Startup Compliance 2026: Rechtliche Pflichten und Abmahnschutz für junge Unternehmen

Sarah Op den Camp
Sarah Op den Camp
14.1.2026
Startup Gründer diskutieren Startup Compliance Themen

Startup Compliance 2026: Rechtliche Pflichten und Abmahnschutz für junge Unternehmen

Startups stehen 2026 vor einer besonderen Herausforderung: Neben Innovation, Produktentwicklung und Wachstum müssen auch junge Unternehmen komplexe rechtliche Vorgaben einhalten. Startup Compliance bezeichnet die Gesamtheit aller rechtlichen Pflichten und internen Maßnahmen, die ein junges Unternehmen erfüllen muss, um Gesetzesverstöße und Risiken zu vermeiden.

Was in großen Konzernen längst etabliert ist, wird bei Startups oft vernachlässigt – mit potenziell verheerenden Folgen. Abmahnungen, Bußgelder und Vertrauensverlust  können ein vielversprechendes Startup frühzeitig schwächen oder gar zum Scheitern bringen.

Eine sorgfältige Compliance-Strategie ist daher kein Luxus, sondern überlebenswichtig. Sie schützt vor kostspieligen rechtlichen Problemen, schafft Vertrauen bei Kunden sowie Investoren und bildet ein Fundament für nachhaltiges Wachstum. In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles, was Gründer über die Einhaltung rechtlicher Pflichten wissen müssen.

Key Takeaways: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Startup Compliance umfasst alle gesetzlichen Pflichten – von Datenschutz über Steuern bis hin zu Impressumspflichten
  • Prävention ist günstiger als Krisenbewältigung – frühzeitige Compliance-Checks sparen Geld und Nerven
  • Abmahnungen können vier- bis fünfstellige Kosten verursachen – typische Fallen lassen sich vermeiden
  • Neue Gesetze 2026 erfordern Aufmerksamkeit – EU AI Act, NIS2 und Entgelttransparenz betreffen auch Startups
  • Compliance als Wettbewerbsvorteil – rechtssicheres Auftreten schafft Vertrauen bei Partnern und Investoren

Was versteht man unter Startup Compliance?

Unter Startup Compliance versteht man die Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten und regulatorischen Anforderungen, die für ein Startup relevant sind, sowie die Einrichtung interner Prozesse zur Überwachung dieser Vorgaben. Compliance-Strukturen bilden das rechtliche Rückgrat eines jeden Unternehmens.

Im Kern geht es um drei zentrale Bereiche:

Die drei Säulen der Startup Compliance Schaubild

Registrierung und Unternehmensform

Die korrekte Anmeldung des Unternehmens (Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag bei GmbH/UG, Meldung zum Transparenzregister) und die Wahl der passenden Rechtsform inkl. aller Pflichten, die sich daraus ergeben – etwa die Stammkapital-Einzahlung bei einer GmbH.

Buchführung und Steuern

Bereits ab Gründung müssen Startups eine ordnungsgemäße Buchführung führen, fristgerecht Steuererklärungen (z.B. Umsatzsteuer-Voranmeldungen) abgeben und Jahresabschlüsse veröffentlichen. Diese finanz- und steuerrechtlichen Pflichten laufen kontinuierlich weiter und deren Vernachlässigung kann zu empfindlichen Strafen führen. Eine bewährte Lösung, um den zeitlichen und finanziellen Aufwand zu minimieren, ist die Beauftragung von Spezialanbietern, die z.B. Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie steuerliche Meldepflichten übernehmen.

Behördliche und kammerrechtliche Pflichten

Abhängig von Branche und Standort müssen Startups Pflichtmitgliedschaften (etwa IHK in Deutschland) erfüllen oder Genehmigungen einholen. Handwerksbetriebe benötigen Einträge in die Handwerksrolle, bestimmte Gewerbe eine Konzession. Solche Pflichten sollten Gründer früh klären, um illegales Handeln zu vermeiden.

