Abmahnung Checkliste: Schritt für Schritt richtig reagieren – Der komplette Praxis-Leitfaden

Unternehmer und Selbstständige stehen oft vor dem Problem, dass ein Abmahnschreiben völlig unerwartet in ihrem Postfach landet. Die erste Reaktion: Panik. Die Frist läuft, hohe Forderungen stehen im Raum, und der Alltag muss trotzdem weitergehen.
Diese Angst ist verständlich, aber sie kann fatale Folgen haben: Wer vorschnell handelt oder die Abmahnung ignoriert, riskiert nicht nur hohe Vertragsstrafen, sondern auch kostspielige Gerichtsverfahren.
Eine strukturierte Abmahnung Checkliste ist daher unverzichtbar. Sie ermöglicht eine klare Bewertung der Situation und schützt Sie vor teuren Fehlern.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt richtig auf eine Abmahnung reagieren – und welche Punkte Sie dabei unbedingt beachten müssen.
Auf einen Blick: Die wichtigsten Punkte zur Abmahnung
Was ist eine Abmahnung und warum ist sie so wichtig?
Eine Abmahnung ist eine formelle Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Sie erfüllt dabei mehrere wichtige Funktionen: die Warnfunktion, die Dokumentationsfunktion und dient als Vorstufe zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder – im gewerblichen Bereich – zur gerichtlichen Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen.

Allein 2022 erhielt etwa jeder sechste Online-Händler mindestens eine Abmahnung. Diese Zahlen verdeutlichen, dass Abmahnungen im geschäftlichen Alltag keine Seltenheit sind – und dass eine professionelle Reaktion entscheidend ist. Konkrete aktuelle Branchenzahlen können je nach Studie abweichen; maßgeblich ist, dass Abmahnungen im E‑Commerce weiterhin weit verbreitet sind.
Die Warnfunktion der Abmahnung
Die Warnfunktion einer Abmahnung besteht darin, den Abgemahnten auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zu geben, dieses künftig zu unterlassen. Im Wettbewerbsrecht gibt sie dem Unternehmen die Chance, einen Rechtsverstoß zu beseitigen, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt.
Die Dokumentationsfunktion
Die Dokumentationsfunktion ist von Bedeutung: im gewerblichen Rechtsschutz dient die Abmahnung als Nachweis, dass der Verletzer auf den Rechtsverstoß hingewiesen wurde.

Schritt 1: Ruhe bewahren und Situation analysieren
Der erste und wichtigste Schritt nach Erhalt einer Abmahnung: Bewahren Sie die Ruhe. Auch wenn eine Abmahnung rechtliche Konsequenzen androht, sollten Sie zunächst einen kühlen Kopf bewahren.
Nehmen Sie das Schreiben aber unbedingt ernst – eine Abmahnung zu ignorieren ist keine Lösung. Die Erfahrung zeigt: Wer eine Abmahnung "aussitzt", riskiert eine einstweilige Verfügung und deutlich höhere Kosten.
Wichtige Tipps für die erste Reaktion:
- Lesen Sie das Abmahnschreiben vollständig und aufmerksam durch
- Machen Sie sich Notizen zu den wesentlichen Punkten
- Bewahren Sie alle Unterlagen auf, inklusive Umschlag oder E-Mail mit Header
- Suchen Sie frühzeitig professionelle Hilfe
Schritt 2: Frist prüfen und dokumentieren
Die Frist ist bei einer Abmahnung von zentraler Bedeutung. Sie sollten das Eingangsdatum und die gesetzte Frist exakt notieren.
So dokumentieren Sie richtig
Was tun bei sehr knapper Frist?
Ist die Frist sehr knapp bemessen, können Sie sofort – am besten über einen Anwalt – eine Fristverlängerung beim Abmahner erbitten. In der Regel wird Ihnen etwas mehr Zeit gewährt, damit Sie den Fall prüfen lassen können. Diese Anforderung an eine angemessene Prüfungszeit ist rechtlich anerkannt.
Schritt 3: Nichts vorschnell unterschreiben oder bezahlen
Ein entscheidender Hinweis aus der Praxis: Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft und überweisen Sie kein Geld, bevor der Fall juristisch bewertet wurde.

