrecht berechnet in Deutschland? Die drei Berechnungsmethoden:

Bei der Schadensberechnung wegen Urheberrechtsverletzung stehen dem Verletzten nach § 97 UrhG drei anerkannte Berechnungsmethoden zur Verfügung. Welche Berechnungsmethode im Einzelfall die günstigste ist, muss der Verletzte strategisch entscheiden. In aller Regel wählt er die Methode, die den höchsten Schaden ergibt.

Schadens-Berechnungsmethoden im Urheberrecht
Berechnungsmethode Inhalt
Konkreter Schaden Nachweis des tatsächlich entstandenen Schadens (z. B. entgangene Lizenzeinnahmen).
Lizenzanalogie Fiktive Lizenzgebühr: Was wäre bei ordnungsgemäßer Lizenzierung für die konkrete Nutzung zu zahlen gewesen?
Herausgabe des Verletzergewinns Der Verletzer muss den Gewinn herausgeben, den er durch die Urheberrechtsverletzung erzielt hat.

Die Lizenzanalogie als häufigste Berechnungsmethode

Die Lizenzanalogie ist in der Praxis die mit Abstand am häufigsten verwendete Berechnungsmethode. Der Schadensersatz im Urheberrecht bemisst sich dabei nach der angemessenen Lizenzgebühr, die der Verletzer hätte zahlen müssen, wenn er die Nutzungsrechte ordnungsgemäß eingeholt hätte.

Dabei wird eine hypothetische Verhandlungssituation konstruiert: Was hätten zwei vernünftige Vertragsparteien für die konkrete Nutzung des Werkes vereinbart?

Für die Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie sind mehrere Faktoren maßgeblich: die Art der Nutzung (Werbung, redaktionelle Verwendung, Online oder Print), der Umfang der Nutzung (Auflagenhöhe, Reichweite, Nutzungsdauer), der Bekanntheitsgrad des Urhebers sowie die Exklusivität der eingeräumten Rechte. Lizenzanalogie bei Foto- und Bildrechten ist besonders relevant, da für diese Nutzungsarten gut dokumentierte Marktpreise vorliegen.

Herausgabe des Verletzergewinns

Die zweite relevante Berechnungsmethode ist die Herausgabe des Verletzergewinns. Hier muss der Verletzer den Gewinn herausgeben, den er durch die unerlaubte Nutzung des Werkes erzielt hat.

Diese Berechnungsmethode kommt vor allem dann zum Tragen, wenn der Verletzer durch die Rechtsverletzung einen erheblichen Gewinn erzielt hat, der den durch die Lizenzanalogie ermittelbaren Schaden übersteigt.

Die Herausgabe des Verletzergewinns setzt voraus, dass der Gewinn kausal auf der Urheberrechtsverletzung beruht.

In der Praxis ist die Herausgabe des Verletzergewinns schwieriger durchzusetzen als die Lizenzanalogie, weil der Verletzte nachweisen muss, welcher Anteil des Gewinns tatsächlich auf die widerrechtliche Nutzung zurückzuführen ist.

Dennoch lohnt sich die Prüfung dieser Berechnungsmethode, insbesondere wenn das gestohlene Bild oder das Werk gezielt für eine erfolgreiche Werbekampagne eingesetzt wurde.

Besondere Bedeutung: Lichtbilder nach § 72 UrhG

Für die Schadensberechnung bei Fotografien ist § 72 UrhG von zentraler Bedeutung. Diese Norm schützt nicht nur Lichtbildwerke – also Fotografien mit ausgeprägter schöpferischer Eigenleistung –, sondern auch einfache Lichtbilder ohne besondere künstlerische Gestaltung. Man sollte bei Fotografien grundsätzlich von urheberrechtlichem Schutz ausgehen.

Das bedeutet in der Praxis: Auch ein einfaches Produktfoto, ein schnelles Smartphone-Bild oder eine schlichte Dokumentationsfotografie genießen Schutz nach § 72 UrhG.

Wer solche Fotografien ohne Erlaubnis nutzt, riskiert Schadensersatz im Urheberrecht. Die Schadenshöhe kann dabei – je nach Nutzungsart und Bekanntheit des Urhebers oder Fotografen – erheblich variieren.

