E-Commerce Recht 2025: Online-Shop rechtssicher betreiben und Abmahnungen vermeiden

Sarah Op den Camp
Sarah Op den Camp
2.12.2025
Händler geht e-Commerce Recht Bedingungen durch für seinen Online-Shop

Der deutsche Onlinehandel befindet sich in einem dynamischen Umfeld: Während Sie als Online-Händler einerseits von einem wachsenden Markt profitieren, müssen Sie andererseits eine zunehmende Zahl rechtlicher Vorgaben beachten. Das Jahr 2025 bringt umfassende gesetzliche Änderungen mit sich, die erhebliche Auswirkungen auf Ihren E-Commerce-Betrieb haben werden. Wer als Unternehmer im Internet erfolgreich Waren oder Dienstleistungen verkaufen möchte, kommt um eine fundierte Auseinandersetzung mit dem E-Commerce Recht nicht herum.

In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie, welche rechtlichen Rahmenbedingungen Sie 2025 beachten müssen, welche neuen Gesetze und Richtlinien in Kraft treten und wie Sie Ihren Online-Shop rechtssicher gestalten. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Compliance-Anforderungen auf und geben Ihnen praxisnahe Handlungsempfehlungen, damit Sie kostspielige Abmahnungen vermeiden und gleichzeitig das Vertrauen Ihrer Kunden gewinnen.

Key Takeaways: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Marktvolumen: Laut aktuellen Marktanalysen erreicht der deutsche Online-Handel 2025 voraussichtlich 92,4 Mrd. € Umsatz und bleibt damit größter E-Commerce-Markt Europas
  • Rechtliche Dynamik: Zahlreiche neue EU-Richtlinien und nationale Gesetze treten 2025 in Kraft
  • Informationspflichten: Erweiterte Angabepflichten durch die EU-Produktsicherheitsverordnung ab Dezember 2024
  • Barrierefreiheit: Online-Shops müssen laut gesetzlichen Vorgaben bis Juni 2025 barrierefrei gestaltet werden. Ausnahme: Kleinstunternehmen mit <10 Beschäftigten und max. 2 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme
  • Digitalisierung: E-Rechnungs-Pflicht im B2B-Bereich ab Januar 2025
  • Cybersicherheit: NIS-2-Richtlinie erhöht IT-Sicherheitsanforderungen deutlich. Bundestag verabschiedete am 13.11.2025 das NIS-2-Umsetzungsgesetz, Inkrafttreten voraussichtlich Anfang 2026
  • Nachhaltigkeit: Entwaldungsverordnung und Lieferkettenpflichten verschärfen sich
  • Verbraucherschutz: Strengere Regeln für Widerrufsrecht und Verbraucherverträge

Der rechtliche Rahmen für E-Commerce in Deutschland

Das Recht im E-Commerce umfasst ein komplexes Geflecht aus nationalen und europäischen Vorschriften. Als Online-Händler bewegen Sie sich in einem stark regulierten Bereich, der verschiedene Rechtsgebiete berührt: vom IT-Recht über das Vertragsrecht bis hin zum Verbraucherschutz. Die rechtlichen Grundlagen für den Onlinehandel finden sich in zahlreichen Gesetzen, insbesondere im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gemäß § 312l BGB (vorvertragliche Informationspflichten) sowie § 312k BGB (Kündigungsbutton), im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), in der Preisangabenverordnung und in diversen EU-Richtlinien, die den europäischen Raum harmonisieren.

Rechtliche Compliance im e-Commerce Schaubild

Der Gesetzgeber unterscheidet im Geschäftsverkehr zwischen verschiedenen Konstellationen: B2C (Business-to-Consumer), B2B (Business-to-Business), C2C (Consumer-to-Consumer) auf Online-Auktionsplattformen und zunehmend auch B2B2C-Modelle auf Plattformen. Je nachdem, welche Art von Handel Sie betreiben, gelten unterschiedliche Regelungen und Informationspflichten.

Warum rechtliche Compliance im Online-Handel entscheidend ist

Die Einhaltung rechtlicher Vorgaben im E-Commerce ist nicht nur eine lästige Pflicht – sie ist ein entscheidender Erfolgsfaktor. Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und Rechtsvorschriften können für Online-Händler existenzbedrohend sein. Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände sind an der Tagesordnung. Allein fehlerhafte Widerrufsbelehrungen mit unvollständigem Hinweis auf das Widerrufsrecht, unvollständige Impressumsangaben ohne korrekte Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (USt-ID Nr.) oder irreführende Produktbeschreibungen können zu kostspieligen Verfahren führen.

Gleichzeitig schafft rechtliche Compliance Wettbewerbsvorteile: Verbraucher legen großen Wert auf Transparenz und Vertrauenswürdigkeit. Über die Hälfte der deutschen Verbraucher informiert sich online ausgiebig, bevor sie eine Kaufentscheidung treffen. Ein rechtssicherer Auftritt mit klaren Geschäftsbedingungen, transparenten Informationspflichten und einem professionellen Kundenservice stärkt das Vertrauen und erhöht die Konversionsrate.

