
Die digitale Marketinglandschaft hat sich grundlegend verändert. Instagram Reels und TikTok-Videos sind zu unverzichtbaren Instrumenten für Unternehmen geworden, die ihre Zielgruppe erreichen möchten. Doch was viele nicht wissen: Die in den Plattform-Musikbibliotheken verfügbare Musik ist häufig ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Zwecke lizenziert.
Genau hier setzt die Mathé Law Firm unter der Leitung von Rechtsanwalt Stephan Mathé an. Die auf Medienrecht und geistiges Eigentum spezialisierte Kanzlei vertritt bedeutende Musikverlage wie ROBA Music Verlag, die Filmkunst Musikverlag GmbH, Essex Musikvertrieb GmbH, Universal Music Publishing und Sony/ATV Music. Wenn geschützte Musikstücke ohne entsprechende Lizenz in geschäftlichen Social-Media-Posts verwendet werden, liegt nach § 19a UrhG eine Verletzung des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung vor.
Key Takeaways
- Die Mathé Law Firm verschickt seit 2023 verstärkt Schreiben für Musikverlage wie ROBA und Essex, oder die Filmkunst Musikverlag GmbH um unlizenzierte Verwendung urheberrechtlich geschützter Songs in Instagram Reels und TikTok-Videos abzumahnen
- Berechtigungsanfrage vs. Abmahnung: Eine Berechtigungsanfrage fordert den Empfänger auf nachzuweisen, dass er eine Lizenz zur Musiknutzung hat – sie gilt als Vorstufe zur Abmahnung und enthält noch keine Unterlassungsaufforderung oder Kostenrechnung. Die eigentliche Abmahnung ist ein formeller Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung mit Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Anwaltsgebühren.
- Rechtsgrundlage: Das Einbinden von Chart-Hits in geschäftlichen Social-Media-Posts ohne separate Synchronisationslizenz verletzt das Urheberrecht (insb. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG).
- Forderungshöhe: Die geltend gemachten Schadensersatzforderungen orientieren sich an der Lizenzanalogie. Typischerweise liegen die Forderungen je nach Anzahl der Videos und Nutzungsdauer im vier- bis niedrigen fünfstelligen Eurobereich. In einzelnen Fällen werden aber auch extreme Summen gefordert: z.B. ~2.000 € pro Monat der Nutzung eines Songs oder sogar sechsstellige Beträge über 200.000 €.
- Empfohlene Reaktion: Betroffene sollten nicht vorschnell zahlen oder die Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben, aber die gesetzten Fristen unbedingt beachten. Es ist ratsam, sofort einen im Urheberrecht erfahrenen Anwalt einzuschalten. Insbesondere dürfen auch bloße Berechtigungsanfragen nicht ignoriert werden. Sie bieten vielmehr eine Chance, teure Abmahnungen zu vermeiden.
Die Konsequenzen können erheblich sein:
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Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern die Anwälte der Mathé Law Firm regelmäßig Schadensersatz auf Basis der Lizenzanalogie sowie die Erstattung von Anwaltskosten. Die geforderten Summen bewegen sich dabei oft zwischen 2.000 € pro Monat der Nutzung bis hin zu Pauschalsummen von über 30.000 € für einzelne Songs.
Seit Mitte 2023 häufen sich Fälle, in denen die Mathé Law Firm (Hamburg) im Auftrag namhafter Musikverlage Abmahnungen oder Berechtigungsanfragen an Social-Media-Nutzer versendet. Betroffen sind vor allem Unternehmen, Selbständige und Influencer, die populäre Songs in TikTok- oder Instagram-Videos für Werbung nutzen, ohne dafür eine Lizenz zu besitzen.
Neben der Mathé Law Firm sind auch andere Kanzleien in diesem Bereich aktiv, insbesondere IPPC Law aus Berlin und Frommer Legal. IPPC Law, unter der Leitung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian, verschickt ebenfalls bundesweit Abmahnungen wegen unlizenzierter Musiknutzung auf Social-Media-Plattformen. Rechtsberatung für Einzelunternehmer und Freelancer finden Sie hier.
Oft beginnt es mit einer Berechtigungsanfrage
Die Berechtigungsanfrage is ein Schreiben, das den Empfänger auffordert nachzuweisen, dass für das verwendete Musikstück ein Nutzungsrecht vorliegt. Liegt keine Berechtigung vor, folgt regelmäßig eine förmliche Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. In diesen Abmahnungen verlangen die Anwälte der Mathé Law Firm die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten.