Compliance Anforderungen: Wichtige rechtliche Pflichten für Startups 2026

Auch 2026 gelten zahlreiche Rechtsbereiche, in denen junge Unternehmen compliant sein müssen. Folgende Bereiche besonders relevant:

Compliance Pflichten für Startups

Finanzielle und steuerliche Pflichten

Dazu zählen neben der laufenden Buchhaltung die Abgabe von Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) und die Publizitätspflichten wie die Offenlegung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger bei Kapitalgesellschaften. Verstöße – etwa verspätete Abgaben – können Bußgelder oder Zwangsgelder nach sich ziehen.

Bei Beschäftigung von Mitarbeitern ist die Sozialversicherung (Anmeldung bei Krankenkasse, Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft) zu beachten. Arbeitsrechtliche Mindeststandards wie der Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde ab Januar 2026 und Arbeitszeitgesetze sind einzuhalten. Wächst das Startup, greift ab 50 Beschäftigten zudem das Hinweisgeberschutzgesetz – dann ist eine interne Meldestelle für Whistleblower Pflicht, wie die IHK München ausführlich erklärt.

Datenschutz und IT-Sicherheit

Datenschutz hat seit der DSGVO einen hohen Stellenwert. Startups müssen eine konforme Datenschutzerklärung bereitstellen und Nutzer über die Verarbeitung personenbezogener Daten aufklären. Eine Datenschutzerklärung muss stets leicht zugänglich sein und alle relevanten Angaben enthalten: Verantwortlicher, Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherfristen, Betroffenenrechte und ggf. Angaben zum Datenschutzbeauftragten.

Technische Maßnahmen wie ein korrekt implementiertes Cookie-Banner sind essenziell – läuft Tracking trotz Ablehnung weiter, drohen DSGVO-Strafen. Die DSGVO verlangt zudem die Dokumentation der Datenverarbeitung und die Meldepflicht bei Datenpannen.

Darüber hinaus steigen die Anforderungen an Cybersicherheit: Durch die Umsetzung der EU-NIS2-Richtlinie müssen weit mehr Unternehmen – auch Mittelständler und größere Startups – ein angemessenes Cyber-Risikomanagement etablieren, um Netzwerk- und Informationssicherheit zu gewährleisten.Ein ISMS (Information Security Management System) nach ISO 27001 wird zunehmend zum Standard.

Webseite und Online-Präsenz

Jede geschäftliche Website eines Startups in Deutschland muss ein Impressum haben, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht: vollständiger Name und Anschrift, Kontaktdaten, Registerangaben etc. Unvollständige Impressen oder fehlende Pflichtangaben werden häufig abgemahnt. Es muss mit maximal zwei Klicks erreichbar sein.

Ebenso obligatorisch ist eine aktuelle Datenschutzerklärung. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und eine Widerrufsbelehrung (bei B2C-Geschäft) sollten rechtssicher formuliert sein – unklare oder kopierte AGB können schnell abmahnfähig sein. Bei E-Commerce-Startups gelten zusätzliche Informationspflichten (Preisangabenverordnung, Lieferzeiten, Jugendschutz), deren Nichteinhaltung als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden kann.

Auch E-Mail-Marketing ist streng reguliert: Newsletter oder Werbemails dürfen nur mit nachweisbarer Einwilligung (Double-Opt-in) versendet werden – sonst drohen kostspielige Abmahnungen wegen unlauterer Werbung.

Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht

Bereits bei der Namenswahl und Domainregistrierung müssen Startups Markenrechte und Namensrechte Dritter beachten. Die Registrierung einer Domain schützt nicht vor Markenrechtsverletzungen – es muss geprüft werden, dass weder der Firmenname noch die Domain eine geschützte Marke verletzt. Eine gründliche Markenrecherche vor Gründung und Branding ist daher unerlässlich.