Pflichtangaben und Informationspflichten im Online-Shop

Das Impressum: Ihre digitale Visitenkarte

Jeder Webseitenbetreiber, der im Internet geschäftsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet, benötigt ein vollständiges Impressum. Die Impressumspflicht ergibt sich aus § 5 des Telemediengesetzes (TMG), sowie ab 17. Februar 2024 aus § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das das TMG teilweise ablöst, und ist eine der häufigsten Abmahnfallen. Ihr Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein – üblicherweise über einen Link im Footer Ihrer Webseite.

Komponenten eines vollständigen Impressums

Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:

  • Name und Anschrift des Unternehmers (keine Postfachadresse)
  • Kontaktmöglichkeiten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer für Kontakt)
  • Bei juristischen Personen: Vertretungsberechtigte und Rechtsform
  • Handelsregisternummer und Registergericht
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr.) oder Wirtschafts-Identifikationsnummer
  • Bei regulierten Berufen: Zuständige Aufsichtsbehörde

Die Kommission hat klare Vorgaben gemacht, welche Informationen im Impressum enthalten sein müssen, damit Online-Händler im europäischen Raum rechtssicher agieren können. Vorsicht: Die  Online-Streitbeilegungsplattform der EU wurde 2025 abgeschafft. Veraltete Hinweise können zu Abmahnungen führen !

Erweiterte Informationspflichten für Online-Händler

Neben dem Impressum müssen Sie als Online-Händler umfangreiche vorvertragliche Informationspflichten erfüllen.  Nach Art. 246a EGBGB i.V.m. § 312d BGB müssen Verbraucher klar und verständlich über folgende Punkte informiert werden:

Vor Vertragsschluss:

  • Wesentliche Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen
  • Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile
  • Lieferkosten und Lieferadresse
  • Zahlungs- und Lieferbedingungen
  • Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts
  • Hinweis auf das Widerrufsrecht mit Muster-Widerrufsformular
  • Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen
  • Funktionsweise digitaler Inhalte und deren Interoperabilität auf Endgeräten
  • Bei digitalen Dienstleistungen: Relevante technische Schutzmaßnahmen

Nach Vertragsschluss: Sie müssen dem Verbraucher unverzüglich auf elektronischem Wege eine Bestätigung des Vertragsschlusses zusenden, die alle vorvertraglichen Informationen nochmals enthält. Diese Bestätigungspflicht gilt auch bei Nutzung von Apps auf Endgeräten.

Checkliste: Vollständige Informationspflichten im E-Commerce – Was muss wann kommuniziert werden?

E-Commerce Compliance Erreichung erklärt

Die neuen Anforderungen der EU-Produktsicherheitsverordnung

Ab dem 13. Dezember 2024 gelten neue EU-Vorschriften zur Produktsicherheit, die Online-Händler zu erweiterten Informationspflichten verpflichten. Diese Regelung betrifft alle Online-Angebote – jede Produktseite in Ihrem Onlineshop muss künftig zusätzliche Angaben enthalten wenn Produkte in der EU in den Verkehr gebracht werden, egal ob es sich um Neu- oder Gebrauchtwaren handelt:

  • Vollständige Herstellerangaben (Name, Marke, Anschrift)
  • Produktidentifikationsmerkmale (Typenbezeichnung, Chargennummer)
  • Relevante Warnhinweise und Sicherheitshinweise
  • Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen

Die Informationen müssen „eindeutig und gut sichtbar" auf dem jeweiligen Produktangebot angezeigt werden. Online-Händler müssen die Pflichtangaben nach Art. 19 GPSR für Produkte umsetzen, die ab dem 13. Dezember 2024 erstmals in der EU in Verkehr gebracht werden.

Diese Anforderungen gehen über bisherige Standards hinaus und erfordern eine systematische Überarbeitung Ihrer Produktdatenbanken. Die Verordnung zielt darauf ab, unsichere Produkte schneller vom Markt zu nehmen und die Rückverfolgbarkeit zu verbessern. Als Händler tragen Sie eine Mitverantwortung für die Sicherheit der von Ihnen angebotenen Waren – auch wenn Sie nicht selbst Hersteller sind.

Widerrufsrecht und Verbraucherverträge

Grundlagen des Widerrufsrechts im Fernabsatz

Das Widerrufsrecht ist eines der zentralen Verbraucherschutzinstrumente und Verbraucherschutzvorschriften im E-Commerce. Verbraucher haben bei Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr grundsätzlich das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Widerrufsrecht gilt für Waren und Dienstleistungen gleichermaßen, sofern keine Ausnahmen greifen.

