Social Media Creator: Rechtssichere Monetarisierung ohne Abmahnung in Deutschland

Sarah Op den Camp
Sarah Op den Camp
19.11.2025
Social Media Creator Equipment für rechtssichere Content Produktion

Als Social Media Creator in Deutschland navigieren Sie durch ein komplexes rechtliches Umfeld. Sobald aus Ihrer kreativen Leidenschaft ein Business wird, greifen zahlreiche Gesetze und Pflichten – ob auf Instagram, YouTube, TikTok oder anderen Plattformen. Die rechtssichere Monetarisierung erfordert weit mehr als kreatives Talent: Urheberrechte, Musiklizenzen und transparente Werbekennzeichnung sind unverzichtbare Grundpfeiler.

Die sozialen Medien eröffnen Content Creatorn enorme Möglichkeiten zur Kommunikation mit Millionen von Nutzern und zur Einkommensgenerierung. Doch ohne fundierte rechtliche Grundlagen im Bereich Social Media Recht drohen teure Abmahnungen und Rechtsverstöße. Die korrekte Ausgestaltung Ihrer Online Präsenz umfasst mehrere Dimensionen: von der rechtssicheren Nutzung fremder Inhalte über Datenschutz bis zur präzisen Kennzeichnung werblicher Beiträge.

Die Rechtslage hat sich in den vergangenen Jahren erheblich verschärft. Neue Gerichtsurteile und Gesetzesänderungen – vom Influencer-Gesetz im UWG bis zum Medienstaatsvertrag – definieren heute klar, wann Werbung vorliegt und welche Konsequenzen drohen.

Dieser umfassende Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie als Influencer oder Blogger Ihren Social Media Auftritt rechtlich absichern und Ihr Business auf allen Social Media Plattformen erfolgreich und abmahnsicher gestalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsfallen im Social Media Bereich: Influencer und Content Creator agieren im Spannungsfeld mehrerer Rechtsgebiete. Schon ein fehlendes Impressum auf Ihrem Social Media Profil oder die unlizenzierte Nutzung fremder Inhalte kann teure Abmahnungen nach sich ziehen. Die Ausgestaltung Ihrer Social Media Aktivitäten muss alle rechtlichen Vorgaben berücksichtigen.
  • Musiklizenzen beachten: Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik in Videos, Reels und Stories auf Instagram, TikTok, YouTube oder Facebook erfordert passende Lizenzen. Während Social Media Plattformen Musikbibliotheken anbieten, reichen diese bei gewerblicher Nutzung oft nicht aus. Seit 2024 häufen sich Abmahnungen durch spezialisierte Kanzleien im Auftrag von Musiklabels – ein Fehler, der Unternehmer und Creator gleichermaßen teuer zu stehen kommt.
  • Werbung und Marketing richtig kennzeichnen: Kennzeichnungspflicht gilt immer, wenn Sie für einen Beitrag eine Gegenleistung erhalten. Beiträge ohne klare Markierung als Werbung gelten als Schleichwerbung und können Abmahnungen sowie Bußgelder bis 500.000 € nach sich ziehen. Die Rechtsprechung verlangt deutliche Kennzeichnungen in deutscher Sprache an prominenter Stelle – ein zentrales Thema im Social Media Marketing.
  • Datenschutz und Impressum: Geschäftliche Social Media Profile auf Instagram, Facebook, YouTube oder anderen sozialen Netzwerken benötigen ein Impressum und eine Datenschutzerklärung. Laut § 18 MStV sind Anbieterkennzeichnung und 2-Klick-Regel Pflicht. Auch die korrekte Verwendung von Cookies und Social Media Plugins muss datenschutzkonform erfolgen.
  • Haftung und rechtliche Unterstützung: Um Abmahnungen vorzubeugen, sollten Sie nur eigene oder lizenzierte Inhalte nutzen, Werbung transparent markieren und Markenrechte Dritter respektieren. Eine spezialisierte Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt für Medienrecht kann Mandanten vor kostspieligen Fehlern bewahren.

