
2.000-6.000 Euro für 15 Sekunden Hintergrundmusik. Soviel wird im Durschnitt von einem mittelständischem Unternehmen für die Verwendung eines Chart-Hits in einem Instagram-Reel pro angenfangenem Nutzungsmonat gefordert. Selbst wenn die Klickzahlen niedrig sind.
Content Creator, Unternehmen und Agenturen setzen täglich Songs in ihren Videos ein – oft in dem Glauben, die Plattform regle alles automatisch. Doch diese Annahme ist gefährlich: Die Nutzung von Musik in Videos für geschäftliche Zwecke unterliegt strengen urheberrechtlichen Vorgaben, deren Missachtung erhebliche finanzielle Folgen haben kann. Wer also YouTube Musik gewerblich nutzt, bewegt sich auf rechtlichem Minenfeld und riskiert kostspielige Abmahnungen.
Die Abmahnwelle rollt: Die Mandanten spezialisierter Kanzleien wie IPPC Law und Mathé Law durchforsten systematisch TikTok, Instagram und YouTube nach Unternehmen, die populäre Songs ohne Lizenz verwenden. Die Forderungen? Zwischen 1.500 und 8.000 Euro – pro Video, pro Song, pro angefangenem Monat. Und das Content-ID-System von YouTube? Schützt Sie nicht vor dem Anwaltsschreiben im Briefkasten.
Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Wissen lassen sich diese Risiken vollständig vermeiden. In diesem Leitfaden erfahren Sie, welche Musik Sie tatsächlich nutzen dürfen, wo die gefährlichsten Irrtümer lauern und wie Sie Ihre Videos rechtssicher produzieren – ohne auf wirkungsvolle Hintergrundmusik verzichten zu müssen.
Key Takeaways: Das Wichtigste auf einen Blick
- Ohne Lizenz keine Musik: Auch kurze Ausschnitte sind urheberrechtlich geschützt – für gewerbliche Nutzung die weit verbreitete Annahme, wenige Sekunden seien erlaubt, ist aber mit Einschränkungen zu betrachten. Content ID ist kein Freifahrtschein: Das automatisierte System von YouTube ersetzt keine eigene Lizenzierung und schützt nicht vor rechtlichen Abmahnungen.
- Content ID ist kein Freifahrtschein: Das automatisierte System von YouTube ersetzt keine eigene Lizenzierung und schützt nicht vor rechtlichen Abmahnungen.
- Plattformlizenzen gelten eingeschränkt: Die GEMA-Vereinbarung mit YouTube deckt gewerbliche Nutzung nur teilweise ab – Synchronisationsrechte müssen separat geklärt werden.
- Abmahnwellen treffen Geschäftsaccounts: Unternehmen wie die Essex Musikvertrieb GmbH, INSTINCT GmbH, TRO GmbH und die Zeitgeist Srl nehmen gezielt Unternehmen auf TikTok, Instagram und YouTube ins Visier.
- Rechtssichere Alternativen existieren: Die YouTube Audio Library, Creator Music und externe Lizenzanbieter bieten legale Lösungen für Ihre Videos.
- Monetarisierung erfordert Rechte: Wer mit fremder Musik Geld verdienen möchte, muss entsprechende Nutzungsrechte nachweisen können.
Die YouTube Audio-Bibliothek: Reichweite und Grenzen
Die YouTube Audio Library stellt Creatorn eine umfangreiche Sammlung von lizenzfreien Musikstücken und Soundeffekten zur Verfügung. Diese Tracks gelten als „copyright-safe" für YouTube – ihre Nutzung führt auf der Plattform zu keinen Content-ID-Claims, und Videos mit solcher Hintergrundmusik können monetarisiert werden. YouTube garantiert, dass Audio-Library-Stücke nicht von Rechteinhabern über Content ID beansprucht werden.

Für typische YouTube-Produktionen, die ausschließlich auf der Plattform veröffentlicht werden, deckt die Audio-Bibliothek die Musikrechte in der Regel ab. Der Creator darf diese Musik in seinen Videos verwenden, ohne GEMA-Gebühren oder Lizenzgebühren an die Urheber leisten zu müssen. Dies gilt sowohl für nicht-kommerzielle Inhalte als auch für monetarisierte Videos im YouTube-Partnerprogramm.