Wichtige Regelungen zum Widerrufsrecht:

  • Widerrufsfrist: 14 Tage ab Warenerhalt (bei Kaufverträgen) bzw. Vertragsschluss (bei Dienstleistungen)
  • Belehrungspflicht: Sie müssen über das Widerrufsrecht klar und verständlich belehren
  • Muster-Widerrufsformular: Muss dem Kunden zur Verfügung gestellt werden gemäß den gesetzlichen Grundlagen
  • Rücksendekosten: Grundsätzlich trägt der Verbraucher diese, es sei denn, Sie übernehmen sie freiwillig
  • Wertersatz: Bei beschädigter Ware kann Wertersatz verlangt werden

Die korrekte Widerrufsbelehrung ist essenziell: Bei fehlerhafter oder fehlender Belehrung verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage gemäß § 356 Abs. 3 BGB. Nutzen Sie daher unbedingt aktuelle Musterbelehrungen und lassen Sie diese regelmäßig rechtlich prüfen

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Nicht bei allen Vertragsarten besteht ein Widerrufsrecht. Wichtige Ausnahmen sind:

  • Verderbliche Waren (z.B. Lebensmittel)
  • Versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung entfernt wurde
  • Audio- oder Videoaufnahmen sowie Software, wenn die Versiegelung entfernt wurde
  • Nach Kundenspezifikation angefertigte Waren oder ein nach Kundenwunsch angefertigtes Werk
  • Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte
  • Dienstleistungen, die vollständig erbracht wurden und mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben

Bei digitalen Inhalten (E-Books, Downloads, Streaming) erlischt das Widerrufsrecht, sobald der Verbraucher mit dem Download oder Streaming begonnen hat – vorausgesetzt, Sie haben ihn zuvor ordnungsgemäß über den Verlust des Widerrufsrechts informiert und seine ausdrückliche Zustimmung eingeholt.

Wie Studien zeigen, retournieren rund 27 % der Online-Kunden Produkte häufig, weshalb eine kulante und möglichst kostenfreie Retourenregelung für die Kaufentscheidung ausschlaggebend ist.

Button-Lösung und Kündigungsbutton

Button Lösungen für e-Commerce Compliance erklärt

Der Bestellbutton: Klare Kennzeichnungspflicht

Seit Einführung der sogenannten Button-Lösung müssen Online-Shops sicherstellen, dass Verbraucher unmittelbar vor Abgabe ihrer Bestellung klar erkennen, dass sie eine zahlungspflichtige Bestellung auslösen. Die Schaltfläche zum Abschluss der Bestellung muss eindeutig beschriftet sein mit Formulierungen wie:

  • „Zahlungspflichtig bestellen"
  • „Kaufen"
  • „Kostenpflichtig bestellen"

Unzulässig sind schwammige Formulierungen wie „Weiter", „Anmelden",  "Dein Investment" oder „Bestätigen". Unmittelbar vor dem Bestellbutton müssen außerdem nochmals die wesentlichen Vertragsbestandteile zusammengefasst dargestellt werden: Produktauswahl, Gesamtpreis inkl. aller Kosten, Lieferbedingungen gemäß den gesetzlichen Regeln für den Vertragsschluss.

Der Kündigungsbutton für Dauerschuldverhältnisse

Seit Juli 2022 gilt für bestimmte Verträge die Pflicht zum Kündigungsbutton. Wenn Sie Verbraucher-Verträge über Dauerschuldverhältnisse (z.B. Abonnements, Mitgliedschaften) online abschließen, müssen Sie auf Ihrer Webseite einen leicht zugänglichen Kündigungsbutton bereitstellen. Die Kündigung muss online in maximal drei Schritten möglich sein:

  1. Zugang zur Kündigungsoption (klar erkennbarer Button)
  2. Bestätigung der Kündigungsabsicht
  3. Bestätigungsseite mit Kündigungsnachweis

Die Kündigungsbutton-Pflicht soll es Verbrauchern erleichtern, ungewollte Verträge zu beenden. Als Anbieter müssen Sie sicherstellen, dass der Kündigungsvorgang nutzerfreundlich und barrierefrei gestaltet ist. Nach Eingang der Kündigung müssen Sie dem Verbraucher unverzüglich eine Kündigungsbestätigung per E-Mail-Adresse zusenden.

Datenschutz und IT-Sicherheit im E-Commerce

Die DSGVO Compliance Pyramide

DSGVO-Compliance: Grundlagen für Online-Händler

Der Datenschutz ist im E-Commerce von zentraler Bedeutung. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit 2018 EU-weit in allen Mitgliedstaaten und stellt hohe Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten. Als Online-Händler verarbeiten Sie zwangsläufig Kundendaten – von Namen und Adressen über E-Mail-Adressen bis zu Zahlungsinformationen.