Was macht ein Social-Media Creator?

Ein Social Media Creator – auch Content Creator oder Influencer genannt – produziert Inhalte für soziale Medien wie Instagram, YouTube, TikTok, Facebook und andere Social Media Kanälen. Die Rolle eines Creators geht weit über reine Unterhaltung hinaus: Sie schaffen Mehrwert durch informative Beiträge, kreative Videos und authentische Kommunikation mit ihrer Community.

Symbolische Darstellung: Social Media Creator Kreativität und Rechtssicherheit

Die Ausgestaltung der Creator-Tätigkeit variiert stark: Manche spezialisieren sich auf bestimmte Nischen (Beauty, Gaming, Finanzen), während andere als Blogger mehrere Themen abdecken. Unternehmen nutzen zunehmend Influencer Marketing, um ihre Produkte über die Reichweite von Creatorn zu vermarkten. Der Social Media Bereich entwickelt sich ständig weiter – neue Plattformen, Formate und Nutzungsbedingungen erfordern kontinuierliche Anpassung.

In diesem digitalen Zeitalter ist der Social Media Auftritt für viele Creator zum Hauptberuf geworden. Die Monetarisierung erfolgt über verschiedene Wege: gesponserte Beiträge, Affiliate-Marketing, eigene Produkte oder Werbung. Doch mit der professionellen Ausgestaltung kommen rechtliche Pflichten, die jeder Social Media Nutzer im gewerblichen Bereich kennen muss.

Creator-spezifische Rechtsfallen in den sozialen Medien

Rechtliche Compliance als Social Media Creator

Das Social Media Recht für Creator umfasst mehrere Rechtsgebiete, die ineinander greifen. Für eine rechtssichere Online Präsenz müssen Sie verschiedene rechtliche Grundlagen beachten. Dieser Abschnitt beleuchtet die wichtigsten Stolperfallen im Social Media Marketing.

Urheberrecht: Schutz von Inhalten in sozialen Netzwerken

Das Urheberrecht spielt im Social Media Bereich eine zentrale Rolle. Visuelle und audiovisuelle Inhalte – Bilder, Videos, Musik – stehen im Mittelpunkt Ihrer Social Media Aktivitäten. Die Grundregel im Medienrecht lautet: Verwenden Sie nur Inhalte, an denen Sie selbst die Rechte haben oder für die Sie Lizenzen erworben haben.

Auf Plattformen wie Instagram, Facebook, YouTube und TikTok ist die Versuchung groß, fremde Inhalte zu teilen. Doch ohne Rechte drohen Urheberrechtsverletzungs-Abmahnungen. Aktuelle Chart-Songs, fremde Fotos oder Videos aus dem Internet sind ohne Erlaubnis tabu. Die Ausgestaltung Ihrer Inhalte sollte primär auf eigenen Werken oder Creative-Commons-Lizenzen mit korrekter Attribution basieren.

Praxis-Tipp: Erwähnen Sie Quellen und Urheber, wo erforderlich, denn Lizenzverträge fordern oft ausdrücklich eine gut sichtbare Quellenangabe. Auch KI-generierte Inhalte können problematisch sein, wenn geschützte Werke im Training genutzt wurden.

Persönlichkeitsrechte und Datenschutz auf Social Media Plattformen

Wer Menschen in Fotos oder Videos auf Facebook, Instagram oder anderen sozialen Netzwerken zeigt, muss das Recht am eigenen Bild und die DSGVO beachten. Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Filmen oder fotografieren Sie keine Personen ohne deren Einwilligung.

Datenschutz im Detail: Sobald Sie personenbezogene Daten von Social Media Nutzern sammeln – etwa für Newsletter, Gewinnspiele auf Instagram oder Facebook – greifen DSGVO-Pflichten. Eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Seite ist Pflicht. Bei Gewinnspielen müssen Sie Teilnehmer über Datenverwendung informieren und Daten sicher handhaben. Die E-Mail-Adresse von Nutzern darf nur mit Einwilligung gespeichert werden.

