
Die digitale Marketinglandschaft hat sich grundlegend verändert. Instagram Reels und TikTok-Videos sind zu unverzichtbaren Instrumenten für Unternehmen geworden, die ihre Zielgruppe erreichen möchten. Doch was viele nicht wissen: Die in den Plattform-Musikbibliotheken verfügbare Musik ist häufig ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Zwecke lizenziert.
Genau hier setzt die Mathé Law Firm unter der Leitung von Rechtsanwalt Stephan Mathé an. Die auf Medienrecht und geistiges Eigentum spezialisierte Kanzlei vertritt bedeutende Musikverlage wie ROBA Music Verlag, die Filmkunst Musikverlag GmbH, Essex Musikvertrieb GmbH, Intersong Musikverlag GmbH, Universal Music Publishing und Sony/ATV Music. Wenn geschützte Musikstücke ohne entsprechende Lizenz in geschäftlichen Social-Media-Posts verwendet werden, liegt nach § 19a UrhG eine Verletzung des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung vor.
Key Takeaways
- Die Mathé Law Firm verschickt seit 2023 verstärkt Schreiben für Musikverlage wie ROBA und Essex, oder die Filmkunst Musikverlag GmbH um unlizenzierte Verwendung urheberrechtlich geschützter Songs in Instagram Reels und TikTok-Videos abzumahnen. Die Abmahnpraxis dauert nach Kanzleiberichten auch Mitte 2026 an; parallel sind weitere Akteure wie IPPC Law, Frommer Legal und die SoundGuardian GmbH aktiv.
- Berechtigungsanfrage vs. Abmahnung: Eine Berechtigungsanfrage fordert den Empfänger auf nachzuweisen, dass er eine Lizenz zur Musiknutzung hat – sie gilt als Vorstufe zur Abmahnung und enthält noch keine Unterlassungsaufforderung oder Kostenrechnung. Die eigentliche Abmahnung ist ein formeller Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung mit Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Anwaltsgebühren.
- Rechtsgrundlage: Das Einbinden von Chart-Hits in geschäftlichen Social-Media-Posts ohne separate Synchronisationslizenz verletzt das Urheberrecht (insb. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG).
- Forderungshöhe: Die geltend gemachten Schadensersatzforderungen orientieren sich an der Lizenzanalogie. Typischerweise liegen die Forderungen je nach Anzahl der Videos und Nutzungsdauer im vier- bis niedrigen fünfstelligen Eurobereich. In einzelnen Fällen werden aber auch extreme Summen gefordert: z.B. ~2.000 € pro Monat der Nutzung eines Songs oder sogar sechsstellige Beträge über 200.000 €.
- Empfohlene Reaktion: Betroffene sollten nicht vorschnell zahlen oder die Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben, aber die gesetzten Fristen unbedingt beachten. Es ist ratsam, sofort einen im Urheberrecht erfahrenen Anwalt einzuschalten. Insbesondere dürfen auch bloße Berechtigungsanfragen nicht ignoriert werden. Sie bieten vielmehr eine Chance, teure Abmahnungen zu vermeiden.
Die Konsequenzen können erheblich sein: Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern die Anwälte der Mathé Law Firm regelmäßig Schadensersatz auf Basis der Lizenzanalogie sowie die Erstattung von Anwaltskosten. Die geforderten Summen bewegen sich dabei oft zwischen 2.000 € pro Monat der Nutzung bis hin zu Pauschalsummen von über 30.000 € für einzelne Songs.
.png)
Seit Mitte 2023 häufen sich Fälle, in denen die Mathé Law Firm (Hamburg) im Auftrag namhafter Musikverlage Abmahnungen oder Berechtigungsanfragen an Social-Media-Nutzer versendet. Nach Berichten mehrerer spezialisierter Kanzleien setzt sich diese Praxis auch 2025 und 2026 unvermindert fort – belastbare offizielle Zahlen zum Gesamtvolumen existieren allerdings nicht. Betroffen sind vor allem Unternehmen, Selbständige und Influencer, die populäre Songs in TikTok- oder Instagram-Videos für Werbung nutzen, ohne dafür eine Lizenz zu besitzen.