Ähnlich wichtig: Keine urheberrechtlich geschützten Inhalte unerlaubt nutzen. Bilder, Texte, Videos oder Code von anderen dürfen nicht einfach übernommen werden. Musik darf in Social Media Accounts nicht uneingeschränkt verwendet werden. Solche Verstöße werden oft abgemahnt und können zu Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen führen. Im Marketing müssen Werbeaussagen wahr und nachweisbar sein – irreführende oder unzulässige Werbeversprechen (z.B. ungeprüfte „klimaneutral"-Claims) verstoßen gegen das UWG und bergen Abmahnrisiken.

Branchenspezifische Anforderungen

Je nach Geschäftsmodell können zusätzliche Compliance-Pflichten greifen:

  • FinTech-Startups benötigen eventuell eine BaFin-Lizenz und müssen Geldwäschevorschriften einhalten
  • Medizin-Startups müssen bei Gesundheitsdaten die Schweigepflicht und das Medizinproduktegesetz beachten
  • E-Commerce- und Food-Startups unterliegen Verbraucher- und Kennzeichnungsvorschriften (z.B. Lebensmittelinformationsverordnung)
  • KI-Startups sollten die kommenden KI-Regularien im Blick haben (siehe Trends 2026)

Gründer sollten die spezifischen Gesetze ihrer Branche früh identifizieren und erfüllen.

Übersicht: Wichtige Compliance-Bereiche für Startups

Bereich Pflichten Risiken bei Verstoß
Datenschutz / DSGVO Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Dokumentation Bußgelder bis 20 Mio. € oder 4 % des Jahresumsatzes
Impressumspflicht Vollständige Angaben nach TMG / DDG Abmahnungen, Ordnungsgelder
Steuern / Buchhaltung Steuererklärungen, Jahresabschluss, USt-Voranmeldung Zwangsgelder, Strafverfahren
Markenrecht Markenrecherche, keine Verletzung fremder Schutzrechte Unterlassung, Schadensersatz
IT-Sicherheit Cybersicherheit, ISMS, NIS2-Konformität Bußgelder, persönliche Haftung der Geschäftsführung

Tipp: Da sich rechtliche Anforderungen laufend ändern, lohnt es sich, von Anfang an Compliance-Checks in regelmäßigen Abständen einzuplanen. Einmal erstellte Rechtstexte können schnell veralten und sollten auf Aktualität überprüft werden. Bei Unsicherheiten ist die frühzeitige Beratung durch spezialisierte Anwälte oder Compliance-Experten sinnvoll, um teure Nachbesserungen oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Abmahnschutz: Häufige Abmahnfallen und wie Sie sie vermeiden

Gerade in Deutschland ist die Abmahnung ein häufig eingesetztes Mittel, um Wettbewerbsverstöße zu ahnden. Junge Unternehmen sollten die typischen Abmahnfallen kennen und proaktiv entschärfen. Hier sind die wichtigsten Risikobereiche:

Häufige Abmahnfallen für Startups

Impressum und Pflichtangaben

Stellen Sie sicher, dass Ihr Impressum vollständig und aktuell und binnen zwei Klicks erreichbar ist. Fehlende oder falsche Angaben – etwa Rechtsform, Handelsregisternummer, zuständige Aufsichtsbehörde – können unmittelbar zu Abmahnungen führen. Gleiches gilt für die Datenschutzerklärung: Diese muss vorhanden, korrekt und mit allen erforderlichen Informationen nach DSGVO ausgestattet sein. Nutzen Sie zur Erstellung geprüfte Generatoren oder Vorlagen von Rechtsexperten.

AGB und Widerrufsbelehrung

Verwenden Sie nur rechtssichere, individuell angepasste AGB. Das Kopieren fremder AGB ist nicht zulässig und kann selbst abgemahnt werden. Unwirksame Klauseln – etwa pauschaler Haftungsausschluss oder Verkürzung von Gewährleistungsrechten gegenüber Verbrauchern – sind ebenfalls gefährlich. Lassen Sie Ihre AGB sowie die Widerrufsbelehrung von Experten prüfen.