Wichtig zu beachten: Manche Musikstücke in der Bibliothek sind mit Creative-Commons-Lizenzen versehen, die eine Namensnennung des Künstlers erfordern. Bei anderen reicht die Standard-YouTube-Library-Lizenz ohne entsprechende Pflicht. Prüfen Sie daher bei jedem Download die konkreten Lizenzbedingungen.
Die Rechte aus der YouTube-Audio-Bibliothek sind primär auf die Nutzung innerhalb von YouTube ausgerichtet. Wie Diskussionen in Fachforen zeigen, ist die Lizenz sehr vage formuliert – sie sagt lediglich, die Musik sei frei in „deinen Videos" verwendbar, klärt aber nicht eindeutig, ob damit nur YouTube-Videos gemeint sind. Da keine schriftlichen Verträge mit den Urhebern vorliegen, ist es schwierig, Dritten die Rechtmäßigkeit der Musiknutzung nachzuweisen.

Problematische Szenarien bei Nutzung außerhalb von YouTube:
- Verwendung der Musik in einem Filmfestival-Beitrag oder bei einer Veranstaltung
- Einsatz in Unternehmensvideos außerhalb von YouTube
- Nutzung in Podcasts, Radio oder anderen Medien
- Plattformübergreifende Marketingkampagnen
Für Unternehmen oder professionelle Content-Ersteller bedeutet das: Bei internen Unternehmensvideos, Werbespots oder plattformübergreifenden Kampagnen sollte entweder auf eindeutig lizenzfreie Musikbibliotheken zurückgegriffen oder eine Lizenz direkt beim Rechteinhaber erworben werden. Die YouTube-Bibliotheksmusik bietet zwar einen großen Fundus für Online-Videos, stellt aber keinen Freibrief für jede erdenkliche Nutzung dar.
Content-ID-Claims vs. rechtliche Abmahnungen: Der entscheidende Unterschied
Ein häufiges Missverständnis unter Content Creatorn betrifft die Verwechslung von Content-ID-Claims und rechtlichen Abmahnungen. Beide haben völlig unterschiedliche Konsequenzen für Ihren Kanal und Ihr Geschäft.

YouTubes Content-ID-System ist ein automatisiertes Werkzeug, mit dem Rechteinhaber ihre geschützten Inhalte aufspüren und verwalten können. Erkennt Content ID in einem hochgeladenen Video ein geschütztes Musikstück, kann der Rechteinhaber automatisiert einen „Claim" erheben.
Ein solcher Claim führt plattformintern dazu, dass das Video entweder blockiert, stummgeschaltet oder – am häufigsten – monetarisiert wird, wobei die Werbeeinnahmen dann an den Rechteinhaber fließen.
Ein Content-ID-Claim ist keine rechtliche Abmahnung im zivilrechtlichen Sinne, sondern vergleichbar mit einer automatisierten Lizenzierungsmaßnahme innerhalb von YouTube.
Demgegenüber ist eine Abmahnung nach § 97a UrhG ein formelles, rechtliches Schreiben eines Rechteinhabers bzw. dessen Rechtsanwalt. Darin wird der Empfänger aufgefordert, einen konkret beschriebenen Urheberrechtsverstoß zukünftig zu unterlassen und meist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Zudem werden regelmäßig Schadensersatz und Anwaltskosten geltend gemacht.
Laut GEMA-Informationen zur Musiknutzung auf Social Media können die möglichen Folgen einer Urheberrechtsverletzung umfassen: Entfernung der Inhalte und Unterlassung, Übernahme der Anwaltskosten, nachträgliche Lizenzzahlungen und Schadensersatz sowie Auskunftspflichten über erzielte Einnahmen.
Insbesondere bei gewerblicher Nutzung können diese Forderungen sehr hoch ausfallen.