Neben der Mathé Law Firm sind auch andere Kanzleien in diesem Bereich aktiv, insbesondere IPPC Law aus Berlin und Frommer Legal, die vor allem durch Filesharing-Abmahnungen bekannt geworden ist. IPPC Law, unter der Leitung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian, verschickt ebenfalls bundesweit Abmahnungen wegen unlizenzierter Musiknutzung auf Social-Media-Plattformen. Seit 2026 tritt zudem verstärkt die SoundGuardian GmbH in Erscheinung, die – häufig vertreten durch Rechtsanwalt Prof. Pascal Amann (Darmstadt) – Berechtigungsanfragen und Zahlungsaufforderungen wegen Musiknutzung in TikTok- und Instagram-Videos versendet. Rechtsberatung für Einzelunternehmer und Freelancer finden Sie hier.
Oft beginnt es mit einer Berechtigungsanfrage – ein Schreiben, das den Empfänger auffordert nachzuweisen, dass für das verwendete Musikstück ein Nutzungsrecht vorliegt. Liegt keine Berechtigung vor, folgt regelmäßig eine förmliche Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. In diesen Abmahnungen verlangen die Anwälte der Mathé Law Firm die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten.
In diesem Artikel erklären wir umfassend, warum die Musiknutzung auf Instagram und TikTok rechtliche Fallstricke birgt, welche Rechteinhaber (Musikverlage) hinter den Forderungen stehen, wie eine Berechtigungsanfrage von einer Abmahnung abweicht und wie Sie im Ernstfall sachgerecht reagieren. Dabei beleuchten wir aktuelle Entwicklungen, rechtliche Hintergründe (inkl. § 97a UrhG) und konkrete Praxisfälle mit dokumentierten Forderungshöhen. Sie erhalten praktische Handlungsempfehlungen für den Fall einer Abmahnung und Antworten auf die häufigsten Fragen.
Hintergrund: Abmahnwelle wegen Musik in sozialen Netzwerken
Immer mehr Unternehmen und Content-Creator im deutschsprachigen Raum nutzen bekannte Songs in Social-Media-Clips, oft im Glauben, die in Instagram oder TikTok integrierten Musikbibliotheken dürften frei verwendet werden. Dies ist jedoch ein Irrtum, der zu einer neuen Abmahnwelle geführt hat. Seit 2023 gehen mehrere auf Urheberrecht spezialisierte Kanzleien verstärkt gegen unlizenziertes Verwenden von Musik in Kurzvideos vor – neben der Mathé Law Firm z.B. auch Frommer Legal, IPPC Law, die SoundGuardian GmbH und andere.
Wer steckt hinter der Mathé Law Firm?
Mathé Law Firm nimmt hierbei eine zentrale Rolle ein. Rechtsanwalt Stephan Mathé, renommierter Fachanwalt für IP-Recht mit langjähriger Berufserfahrung im Medienrecht, hat sich auf die Durchsetzung von Urheberrechten spezialisiert. Die 2023 gegründete Kanzlei hat ihren Sitz in Hamburg (Bondenwald 15, 22453 Hamburg); Stephan Mathé ist dort als Einzelanwalt in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Anja Mathé tätig, wie sich aus dem Impressum der Kanzlei ergibt. Wenn Drittseiten abweichende Standorte wie Berlin oder Gera nennen, handelt es sich um Verwechslungen – die Schreiben selbst sind deshalb nicht automatisch unseriös. Seine Kanzlei vertritt deutschlandweit Musikverlage und verschickt in deren Auftrag Schreiben an Nutzer, die geschützte Werke ohne entsprechende Lizenz verwenden.
Zu den vertretenen Rechteinhabern zählen unter anderem der ROBA Music Verlag mit aktuellen Hits wie "Pieces", die Essex Musikvertrieb GmbH als Sub-Verleger klassischer Evergreens wie "Feeling Good", die Filmkunst Musikverlag GmbH mit "wer hat an der Uhr gedreht", sowie große internationale Verlage.