Grundprinzipien der DSGVO:

  • Rechtmäßigkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Datenverarbeitung
  • Zweckbindung: Daten nur für festgelegte Zwecke erheben
  • Datenminimierung: Nur notwendige Daten erheben
  • Richtigkeit der Daten sicherstellen
  • Speicherbegrenzung: Daten nur so lange speichern wie nötig
  • Integrität und Vertraulichkeit gewährleisten

Konkret müssen Sie:

  • Eine Datenschutzerklärung bereitstellen, die klar und verständlich über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung informiert
  • Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllen
  • Einwilligungen für nicht zwingend erforderliche Datenverarbeitungen einholen (z.B. Newsletter, Tracking)
  • Betroffenenrechte gewährleisten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit)
  • Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern (Hosting, Zahlungsanbieter, Versanddienstleister) abschließen
  • Ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen (ab 250 Mitarbeitern verpflichtend)
  • Datenschutzvorfälle dokumentieren und bei Risiko für Betroffene melden

Checkliste: DSGVO-Compliance für Online-Shops – Die wichtigsten Pflichten im Überblick

Die NIS-2-Richtlinie: Neue IT-Sicherheitsanforderungen

Die EU-NIS-2-Richtlinie zur Cybersicherheit zur Cybersicherheit wurde Ende 2022 beschlossen. Der Deutsche Bundestag hat am 13. November 2025 das NIS-2-Umsetzungsgesetz verabschiedet, der Bundesrat stimmte am 21. November 2025 zu. Das Gesetz wird voraussichtlich Anfang 2026 in Kraft treten. Diese Richtlinie verpflichtet mittlere und größere Online-Unternehmen zu deutlich strengeren IT-Sicherheitsmaßnahmen.

Kernelemente der NIS-2-Umsetzung:

  • Regelmäßige Risikobewertungen der IT-Infrastruktur
  • Implementierung angemessener technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen
  • Sicherheit der Lieferkette (Supply Chain Security)
  • Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden
  • Verschlüsselung sensibler Daten
  • Notfallpläne und Business-Continuity-Management
  • Schulungen für Mitarbeiter

Online-Händler sollten ihr Cybersicherheits-Niveau jetzt dringend überprüfen und verbessern, da mit dem Inkrafttreten keine Übergangsfristen vorgesehen sind. Bei Verstößen drohen künftig erhebliche Bußgelder. Die Verantwortung liegt dabei nicht nur bei der IT-Abteilung, sondern auch bei der Geschäftsführung, die persönlich für die Einhaltung der Cybersicherheitsvorgaben haften kann.

Cookie-Banner und Tracking-Technologien

Der Einsatz von Cookies und anderen Tracking-Technologien ist streng reguliert. Nach der ePrivacy-Richtlinie und DSGVO benötigen Sie für nicht technisch notwendige Cookies die ausdrückliche Einwilligung des Nutzers. Das bedeutet:

  • Cookie-Banner müssen vor dem Setzen von Tracking-Cookies erscheinen
  • Die Einwilligung muss aktiv erfolgen (kein Pre-Ticking)
  • Ablehnung muss genauso einfach möglich sein wie Zustimmung
  • Technisch notwendige Cookies dürfen ohne Einwilligung gesetzt werden
  • Detaillierte Informationen über eingesetzte Cookies müssen verfügbar sein

Ein rechtssicherer Cookie-Banner ist komplex. Viele Shop-Betreiber nutzen daher spezialisierte Consent-Management-Lösungen, die automatisch die aktuellen Rechtsvorgaben umsetzen und dokumentieren.

Preisangaben und Preistransparenz

Die Preisangabenverordnung (PAngV)

Transparente und vollständige Preisangaben sind nicht nur aus Verbraucherschutzsicht wichtig, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt, wie Sie Preise im Online-Shop darstellen müssen.

Grundregeln der Preisangabe:

  • Endpreise angeben: Immer der vollständige Preis inklusive Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile
  • Versandkosten transparent machen: Bereits auf der Produktseite auf zusätzliche Lieferkosten hinweisen
  • Grundpreise bei Mengenangaben: Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, muss zusätzlich der Preis pro Mengeneinheit angegeben werden (z.B. Euro/kg, Euro/Liter)
  • Streichpreise/Durchgestrichene Preise: Nur zulässig, wenn der höhere Preis tatsächlich zuvor verlangt wurde (Achtung: Irreführungsgefahr!)

Achten Sie aber darauf, dass Ihre Werbeaussagen nicht irreführend sind und Sie alle Bedingungen transparent kommunizieren.

Steuerpflichten und Rechnungsstellung

Als Online-Händler müssen Sie die umsatzsteuerlichen Vorgaben beachten. Ab dem 1. Januar 2025 wird im B2B-Bereich die elektronische Rechnungsstellung schrittweise zur Pflicht – Händler müssen zumindest E-Rechnungen empfangen können. Die E-Rechnung muss einem strukturierten elektronischen Format entsprechen (z.B. XRechnung oder ZUGFeRD).