In die Schadensberechnung fließen zahlreiche Faktoren ein, die den Wert eines Werkes für den Rechteinhaber widerspiegeln.

Auch fehlende Urheberbenennung kann den Schadensersatz erhöhen: Viele Gerichte erkennen einen Aufschlag auf die fiktive Lizenzgebühr an, wenn der Urheber nicht oder nicht korrekt genannt wurde.

MFM-Tabelle und Bildhonorare: Berechnungsgrundlage für professionelle Fotografie

Kaum ein Thema sorgt bei Abmahnungen wegen Bildrechtsverletzungen für so viel Diskussionsstoff wie die sogenannte MFM-Tabelle. Wer ein Foto unerlaubt nutzt und eine Abmahnung erhält, findet in der Schadensersatzberechnung häufig Beträge, die auf den Werten der Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (mfm) basieren.

Doch was steckt dahinter, und wann sind diese Werte im Urheberrecht wirklich maßgeblich?

Was ist die MFM und wie entstehen die Bildhonorare?

Die MFM – die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing – ist ein Arbeitskreis des Bundesverbands professioneller Bildanbieter (BVPA). Sie ermittelt laut BVPA jährlich aktuelle, marktnahe Honorare für die professionelle Nutzung von Fotografien in Deutschland und veröffentlicht diese als Broschüre „Bildhonorare". Den mfm-Werten liegt eine breit angelegte Honorarabfrage unter professionellen Bildanbietern zugrunde.

Die Aktualisierung erfolgt regelmäßig: Die BVPA-Pressemitteilung zu den Bildhonoraren 2025 beschreibt, wie die mfm jährlich aktuelle Honorare erhebt und als Broschüre herausgibt.

Aktuell liegt bereits die Ausgabe „Bildhonorare 2026" vor. Für Fotografen, Bildagenturen und Bildnutzer ist damit immer die aktuelle Jahresausgabe der relevante Referenzrahmen.

Wann sind MFM-Werte im Schadensersatz berechtigt?

Eine grundlegende Klarstellung vorab: Die MFM-Bildhonorare sind kein Gesetz und keine verbindliche Preisliste. Die rechtliche Grundlage für Schadensersatz im Urheberrecht bleibt stets § 97 UrhG.

Die Bildhonorare der MFM dienen als Berechnungsgrundlage für die angemessene Lizenzgebühr im Sinne der Lizenzanalogie – und zwar dann, wenn sie die tatsächlichen Marktbedingungen für professionelle Bildnutzung widerspiegeln.

Genau das ist bei professionellen Fotografen und Bildagenturen in aller Regel der Fall: Berufsfotografen, die ihre Werke kommerziell lizenzieren, richten sich bei der Preisgestaltung tatsächlich nach marktüblichen Honoraren.

Die MFM-Werte spiegeln die Honorarlandschaft im professionellen Bildmarkt wider, und Gerichte erkennen sie daher als taugliche Orientierungsgröße für die Schadensberechnung an.

Wer die Fotografien eines Berufsfotografen ohne Erlaubnis kommerziell nutzt – etwa für Werbezwecke oder auf einer Unternehmens-Website –, muss damit rechnen, dass die Schadenshöhe auf Basis der MFM-Bildhonorare berechnet wird.

Differenzierung: Wann MFM-Werte nicht passen

Gleichzeitig verlangt eine seriöse juristische Argumentation, dass MFM-Werte nicht pauschal auf jeden Bildfall angewendet werden.

Entscheidend ist, ob der Rechteinhaber überhaupt in einem Marktsegment tätig ist, für das die MFM-Werte repräsentativ sind. Der Fotograf oder Urheber muss tatsächlich im professionellen Bildermarkt agieren, damit die MFM-Bildhonorare als Berechnungsgrundlage für den Schadensersatz im Urheberrecht herangezogen werden können.

Weitere wichtige Abgrenzungsfragen betreffen die Nutzungsart selbst: Werbliche Nutzungen werden anders bewertet als redaktionelle Verwendungen. Online-Nutzungen unterscheiden sich von Print-Nutzungen.