Die Intersong Musikverlag GmbH macht gegenüber Schweizer Unternehmen hinsichtlich der Musikwerke „Art Deco“ (Lana Del Rey), „BILLIE EILISH.“ (Armani White), „BIRDS OF A FEATHER“ (Billie Eilish), „Bounce“ (feat. Missy Elliott, Justin Timberlake & Dr. Dre), „Dreams“ (Gryffin), „Emergency“ (DJ Johnrey, Prezioso & Marvin & Andrea Prezioso), „Feeling Good (Austin Millz Remix)“, „Gorgeous“ (Snoop Dogg, Dr. Dre & Jhené Aiko), „Hands To Myself“ (Selena Gomez), „I Adore You“ (HUGEL, Topic & Arash feat. Daecolm), „Jimmy Cooks“ (feat. 21 Savage), „Love Is Wicked“ (Brick & Lace), „Love On“ (Selena Gomez), „LOVE.“ (feat. Zacari), „LUNCH“ (Billie Eilish), „Messy“ (Lola Young), „peekaboo“ (feat. AzChike), „Pretty Little Baby“ (Connie Francis), „Pump It“ (Black Eyed Peas), „Rich Flex“ (Drake & 21 Savage), „Rockin' Around the Christmas Tree“ (Brenda Lee), „S.O.S.“ (ABBA), „Shooting Stars“ (Bag Raiders) sowie „Super Freaky Girl“ (Nicki Minaj) urheberrechtliche Ansprüche aufgrund der ihr zustehenden Verlagsrechte geltend.
Allein für das Jahr 2022 gehen Branchenschätzungen von über 15.000 Abmahnungen im Bereich Musiknutzung auf Social-Media-Plattformen aus; aktuellere offizielle Gesamtzahlen für die Folgejahre liegen bislang nicht vor.
Ist das Schreiben echt? Diese Merkmale sollten Sie prüfen
Bevor Sie inhaltlich reagieren, lohnt ein nüchterner Blick auf die Echtheit und Plausibilität des Schreibens. Gerade weil im Netz widersprüchliche Angaben zur Kanzlei kursieren, fragen sich viele Empfänger, ob das Schreiben überhaupt seriös ist. Prüfen Sie folgende Punkte:
- Absender und Kontaktdaten: Stimmen Briefkopf, Anschrift und Kontaktdaten mit dem Impressum der Kanzlei überein (Sitz in Hamburg)? Zahlungsaufforderungen auf ausländische Privatkonten sind ein Warnsignal.
- Benannter Rechteinhaber: Wird ein konkreter Musikverlag (z.B. ROBA, Essex, Intersong) als Mandant genannt und dessen Aktivlegitimation zumindest behauptet?
- Konkretes Werk und konkreter Verstoß: Werden Songtitel, Plattform, Account und idealerweise das betroffene Video (Screenshot, URL, Datum) genau bezeichnet? Seriöse Schreiben dokumentieren den Vorwurf nachvollziehbar.
- Werkdatenbank-Bezug: Verweist das Schreiben auf Einträge in Werkdatenbanken (etwa der GEMA oder – bei Schweizer Bezug – der SUISA), aus denen sich die Verlagsrechte ergeben sollen?
- Klare Anspruchsstruktur: Wird zwischen Auskunft, Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung unterschieden – oder nur pauschal eine Summe verlangt?
- Realistische Fristsetzung: Üblich sind Fristen von etwa 7–14 Tagen. Extrem kurze Fristen mit reiner Zahlungsaufforderung ohne rechtliche Begründung sind untypisch.
- Vollmacht: Eine Vollmacht des Rechteinhabers muss nicht zwingend beiliegen, kann aber angefordert werden.
Wichtig: Auch ein echtes Schreiben bedeutet nicht automatisch, dass die Forderung in voller Höhe berechtigt ist. Echtheit und Begründetheit sind zwei getrennte Fragen – beide sollten anwaltlich geprüft werden.
Gerne übernehmen wir das für Sie: Vereinbaren Sie hier Ihr kostenloses Erstgespräch.
Rechtslage: Private vs. gewerbliche Nutzung – und warum Plattform‑Musikbibliotheken oft nicht ausreichen
Die Kernnormen: § 19a UrhG und § 97/§ 97a UrhG
Wer ein geschütztes Werk (z. B. Musikkompositionen) in einem Video öffentlich zugänglich macht, benötigt die entsprechenden Rechte (§ 19a UrhG). Bei Verstößen können Unterlassungs‑, Auskunfts‑ und Schadensersatzansprüche sowie die Kosten einer berechtigten Abmahnung geltend gemacht werden (§ 97 UrhG, § 97a UrhG).