Auch bei der Verwendung von Cookies und Social Media Plugins auf Ihrer Webseite oder Ihrem Social Media Account müssen Sie die Datenschutz-Anforderungen erfüllen. Ein Fehler hier kann von der Datenschutzbehörde mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Marken- und Wettbewerbsrecht: Haftung vermeiden

Die Nutzung fremder Marken auf Social Media Kanälen kann rechtliche Konsequenzen haben. Verwenden Sie keine geschützten Markennamen oder Logos in Ihrem Profilnamen oder Content auf Facebook, Instagram oder YouTube, als wären es Ihre eigenen – die Haftung für Markenrechtsverletzungen kann erheblich sein.

Im Wettbewerbsrecht der sozialen Medien ist Schleichwerbung das Hauptthema: Jegliche kommerzielle Handlung im Social Media Marketing muss als solche erkennbar sein. Die Ausgestaltung Ihrer Beiträge darf nicht irreführend sein – falsche Versprechen oder „Fake Reviews" sind unzulässig und können zur Haftung führen.

Tipp für Unternehmer: Halten Sie sich an die Regeln der Wettbewerbszentrale und formulieren Sie Inhalte auf allen Social Media Plattformen stets transparent und ehrlich, um Abmahnungen durch Mitbewerber zu vermeiden.

Impressumspflicht: Rechtliche Grundlagen für Social Media Profile

In Deutschland gilt für geschäftliche Social Media Profile auf Facebook, Instagram, YouTube und anderen Plattformen: Ein Impressum ist Pflicht. Die Informationspflichten laut § 5 TMG und § 18 MStV verpflichten Sie, Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse und ggf. Unternehmensangaben leicht erkennbar bereitzustellen.

Die Ausgestaltung des Impressums muss rechtssicher sein: Viele Plattformen bieten ein Feld fürs Impressum an – nutzen Sie es! Notfalls reicht ein Link auf das Impressum Ihrer Webseite, solange dieser mit maximal zwei Klicks erreichbar ist. Ein fehlendes oder verstecktes Impressum ist ein häufiger Fehler und kann eine Abmahnung nach sich ziehen.

Neben dem Impressum benötigen Sie bei geschäftlicher Nutzung Ihres Social Media Profils weitere Rechtstexte: Eine Datenschutzerklärung und – falls Sie direkt über soziale Netzwerken verkaufen – AGB. Eine spezialisierte Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Medienrecht kann hier Unterstützung bieten.

Steuerliche Pflichten: Vom Hobby zum Gewerbe

Im Social Media Bereich gilt: Sobald Sie mit Gewinnerzielungsabsicht posten, ist Ihre Influencer-Tätigkeit als gewerblich einzustufen. Ein Gewerbeschein ist dann Pflicht für Unternehmer und Creator gleichermaßen.

Einnahmen aus Social Media Marketing – ob Honorar, Sponsoring auf Instagram, Facebook-Kooperationen oder Gratisprodukte – müssen versteuert werden. Selbst erhaltene PR-Samples können als geldwerter Vorteil steuerpflichtig sein – ein oft übersehener Teil der rechtlichen Pflichten.

Rechtsberatung durch Experten: Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, welche Ausgaben Sie absetzen können und wie Sie Ihre Steuerpflichten im Social Media Bereich effizient erfüllen. So vermeiden Sie Nachzahlungen oder Bußgelder.

Musiklizenzen für Content Creator auf Social Media Plattformen

Die Nutzung von Musik in Videos, Reels und Stories auf Instagram, TikTok, YouTube und Facebook ist rechtlich komplex. Viele Social Media Nutzer fragen: „Darf ich Musik in meinen Videos verwenden?" Die Antwort hängt von der korrekten Ausgestaltung der Musikrechte ab.

Urheberrecht und GEMA: Grundlagen im Medienrecht

In Deutschland sind Musikstücke urheberrechtlich geschützt. Wer fremde Songs in Videos auf Social Media Kanälen verwendet, braucht eine Erlaubnis des Rechteinhabers. Die GEMA vertritt die meisten Komponisten – gemäß § 97 UrhG kann der Rechteinhaber Unterlassung und Schadenersatz fordern. Die Haftung trifft direkt den Creator.