Außerdem ist die Unterscheidung zwischen einem einfachen Lichtbild (§ 72 UrhG) und einem Lichtbildwerk mit besonderer schöpferischer Höhe (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG) für die Schadenshöhe im Einzelfall relevant. Das LG Düsseldorf hat sich in verschiedenen Urteilen mit der Frage auseinandergesetzt, wie die Schadensberechnung bei unterschiedlichen Nutzungsarten zu erfolgen hat.

Fazit zum Thema MFM: Für Berufsfotografen, die ihre Fotografien kommerziell lizenzieren, haben die MFM-Bildhonorare bei der Schadensersatzberechnung durchaus ihre Berechtigung. Sie sind das Ergebnis systematischer Markterhebungen und spiegeln die tatsächliche Honorarpraxis im professionellen Bildmarkt wider. Wer dagegen Bildforderungen auf Basis der MFM-Tabelle angefochten sieht, sollte die konkrete Marktsituation des Fotografen und die tatsächliche Nutzungsart anwaltlich prüfen lassen.

KI-Bilder und Urheberrecht: Darf man Midjourney-Bilder gewerblich nutzen?

Die steigende Nutzung von KI-generierten Bildern in Unternehmen stellt das Urheberrecht vor neue Herausforderungen. Immer mehr Unternehmen und Kreative verwenden Tools wie Midjourney, um Bilder für Websites, Social Media, Präsentationen oder Werbekampagnen zu erzeugen. Grundsätzlich ist die kommerzielle Nutzung solcher KI-Bilder möglich, sie ist aber an Bedingungen geknüpft und mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden.

Tipps für die Nutzung von Midjourney Bildern

Was sagen die offiziellen Midjourney-Regeln zur kommerziellen Nutzung?

Nach der offiziellen Midjourney-Dokumentation zur kommerziellen Nutzung ↗ besitzen Nutzer die von ihnen erstellten Bilder und Videos („Assets“) grundsätzlich und dürfen diese kommerziell verwenden. Die konkreten Rechte und Pflichten ergeben sich aus den jeweils aktuellen Midjourney Terms of Service ↗.

Nach den aktuellen Terms of Service (Version mit Wirkung zum 23. Juni 2025) gilt insbesondere:

  • Nutzer erhalten grundsätzlich Nutzungsrechte an ihren generierten Assets.
  • Unternehmen mit mehr als 1.000.000 USD Jahresumsatz benötigen für die kommerzielle Nutzung einen Pro- oder Mega-Plan.
  • Nutzer räumen Midjourney eine sehr weitgehende, weltweite, unentgeltliche und unwiderrufliche Lizenz an ihren Inputs (Prompts) und Assets ein.

Zusätzlich regelt die Midjourney Trademark Policy ↗, unter welchen Bedingungen Marken wie „Midjourney“ in der eigenen Kommunikation verwendet werden dürfen. Unternehmen, die KI-generierte Bilder in ihrer Unternehmenskommunikation, für Werbekampagnen oder auf ihrer Internetseite einsetzen, sollten diese Regeln genau kennen und dokumentieren.

Erhöhte Abmahnrisiken durch KI-Tools

Die IHK München und Oberbayern warnt in ihrem Ratgeber zu Urheberrecht und Internet ↗ ausdrücklich davor, dass der Einsatz von KI-Tools wie Midjourney oder ChatGPT im Unternehmenskontext erhöhte Risiken für Abmahnungen wegen Urheber- oder Markenverletzungen mit sich bringen kann. Die Verwendung von KI-generierten Inhalten ohne sorgfältige rechtliche Prüfung kann zu erheblichem Schadensersatz führen.

Das zentrale Problem: Viele KI-Modelle werden mit urheberrechtlich geschütztem Material trainiert. Wenn ein KI-generiertes Bild einem geschützten Werk stark ähnelt oder erkennbare Elemente daraus übernimmt, kann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen – auch wenn der Nutzer die Trainingsdaten nicht kennt. In solchen Fällen drohen Unterlassungsansprüche, Auskunftsansprüche und Schadensersatzforderungen des Rechteinhabers.