Ein wichtiges Urteil des Landgerichts Köln (Az. 14 O 197/24) hat klargestellt: Ein YouTube-Copyright-Strike ersetzt nicht die im Urheberrechtsgesetz vorgesehene Abmahnung. Ein Rechteinhaber, der direkt per YouTube-Beschwerde einen Inhalt entfernen lässt, muss vor einem gerichtlichen Vorgehen den Verletzer dennoch außergerichtlich abmahnen. Das bedeutet: Content-ID-Claims bzw. Strikes schließen eine spätere Abmahnung nicht aus.
Die aktuelle Abmahnwelle: Was Geschäftsaccounts wissen müssen
Besonders im gewerblichen Umfeld beobachten wir aktuell eine deutliche Zunahme von Abmahnungen wegen Musiknutzung in Social-Media-Clips durch Kanzleien wie B&B Beutler Brandtt, IPPC Law oder Mathé Law, die im Auftrag von Musiklabels und Musikverlagen Geschäftsaccounts auf TikTok, Instagram und YouTube Shorts ins Visier nehmen. Ähnlich agiert auch die SoundGuardian GmbH.
Viele Betroffene dachten, die Musiknutzung sei durch die Plattform erlaubt – doch oft gelten die Lizenzen nur eingeschränkt. Die Abmahnschreiben verlangen zunächst eine Berechtigungsanfrage (Nachweis einer Lizenz wird erbeten), und wenn dieser nicht erbracht wird, folgt kurzfristig die eigentliche Abmahnung mit Unterlassungsaufforderung und Kostennote.

Typische Streitwerte: In bekannten Fällen wurden Summen zwischen 2.000 und 8.000 Euro verlangt – für Schadensersatz als „Nachlizenzierungs"-Gebühr plus Anwaltskosten für jeden Monat, den das Video mit der Musik online war. Hier summieren sich schnell fünfstellige Beträge.
Besonders gefährdete Konstellationen:
- Nutzung von Chart-Hits oder bekannten Musiktiteln in Instagram-Reels durch Unternehmen
- TikTok-Videos mit populärer Hintergrundmusik für Produktwerbung
- YouTube Shorts mit urheberrechtlich geschützter Musik für Marketingzwecke
- Influencer-Kooperationen mit musikalischer Untermalung für Werbezwecke
Merke: Selbst wenn YouTube bei einer Urheberrechtsverletzung nur einen Claim setzt, kann jederzeit formeller Streit folgen. Theoretisch könnte ein Rechteinhaber, der zunächst einen Claim zur Monetarisierung gesetzt hat, zusätzlich eine Abmahnung schicken – etwa um eine Unterlassungsverpflichtung für die Zukunft zu erzielen. Content Creator sollten daher im geschäftlichen Kontext präventiv dafür sorgen, nur lizenzierte oder erlaubte Musik zu verwenden.
GEMA, Synchronisationsrechte und der YouTube-Vertrag
YouTube hat mit der GEMA einen Lizenzvertrag geschlossen, der es erlaubt, GEMA-pflichtige Musik auf YouTube hochzuladen. YouTube zahlt pauschal die anfallenden Gebühren.
Die GEMA ist nicht zuständig für kommerzielle Synchronisationsrechte. Im Urheberrecht bezeichnet Synchronisation die bewusste Verbindung eines Musikwerks mit Bildmaterial. Immer dann, wenn Musik gezielt in ein Video eingebettet wird, liegt eine Synchronisation vor. Das gilt unabhängig davon, ob die Musik laut im Vordergrund steht oder leise im Hintergrund läuft, ob sie nur wenige Sekunden zu hören ist oder das gesamte Video begleitet. Entscheidend ist allein, dass Musik und Bild inhaltlich miteinander verknüpft werden.
Ein klassisches Beispiel ist Hintergrundmusik in einem YouTube-Video. Wird ein Song unter einen Vlog, ein Tutorial, einen Imagefilm oder eine Werbung gelegt, ist das rechtlich eine Synchronisation. Gleiches gilt für Intro- und Outro-Musik, Musik in Social-Media-Clips oder für Songs, die gezielt unter Produkt- oder Markenbotschaften eingesetzt werden. In all diesen Fällen wird Musik nicht nur abgespielt, sondern Teil der Aussage des Videos.