Warum die mitgeschickte Unterlassungserklärung problematisch ist
In den meisten Fällen ist die mitgeschickte Unterlassungserklärung sehr einseitig und für den Abgemahnten nachteilig formuliert. Durch Ihre Unterschrift würden Sie sich vertraglich binden – oft lebenslang – und bei jedem zukünftigen Verstoß im Wiederholungsfall eine hohe Vertragsstrafe riskieren.
Typische Fallen in vorformulierten Unterlassungserklärungen:
- Zu weit gefasste Unterlassungspflichten
- Unverhältnismäßig hohe Vertragsstrafen
- Anerkennung von Schadensersatzansprüchen
- Kostenübernahme ohne Prüfung
Die Bedeutung der modifizierten Unterlassungserklärung
Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist in fast allen Fällen die bessere Wahl. Sie sind nämlich nicht verpflichtet, die vom Abmahner vorgegebene Fassung zu unterschreiben. Ein erfahrener Rechtsanwalt wird die Erklärung so formulieren, dass sie nur das Nötige umfasst und keine nachteiligen oder überzogenen Klauseln enthält.
Schritt 4: Inhalt und Absender der Abmahnung prüfen
Eine gründliche Prüfung des Inhalts ist essenziell für die richtige Reaktion. Analysieren Sie genau, wofür Sie abgemahnt werden und ob der Absender überhaupt berechtigt ist, Sie abzumahnen.
Wer darf abmahnen?
Die Berechtigung zur Abmahnung ist gesetzlich geregelt. Im gewerblichen Rechtsschutz sind abmahnbefugt:
- Bei Wettbewerbsverstößen: Mitbewerber, qualifizierte Wirtschaftsverbände, Verbraucherschutzvereine
- Bei Urheberrechtsverletzungen: Der Rechteinhaber oder dessen Anwalt
- Bei Markenrechtsverletzungen: Der Markeninhaber oder Lizenznehmer
Pflichtangaben seit der UWG-Reform 2020
Seit Ende 2020 muss eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gewisse Pflichtangaben enthalten, unter anderem zur Identität und Berechtigung des Abmahners sowie zum konkreten Rechtsverstoß. Eine unvollständige Abmahnung kann unzulässig oder sogar missbräuchlich sein.
Checkliste zur Prüfung der Abmahnung
Schritt 5: Verstöße sofort abstellen
Sollten Sie bei der Prüfung feststellen, dass der Vorwurf berechtigt sein könnte oder Sie zumindest Zweifel haben, sorgen Sie umgehend dafür, dass der beanstandete Rechtsverstoß aufhört. Dieses proaktive Vorgehen ist wichtig, um weiteren Schaden zu begrenzen.
Konkrete Maßnahmen je nach Fall:
- Urheberrechtsverletzung: Das beanstandete Bild von der Website entfernen
- Wettbewerbsverstoß: Die wettbewerbswidrige Werbeaussage anpassen
- Fehlende Pflichtangaben: Impressum oder Datenschutzerklärung korrigieren
Wichtig: Wenn Sie wegen eines rechtswidrigen Inhalts auf Ihrer Homepage abgemahnt wurden, nehmen Sie den Inhalt zunächst offline – andernfalls riskieren Sie im Wiederholungsfall Vertragsstrafen, falls Sie später eine Unterlassungserklärung abgeben. Dokumentieren Sie aber unbedingt den Verstoß für Ihren Rechtsanwalt.
Schritt 6: Fachanwalt hinzuziehen
Zögern Sie nicht, frühzeitig juristischen Rat einzuholen. Insbesondere bei wettbewerbsrechtlichen, markenrechtlichen oder urheberrechtlichen Abmahnungen ist die Materie komplex. Ein Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht oder Medienrecht kann die Abmahnung rechtlich bewerten und mit Ihnen die beste Reaktion abstimmen.

Was ein Fachanwalt für Sie tun kann
Ein erfahrener Rechtsanwalt prüft:
- Ob die Abmahnung formell ordnungsgemäß ist
- Ob der Vorwurf inhaltlich berechtigt ist
- Welche Reaktionsmöglichkeiten Sie haben
- Ob und in welcher Form eine Unterlassungserklärung sinnvoll ist
Kostenerstattung bei unberechtigter Abmahnung
Gut zu wissen: Wenn sich die Abmahnung als unberechtigt herausstellt, kann Ihr Anwalt die gegnerischen Forderungen zurückweisen – in solchen Fällen muss der Abmahner unter Umständen sogar Ihre Anwaltskosten erstatten. Die Investition in anwaltliche Beratung lohnt sich also fast immer, zumal Abmahner selbst nahezu immer vom Profi vertreten sind.