Datenschutz und Cookies

Implementieren Sie Cookie-Banner und Tracking-Tools rechtssicher. Nutzer müssen aktiv einwilligen, bevor nicht notwendige Cookies gesetzt werden – und eine Ablehnung muss technisch umgesetzt sein (kein Weitertracken). Dokumentieren Sie Einwilligungen sorgfältig. Ein Verstoß gegen DSGVO kann neben Behörden-Bußgeldern auch über Mitbewerber-Abmahnungen verfolgt werden.

Unerlaubte Werbung

Senden Sie Werbe-E-Mails oder Newsletter nur mit Einwilligung der Empfänger. Auch Telefonwerbung bei Verbrauchern erfordert vorherige ausdrückliche Zustimmung. Unerwünschte Werbung („Spam") gehört zu den häufigsten Abmahngründen im Online-Marketing. Nutzen Sie Double-Opt-in-Verfahren und bieten Sie stets eine einfache Abmeldemöglichkeit.

Marken- und Kennzeichenrechte

Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihr Firmenname, Produktname, Logo und Domain keine fremden Markenrechte verletzen. Eine Markenrechtsverletzung – auch unbeabsichtigt – kann zu teuren Abmahnungen führen. Vermeiden Sie auch in AdWords/Online-Werbung die unerlaubte Nutzung fremder Marken. Führen Sie Markenrecherchen durch oder holen Sie sich anwaltliche Unterstützung.

Urheberrecht bei Inhalten

Verwenden Sie nur eigene oder lizenzierte Inhalte auf Ihrer Website und in Präsentationen. Das unberechtigte Übernehmen von Bildern, Texten, Videos oder Code ist abmahnfähig. Achten Sie bei Stock-Fotos auf die korrekte Nennung der Urheber, sofern verlangt. Im Zweifel lassen Sie sich von Content-Erstellern schriftlich zusichern, dass deren Werke frei von Rechten Dritter sind.

Produktangaben und Werbung

Machen Sie keine irreführenden Angaben über Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung. Versprechen wie „der beste am Markt" oder ungedeckte Behauptungen können abgemahnt werden. Insbesondere „grüne" Werbeaussagen (Nachhaltigkeit, Klimaneutralität) stehen ab 2026 unter besonderer Beobachtung: Die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for Green Transition" verpflichtet Unternehmen, Umweltversprechen konkret zu belegen – vage Aussagen ohne Nachweis sollen verboten werden. Startups sollten daher Marketingaussagen ehrlich und belegbar halten.

⚠️ Wichtiger Hinweis: Abmahnungen können schnell vier- bis fünfstellige Kosten verursachen – Summen, die ein Startup in der frühen Phase kaum aufbringen kann. Jede vorbeugende Maßnahme zum Abmahnschutz (sei es ein Rechtscheck der Webseite, rechtssichere Dokumente oder Schulung der Mitarbeiter) ist eine lohnende Investition im Vergleich zu den Kosten einer Abmahnung oder eines Rechtsstreits.

Compliance-Frameworks 2026: Neue Anforderungen im Blick behalten

Die Compliance-Landschaft entwickelt sich ständig weiter. Im Jahr 2026 kommen einige neue Regelungen und Trends, die auch Startups im Auge behalten sollten. Folgende Entwicklungen sind besonders relevant:

Die wichtigsten Compliance Frameworks für Startups

KI-Regulierung durch den EU AI Act

Voraussichtlich ab August 2026 treten in der EU verbindliche Regeln für künstliche Intelligenz in Kraft. Insbesondere Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen müssen dann strenge Anforderungen erfüllen – von Risikomanagement über transparente Datendokumentation bis hin zu menschlicher Überwachung von KI-Entscheidungen.

Auch wenn viele Startups noch nicht unter „Hochrisiko-KI" fallen, sollten KI-entwickelnde Jungunternehmen früh die Konformität ihrer Systeme planen, um bei Markteintritt vorbereitet zu sein. Die Compliance-Anforderungen im KI-Bereich werden die Entwicklung maßgeblich prägen.