In diesem Artikel erklären wir umfassend, warum die Musiknutzung auf Instagram und TikTok rechtliche Fallstricke birgt, welche Rechteinhaber (Musikverlage) hinter den Forderungen stehen, wie eine Berechtigungsanfrage von einer Abmahnung abweicht und wie Sie im Ernstfall sachgerecht reagieren. Dabei beleuchten wir aktuelle Entwicklungen, rechtliche Hintergründe (inkl. § 97a UrhG) und konkrete Praxisfälle mit dokumentierten Forderungshöhen. Sie erhalten praktische Handlungsempfehlungen für den Fall einer Abmahnung und Antworten auf die häufigsten Fragen.
Hintergrund: Abmahnwelle wegen Musik in sozialen Netzwerken
Immer mehr Unternehmen und Content-Creator im deutschsprachigen Raum nutzen bekannte Songs in Social-Media-Clips, oft im Glauben, die in Instagram oder TikTok integrierten Musikbibliotheken dürften frei verwendet werden. Dies ist jedoch ein Irrtum, der zu einer neuen Abmahnwelle geführt hat. Seit 2023 gehen mehrere auf Urheberrecht spezialisierte Kanzleien verstärkt gegen unlizenziertes Verwenden von Musik in Kurzvideos vor – neben der Mathé Law Firm z.B. auch Frommer Legal, IPPC Law und andere.
Mathé Law Firm nimmt hierbei eine zentrale Rolle ein. Rechtsanwalt Stephan Mathé, renommierter Fachanwalt für IP-Recht mit langjähriger Berufserfahrung im Medienrecht, hat sich auf die Durchsetzung von Urheberrechten spezialisiert. Seine Kanzlei vertritt deutschlandweit Musikverlage und verschickt im deren Auftrag Schreiben an Nutzer, die geschützte Werke ohne entsprechende Berechtigungsanfragen verwenden.
Zu den vertretenen Rechteinhabern zählen unter anderem der ROBA Music Verlag mit aktuellen Hits wie "Pieces", die Essex Musikvertrieb GmbH als Sub-Verleger klassischer Evergreens wie "Feeling Good", die Filmkunst Musikverlag GmbH mit "wer hat an der Uhr gedreht", sowie große internationale Verlage. Die systematische Verfolgung zeigt Wirkung: Allein 2022 wurden laut Branchenschätzungen über 15.000 Abmahnungen im Bereich Musiknutzung auf Social Media Plattformen verschickt.
Rechtslage: Private vs. gewerbliche Nutzung – und warum Plattform‑Musikbibliotheken oft nicht ausreichen
Die Kernnormen: § 19a UrhG und § 97/§ 97a UrhG
Wer ein geschütztes Werk (z. B. Musikkompositionen) in einem Video öffentlich zugänglich macht, benötigt die entsprechenden Rechte (§ 19a UrhG). Bei Verstößen können Unterlassungs‑, Auskunfts‑ und Schadensersatzansprüche sowie die Kosten einer berechtigten Abmahnung geltend gemacht werden (§ 97 UrhG, § 97a UrhG).
Synchronisation + öffentliche Zugänglichmachung
Für Instagram/TikTok‑Werbevideos reichen die Plattform‑Lizenzen in der Regel nicht aus. Die Synchronisationslizenz (Verbindung von Musik und Bewegtbild) und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gegenüber den Rechteinhabern sind separat einzuholen – die allgemeinen Musikbibliotheken decken meist nur private Nutzung ab.
Private vs. gewerbliche Nutzung
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Der entscheidende Unterschied liegt in der Art der Nutzung. Instagram und TikTok haben zwar Lizenzverträge mit Musikverlagen und Labels abgeschlossen, diese decken jedoch ausschließlich die private, nicht-kommerzielle Verwendung ab. Sobald Musik im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit eingesetzt wird – etwa auf einem Firmenaccount zur Produktpromotion oder durch Influencer mit Markenkooperation – greifen diese Standard-Lizenzen nicht mehr.