In Ihren Rechnungen müssen folgende Pflichtangaben enthalten sein:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  • Steuernummer oder USt-ID-Nr.
  • Ausstellungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der gelieferten Waren oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
  • Entgelt und anzuwendender Steuersatz
  • Entfallender Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuerbefreiung

Hinweis: Eine einfache PDF-Rechnung gilt nach der neuen Definition nicht mehr als E-Rechnung, da sie nicht maschinenlesbar ist

Wettbewerbsrecht und Abmahnungen vermeiden

Unlauterer Wettbewerb im E-Commerce

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt Mitbewerber, Verbraucher und die Allgemeinheit vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Im E-Commerce sind besonders folgende Verhaltensweisen abmahngefährdet:

Irreführende Werbung:

  • Falsche oder übertriebene Produktbeschreibungen
  • Täuschung über Eigenschaften, Verfügbarkeit oder Herkunft von Waren
  • Verwendung irreführender Gütesiegel oder Qualitätsbezeichnungen
  • Fake-Bewertungen oder manipulierte Kundenmeinungen

Aggressive Verkaufspraktiken:

  • Unerbetene Werbeanrufe oder E-Mails (Spam) über das Internet
  • Versteckte Kostenfallen oder unklare Preisangaben
  • Psychologischer Druck (z.B. künstliche Verknappung ohne reale Grundlage)

Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten:

  • Fehlende oder unvollständige Impressumsangaben
  • Unzureichende Kennzeichnung von Werbung (z.B. in Social Media)
  • Fehlende Hinweise auf Sponsored Content

Setzen Sie auch auf authentisches Kundenfeedback und unterbinden Sie gefälschte Rezensionen aktiv.

Wie Sie Abmahnungen vermeiden

Abmahnungen sind im E-Commerce ein häufiges und teures Problem. Eine berechtigte Abmahnung kann schnell mehrere hundert bis tausend Euro kosten. Um Abmahnungen zu vermeiden:

  1. Rechtliche Erstberatung: Lassen Sie Ihren Shop vor dem Start von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen
  2. Aktuelle AGB und Rechtstexte: Nutzen Sie professionell erstellte, aktuelle Vorlagen
  3. Regelmäßige Updates: Prüfen Sie vierteljährlich, ob Ihre Rechtstexte noch aktuell sind
  4. Mitarbeiter schulen: Auch Ihr Team muss die wichtigsten rechtlichen Anforderungen kennen
  5. Wettbewerb beobachten: Schauen Sie, wie erfolgreiche Mitbewerber rechtliche Anforderungen umsetzen
  6. Dokumentation: Halten Sie alle Änderungen und Compliance-Maßnahmen schriftlich fest

Falls Sie eine Abmahnung erhalten, reagieren Sie nicht voreilig. Prüfen Sie zunächst mit einem Anwalt, ob die Abmahnung berechtigt ist und wie Sie am besten reagieren. In vielen Fällen ist es ratsam, rasch Kontakt mit dem Abmahnenden aufzunehmen.

Marktplätze und Plattformhaftung

Verkauf auf Amazon, eBay & Co.

Wie bereits erwähnt, finden rund 55% der E-Commerce-Verkäufe in Deutschland auf Online-Marktplätzen statt – Amazon allein kontrolliert mit Eigenhandel und Marketplace zusammen ca. 63% des deutschen E-Commerce-Marktes.  78 % der Online-Shopper starten ihre Produktsuche auf Plattformen wie Amazon, eBay, Otto oder Zalando. Wenn Sie als Händler auf Marktplätzen verkaufen, gelten zusätzliche rechtliche Besonderheiten.

Wichtige Punkte beim Marktplatzverkauf:

  • Sie bleiben verantwortlich für die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben (Impressum, Widerrufsinformation, Datenschutz)
  • Die Plattform-AGB kommen zusätzlich zu Ihren eigenen AGB zur Anwendung
  • Marktplätze können eigene Anforderungen an Produktinformationen, Rückgaberecht oder Versand stellen
  • Bei Verstößen droht nicht nur eine Abmahnung, sondern auch die Sperrung Ihres Verkäuferkontos
  • Marktplatzbetreiber unterliegen nach der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ab Dezember 2024 selbst umfangreichen Pflichten (Art. 22 GPSR) und können verpflichtet werden, nicht konforme Angebote zu entfernen

Besonderheiten bei grenzüberschreitendem Handel

Wenn Sie Ihre Waren auch in andere EU-Mitgliedstaaten verkaufen, müssen Sie zusätzliche rechtliche Besonderheiten beachten. In der EU gilt grundsätzlich das Recht des Verbraucherlandes – das heißt, Sie müssen die Verbraucherschutzvorschriften des Landes einhalten, in das Sie liefern. Dies betrifft insbesondere:

  • Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrungen
  • Gewährleistungsrechte
  • Informationspflichten in der jeweiligen Landessprache
  • Umsatzsteuerliche Regelungen (OSS-Verfahren für grenzüberschreitenden Handel)

Die EU-Kommission hat zwar viele Vorschriften harmonisiert, dennoch bestehen in einzelnen Mitgliedstaaten Besonderheiten. Prüfen Sie daher sorgfältig, welche zusätzlichen Anforderungen in Ihren Zielmärkten gelten.