Der GEMA-Vertrag führt daher zu wichtigen Einschränkungen, die vor allem Content Creator mit gewerblicher Tätigkeit betreffen.
- Was der GEMA-Vertrag abdeckt: Der Vertrag deckt die Aufführungs- und mechanischen Rechte der Musikautoren ab. Für private Nutzer ist auch das sogenannte Herstellungsrecht (Synchronisationsrecht) – also das Recht, Musik in einem Video zu hinterlegen – mit abgedeckt.
- Was der GEMA-Vertrag NICHT abdeckt: Bei Nutzung von Originalaufnahmen muss zusätzlich die Erlaubnis des Tonträgerherstellers (Labels) eingeholt werden – dies betrifft die Leistungsschutzrechte der Aufnahme. Das Synchronisationsrecht ist bei gewerblicher Nutzung nicht automatisch abgedeckt, und die Rechte der Musikverlage müssen separat geklärt werden.
Mit anderen Worten: Nutzt ein Unternehmen oder ein Content Creator mit kommerziellem Hintergrund ein Musikstück, muss er sich selbst um eine Synchronisationslizenz beim Verlag, Urheber oder den Musikverlegern kümmern. Die YouTube-Audio-Bibliothek kann solche echten Einzellizenzen nicht ersetzen, da sie keine individuellen Vertragsbeziehungen zwischen Nutzer und Rechteinhaber schafft.
Monetarisierung und Musikrechte: Wer verdient mit Ihrem Video?
Musikrechte spielen eine entscheidende Rolle für die Monetarisierung von Videos im YouTube-Partnerprogramm. Grundsätzlich verlangt YouTube von seinen Partner-Creators, dass sie alle nötigen Rechte an Bild und Ton besitzen, um Inhalte kommerziell nutzen zu dürfen. In den Monetarisierungsrichtlinien heißt es klar: Wenn fremde Inhalte verwendet werden, muss deren Nutzung für YouTube erlaubt sein – im Zweifel durch eine schriftliche Genehmigung des Rechteinhabers.
Sobald ein Musiktitel von Content ID erkannt und beansprucht wird, verliert der Uploader automatisch die Monetarisierung für dieses Video. Stattdessen entscheidet der Rechteinhaber: Meist wird das Video monetarisiert, aber die Einnahmen gehen komplett an den Rechteinhaber (bzw. werden zwischen Label/Verlag und YouTube geteilt). Für den Creator bleibt nichts – außer der Möglichkeit, dass sein Video online bleiben darf und Reichweite erzielen kann.
YouTube hat erkannt, dass viele Creator gerne bekannte Musik nutzen würden, ohne ihre Werbeeinnahmen zu verlieren. Daher wurde Creator Music eingeführt, das zwei Modelle bietet:
- Bei der Upfront-Lizenz zahlt der Creator eine einmalige Gebühr für einen Song und erhält eine Lizenz ohne Claim – er behält die volle Monetarisierung.
- Beim Revenue-Share bieten Rechteinhaber ihre Musik ohne Vorabzahlung an, fordern aber einen Anteil der Werbeeinnahmen – der Creator behält einen reduzierten Anteil, oft zwischen 30 und 50 Prozent.
Unabhängig von Creator Music können Sie Musik direkt bei Labels oder Musikverlagen lizenzieren. Hat man eine solche Lizenz erworben, darf man die Musik im Video verwenden. Dennoch kann Content ID das Werk erkennen und zunächst einen Claim setzen. In diesem Fall müssen Sie im Einspruchsverfahren Ihre Lizenz nachweisen.
Tipp: Halten Sie immer schriftliche Genehmigungen der Rechteinhaber bereit, um kommerzielle Nutzungsrechte belegen zu können.
Plattform-Vergleich: YouTube, Instagram, TikTok und Twitch
Nicht jede Online-Plattform geht mit Musiknutzung gleich um. Als Content Creator oder Unternehmen sollten Sie die Unterschiede zwischen den Social Media Plattformen kennen.