Rechtliche Konsequenzen
Hier greift das Urheberrecht voll: Es bedarf einer separaten Erlaubnis jedes Rechteinhabers. Konkret ist eine Synchronisationslizenz nötig, um ein Musikwerk mit bewegten Bildern zu verbinden, sowie die Erlaubnis zur öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG, um das Video online bereitzustellen. Diese Rechte liegen typischerweise beim Musikverlag und beim Tonträgerhersteller bzw. Label (für Komposition und Aufnahme). Eine pauschale Abdeckung durch die GEMA oder die Plattform selbst besteht dafür nicht.
Die Beweislast liegt beim Nutzer: In einem Abmahnschreiben der Mathé Law Firm wird meist angegeben, man habe in der Lizenz-Datenbank des Verlags keinen Eintrag für eine entsprechende Lizenz gefunden. Kann der Adressat keinen Lizenznachweis erbringen, gilt die Nutzung als unberechtigt. Unwissenheit schützt hier nicht – die Gerichte gehen davon aus, dass man sich über Nutzungsbedingungen informieren muss.
Berechtigungsanfrage vs. Abmahnung: Ablauf und Unterschiede
Bevor wir zu konkreten Fällen kommen, ist es wichtig zu verstehen, wie die Vorgehensweise typischerweise abläuft. Rechteinhaber (wie Musikverlage) haben bei vermuteten Verstößen zwei Optionen:
Die Berechtigungsanfrage
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Eine Berechtigungsanfrage ist die formlose Vorstufe zur Abmahnung. Die Mathé Law Firm teilt darin mit, welcher Song in welchem Video genutzt wurde, und fordert den Empfänger auf, binnen kurzer Frist nachzuweisen, dass er die nötigen Rechte hatte. Wichtig: Eine Berechtigungsanfrage ist noch keine Abmahnung im Sinne des § 97a UrhG – es werden noch keine Unterlassungserklärung oder Kosten eingefordert.
Dennoch sollte das Schreiben ernst genommen werden. Schweigen wird als fehlende Berechtigung gewertet. Die Mathé Law Firm weist in ihren Schreiben oft selbst darauf hin, dass man telefonischen Kontakt vermeiden und schriftlich antworten solle – um alles dokumentiert zu haben.
Die eigentliche Abmahnung
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Bleibt die Berechtigungsanfrage unbeantwortet oder ergibt sich daraus, dass keine Lizenz vorliegt, folgt in der Regel die eigentliche Abmahnung. Diese erfüllt die Anforderungen des § 97a UrhG und enthält:
- Die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Die Forderung nach Schadensersatz (basierend auf Lizenzanalogie)
- Die Aufforderung zur Kostenübernahme der Anwaltsgebühren
Häufig wird auch verlangt, Auskunft über den Umfang der Nutzung zu erteilen (z.B. wie lange das Video online war, auf welchen Plattformen). Die Unterlassungserklärung verpflichtet den Empfänger, das konkrete Musikstück künftig nicht mehr ohne Lizenz zu nutzen, andernfalls wird eine Vertragsstrafe fällig.
Fristen: Abmahnungen setzen knappe Fristen (oft nur ~1 Woche) zur Abgabe der Erklärung und Zahlung. Diese Fristen sind unbedingt zu beachten, da sonst Eilverfahren drohen. Allerdings sollte man sich nicht drängen lassen, ungeprüft zu unterschreiben – oft kann eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll sein, die z.B. den Unterlassungstext entschärft und kein Schuldanerkenntnis enthält. Fachanwälte für Urheberrecht bieten meist kurzfristige Beratungen an.
Praxisfälle: Konkrete Abmahnungen und Forderungshöhen
Die bislang bekannten Abmahnungen der Mathé Law Firm zeigen einige gemeinsame Muster, aber variieren in Details je nach Rechteinhaber und Werk. Hier ein Überblick über dokumentierte Fälle und die jeweiligen Forderungen:
Fall 1: Essex Musikvertrieb ("Feeling Good")
Im Frühjahr 2025 erhielten mehrere Unternehmen Post von der Mathé Law Firm wegen der Verwendung des Songs "Feeling Good" in Werbe-Clips. Essex Musikvertrieb GmbH fungiert als Sub-Verlag dieses bekannten Liedes. Die Forderungen orientieren sich an den DMV-Erfahrungswerten: Diese sehen für eine gewerbliche Nutzung allein auf dem deutschsprachigen Markt eine Lizenzgebühr in Höhe von 500,00 € bis zu 10.000,00 € pro Nutzungsmonat vor.