Rechtliche Neuerungen 2025 im Detail

Barrierefreiheit im Online-Shop bis Juni 2025

Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Umsetzung des EU Accessibility Act) werden Online-Shops verpflichtet, ihre Websites und Apps bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Das bedeutet, dass Ihre Angebote auch für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sein müssen.

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro, sofern sie reine Dienstleistungen anbieten. Achtung: Für Unternehmen, die Produkte online verkaufen (z.B. über einen Webshop), gilt das Gesetz unabhängig von Größe oder Umsatz.

Konkrete Anforderungen an Barrierefreiheit:

  • Alt-Texte für alle Bilder und Grafiken
  • Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund
  • Tastaturbedienbarkeit aller Funktionen (ohne Maus nutzbar)
  • Verständliche, einfache Sprache
  • Klare, logische Navigation
  • Untertitel für Videos
  • Strukturierte Inhalte mit korrekten HTML-Überschriften
  • Responsives Design für verschiedene Endgeräte und Apps

Die Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bietet auch kommerzielle Chancen: Sie erreichen neue Kundengruppen und verbessern die User Experience für alle Nutzer. Ein barrierefreier, nutzerfreundlicher Shop kann die Konversionsraten steigern.

Praxistipp: Nutzen Sie Tools oder lassen Sie Ihren Shop von Experten auf Barrierefreiheit prüfen. Viele Content-Management-Systeme und Shop-Systeme bieten inzwischen Plugins oder integrierte Funktionen zur Verbesserung der Accessibility.

Novelle des Postgesetzes und Versandpflichten

Zum Jahresbeginn 2025 treten wichtige Änderungen im Post- und Paketversand in Kraft. Versanddienstleister müssen nun 95 % der inländischen Sendungen innerhalb von 3 Werktagen zustellen. Diese Vorgaben betreffen zwar primär die Logistikdienstleister, haben aber auch Auswirkungen auf Online-Händler:

Neue Versandregeln ab 2025:

  • Pakete ab 10 kg müssen deutlich als solche gekennzeichnet werden
  • Pakete über 20 kg dürfen nur noch zu zweit oder mit einem technischen Hilfsmittel zugestellt werden
  • Nach fehlgeschlagener Zustellung darf eine Sendung nicht einfach an weit entfernte Filialen oder Paketzentren umgeleitet werden – Abholorte müssen in der Nähe des Empfängers liegen

Händler sollten ihre Lieferprozesse darauf einstellen und eng mit Logistikpartnern abstimmen, um einen reibungslosen Zugang für Kunden zur Ware zu gewährleisten.

EU-Entwaldungsverordnung ab Dezember 2025

Ab dem 30. Dezember 2025 greift EU-weit die die Verordnung gegen Entwaldung (EUDR). Aktuell werden jedoch Änderungen diskutiert:​

  • Für mittlere und große Unternehmen: Geltung ab 30. Dezember 2025, möglicherweise mit 6-monatiger Nachfrist​
  • Für Kleinst- und Kleinunternehmen: Verschiebung auf 30. Dezember 2026 wird diskutiert

Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe oder Produkte (z. B. Holz, Kaffee, Kakao, Soja) importieren oder verkaufen, müssen nachweisen, dass diese nicht aus jüngst entwaldeten Gebieten stammen. Für KMU gelten zwar Erleichterungen, doch auch sie müssen Sorgfalt walten lassen. Diese Regelung soll entwaldungsfreie Lieferketten fördern und betrifft viele im Online-Handel verkaufte Waren direkt oder indirekt.

Data Act (Daten-Gesetz) ab September 2025

Am 12. September 2025 trat EU-weit der Data Act in Kraft. Dieses Gesetz regelt den Zugang zu und die Weitergabe von nicht-personenbezogenen Daten. Für Online-Händler kann das relevant werden, wenn sie z. B. Daten aus vernetzten Geräten nutzen oder mit anderen Unternehmen Daten teilen. Der Data Act soll sicherstellen, dass Nutzer und Firmen fair auf Daten zugreifen können und verhindert, dass große Konzerne Datenmonopole aufbauen.

Arbeitszeiterfassung

Ein nationales Gesetz zur verpflichtenden Erfassung der Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer wird seit Längerem diskutiert. Nachdem ein EuGH-Urteil bereits 2019 klarstellte, dass Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichtet sind, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) diese Pflicht für Deutschland bestätigt.​

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung (CDU/CSU und SPD) vom April 2025 sieht die verbindliche Einführung einer Zeiterfassungspflicht für alle Unternehmen vor. Händler mit Mitarbeitern sollten bereits jetzt ein System zur Arbeitszeitdokumentation implementieren, da die Pflicht de facto bereits besteht.