- YouTube ist die älteste große Videoplattform und hat ein ausgefeiltes System entwickelt. Dank Verträgen mit der GEMA als Verwertungsgesellschaft und Vereinbarungen mit großen Labels können viele Musiknutzungen automatisch monetarisiert oder gesperrt werden. YouTube ist gemäß deutschem Medienstaatsvertrag (MStV) als Video-Sharing-Plattform klassifiziert und unterliegt speziellen Werberichtlinien und Jugendmedienschutzbestimmungen.
- Instagram und TikTok wurden primär für kurze Clips mit Musik konzipiert und haben von Anfang an Musikbibliotheken integriert. Diese Plattformen schließen umfangreiche Pauschallizenzverträge mit Labels und Verwertungsgesellschaften, um Nutzern das Hinzufügen populärer Songs zu erleichtern.
Aber: Diese Nutzung ist vertraglich beschränkt. Bei Instagram dürfen Business-Accounts nicht einfach die gesamte Musikbibliothek nutzen – für kommerzielle Zwecke stellt Meta eine separate Sound Collection mit lizenzfreier Musik bereit. TikTok verschärfte ab 25. Juli 2025 die Richtlinien zur Musiknutzung bei kommerziellen Inhalten erheblich: Kommerzielle Videos (mit Werbezweck, Produktplatzierungen oder bezahlten Kooperationen) dürfen keine regulären Trend-Sounds mehr verwenden und müssen ausschließlich Musik aus der Commercial Music Library oder nachgewiesene eigene Lizenzen nutzen.
Business-Accounts haben keinen Zugriff auf reguläre Sounds. Wie wir in den Artikeln zur gewerblichen Instagram-Musiknutzung und zu TikTok-Urheberrecht zeigen, greifen Plattformlizenzen bei Werbung oder Unternehmensvideos oft nicht vollständig – genau hier liegt der Grund für die aktuelle Abmahnwelle. - Twitch ist ein Sonderfall als Live-Streaming-Plattform. Twitch hat bis heute keinen umfassenden Vertrag mit der GEMA abgeschlossen. Laut aktuellen GEMA-Informationen befindet man sich noch im Gespräch. Streamer müssen vorerst keine eigene GEMA-Lizenz erwerben, aber dieser Status könnte sich ändern. Bei Vertragsschluss könnten rückwirkend Gebühren anfallen. Aufgezeichnete Streams (VODs) werden nachträglich gescannt und mit stummen Abschnitten versehen, wenn Musik erkannt wird.
Die häufigsten Irrtümer zur gewerblichen Musiknutzung
Viele Content Creator und Unternehmen fallen auf weitverbreitete Missverständnisse herein. Kennen Sie diese Irrtümer, um kostspielige Fehler und Problemen zu vermeiden.
- Irrtum 1 „Kurze Ausschnitte sind erlaubt" – Die Annahme, dass etwa 7 oder 10 Sekunden eines Songs ohne Lizenz verwendet werden dürfen, ist teilweise ein Mythos, bedarf aber einer differenzierten Erklärung: Der deutsche Gesetzgeber hat mit der Reform des Urheberrechtsgesetzes (UrhDaG) eine sogenannte 15-Sekunden-Regel eingeführt. Nach § 10 UrhDaG gelten „Nutzungen bis zu 15 Sekunden je einer Tonspur" als geringfügige Nutzungen. ALLERDINGS: Diese Regelung (§ 9 UrhDaG) gilt nur für „nutzergenerierte Inhalte" auf Plattformen und nur unter bestimmten Bedingungen: Die Nutzung muss zu Zitatzwecken, als Parodie/Karikatur erfolgen ODER die Einnahmen müssen unerheblich sein. Für GEWERBLICHE Nutzung und professionelle Inhalte mit echter Gewinnabsicht gilt diese Bagatellgrenze NICHT. Das ist der entscheidende Punkt: Professionelle Content Creator und Unternehmen können sich auf die 15-Sekunden-Regel nicht verlassen.