Gerichte müssen dabei unter anderem folgende Fragen klären:

  • Stellt das KI-Output eine Vervielfältigung eines geschützten Trainingswerkes dar oder lediglich eine freie Bearbeitung?
  • Wie ist die Verantwortlichkeit zwischen Nutzer, Plattformbetreiber und KI-Anbieter aufzuteilen?
  • Welche Auskunftsansprüche haben Verwertungsgesellschaften wie die GEMA gegen KI-Anbieter, deren Modelle urheberrechtlich geschützte Inhalte memorisieren und auf Prompts hin reproduzieren?

Besonders aufschlussreich ist die Pressemitteilung des Landgerichts München I zur Verhandlung der GEMA gegen einen KI-Anbieter ↗ aus dem Jahr 2025. Nach den bislang veröffentlichten Informationen geht das LG München I davon aus, dass Liedtexte in den Modellen memorisiert und auf einfache Prompts hin reproduziert werden können; es hat Unterlassungs‑, Auskunfts‑ und Schadensersatzansprüche der GEMA bejaht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und dürfte in der Berufungsinstanz überprüft werden.

Für Unternehmen bedeutet das: KI-Bilder sind kein „rechtsfreier Raum“. Wer KI-Bilder in einem professionellen Kontext einsetzt, sollte interne Guidelines, Freigabeprozesse und dokumentierte Prüfungen etablieren, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Schadensersatz in der Praxis: Typische Urteile und Fallkonstellationen

Die Rechtsprechung zu Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzungen ist in Deutschland umfangreich. Zahlreiche Gerichte haben sich mit der Schadensberechnung, der Schadenshöhe und den Voraussetzungen für Schadensersatz im Urheberrecht befasst. I

m Folgenden finden Sie eine Übersicht typischer Fallkonstellationen und relevanter Urteile.

Schadensersatz bei unerlaubter Bildnutzung: Typische Urteilslagen

In der Praxis sind Bildrechtsverletzungen der häufigste Anlass für Abmahnungen und Schadensersatzforderungen im Urheberrecht.

Wer ein Foto – sei es ein professionelles Lichtbildwerk oder eine einfache Fotografie – ohne Lizenz auf seiner Website, seinem Online-Shop oder in sozialen Medien verwendet, riskiert erheblichen Schadensersatz.

Die Schadenshöhe richtet sich dabei nach der angemessenen Lizenzgebühr für die konkrete Nutzung.

Ein häufiges Streitfeld betrifft die Frage, welcher Betrag pro Bild als angemessene Lizenzgebühr anzusetzen ist.

Gerichte ziehen hierfür je nach Sachverhalt unterschiedliche Berechnungsgrundlagen heran. Für Fotografien professioneller Urheber sind die MFM-Bildhonorare ein anerkannter Orientierungsrahmen. Das LG Düsseldorf hat in mehreren Urteilen die Zulässigkeit der MFM-Werte als Orientierungsgrundlage für die Schadensberechnung bestätigt. Pro Bild können dabei je nach Nutzungsart und Auflage Beträge von einigen hundert bis mehreren tausend Euro anfallen.

Wann ist der Schadensersatz besonders hoch?

Mehrere Faktoren können den Schadensersatz im Urheberrecht in die Höhe treiben:
Fehlende Urheberbenennung: Wenn der Urheber oder Fotograf nicht oder falsch angegeben wurde, erkennen viele Gerichte einen Schadensaufschlag von bis zu 100% auf die fiktive Lizenzgebühr an.

In der Rechtsprechung ist ein Aufschlag von 100% verbreitet, aber keine starre Regel; abhängig vom Einzelfall können auch andere Quoten angesetzt werden.

  • Kommerzielle Nutzung: Werbliche Verwendungen werden höher bewertet als redaktionelle Nutzungen. Wer ein Bild für kommerzielle Zwecke einsetzt, muss mit höherem Schadensersatz rechnen.
  • Lange Nutzungsdauer: Je länger eine Urheberrechtsverletzung andauert, desto höher fällt typischerweise der Schadensersatz aus.
  • Großes Publikum: Nutzungen mit großer Reichweite – etwa auf viel besuchten Internetseiten oder in auflagenstarken Druckerzeugnissen – führen zu höheren Schadensersatzforderungen.
  • Vorsätzliche Verletzung: Wer wissentlich ein geschütztes Werk ohne Erlaubnis nutzt, riskiert besonders hohe Schadensersatzansprüche.