Fall 2: ROBA Music Verlag ("Pieces")
Zeitgleich wurden Abmahnungen im Namen des ROBA Music Verlags verschickt, insbesondere wegen der unerlaubten Verwendung des viralen Songs "Pieces" in TikTok-Videos. Die Forderungen umfassen typischerweise Unterlassungserklärung, Auskunft über Nutzungsdauer und Schadensersatz. In dokumentierten Fällen wurde eine Summe von über 30.000 € als Lizenzanalogie für "Pieces" errechnet.
Fall 3: Universal Music Publishing
Die Mathé Law Firm vertritt auch große Verlage wie Universal. Ein bekannt gewordener Fall betrifft einen TikTok-Nutzer, der in über 100 Videos Songs aus dem Universal-Repertoire nutzte. Hier wurde die Gesamtlizenz auf 85.000 € taxiert, zuzüglich etwa 7.000 € Anwaltskosten.
So reagieren Sie richtig: Handlungsempfehlungen für Abgemahnte
Wer eine Abmahnung oder auch schon eine Vorab-Anfrage von Mathé Law Firm erhalten hat, sollte besonnen, aber konsequent handeln. Auf Basis der Empfehlungen von Urheberrechtsexperten lässt sich folgender 5-Punkte-Plan skizzieren:
1. Ruhe bewahren, Frist notieren
Auch wenn das Schreiben einschüchternd wirkt – geraten Sie nicht in Panik. Notieren Sie sich aber sofort die gesetzte Antwortfrist und nehmen Sie diese ernst. Fristversäumnisse können zu einstweiligen Verfügungen führen, was die Situation verschlimmert. Meist hat man etwa 7–10 Tage Zeit.
2. Nichts unterschreiben oder zahlen ohne Prüfung
Widerstehen Sie dem Impuls, die beigelegte Unterlassungserklärung sofort zu unterschreiben oder gar den geforderten Betrag umgehend zu überweisen. Eine vorschnelle Unterschrift kann als Schuldeingeständnis ausgelegt werden und macht es schwieriger, später nachzuverhandeln.
3. Rechtsrat einholen
Suchen Sie umgehend einen spezialisierten Anwalt für Urheberrecht auf. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung an, in der die Erfolgsaussichten und Optionen grob eingeordnet werden. Ein Anwalt wird zunächst prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist: War Ihre Nutzung tatsächlich gewerblich? Handelt es sich um das konkrete geschützte Werk?
4. Modifizierte Unterlassungserklärung erwägen
In vielen Fällen ist es ratsam, eine eigene, abgeschwächte Unterlassungserklärung abzugeben, anstatt die vorformulierte zu unterschreiben. Darin verpflichtet man sich zwar ebenfalls, den beanstandeten Song künftig nicht ohne Lizenz zu nutzen, streicht aber unnötige Klauseln heraus.
5. Schadensbegrenzung und Verhandlung
Ihr Anwalt wird schließlich mit der Gegenseite über den Schadensersatzbetrag und die Kosten verhandeln. Falls die Verletzung klar ist (kein Lizenznachweis möglich), geht es meist darum, die Forderungssumme zu reduzieren. Oft lassen sich überhöhte Forderungen deutlich senken.
Zusätzlich lohnt ein Blick auf die Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden): Manche Policen decken Urheberrechtsstreitigkeiten im Medienbereich ab.
Rechtliche Einschätzung & Ausblick
Die Abmahnungen der Mathé Law Firm wegen Musiknutzung sind ein Symptom eines größeren Trends: Rechteinhaber wollen die Kontrolle über die Verwendung ihrer Werke in den sozialen Medien zurückgewinnen – und Einnahmen daraus erzielen. Aus ihrer Sicht ist die Sachlage klar: Unternehmen nutzen Musik in der Werbung und sparen sich die Lizenzkosten, während die Rechteinhaber leer ausgehen.