Für Social Media Creator bedeutet das: Ohne Lizenz keine Musik im Clip auf Instagram, Facebook, YouTube oder TikTok, sonst droht eine Abmahnung vom Musiklabel. Ein kostspieliger Fehler, den viele Influencer begehen.

Musikbibliotheken auf Instagram, TikTok, Facebook und YouTube

Soziale Medien wie Instagram, TikTok und Facebook bieten Music Libraries, aus denen Creator Songs auswählen können. Achtung: Diese Freigabe gilt oft nur für private Nutzungen, nicht für Werbung oder monetarisierte Inhalte im Social Media Marketing.

Die Ausgestaltung ist kritisch: Wenn Sie ein Produkt in einem Instagram-Reel bewerben und einen Song aus der Facebook- oder Instagram-Bibliothek unterlegen, kann das bereits problematisch sein. Die Nutzungsbedingungen der Social Media Plattformen unterscheiden oft zwischen privater und kommerzieller Nutzung.

Praxis-Tipp: Prüfen Sie die Nutzungsbedingungen – häufig ist die Library-Musik nicht für gesponserte Posts auf Instagram, Facebook oder anderen Seiten erlaubt. Auch die Verwendung außerhalb der Plattform (auf Ihrer eigenen Webseite) ist oft untersagt.

Abmahnwelle 2024/2025: Rechtsverstöße bei Musiknutzung

Seit 2024 häufen sich Abmahnungen der Kanzleien Mathe Law Firm oder IPPC Law gegen Influencer, Blogger und Unternehmen, die auf Instagram, Facebook oder TikTok urheberrechtlich geschützte Musik verwenden. Die Forderungen liegen im vierstelligen Bereich – ein teurer Fehler für viele Social Media Creator.

Lösungen zur Vermeidung von Rechtsverstößen:

  • Verwenden Sie gemafreie Musik oder Stücke mit Creative-Commons-Lizenz
  • Erwerben Sie Lizenzen über Plattformen wie Artlist, Epidemic Sound oder YouTubes "Creator Music"
  • Die Kosten sind deutlich geringer als eine mögliche Abmahnung und schützen vor Haftung

Musik in Livestreams und Gaming-Content

Bei Gaming-Streams auf YouTube, Facebook Gaming oder Twitch ist Vorsicht geboten. Spiele-Soundtracks sind oft lizenziert – prüfen Sie, ob der Publisher Streaming in sozialen Netzwerken erlaubt. Ansonsten drohen Content-ID-Treffer oder Stummschaltungen. Auch wenn im Hintergrund eines Café-Streams Musik läuft, bräuchten Sie eine Lizenz – ein oft übersehener Teil des Social Media Rechts.

Rechtliche Unterstützung bei Musik-Abmahnungen

Eine Abmahnung wegen Musiknutzung enthält meist die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Mandanten sollten umgehend einen Rechtsanwalt für Medienrecht konsultieren, der die Berechtigung prüft und eine modifizierte Erklärung formuliert. Die Rechtsberatung kann überhöhte Forderungen oft reduzieren und die Haftung begrenzen.

Werbekennzeichnung im Social Media Marketing: Transparenz ist Pflicht

Die korrekte Kennzeichnung von Werbung ist eines der wichtigsten Themen im Social Media Recht für Creator. Die Ausgestaltung der Werbehinweise entscheidet über Rechtssicherheit oder teure Abmahnungen. Dieser Abschnitt klärt alle Fragen zur Kennzeichnungspflicht auf Facebook, Instagram, YouTube, TikTok und anderen Social Media Kanälen.

Werbekennzeichnung von Inhalten erklärt

Wann ist Kennzeichnung erforderlich? Rechtsprechung und Grundlagen

Die Rechtsprechung ist klar: Sobald ein Post auf sozialen Medien eine geschäftliche Handlung darstellt – Sie also eine Gegenleistung erhalten – ist Kennzeichnung Pflicht. Eine Gegenleistung umfasst nicht nur Geld, sondern auch kostenlose Produkte, Event-Einladungen oder andere Vorteile im Rahmen des Influencer Marketing.