Musik, Texte und andere Werke: Schadensersatz nicht nur bei Fotos

Schadensersatz im Urheberrecht ist nicht auf Fotografien und Lichtbilder beschränkt. Auch die unerlaubte Nutzung von Musik, Texten, Grafiken, Softwarecode oder Filmwerken kann erhebliche Schadensersatzansprüche auslösen.

Gerade bei Musik – etwa bei der Nutzung GEMA-pflichtiger Werke ohne Lizenz– sind die Schadensersatzforderungen oft erheblich. Das bereits erwähnte Verfahren am LG München I zeigt, dass auch KI-generierte Outputs, die geschützte Musiktexte reproduzieren, urheberrechtlich problematisch sind.

Für Unternehmen gilt: Jede Nutzung von Werken – ob Bild, Text oder Musik – ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers birgt Schadensersatzrisiken.

Fazit: Schadensersatz im Urheberrecht – Ansprüche kennen, Risiken minimieren

Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzungen ist ein komplexes, praxisrelevantes Thema, das Fotografen, Urheber, Unternehmen und Website-Betreiber gleichermaßen betrifft.

Die wichtigsten Punkte im Überblick: Schadensersatz im Urheberrecht setzt nach § 97 UrhG vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln voraus. Die Lizenzanalogie ist die häufigste Berechnungsmethode – der Schadensersatz orientiert sich an der fiktiven Lizenzgebühr, die bei ordnungsgemäßer Nutzung zu zahlen gewesen wäre. Die MFM-Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing sind für Berufsfotografen ein anerkannter und marktnaher Referenzrahmen für die Schadensberechnung.

Im KI-Zeitalter kommen neue Risiken hinzu: KI-generierte Bilder aus Tools wie Midjourney können urheberrechtliche Ansprüche Dritter auslösen, wenn das Trainingsmodell geschützte Werke reproduziert. Unternehmen sind gut beraten, ihre Bildnutzung – ob lizenziert, aus dem Internet oder KI-generiert – systematisch auf urheberrechtliche Compliance zu prüfen.

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Wir kennen die Berechnungsmethoden, die aktuelle Rechtsprechung und die Praxis bei Abmahnungen aus erster Hand.

Unsere Leistungen im Urheberrecht auf einen Blick:

  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen für Fotografen, Kreative und Rechteinhaber
  • Prüfung und Abwehr von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen
  • Beratung zur Lizenzanalogie und MFM-Bildhonoraren
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FAQ: Häufige Fragen zum Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzungen

Wie werden Schadensersatzansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen berechnet?

Es gibt drei anerkannte Berechnungsmethoden: (1) der konkrete Schaden durch den Nachweis entgangener Einnahmen, (2) die Lizenzanalogie als fiktive Lizenzgebühr (was wäre bei ordnungsgemäßer Lizenzierung zu zahlen gewesen?), und (3) die Herausgabe des Verletzergewinns. In der Praxis ist die Lizenzanalogie am häufigsten. Grundlage ist § 97 UrhG.

Wie hoch ist der Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzungen von Bildern?

Bei Fotografien professioneller Urheber und Fotografen orientiert sich der Schadensersatz häufig an den MFM-Bildhonoraren als Berechnungsgrundlage für die angemessene Lizenzgebühr. Die Schadenshöhe pro Bild variiert je nach Nutzungsart (Werbung, Redaktion, Online, Print). Hinzu kommt ein möglicher Aufschlag bei fehlender Urheberbenennung.

Gilt Urheberrechtsschutz auch für einfache Produktfotos?

Ja: Nach § 72 UrhG genießen auch einfache Lichtbilder ohne besondere schöpferische Leistung urheberrechtlichen Schutz. Produktfotos, Dokumentationsfotos und vergleichbare Fotografien sind daher in der Regel geschützt.

Sind die MFM-Bildhonorare verbindlich?