Derzeit bewegt man sich in einem rechtlichen Graubereich. Die grundlegende Rechtslage (Lizenzpflicht) ist zwar eindeutig, aber die Durchsetzung in dieser flächendeckenden Form ist neu. Es wird erwartet, dass Gerichte insbesondere die Schadensersatz-Höhen auf ein angemessenes Maß begrenzen werden, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Plattformverantwortung: Interessant ist in diesem Zusammenhang der Blick auf die Rolle der Plattformen (Meta/TikTok). Manche Experten sehen eine Mitschuld der Netzwerke, da diese durch Bereitstellung der Musikbibliotheken den Eindruck erwecken, die Nutzung sei unproblematisch. Tatsächlich profitieren Instagram und TikTok vom vermehrten Einsatz populärer Musik (höhere Video-Attraktivität, mehr Engagement), haben aber die geschäftlichen Nutzer bislang unzureichend vorgewarnt.
Jetzt handeln – Abmahnung nicht auf die leichte Schulter nehmen
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Warten Sie nicht ab – die Fristen sind kurz und Fehler können teuer werden.
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Fazit
Die Abmahnungen der Mathé Law Firm wegen Musiknutzung auf Instagram, TikTok & Co. markieren eine neue Stufe der Rechte-Durchsetzung im Online-Marketing. Unlizenzierte Nutzung von geschützten Songs – so gering sie dem Laien erscheinen mag – wird im geschäftlichen Kontext nicht länger als Kavaliersdelikt toleriert. Das Vorgehen beginnt oft mit einer Berechtigungsanfrage, gefolgt von einer förmlichen Abmahnung, sofern keine Lizenz nachgewiesen werden kann. Die Forderungen umfassen in der Regel eine Unterlassungserklärung, Auskunftspflichten, sowie Schadensersatz und Kostenerstattung nach Maßgabe der Lizenzanalogie.
Handlungskonsequenz: Für alle, die Social Media geschäftlich nutzen, lautet die Lehre: Entweder auf frei verfügbare Musik zurückgreifen (z.B. TikToks Commercial Sounds, Instagram Sound Collection) oder für populäre Tracks im Vorfeld Lizenzen einholen.
Abgemahnten sei geraten, weder in Panik zu verfallen noch die Sache auszusitzen. Die beste Strategie ist ein proaktiver, informierter Umgang: Fristen einhalten, fachkundigen Rat suchen und keine überstürzten Zugeständnisse machen. Viele Fälle lassen sich außergerichtlich bereinigen – sei es durch angepasste Unterlassungserklärungen oder Vergleichszahlungen, die unter den ursprünglichen Forderungen liegen.
FAQ
Was ist eine Berechtigungsanfrage?
Eine Berechtigungsanfrage ist eine formlose Vorstufe zur Abmahnung: Anwälte wie Mathé Law Firm (oder ein Rechteinhaber) fordert Sie zur Antwort auf, ob eine Lizenz zur Nutzung eines Werkes besteht; Kosten oder Unterlassung werden hier noch nicht verlang
Welche Rechteinhaber lässt die Mathé Law Firm abmahnen?
Die Mathé Law Firm verschickt Abmahnungen für mehrere Musikrechteinhaber, vor allem Musikverlage wie ROBA Music Verlag, Essex Musikvertrieb GmbH, Universal Music Publishing und Sony Music Publishing. Diese Verlage haben die Kanzlei bevollmächtigt, ihre Urheberrechte durchzusetzen.
Warum ist Instagram/TikTok‑Musik geschäftlich nicht erlaubt?
Weil die bereitgestellten Songs grundsätzlich nur privat lizenziert sind; für Werbung/Business brauchen Sie zusätzliche Rechte (Synchronisation + § 19a UrhG). Details erläutert WeSaveYourCopyrights und die Normtexte
Wie hoch sind die Forderungen der Mathé Law Firm?
Die Forderungen variieren je nach Fall, liegen aber oft im vier- bis fünfstelligen Eurobereich. Typischerweise werden etwa 2.000 € pro Monat für Songs wie "Feeling Good" gefordert, oder pauschal über 30.000 € für einen einmaligen Verstoß. In Extremfällen sind sogar Summen jenseits der 100.000 € Marke gefordert worden.
Gibt es legale Alternativen für Musik in Social-Media-Werbung?
Ja, die Plattformen bieten spezielle lizenzfreie Musikbibliotheken: TikTok hat die Commercial Music Library, Instagram die Sound Collection. Alternativ kann man lizenzfreie Musik von Drittanbietern nutzen oder eigene Musik produzieren lassen. Wer bekannte Songs nutzen will, muss im Vorfeld eine kommerzielle Lizenz vom Rechteinhaber erwerben.
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