Die BGH-Grundsatzurteile vom 09.09.2021 haben hier für Klarheit gesorgt: Ohne Gegenleistung keine Kennzeichnungspflicht, außer der Beitrag ist überschwänglich werblich. Diese Rechtsprechung gilt für alle Social Media Plattformen – von Instagram über Facebook bis YouTube.

Faustregel für Social Media Nutzer: Lieber einmal zu viel kennzeichnen als einmal zu wenig. Bei sehr reichweitenstarken Social Media Accounts (über 500.000 Follower) nimmt die Rechtsprechung einen kommerziellen Zweck quasi immer an. Die Rolle als Influencer bringt diese Verantwortung mit sich.

Korrekte Ausgestaltung der Werbekennzeichnung

Die Kennzeichnung muss auf allen sozialen Netzwerken klar, unmissverständlich und sofort erkennbar sein. Die Rechtsprechung im Medienrecht verlangt neutrale Begriffe in deutscher Sprache:

Empfohlene Formulierungen:

  • Werbung" oder „Anzeige" am Anfang des Posts
  • Bei Videos: Einblendungen wie „Dauerwerbesendung"
  • Platzierung: Oben im Text, nicht versteckt am Ende

Nicht ausreichend: Hashtags wie #ad oder #sponsored allein sind problematisch – deutsche Gerichte stuften „#ad" als zu wenig transparent ein. Die Kommunikation mit Followern muss auf Deutsch erfolgen, um rechtssicher zu sein.

Plattform-spezifische Ausgestaltung:

  • Instagram: „Bezahlte Partnerschaft"-Label nutzen, zusätzlich „Werbung" im Text
  • Facebook: Deutliche Kennzeichnung in Posts und Stories
  • YouTube: „Enthält bezahlte Promotion" aktivieren, plus Hinweis in Video und Beschreibung
  • TikTok: Kennzeichnung im Video und in der Caption

In Stories auf Instagram oder Facebook muss der Hinweis auf jeder Story-Seite erkennbar sein, da Social Media Nutzer mitten einsteigen können.

Typische Fehler und Grauzonen im Social Media Marketing

  • Tap Tags auf Instagram und Facebook: Sie kaufen ein Produkt selbst und markieren die Marke via Tap-Tag. Ist das Werbung? Nach dem BGH grundsätzlich nein, weil keine Gegenleistung vorliegt. Aber: Wenn der Post sehr werblich wirkt oder ein Link gesetzt wird, kann es doch als Werbung gelten. Die Ausgestaltung ist entscheidend.
  • Gewinnspiele auf sozialen Medien: Wenn ein Gewinn von einem Sponsor kommt, hat das geschäftlichen Charakter. Solche Posts auf Facebook, Instagram oder anderen Social Media Kanälen sollten mit "Werbung" versehen werden. Die Nutzungsbedingungen der Plattformen müssen ebenfalls beachtet werden.
  • Eigenwerbung: Die Rolle als Creator bedeutet: Auch Werbung für eigene Produkte (Merch, E-Books, Online-Kurse) sollte gekennzeichnet werden, um Transparenz zu wahren.

Konsequenzen bei fehlender Kennzeichnung: Haftung und Strafen

Mögliche Konsequenzen bei fehlender Kennzeichnung von werbenden Inhalten als Creator

Die Sanktionen für Rechtsverstöße bei der Werbekennzeichnung sind erheblich und treffen Mandanten oft unerwartet:

  • Abmahnungen: Mitbewerber oder Verbände können auf Grundlage des UWG abmahnen. Die Kosten liegen meist im drei- bis vierstelligen Bereich. Ein teurer Fehler für jeden Social Media Account.
  • Bußgelder: Die Landesmedienanstalten können bei Verstößen gegen den Medienstaatsvertrag Bußgelder bis zu 500.000 € verhängen. Eine massive Haftung für Unternehmer und Creator im Social Media Bereich.
  • Image-Schaden: Wenn Social Media Nutzer erfahren, dass Sie Schleichwerbung betreiben, verlieren Sie Vertrauen und Follower. Die Reichweite Ihres Social Media Auftritts kann leiden. Auch Unternehmen könnten vertraglich vereinbarte Zahlungen zurückhalten.
  • Account-Sperrung: Instagram, Facebook, YouTube und andere Plattformen könnten bei Wiederholungsverstößen Ihren Social Media Account sperren – ein existenzielles Risiko für jeden Content Creator.

Abmahnung-Prävention: Best Practices für Social Media Creator

Wie können Sie Ihren Social-Media-Auftritt rechtssicher gestalten und Abmahnungen in den sozialen Medien vermeiden? Diese Best Practices helfen Ihnen, rechtliche Stolperfallen auf allen Social Media Plattformen zu umgehen:

Impressum und Datenschutz auf allen Social Media Kanälen

Stellen Sie sicher, dass jedes Ihrer Social Media Profile – ob Instagram, Facebook, YouTube, TikTok oder andere soziale Netzwerke – ein gültiges Impressum hat. Die Ausgestaltung muss die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und mit maximal zwei Klicks erreichbar sein.

Ihre Datenschutzerklärung muss die Verwendung von Cookies, Social Media Plugins und die Verarbeitung von Daten (wie E-Mail-Adressen) erklären. Die DSGVO gilt für alle sozialen Medien gleichermaßen – ein wichtiger Teil der rechtlichen Grundlagen.

Transparente Werbekennzeichnung im Social Media Marketing

Entwickeln Sie eine Routine: Jeden entgeltlichen Post als Werbung kennzeichnen – auf Instagram, Facebook, YouTube und allen anderen Social Media Kanälen. Die Kommunikation mit Followern erfordert diese Transparenz. Denken Sie auch an Affiliate-Links, gesponserte Trips oder Rabattcodes – alle erfordern Kennzeichnung.

Lizenzierte Inhalte: Urheberrecht beachten

Nutzen Sie in Ihren Beiträgen auf sozialen Netzwerken nur Inhalte, für die Sie Rechte besitzen. Besonders bei Musik in Videos auf Instagram, Facebook, YouTube oder TikTok: Ohne Lizenz drohen Abmahnungen. Die korrekte Ausgestaltung Ihrer Content-Rechte schützt vor Haftung.

Markenrechte und Persönlichkeitsrechte respektieren

Vermeiden Sie die Verwendung geschützter Markennamen in Ihrem Social Media Profil auf Facebook, Instagram oder anderen Plattformen. Fragen Sie Personen um Erlaubnis, bevor Sie sie in Videos oder Fotos auf sozialen Medien zeigen – das Recht am eigenen Bild gilt im gesamten Social Media Bereich. Auch ist es ein Irrglaube, dass ab einer Gruppe von mehr als drei bis fünf Personen die Darstellung immer erlaubt ist.

Verträge mit Unternehmen: Rechtssichere Ausgestaltung

Bei Kooperationen im Influencer Marketing: Bestehen Sie auf einen schriftlichen Vertrag. Darin sollten Kennzeichnungspflichten, Nutzungsrechte, Vergütung und Haftungsfragen für Inhalte auf allen Social Media Kanälen geregelt sein. Die Rolle als professioneller Creator erfordert diese Absicherung. Insbesondere sollten worst case Szenarien wie Account Sperrungen ausgewogen geregelt werden. Im Falle von Vertragsstrafen kann dies für den Content Creator existenzvernichtend sein.

Kontinuierliche Weiterbildung im Social Media Recht

Bleiben Sie auf dem Laufenden über Entwicklungen im Rechtsgebiet Social Media: Folgen Sie Rechtsanwälten und Kanzleien, die auf Medienrecht spezialisiert sind. Die Rechtsprechung und Nutzungsbedingungen der Social Media Plattformen ändern sich – etwa trat am 28. Mai 2022 das Influencer-Gesetz in Kraft (§ 5a VI UWG).