Nein, die MFM-Bildhonorare sind kein Gesetz und keine verbindliche Preisverordnung. Sie sind ein jährlich von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (mfm) beim BVPA ermitteltes Branchen-Referenzwerk. Gerichte können die MFM-Werte als Orientierungsgrundlage für die Schadensberechnung heranziehen, insbesondere bei professionellen Fotografen und Bildagenturen, die tatsächlich in diesem Marktsegment tätig sind.

Was kostet ein Anwalt für Urheberrecht?

Die Anwaltskosten richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert. Bei einer einfachen Abmahnung mit einem typischen Streitwert von 6.000-1000 Euro können Anwaltskosten von mehreren hundert Euro bis knapp 1000 Euro anfallen. Bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung können je nach Aufwand geringere Pauschalen vereinbart werden. Mit höheren Streitwerten, etwa wegen höherer Schadenersatzforderungen steigt die Vergütung.

Wie werden Schadensersatzansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen berechnet?

Schadensersatzansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen können in Deutschland auf drei anerkannte Arten berechnet werden. Grundlage ist § 97 UrhG. Der Rechteinhaber kann zwischen folgenden Berechnungsmethoden wählen:

  1. Konkreter Schaden: Der Verletzte macht den tatsächlich entstandenen Schaden geltend, zum Beispiel entgangene Lizenzzahlungen für eine Nutzung, die bei ordnungsgemäßer Lizenzierung stattgefunden hätte.
  2. Lizenzanalogie: Es wird eine fiktive Lizenzgebühr angesetzt. Maßstab ist die Vergütung, die vernünftige Vertragsparteien für die konkrete Nutzung vereinbart hätten, etwa nach den MFM-Bildhonoraren der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (mfm) bei professionellen Fotografen.
  3. Herausgabe des Verletzergewinns: Der Verletzer muss den Gewinn herausgeben, den er durch die Urheberrechtsverletzung erzielt hat, soweit dieser Gewinn kausal auf der unzulässigen Nutzung des Werkes beruht.

In der Praxis ist die Lizenzanalogie die am häufigsten gewählte Methode, weil sie die Berechnung erleichtert und marktnahe Referenzwerte nutzt.

Wie viel kostet eine Urheberrechtsverletzung?

Für Urheberrechtsverletzungen gibt es keinen festen Pauschalbetrag. Die Höhe des Schadensersatzes hängt von der Art des Werkes, der Nutzungsart, der Nutzungsdauer, der Reichweite der Nutzung und weiteren Faktoren ab. Bei Bildrechtsverletzungen können Schadensersatzforderungen pro Bild von einigen hundert bis mehreren tausend Euro betragen, insbesondere wenn professionelle Fotografen betroffen sind und die MFM-Bildhonorare als Orientierung herangezogen werden.

Zusätzlich zu dem eigentlichen Schadensersatz kommen häufig Abmahnkosten und Anwaltsgebühren hinzu. Wer eine Abmahnung ignoriert oder eine Urheberrechtsverletzung trotz Hinweises fortsetzt, riskiert darüber hinaus gerichtliche Verfahren und weitere Kosten.

Gilt Urheberrechtsschutz auch für einfache Produktfotos?

Ja. Nach § 72 UrhG genießen auch einfache Lichtbilder ohne besondere schöpferische Leistung urheberrechtlichen Schutz. Produktfotos, Dokumentationsfotos und vergleichbare Fotografien sind daher in der Regel geschützt. Wer solche Bilder ohne Erlaubnis nutzt, riskiert Abmahnungen, Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen.

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Sarah Op den Camp
Sarah Op den Camp ist Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Urheber- und Medienrecht. Mit über zehn Jahren Berufserfahrung berät sie Unternehmer, Start-ups und Freelancer in den Bereichen Gesellschaftsrecht, IP, IT, Medienrecht und Venture Capital. Ihre juristische Expertise erstreckt sich von der Gründungsberatung über komplexe Vertragsgestaltungen bis hin zu Abmahnungen und Prozessführung. Dank ihrer Erfahrung als Inhouse-Juristin kennt sie die spezifischen Bedürfnisse von B2B-Mandanten und entwickelt maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre unternehmerischen Ziele unterstützen.

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