KI-Regulierung durch den AI Act

Die EU hat eine umfassende KI-Verordnung (AI Act) verabschiedet. Zum 2. Februar 2025 traten erste Teile davon in Kraft:​

Seit 2. Februar 2025 verboten:

  • KI-Systeme, die Nutzer manipulieren können (unterschwellige Beeinflussung)
  • Social Scoring durch staatliche Stellen
  • Biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen
  • Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen
  • Biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung für Strafverfolgungszwecke in öffentlich zugänglichen Räumen​

 Ab 2. August 2026 folgt die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte gemäß Artikel 50 AI Act:​

  • Deepfakes (realistisch wirkende KI-generierte Bilder, Videos, Audios) müssen als KI-generiert gekennzeichnet werden
  • KI-Texte, die öffentlich verbreitet werden, erfordern Kennzeichnung
  • Chatbots müssen Nutzer darüber informieren, dass sie mit KI kommunizieren
  • Kennzeichnung muss sowohl für Menschen sichtbar als auch maschinenlesbar sein​

Unternehmen, die KI etwa für Produktbeschreibungen oder Chatbots einsetzen, sollten diese Regulierungen im Auge behalten.

Praktische Handlungsempfehlungen für Online-Händler

Ihre Compliance-Checkliste für 2025

Um Ihren Online-Shop rechtssicher zu betreiben, sollten Sie folgende Punkte systematisch abarbeiten:

Basis-Compliance (sofort umsetzen):

  • ✓ Vollständiges Impressum mit allen Pflichtangaben
  • ✓ Aktuelle Datenschutzerklärung gemäß DSGVO
  • ✓ Rechtskonformme AGB
  • ✓ Korrekte Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular
  • ✓ Transparente Preisangaben inkl. Versandkosten
  • ✓ Button-Lösung korrekt implementiert
  • ✓ Rechtssicherer Cookie-Banner
  • ✓ Kündigungsbutton bei Dauerschuldverhältnissen

Produktseiten-Optimierung:

  • ✓ Vollständige Produktinformationen gemäß EU-Produktsicherheitsverordnung
  • ✓ Herstellerangaben bei allen Produkten
  • ✓ Warnhinweise und Sicherheitshinweise wo erforderlich
  • ✓ Grundpreisangaben bei mengenbasierten Produkten

Barrierefreiheit:

  • ✓ Alt-Texte für alle Bilder
  • ✓ Ausreichende Kontraste
  • ✓ Tastaturbedienbarkeit
  • ✓ Klare Navigation und Struktur
  • ✓ Barrierefreiheitstest durchführen lassen
  • ✓ Barrierefreiheitserklärung erstellen

B2B-Händler:

  • ✓ System zur E-Rechnungs-Empfang einrichten
  • ✓ Prozesse für strukturierte E-Rechnungen aufbauen
  • ✓ Vorbereitung auf Versandpflicht 

IT-Sicherheit (laufend):

  • ✓ Regelmäßige Sicherheitsupdates
  • ✓ SSL-Verschlüsselung
  • ✓ Datensicherungen
  • ✓ Vorbereitung auf NIS-2-Anforderungen
  • ✓ Arbeitszeiterfassungssystem implementieren

Wann Sie einen Rechtsanwalt konsultieren sollten

Auch wenn viele rechtliche Anforderungen mit Vorlagen und Tools umsetzbar sind, gibt es Situationen, in denen Sie unbedingt anwaltlichen Rat einholen sollten:

  • Beim erstmaligen Aufsetzen Ihres Online-Shops
  • Bei komplexen Geschäftsmodellen (Marktplatz, Abo-Modelle, Plattformen)
  • Vor Expansion in neue Märkte oder Produktkategorien
  • Bei Erhalt einer Abmahnung
  • Bei grenzüberschreitendem Handel außerhalb der EU
  • Wenn Sie spezielle Produkte verkaufen (Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte, Elektronik)
  • Bei Kooperationen mit Influencern oder Affiliate-Marketing

Fazit: Rechtssicherheit als Erfolgsfaktor im E-Commerce 2025

2025 wird ein prägendes Jahr für den E-Commerce in Deutschland – mit spannenden Chancen, aber auch neuen Herausforderungen. Der Markt wächst weiter und wird zugleich reifer: Kunden erwarten ein hochwertiges Einkaufserlebnis über alle Kanäle, von der mobilen App bis zum Ladengeschäft.

Trends wie KI-Personalisierung, Social Commerce und Nachhaltigkeit bieten Online-Händlern große Potenziale, verlangen aber auch Investitionen in Technologie und neue Konzepte. Wer innovativ bleibt und sich an den Bedürfnissen der Verbraucher orientiert, kann sich in diesem wettbewerbsintensiven Umfeld behaupten.