Diese Grundlagen gelten unverändert auch nach der jüngsten Anpassung des Urheberrechtsgesetzes: Zum 1. Januar 2025 wurden durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz lediglich Formvorschriften gelockert – etwa genügt bei Verträgen über unbekannte Nutzungsarten mit Verwertungsgesellschaften nun die Textform (§ 31a UrhG). Die Lizenzpflicht für die geschäftliche Musiknutzung auf Social Media bleibt davon unberührt.
Die Rechte-Matrix: Welche Rechte Sie für welches Szenario brauchen
Hinter jedem Song stehen zwei getrennte Schutzgegenstände: die Komposition (Musik und Text – Rechte liegen bei Urhebern und Musikverlag) und die konkrete Tonaufnahme, der sogenannte Master (Rechte liegen beim Label bzw. Tonträgerhersteller). Für die geschäftliche Nutzung in einem Video benötigen Sie regelmäßig Rechte an beiden Ebenen. Die folgende Übersicht zeigt, welcher Rechtebaustein in welchem Szenario fehlt:
Eine GEMA-Lizenz allein genügt übrigens nicht: Die GEMA vergibt zwar Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte an Kompositionen, das Synchronisationsrecht für Werbung wird jedoch typischerweise direkt vom Musikverlag lizenziert, die Masterrechte vom Label.
Private vs. gewerbliche Nutzung
Der entscheidende Unterschied liegt in der Art der Nutzung. Instagram und TikTok haben zwar Lizenzverträge mit Musikverlagen und Labels abgeschlossen, diese decken jedoch ausschließlich die private, nicht-kommerzielle Verwendung ab. Sobald Musik im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit eingesetzt wird – etwa auf einem Firmenaccount zur Produktpromotion oder durch Influencer mit Markenkooperation – greifen diese Standard-Lizenzen nicht mehr.
Rechtliche Konsequenzen
Hier greift das Urheberrecht voll: Es bedarf einer separaten Erlaubnis jedes Rechteinhabers – welcher Rechtebaustein im Einzelfall fehlt, zeigt die Rechte-Matrix oben.
Die Beweislast liegt beim Nutzer: In einem Abmahnschreiben der Mathé Law Firm wird meist angegeben, man habe in der Lizenz-Datenbank des Verlags keinen Eintrag für eine entsprechende Lizenz gefunden. Kann der Adressat keinen Lizenznachweis erbringen, gilt die Nutzung als unberechtigt. Unwissenheit schützt hier nicht – die Gerichte gehen davon aus, dass man sich über Nutzungsbedingungen informieren muss.
.png)
Berechtigungsanfrage vs. Abmahnung: Ablauf und Unterschiede
Bevor wir zu konkreten Fällen kommen, ist es wichtig zu verstehen, wie die Vorgehensweise typischerweise abläuft. Rechteinhaber (wie Musikverlage) haben bei vermuteten Verstößen zwei Optionen.
Die Berechtigungsanfrage
Eine Berechtigungsanfrage ist die formlose Vorstufe zur Abmahnung. Die Mathé Law Firm teilt darin mit, welcher Song in welchem Video genutzt wurde, und fordert den Empfänger auf, binnen kurzer Frist nachzuweisen, dass er die nötigen Rechte hatte. Wichtig: Eine Berechtigungsanfrage ist noch keine Abmahnung im Sinne des § 97a UrhG – es werden noch keine Unterlassungserklärung oder Kosten eingefordert.
.png)
Dennoch sollte das Schreiben ernst genommen werden. Schweigen wird als fehlende Berechtigung gewertet. Die Mathé Law Firm weist in ihren Schreiben oft selbst darauf hin, dass man telefonischen Kontakt vermeiden und schriftlich antworten solle – um alles dokumentiert zu haben.