Mandanten-Tipp: Bei ODC Legal bieten wir eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung an. So erhalten Sie schnell Klarheit über Ihre Situation und die möglichen Folgen.
Schritt 7: Die richtige Reaktion vorbereiten
Mit juristischer Unterstützung gilt es nun, fristgerecht angemessen zu reagieren. Dabei gibt es im Wesentlichen zwei Szenarien.
Fall A: Die Abmahnung ist berechtigt
Ist der Vorwurf rechtmäßig und begründet, sollten Sie grundsätzlich die verlangte Unterlassung zusichern – aber in modifizierter Form. Das bedeutet:
- Sie geben eine Unterlassungserklärung ab
- Diese wird von Ihrem Anwalt so formuliert, dass sie nur das Nötige umfasst
- Überzogene Klauseln werden entfernt oder angepasst
- Die Vertragsstrafe wird angemessen gestaltet (z.B. nach dem "Hamburger Brauch")
Der "Hamburger Brauch": Bei dieser Variante wird keine feste Vertragsstrafe vereinbart, sondern eine vom Gericht im Verletzungsfall festzusetzende Vertragsstrafe. Das begrenzt Ihr Risiko erheblich.
Kostenfreie Abmahnungen nach der UWG-Reform
Seit der UWG-Reform 2020 sind gewisse Abmahnungen von Mitbewerbern kostenfrei – etwa bei Verstößen gegen gesetzliche Informationspflichten im Online-Handel (Impressum, Datenschutzerklärung) oder oder kleinere DSGVO-Verstöße, sofern Ihr Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter hat. Die Abmahnung selbst bleibt zulässig; ausgeschlossen ist in diesen Fällen in der Regel der Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten sowie – bei kleineren Unternehmen – teilweise die Vereinbarung von Vertragsstrafen. Prüfen Sie daher mit Ihrem Anwalt, ob Sie die geforderten Kosten überhaupt zahlen müssen
Fall B: Die Abmahnung ist unberechtigt oder zweifelhaft
Sind Sie zu der Auffassung gekommen, dass die Abmahnung haltlos oder missbräuchlich ist, können Sie sie zurückweisen. Lassen Sie durch Ihren Anwalt schriftlich antworten, dass Sie die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben werden, weil die Abmahnung unbegründet ist.
Mögliche Gründe für eine Zurückweisung:
- Der Vorwurf ist sachlich unbegründet
- Der Abmahner ist nicht berechtigt
- Die Abmahnung ist formell fehlerhaft
- Es handelt sich um einen Fall von Rechtsmissbrauch
Achtung: Lehnen Sie eine Abmahnung ab, muss Ihnen klar sein, dass der Abmahner als nächsten Schritt vor Gericht gehen könnte. Besprechen Sie mit Ihrem Anwalt das Prozessrisiko und die möglichen Konsequenzen. Entscheiden Sie einen solchen Schritt nicht ohne anwaltliche Beratung !
Abmahnungen vorbeugen: Präventionstipps für Unternehmen

Abschließend lohnt ein kurzer Blick auf die Prävention, damit es idealerweise gar nicht erst zu Abmahnungen kommt. Viele Abmahnungen basieren auf wiederkehrenden Fehlern im geschäftlichen Alltag.
Die häufigsten Abmahngründe
- Fehlendes oder fehlerhaftes Impressum
- Veraltete oder fehlerhafte AGB
- Unzulässige Werbe-E-Mails (Spam)
- Falsche Preisangaben
- Marken- oder Urheberrechtsverletzungen
- Verstöße gegen die DSGVO
- Irreführende Werbung
- Musiknutzung bei Instagram oder TikTok
- Unberechtigte Fotonutzung
Präventive Maßnahmen
Unsere Tipps für ein abmahnsicheres Unternehmen:
- Rechtstexte aktuell halten: Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung regelmäßig prüfen
- Checklisten nutzen: IHK und HWK bieten häufig kostenlose Merkblätter
- Schulungen durchführen: Mitarbeiter über gängige Abmahngründe informieren
- Professionelle Dienste nutzen: Rechtstexte-Generatoren und Legal Updates abonnieren
- Lizenzen: Fotos und Musik nicht ohne gültige Lizenz verwenden. Lizenzen intern dokumentieren
- Regelmäßige Audits: Website und Geschäftsprozesse rechtlich überprüfen lassen
Praxis-Tipp: Lassen Sie Ihre Online-Präsenz regelmäßig von einem Fachanwalt überprüfen. Die Kosten einer präventiven Beratung sind fast immer geringer als die einer Abmahnung.