Gleichzeitig dürfen die zahlreichen rechtlichen Änderungen nicht vernachlässigt werden – von Barrierefreiheit über Steuer-Digitalisierung bis zu Lieferkettenpflichten. Besonders wichtig sind 2025:

  • 28. Juni 2025: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Shops müssen barrierefrei sein
  • Anfang 2026: NIS-2-Umsetzungsgesetz – verschärfte IT-Sicherheitspflichten
  • 30. Dezember 2025: EU-Entwaldungsverordnung – Sorgfaltspflichten für bestimmte Waren
  • Laufend: GPSR-Compliance, E-Rechnungspflicht, Arbeitszeiterfassung**

Generell gilt: Händler sollten flexibel bleiben, neue Trends frühzeitig aufgreifen und sich rechtlich gut absichern, um in der dynamischen E-Commerce-Welt auf der sicheren Seite zu sein. Dann ist die Grundlage gelegt, um das volle Potenzial des boomenden Online-Handels in Deutschland auszuschöpfen und langfristig erfolgreich zu sein.

Sie benötigen Unterstützung bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Online-Shops?

Unsere auf  IT-Recht- und E-Commerce spezialisierte Anwälte von ODC Legal kennen die Fallstricke des Online-Handels und beraten Sie umfassend zu allen Fragen des E-Commerce Rechts – von der Vertragsgestaltung über Datenschutz bis zur Abwehr von Abmahnungen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Erstberatung und stellen Sie Ihren Online-Handel auf ein solides rechtliches Fundament.

Jetzt rechtssicher verkaufen – Termin buchen

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum E-Commerce Recht

Welche 4 Arten von E-Commerce gibt es?

Im E-Commerce unterscheidet man grundsätzlich vier Geschäftsmodelle: B2C (Business-to-Consumer) bezeichnet den klassischen Online-Shop, der an Endverbraucher verkauft. B2B (Business-to-Business) umfasst den Handel zwischen Unternehmen, etwa Großhandelsplattformen. C2C (Consumer-to-Consumer) findet auf Plattformen wie eBay oder Kleinanzeigen statt, wo Privatpersonen untereinander handeln. B2B2C ist ein neueres Modell, bei dem ein Unternehmen über einen anderen Geschäftskunden an Endverbraucher verkauft, etwa Händler auf Amazon Marketplace.

Ist E-Commerce legal?

Ja, E-Commerce ist vollständig legal. Allerdings müssen Online-Händler zahlreiche gesetzliche Vorgaben einhalten. Dazu gehören Informationspflichten wie ein vollständiges Impressum, Datenschutzerklärung, korrekte Widerrufsbelehrungen und transparente Preisangaben. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in verschiedenen Gesetzen wie dem BGB, DDG (früher TMG), UWG und der DSGVO sowie in EU-Richtlinien. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften drohen Abmahnungen und Bußgelder.

Was besagt das E-Commerce-Gesetz?

In Deutschland gibt es kein einzelnes "E-Commerce-Gesetz", sondern ein Bündel von Vorschriften aus verschiedenen Rechtsgebieten. Die EU-E-Commerce-Richtlinie wurde in Deutschland hauptsächlich durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, seit 17.2.2024) und zuvor das Telemediengesetz (TMG)** umgesetzt, das die Rahmenbedingungen für Dienste der Informationsgesellschaft regelt. Weitere zentrale Regelungen finden sich im BGB (§ 312 ff.), im UWG (Wettbewerbsrecht) und in der DSGVO (Datenschutz). Diese Gesetze regeln Informationspflichten, Haftungsfragen, Vertragsschluss und Verbraucherschutz im Online-Handel.

Welches Recht gilt bei Online-Kauf?

Bei Online-Käufen innerhalb Deutschlands gilt deutsches Recht. Bei grenzüberschreitenden Käufen in der EU kommt es darauf an: Verkauft ein Händler gezielt an Verbraucher in einem bestimmten Land (z.B. durch Werbung, Lieferangebot, lokale Zahlungsmethoden), gilt grundsätzlich das Recht des Verbraucherlandes – also das Recht am Wohnort des Käufers. Dies ist im Verbraucherschutz besonders relevant, da EU-weit Mindeststandards gelten, einzelne Mitgliedstaaten aber darüber hinausgehen können. Händler, die in mehreren EU-Ländern verkaufen, müssen daher die jeweiligen nationalen Besonderheiten beachten, auch wenn viele Regelungen EU-weit harmonisiert sind.

Teilen Sie diesen Artikel
Sarah Op den Camp
Sarah Op den Camp
Sarah Op den Camp ist Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Urheber- und Medienrecht. Mit über zehn Jahren Berufserfahrung berät sie Unternehmer, Start-ups und Freelancer in den Bereichen Gesellschaftsrecht, IP, IT, Medienrecht und Venture Capital. Ihre juristische Expertise erstreckt sich von der Gründungsberatung über komplexe Vertragsgestaltungen bis hin zu Abmahnungen und Prozessführung. Dank ihrer Erfahrung als Inhouse-Juristin kennt sie die spezifischen Bedürfnisse von B2B-Mandanten und entwickelt maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre unternehmerischen Ziele unterstützen.

Vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch

Erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können und erhalten Sie wertvolle rechtliche Beratung.

Sarah Op den Camp von ODC Legal im Beratungsgespräch