So antworten Sie auf eine Berechtigungsanfrage – und was Sie nicht schicken sollten
Die Berechtigungsanfrage ist zugleich Risiko und Chance: Wer hier klug reagiert, kann eine förmliche Abmahnung mit ihren Kostenfolgen oft noch abwenden. Bewährt hat sich folgender Ablauf:
- Intern prüfen: Klären Sie zuerst im eigenen Haus, ob für den beanstandeten Song tatsächlich eine Lizenz vorliegt – etwa aus einem Produktionsvertrag, einer Musikbibliothek mit gewerblicher Lizenz oder einer direkten Vereinbarung mit dem Verlag.
- Agentur oder Dienstleister abfragen: Wurde das Video von einer Agentur, einem Freelancer oder einer Produktionsfirma erstellt? Fordern Sie deren Lizenznachweise und die vertragliche Rechtekette schriftlich an – hier verstecken sich häufig Regressansprüche.
- Beweise sichern: Fertigen Sie Screenshots des Videos, der Caption, der Reichweite und des Veröffentlichungsdatums an, bevor Sie etwas löschen. Diese Dokumentation ist später für die Bewertung der Forderungshöhe wichtig.
- Account-Einordnung dokumentieren: Handelt es sich wirklich um einen geschäftlichen Account bzw. eine gewerbliche Nutzung? Bei privaten oder gemischt genutzten Profilen kann die Einordnung angreifbar sein.
- Nicht ungeprüft antworten: Schicken Sie keine vorschnellen Eingeständnisse, keine spekulativen Erklärungen und keine unvollständigen Lizenzunterlagen zurück. Jede Aussage kann später gegen Sie verwendet werden. Auch das kommentarlose Löschen des Videos ersetzt keine Antwort – es kann sogar als Indiz für ein Schuldbewusstsein gewertet werden, ohne den Unterlassungsanspruch zu beseitigen.
- Frist im Blick behalten und anwaltlich antworten lassen: Eine neutrale, anwaltlich formulierte Antwort innerhalb der Frist hält alle Optionen offen.
Die eigentliche Abmahnung
Bleibt die Berechtigungsanfrage unbeantwortet oder ergibt sich daraus, dass keine Lizenz vorliegt, folgt in der Regel die eigentliche Abmahnung. Diese erfüllt die Anforderungen des § 97a UrhG und enthält:
- Die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Die Forderung nach Schadensersatz (basierend auf Lizenzanalogie)
- Die Aufforderung zur Kostenübernahme der Anwaltsgebühren
Häufig wird auch verlangt, Auskunft über den Umfang der Nutzung zu erteilen (z.B. wie lange das Video online war, auf welchen Plattformen). Die Unterlassungserklärung verpflichtet den Empfänger, das konkrete Musikstück künftig nicht mehr ohne Lizenz zu nutzen, andernfalls wird eine Vertragsstrafe fällig.
.png)
Fristen: Abmahnungen setzen knappe Fristen (oft nur ~1 Woche) zur Abgabe der Erklärung und Zahlung. Diese Fristen sind unbedingt zu beachten, da sonst Eilverfahren drohen. Allerdings sollte man sich nicht drängen lassen, ungeprüft zu unterschreiben – oft kann eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll sein, die z.B. den Unterlassungstext entschärft und kein Schuldanerkenntnis enthält. Fachanwälte für Urheberrecht bieten meist kurzfristige Beratungen an.
Praxisfälle: Konkrete Abmahnungen und Forderungshöhen
Die bislang bekannten Abmahnungen der Mathé Law Firm zeigen einige gemeinsame Muster, aber variieren in Details je nach Rechteinhaber und Werk. Hier ein Überblick über dokumentierte Fälle und die jeweiligen Forderungen:
Fall 1: Essex Musikvertrieb ("Feeling Good")
Im Frühjahr 2025 erhielten mehrere Unternehmen Post von der Mathé Law Firm wegen der Verwendung des Songs "Feeling Good" in Werbe-Clips. Essex Musikvertrieb GmbH fungiert als Sub-Verlag dieses bekannten Liedes. Die Forderungen orientieren sich an den DMV-Erfahrungswerten: Diese sehen für eine gewerbliche Nutzung allein auf dem deutschsprachigen Markt eine Lizenzgebühr in Höhe von 500,00 € bis zu 10.000,00 € pro Nutzungsmonat vor.