Plattform-Richtlinien: Nutzungsbedingungen beachten

Neben den Gesetzen gelten die Nutzungsbedingungen der Social Media Plattformen. Lesen Sie die aktuellen Richtlinien von Instagram, Facebook, YouTube, TikTok – speziell zu Werbung, Gewinnspielen und Musik. Die Ausgestaltung Ihrer Social Media Aktivitäten muss beide Ebenen berücksichtigen: Gesetz und Plattformregeln.

Bei Abmahnungen: Rechtsberatung einholen

Sollte trotz aller Vorsicht eine Abmahnung eintreffen, konsultieren Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Medienrecht. Rechtsberatung durch erfahrene Mandanten-Betreuer kann die Haftung minimieren und überhöhte Forderungen abwehren. Die Unterstützung durch Experten ist im Social Media Recht unverzichtbar.

Aktuelle Entwicklungen im Social Media Recht

Die Rechtsprechung im Social Media Bereich entwickelt sich rasant. Diese aktuellen Entwicklungen sollten alle Content Creator und Influencer kennen:

BGH-Urteile 2021: Meilenstein für Social Media Recht Creator

Am 9. September 2021 fällte der Bundesgerichtshof drei Grundsatzurteile zur Influencer-Werbung auf Instagram und anderen sozialen Medien. Die Quintessenz dieser Rechtsprechung: Ohne Gegenleistung keine Kennzeichnung nötig, außer der Post ist extrem werblich. Diese Urteile haben die Ausgestaltung des Social Media Rechts für Creator neu definiert.

2021 wurde zudem § 5a Abs. 4 UWG eingefügt – das sogenannte „Influencer-Gesetz". Es stellt klar: Das Verbergen des kommerziellen Zwecks ist unlauter, außer keine Gegenleistung liegt vor. Eine wichtige Klarstellung im Rechtsgebiet Social Media.

Bundesverfassungsgericht 2025: Kennzeichnungspflicht bestätigt

Eine Influencerin argumentierte vors BVerfG, die Kennzeichnungspflicht verletze ihre Meinungsfreiheit. Das BVerfG nahm die Beschwerde am 24.04.2025 nicht an – die BGH-Rechtsprechung bleibt voll gültig. Diese Entscheidung unterstreicht: Transparenz im Social Media Marketing ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Für Creator auf Facebook, Instagram, YouTube und anderen Social Media Plattformen führt kein Weg an der Kennzeichnung vorbei.

EU-Sweep 2024: Mangelnde Kennzeichnung in sozialen Medien

Im Februar 2024 berichtete das Umweltbundesamt von einer EU-weiten Untersuchung zur Kennzeichnung in den sozialen Medien. Das erschreckende Ergebnis: 97 % der Social Media Nutzer im Influencer-Bereich posten kommerzielle Inhalte, aber nur 20 % kennzeichnen korrekt. Zudem hatten viele kein Impressum auf ihren Social Media Profilen.

Die Konsequenz: vzbv und Wettbewerbszentrale kündigten verstärkte Abmahnungen an. Seit 2024 steigt die Zahl der Abmahnungen im Social Media Bereich deutlich – ein klares Signal an alle Creator auf Instagram, Facebook, YouTube und TikTok.

Plattform-Updates: Neue Richtlinien auf Facebook, Instagram und YouTube

Die Social Media Plattformen haben in den lerzten Jahren ihre Branded Content Policies verschärft:

  • Instagram und Facebook: Verlangen ausdrücklich die Nutzung des „Bezahlte Partnerschaft"-Tools für Werbung
  • YouTube: Implementierte 2023 Shorts-Monetarisierung mit neuen Richtlinien für lizenzierte Sounds
  • TikTok: Führte strengere Kennzeichnung für Marketing-Kooperationen ein

Die Ausgestaltung Ihrer Inhalte muss diese neuen Nutzungsbedingungen berücksichtigen. Die sozialen Netzwerke selbst nehmen ihre Rolle bei der Durchsetzung rechtlicher Standards ernst.