Verschärfte Cybersicherheit durch NIS2 und Cyber Resilience Act

Die EU setzt mit NIS2 und dem Cyber Resilience Act (CRA) neue Maßstäbe für IT-Sicherheit. Ab September 2026 müssen Hersteller digitaler Produkte aktiv Sicherheitslücken und Vorfälle melden. Startups in der Software- und IoT-Branche sollten sichere Entwicklungsprozesse etablieren und Security-Updates als Pflicht ansehen.

Auch Cloud- und SaaS-Startups könnten je nach Kundensegment in den erweiterten Anwendungsbereich von NIS2 fallen, was ein Information Security Management System (ISMS) erfordert. Die Zertifizierung nach ISO 27001 oder SOC2 wird zum Wettbewerbsvorteil.

Whistleblowing und Corporate Governance

Durch das Hinweisgeberschutzgesetz müssen wachsende Startups spätestens ab 50 Mitarbeitern interne Meldekanäle für Whistleblower bieten. Darüber hinaus erwarten Investoren und Geschäftspartner zunehmend Corporate-Governance-Standards: klare Verhaltenskodizes, Anti-Korruptions-Regeln und Schulungen für Teams.

Eine gelebte Compliance-Kultur wird zum Wettbewerbsvorteil, da größere Unternehmen oft nur mit Partnern zusammenarbeiten, die bestimmte Standards erfüllen.

ESG und Nachhaltigkeit

Umwelt- und Sozialvorschriften betreffen zwar primär größere Unternehmen (z.B. CSR-Berichtspflichten oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz), doch wirken sie sich indirekt auf Startups aus. Große Kunden verlangen von ihren Lieferanten zunehmend Nachweise zu Nachhaltigkeit und Compliance in der Lieferkette. Zudem plant die EU eine Lieferketten-Richtlinie (CSDDD), die in einigen Jahren auch strengere Pflichten bringen könnte.

Startups sollten früh auf nachhaltige und ethische Geschäftspraktiken setzen – nicht nur aus Compliance-Gründen, sondern auch weil immer mehr Verbraucher und Partner darauf Wert legen.

Arbeitsrecht und Entgelttransparenz

Neue EU-Vorgaben wie die Entgelttransparenz-Richtlinie müssen bis Juni 2026 umgesetzt werden. Diese wird größere Arbeitgeber zwingen, Gehaltsgleichheit zwischen Männern und Frauen offenzulegen und Lohnunterschiede zu beseitigen.

Zwar greifen solche Pflichten oft erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße, doch sollten Startups das Thema Diversity und Fair Pay von Anfang an berücksichtigen. Auch der weiter steigende Mindestlohn (13,90 € ab 2026) zeigt, dass Gründer ihre Personalplanung mit Blick auf rechtliche Mindeststandards anpassen müssen.

Tipp: Bleiben Sie informiert! Angesichts der Vielzahl neuer Gesetze ist es ratsam, Rechtsnews zu verfolgen oder Newsletter (z.B. von Kanzleien oder IHK) zu abonnieren. So verpassen Sie keine wichtigen Änderungen. Bei komplexen Neuerungen (etwa im Datenschutz oder bei KI-Regeln) kann eine kurze Beratung klären, ob Handlungsbedarf für Ihr Startup besteht.

Internationale Entwicklungen und Trends

Die Compliance-Anforderungen entwickeln sich nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Für Startups mit internationalen Ambitionen sind folgende Trends relevant:

  • USA: Verschärfte SEC-Anforderungen an Cybersicherheit-Offenlegungen und wachsende bundesstaatliche Datenschutzgesetze (California Consumer Privacy Act als Vorreiter)
  • UK: Post-Brexit-Anpassungen der UK-GDPR und neue britische KI-Regulierungsansätze
  • Asien: Chinas Datenschutzgesetz PIPL und Singapurs strenge Cybersicherheitsstandards
  • Global: Zunehmende Harmonisierung von KI-Regulierung und ESG-Berichtspflichten

Für international agierende Startups bedeutet dies: Die Compliance-Strukturen müssen so aufgebaut sein, dass sie flexibel an unterschiedliche Jurisdiktionen angepasst werden können. Ein Compliance-Framework, das nur deutsche Anforderungen erfüllt, reicht für den internationalen Markteintritt nicht aus.