Fall 2: ROBA Music Verlag ("Pieces")
Zeitgleich wurden Abmahnungen im Namen des ROBA Music Verlags verschickt, insbesondere wegen der unerlaubten Verwendung des viralen Songs "Pieces" in TikTok-Videos. Die Forderungen umfassen typischerweise Unterlassungserklärung, Auskunft über Nutzungsdauer und Schadensersatz. In dokumentierten Fällen wurde eine Summe von über 30.000 € als Lizenzanalogie für "Pieces" errechnet.
Fall 3: Universal Music Publishing
Die Mathé Law Firm vertritt auch große Verlage wie Universal. Ein bekannt gewordener Fall betrifft einen TikTok-Nutzer, der in über 100 Videos Songs aus dem Universal-Repertoire nutzte. Hier wurde die Gesamtlizenz auf 85.000 € taxiert, zuzüglich etwa 7.000 € Anwaltskosten.
So reagieren Sie richtig: Handlungsempfehlungen für Abgemahnte
Wer eine Abmahnung oder auch schon eine Vorab-Anfrage von Mathé Law Firm erhalten hat, sollte besonnen, aber konsequent handeln. Auf Basis der Empfehlungen von Urheberrechtsexperten lässt sich folgender 5-Punkte-Plan skizzieren – die allgemeinen Grundlagen haben wir in unserem Leitfaden zur Abmahnung im Urheberrecht zusammengefasst:
1. Ruhe bewahren, Frist notieren
Auch wenn das Schreiben einschüchternd wirkt – geraten Sie nicht in Panik. Notieren Sie sich aber sofort die gesetzte Antwortfrist und nehmen Sie diese ernst. Fristversäumnisse können zu einstweiligen Verfügungen führen, was die Situation verschlimmert. Meist hat man etwa 7–10 Tage Zeit.
2. Nichts unterschreiben oder zahlen ohne Prüfung
Widerstehen Sie dem Impuls, die beigelegte Unterlassungserklärung sofort zu unterschreiben oder gar den geforderten Betrag umgehend zu überweisen. Eine vorschnelle Unterschrift kann als Schuldeingeständnis ausgelegt werden und macht es schwieriger, später nachzuverhandeln.
3. Rechtsrat einholen
Suchen Sie umgehend einen spezialisierten Anwalt für Urheberrecht auf. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung an, in der die Erfolgsaussichten und Optionen grob eingeordnet werden. Ein Anwalt wird zunächst prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist: War Ihre Nutzung tatsächlich gewerblich? Handelt es sich um das konkrete geschützte Werk? Buchen Sie hier direkt Ihren Termin für ein kostenloses Erstgespräch.
4. Modifizierte Unterlassungserklärung erwägen
In vielen Fällen ist es ratsam, eine eigene, abgeschwächte Unterlassungserklärung abzugeben, anstatt die vorformulierte zu unterschreiben. Darin verpflichtet man sich zwar ebenfalls, den beanstandeten Song künftig nicht ohne Lizenz zu nutzen, streicht aber unnötige Klauseln heraus.
5. Schadensbegrenzung und Verhandlung
Ihr Anwalt wird schließlich mit der Gegenseite über den Schadensersatzbetrag und die Kosten verhandeln. Falls die Verletzung klar ist (kein Lizenznachweis möglich), geht es meist darum, die Forderungssumme zu reduzieren. Oft lassen sich überhöhte Forderungen deutlich senken.
Zusätzlich lohnt ein Blick auf die Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden): Manche Policen decken Urheberrechtsstreitigkeiten im Medienbereich ab.
Prävention: Welche Musik dürfen Unternehmen stattdessen wirklich nutzen?
Die sicherste Abmahnung ist die, die gar nicht erst entsteht. Unternehmen und Creator haben mehrere rechtssichere Wege, Musik geschäftlich einzusetzen:
- TikTok Commercial Music Library: TikTok stellt mit der Commercial Music Library eine eigene Bibliothek mit Titeln bereit, die ausdrücklich für die geschäftliche Nutzung vorlizenziert sind. Wichtig: Nur Musik aus dieser Bibliothek – nicht aus der allgemeinen Sound-Auswahl – ist für Business-Accounts freigegeben.