Fazit: Mit der richtigen Checkliste durch den Abmahnungsprozess
Eine Abmahnung ist zwar ärgerlich und oft mit Kostenrisiken verbunden, aber mit einem kühlen Kopf und den richtigen Schritten lässt sich der Schaden begrenzen. Befolgen Sie diese Abmahnung Checkliste, ziehen Sie bei Bedarf einen Experten hinzu und reagieren Sie fristgerecht.
Die wichtigsten Schritte zusammengefasst:
- Ruhe bewahren und Situation analysieren
- Frist prüfen und dokumentieren
- Nichts vorschnell unterschreiben oder bezahlen
- Inhalt und Absender prüfen
- Bei berechtigten Vorwürfen: Verstoß abstellen
- Fachanwalt hinzuziehen
- Modifizierte Unterlassungserklärung oder Zurückweisung vorbereiten
Dann stehen die Chancen gut, die Angelegenheit ohne Gerichtsverfahren aus der Welt zu schaffen – und wertvolle Lehren für die Zukunft zu ziehen. Bleiben Sie wachsam und sorgen Sie vor, damit Ihr Unternehmen langfristig abmahnsicher aufgestellt ist.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Abmahnung-Checkliste
Was muss alles in einer Abmahnung stehen?
Eine wirksame Abmahnung muss den konkreten Verstoß genau beschreiben (mit Datum, Ort und Sachverhalt), das beanstandete Verhalten als Pflichtverletzung rügen und – insbesondere im Arbeitsrecht – eine Androhung von Konsequenzen für den Wiederholungsfall enthalten. Seit der UWG-Reform 2020 müssen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zudem Angaben zur Identität und Berechtigung des Abmahners enthalten.
Was ist die Vorstufe zur Abmahnung?
Die Vorstufe zur Abmahnung ist die Ermahnung oder Rüge. Diese informelle Warnung dokumentiert ein Fehlverhalten, enthält aber keine Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen wie einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Im Gegensatz zur Abmahnung wird sie nicht zur Personalakte genommen und erfüllt nicht die Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung.
Im Markenrecht, Urheberecht und Medienrecht ist die Vorstufe zur Abmahnung die Berechtigungsanfrage. Sie wird oft von Kanzleien wie Mathé Law oder Dienstleistern wie der SoundGuardian GmbH genutz, um dem Nutzer eines urheberechtlich geschützten Werkes die Chance zu geben, eine Lizenz nachzuweisen. Vorsicht: auch wenn im Rahmen der Berechtigungsanfrage meist noch keine Zahlen auftauchen und das Schreiben vergleichtsweise freundlich klingt, droht bei Nichtbeachtung die Abmahnung oder Klage.
Was macht eine Abmahnung ungültig?
Eine Abmahnung kann aus mehreren Gründen ungültig sein: fehlende Konkretisierung des Verstoßes, falsche Tatsachenbehauptungen, Unverhältnismäßigkeit zwischen Pflichtverletzung und Reaktion, zu große zeitliche Verzögerung oder formelle Fehler. Im gewerblichen Bereich kann auch eine fehlende Berechtigung des Abmahners oder das Fehlen von Pflichtangaben zur Unwirksamkeit führen.
Muss ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, die vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Die mitgeschickte Erklärung ist meist sehr einseitig formuliert. Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist in fast allen Fällen die bessere Wahl.
Was kostet eine Abmahnung?
Die Kosten einer Abmahnung variieren stark je nach Streitwert und Rechtsgebiet. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen können Anwaltskosten von mehreren hundert bis mehreren tausend Euro verursachen. Seit der UWG-Reform 2020 sind bestimmte Abmahnungen jedoch kostenfrei – insbesondere bei Verstößen gegen Informationspflichten durch Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern.
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