Fazit: Compliance als Investition in die Zukunft

Compliance im Startup-Bereich mag zunächst wie ein lästiger Kostenfaktor wirken, der vom Kerngeschäft ablenkt. Tatsächlich ist eine durchdachte Compliance-Strategie aber eine Investition in die Zukunft des Unternehmens. Wer früh die wichtigsten rechtlichen Hausaufgaben macht, erspart sich teure Umwege: Prävention ist günstiger und nervenschonender als spätere Krisenbewältigung.

Startups, die Compliance von Anfang an mitdenken, verschaffen sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Sie können unbesorgt an ihrem Produkt und Wachstum arbeiten, ohne ständig rechtliche Stolperfallen fürchten zu müssen. Außerdem signalisiert ein rechtssicheres Auftreten Professionalität und schafft Vertrauen bei Kunden, Partnern und Investoren – ein Pluspunkt im Wettbewerb.

Am Ende zahlt sich Compliance-Exzellenz aus: Sie schützt das junge Unternehmen vor Abmahnungen, Bußgeldern und Imageschäden und legt den Grundstein für nachhaltigen Erfolg. Startup Compliance 2026 bedeutet, die Spielregeln des Marktes zu kennen und einzuhalten – damit Ihre Geschäftsidee auf sicherem Fundament floriert.

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ODC Legal ist eine auf Technologierecht spezialisierte Kanzlei mit Schwerpunkt auf Startup Compliance, Datenschutz, IT-Recht und Abmahnschutz. Unsere Berater und Juristen unterstützen junge Unternehmen dabei, von Anfang an rechtssicher aufgestellt zu sein.

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FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Startup Compliance

Welche drei Arten von Compliance gibt es?

Die drei Hauptarten sind: (1) Regulatory Compliance – die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie DSGVO, Steuerrecht oder branchenspezifischer Gesetze; (2) Corporate Compliance – interne Regeln, Verhaltenskodizes und Unternehmensrichtlinien; (3) IT-Compliance – die Einhaltung von IT-Sicherheitsstandards und Datenschutzanforderungen.

Was fällt alles unter Compliance?

Compliance umfasst alle Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Datenschutz, Steuerpflichten, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Impressumspflichten, IT-Sicherheit, Geldwäscheprävention (bei FinTechs), branchenspezifische Regularien und interne Prozesse zur Überwachung dieser Bereiche.

Ist Compliance gesetzlich vorgeschrieben?

Ja und nein. Es gibt kein einzelnes „Compliance-Gesetz", aber viele Einzelgesetze verpflichten Unternehmen zur Einhaltung bestimmter Vorschriften – von der DSGVO über das Handelsgesetzbuch bis zum Hinweisgeberschutzgesetz. Die Einrichtung eines formalen Compliance-Management-Systems ist für bestimmte Branchen (z.B. Finanzsektor) Pflicht, für andere eine Best Practice.

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Sarah Op den Camp
Sarah Op den Camp
Sarah Op den Camp ist Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Urheber- und Medienrecht. Mit über zehn Jahren Berufserfahrung berät sie Unternehmer, Start-ups und Freelancer in den Bereichen Gesellschaftsrecht, IP, IT, Medienrecht und Venture Capital. Ihre juristische Expertise erstreckt sich von der Gründungsberatung über komplexe Vertragsgestaltungen bis hin zu Abmahnungen und Prozessführung. Dank ihrer Erfahrung als Inhouse-Juristin kennt sie die spezifischen Bedürfnisse von B2B-Mandanten und entwickelt maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre unternehmerischen Ziele unterstützen.

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