Fazit

Als Social Media Creator erfolgreich zu sein, heißt längst nicht mehr nur kreative Inhalte zu produzieren – Sie müssen auch die rechtlichen Spielregeln beherrschen. Von Impressum über Musiklizenzen bis hin zur Werbekennzeichnung lauern zahlreiche Fallstricke, die ohne Vorsicht zur Abmahnung führen können.

Dieser umfassende Ratgeber hat die wichtigsten Punkte für rechtssichere Monetarisierung in Deutschland aufgezeigt: Kennen Sie Ihre Pflichten, halten Sie sich an Transparenzgebote und sichern Sie sich im Zweifel ab. Mit diesem Wissen und den Best Practices können Sie beruhigt Content erstellen und monetarisieren, ohne ständig Angst vor rechtlichen Risiken haben zu müssen.

Bleiben Sie außerdem informiert – die Rechtslage im Influencer-Marketing entwickelt sich dynamisch weiter. Indem Sie rechtlich sauber arbeiten, investieren Sie in Ihre Vertrauenswürdigkeit bei Followern und Partnern. Das zahlt sich langfristig aus.

Sie benötigen rechtliche Unterstützung für Ihren Social Media Auftritt?

Unsere Experten von ODC Legal beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um Social Media Recht, Influencer Marketing und rechtssichere Monetarisierung. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

FAQ: Häufige Fragen von Social-Media-Creatorn

Brauche ich als Influencer ein Impressum auf Instagram oder TikTok?

Ja. Sobald Ihr Account geschäftlich genutzt wird, greift in Deutschland die Impressumspflicht. Sie müssen ein Impressum mit Namen, Anschrift und Kontakt leicht auffindbar verlinken (max. 2 Klicks entfernt). Keinesfalls genügen Sätze wie "Impressum auf Anfrage".

Wie kennzeichne ich Werbung auf Social Media korrekt?

Verwenden Sie klare Begriffe wie „Werbung" oder „Anzeige" gut sichtbar am Anfang Ihres Posts. Vermeide alleinige Hashtags wie #ad oder versteckte Hinweise. Kombinieren Sie am besten eine Kennzeichnung im Text mit den Plattform-Tools.

Darf ich Musik in meinen YouTube-Videos oder Instagram Stories verwenden?

Nur mit Rechteklärung. Urheberrechtlich geschützte Musik dürfen Sie nicht einfach nutzen – entweder greifen Sie auf lizenzfreie Tracks zurück oder erwerben eine Lizenz. Bei Instagram/TikTok können Sie die angebotenen Musikclips verwenden, sofern es nicht für eindeutig kommerzielle Inhalte ist.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht?

Zunächst drohen Abmahnungen von Konkurrenten oder Verbänden. Außerdem können die Medienaufsichtsbehörden Bußgelder verhängen – laut Medienstaatsvertrag bis zu 500.000 € in schweren Fällen.

Muss ich auch eigene Produkte oder Affiliate-Links als Werbung markieren?

Ja, auch Eigenwerbung fällt unter Werbung, wenn Sie damit Absatz fördern. Gleiches gilt für Affiliate-Links – hier empfiehlt sich ein Hinweis wie "Werbung, da Affiliate-Link".

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Sarah Op den Camp
Sarah Op den Camp
Sarah Op den Camp ist Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Urheber- und Medienrecht. Mit über zehn Jahren Berufserfahrung berät sie Unternehmer, Start-ups und Freelancer in den Bereichen Gesellschaftsrecht, IP, IT, Medienrecht und Venture Capital. Ihre juristische Expertise erstreckt sich von der Gründungsberatung über komplexe Vertragsgestaltungen bis hin zu Abmahnungen und Prozessführung. Dank ihrer Erfahrung als Inhouse-Juristin kennt sie die spezifischen Bedürfnisse von B2B-Mandanten und entwickelt maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre unternehmerischen Ziele unterstützen.

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