- Irrtum 2: „Content ID regelt alles" – Ein Content-ID-Claim bedeutet nicht, dass Sie rechtlich abgesichert sind. Das System ist ein plattforminternes Werkzeug, kein rechtlicher Freispruch. Rechteinhaber können trotzdem Abmahnungen versenden und Schadensersatz fordern.
- Irrtum 3: „Die Plattform hat die Lizenz" – YouTube hat zwar Verträge mit der GEMA, aber diese decken gewerbliche Nutzung nur eingeschränkt ab. Bei Instagram und TikTok gelten die Plattformlizenzen oft explizit nur für private Nutzer.
- Irrtum 4: „Ich habe die Musik gekauft" – Der Kauf eines Songs auf Spotify oder im Streaming-Dienst bedeutet nicht, dass Sie ihn für Videos nutzen dürfen. Sie erwerben damit lediglich das Recht zum privaten Hören – keine Synchronisationsrechte für die Musikwiedergabe in Ihren Inhalten.
- Irrtum 5: „Es passiert schon nichts" – Auch wenn viele Videos mit unlizenzierter Musik online sind: Rechteinhaber können jederzeit aktiv werden. Die aktuelle Abmahnwelle zeigt, dass systematisch nach Urheberrechtsverletzungen gesucht wird.
Rechtssichere Alternativen für Ihre Videos
Es gibt mehrere legale Wege, Musik in Ihren gewerblichen Videos zu nutzen. Die YouTube Audio Library bietet für reine YouTube-Produktionen eine große Auswahl an lizenzfreien Tracks und Soundeffekten. Mit Creator Music können Sie populäre Songs gegen Gebühr oder Revenue-Share legal in Ihre Videos einbinden und trotzdem monetarisieren.
Externe Lizenzanbieter wie Epidemic Sound, Artlist oder Musicbed bieten umfangreiche Musikbibliotheken mit klaren gewerblichen Lizenzen – die Gebühren sind meist überschaubar und bieten Rechtssicherheit.
Spezialisierte Anbieter für gemafreie Musik bieten Tracks, die ohne GEMA-Gebühren genutzt werden können. Achten Sie auch hier auf die genauen Nutzungsbedingungen bezüglich Erlaubnis für kommerzielle Zwecke.
Die sicherste Option bleibt die eigene Musikproduktion: Lassen Sie Musikwerke speziell für Ihre Projekte komponieren durch einen Musiker, oder nutzen Sie selbst erstellte Werke. So haben Sie volle Kontrolle über alle Nutzungsrechte.
Praktische Tipps für Content Creator
- Vor der Produktion sollten Sie eine Lizenzstrategie festlegen und entscheiden, welche Musik Sie nutzen möchten und welche Rechte Sie dafür benötigen. Kalkulieren Sie Lizenzgebühren als festen Bestandteil Ihres Produktionsbudgets und führen Sie eine Übersicht aller genutzten Musikstücke und der zugehörigen Lizenzen.
- Bei der Veröffentlichung sollten Sie prüfen, ob Ihre Lizenz eine Mehrfachnutzung auf verschiedenen Plattformen abdeckt. Bei kommerziellen Inhalten gelten besondere Anforderungen an die Kennzeichnung. Jeder geschäftliche Kanal braucht zudem ein vollständiges Impressum, wie es das Gesetz für Geschäftsinhaber vorschreibt.
- Bei Claims oder Abmahnungen gilt vor allem: Ruhe bewahren. Ein Content-ID-Claim ist noch keine Abmahnung. Prüfen Sie Ihre Dokumentation und ob Sie tatsächlich eine gültige Lizenz haben. Bei formellen Abmahnungen sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt für Influencer Marketing konsultieren – keinesfalls sollten Sie voreilig eine Unterlassungserklärung unterschreiben oder Geld zahlen, ohne juristischen Rat eingeholt zu haben.
Wie rechtssicher ist Ihre aktuelle Musiknutzung?
Nutzen Sie bereits Musik in Ihren YouTube-Videos, Reels oder TikToks – sind aber unsicher, ob Ihre Lizenzen wirklich ausreichen? Bevor die nächste Abmahnung Ihre Marketingplanung durcheinanderbringt, lohnt sich ein klarer rechtlicher Check.
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Fazit: So schützen Sie sich vor Abmahnungen
Die gewerbliche Nutzung von Musik auf YouTube und anderen Social Media Plattformen erfordert sorgfältige Planung und Rechtskenntnisse. Content ID ist kein Schutzschild gegen Abmahnungen, und Plattformlizenzen decken gewerbliche Nutzung oft nicht im vollen Sinn ab.
Die wichtigsten Schritte für rechtssichere Musiknutzung:
- Klären Sie Ihre Nutzungsrechte vor jeder Veröffentlichung von Videos
- Nutzen Sie lizenzierte Musikbibliotheken oder Creator Music
- Dokumentieren Sie alle Lizenzen schriftlich für den Fall eines Disputes
- Beachten Sie die Unterschiede zwischen den Plattformen und deren Richtlinien
- Holen Sie bei Unsicherheit rechtlichen Rat ein
Bei ODC Legal unterstützen wir Content Creator, Agenturen und Unternehmen bei allen Fragen rund um Urheberrecht und Musiknutzung in digitalen Medien. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Inhalte rechtssicher zu gestalten – bevor die Abmahnung im Briefkasten liegt.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zur gewerblichen Musiknutzung
Welche Musik darf ich gewerblich nutzen?
Sie dürfen Musik gewerblich nutzen, wenn Sie über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügen. Dies umfasst typischerweise Musik aus lizenzierten Musikbibliotheken wie der YouTube Audio Library (für YouTube), Creator Music, externen Anbietern wie Epidemic Sound oder Artlist, sowie eigene Kompositionen. Bei populärer Musik müssen Sie Synchronisations- und Aufführungsrechte direkt bei Musikverlagen und Labels erwerben.
Kann man auf YouTube kommerzielle Musik verwenden?
Ja, aber mit Einschränkungen. Durch den GEMA-Vertrag können Sie GEMA-pflichtige Musik auf YouTube hochladen. Allerdings führt dies bei kommerzieller Nutzung meist zu Content-ID-Claims, wodurch die Einnahmen an die Rechteinhaber gehen. Für volle Monetarisierung benötigen Sie eigene Lizenzen oder nutzen Creator Music. Die Antwort hängt also von Ihrer konkreten Tätigkeit und Ihren Zielen ab.
Ist Musik auf YouTube gemafrei?
Nicht automatisch. Die YouTube Audio Library enthält überwiegend außerhalb des GEMA-Repertoires liegende oder speziell freigegebene Musik. Populäre Songs und Musiktitel sind jedoch GEMA-pflichtig. Der GEMA-Vertrag mit YouTube bedeutet nur, dass YouTube die Gebühren pauschal zahlt – nicht, dass die Musik für Sie als Nutzer kostenfrei oder ohne Lizenzpflicht nutzbar ist.
Wie viel kostet eine Lizenz für ein Lied?
Die Kosten variieren stark je nach Song und Nutzungsart. Bei Creator Music können einzelne Songs je nach Popularität und Kanalgröße zwischen 20 und mehreren hundert Euro kosten. Externe Anbieter wie Epidemic Sound bieten Abonnements ab etwa 15 Euro monatlich für den Zugang zu umfangreichen Musikbibliotheken. Direkte Lizenzen bei Labels für bekannte Hits können mehrere tausend Euro kosten – hier spielen Informationen zur geplanten Reichweite und Nutzungsdauer eine wichtige Rolle.
Was passiert bei einem Content-ID-Claim?
Bei einem Claim entscheidet der Rechteinhaber über die Folge: Das Video kann stummgeschaltet, blockiert oder monetarisiert werden – wobei die Einnahmen dann an den Rechteinhaber fließen. Ein Claim ist kein rechtliches Verfahren, kann aber jederzeit zu einer formellen Abmahnung führen, wenn der Rechteinhaber weitere Schritte einleitet.
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