- Meta Sound Collection: Für Facebook und Instagram bietet Meta die Sound Collection mit rechtefreien Songs und Sounds an, die auch in kommerziellen Inhalten verwendet werden dürfen.
- Lizenzfreie Musikanbieter: Kommerzielle Musikbibliotheken (Stock-Music-Anbieter) vergeben gewerbliche Lizenzen zu planbaren Kosten. Achten Sie auf den Lizenzumfang: Deckt die Lizenz Social-Media-Werbung, Paid Ads und alle relevanten Plattformen ab?
- Auftragsmusik: Individuell produzierte Musik, bei der Sie sich sämtliche Nutzungsrechte vertraglich einräumen lassen, bietet maximale Sicherheit und Wiedererkennbarkeit.
- Direktlizenzierung beim Rechteinhaber: Wer einen bestimmten Chart-Hit nutzen will, muss vor der Veröffentlichung Synchronisations- und Masterrechte bei Verlag und Label einholen – das ist möglich, aber je nach Song kostspielig.
Praxistipp: Dokumentieren Sie für jedes veröffentlichte Video, aus welcher Quelle die Musik stammt und welche Lizenz zugrunde liegt. Ein einfaches internes Musik-Register erspart im Fall einer Berechtigungsanfrage tagelange Rekonstruktionsarbeit – und liefert den geforderten Lizenznachweis auf Knopfdruck.
Rechtliche Einschätzung & Ausblick
Die Abmahnungen der Mathé Law Firm wegen Musiknutzung sind ein Symptom eines größeren Trends: Rechteinhaber wollen die Kontrolle über die Verwendung ihrer Werke in den sozialen Medien zurückgewinnen – und Einnahmen daraus erzielen. Aus ihrer Sicht ist die Sachlage klar: Unternehmen nutzen Musik in der Werbung und sparen sich die Lizenzkosten, während die Rechteinhaber leer ausgehen.
Die wirtschaftliche Dimension zeigt der aktuelle Jahresbericht des Deutschen Patent- und Markenamts: Die 14 vom DPMA beaufsichtigten Verwertungsgesellschaften erwirtschafteten 2024 Erträge von rund 2,05 Milliarden Euro, davon entfielen allein auf die GEMA 1.332 Millionen Euro. Musikrechte sind ein Milliardenmarkt – entsprechend konsequent werden sie durchgesetzt, kollektiv über die Verwertungsgesellschaften und individuell über spezialisierte Kanzleien wie die Mathé Law Firm.
Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung stärkt die Position der Rechteinhaber gegenüber gewerblichen Nutzern durchgehend. Der Bundesgerichtshof bestätigte mit Urteil vom 22. Mai 2025 (I ZR 133/23) die Grundsätze zur Festsetzung von Gesamtverträgen über Musiknutzung und zur umsatzbasierten angemessenen Vergütung – kommerzielle Musiknutzung ist danach konsequent vergütungspflichtig. In dieselbe Richtung weisen der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 15. Januar 2026 (C-822/24 – „bluechip") und der nachfolgende BGH mit Urteil vom 9. April 2026 (I ZR 1/24): Beide Entscheidungen betreffen zwar die Privatkopievergütung für Speichermedien, bestätigen aber, dass Vergütungsansprüche der Rechteinhaber selbst im B2B-Kontext greifen, solange kein Gegenbeweis erbracht wird. Für den Social-Media-Bereich berichten Fachmedien zudem über ein Urteil des LG Hamburg vom 31. Juli 2025 (310 O 160/24), wonach bereits der Repost eines geschützten Werks auf Instagram als neuer Upload die Tatbestände der Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt. Eine höchstrichterliche Entscheidung speziell zur Musiknutzung in Instagram- und TikTok-Werbevideos steht dagegen weiterhin aus – die Abmahnpraxis stützt sich auf die allgemeinen Normen der §§ 19a, 97, 97a UrhG.
Derzeit bewegt man sich in einem rechtlichen Graubereich. Die grundlegende Rechtslage (Lizenzpflicht) ist zwar eindeutig, aber die Durchsetzung in dieser flächendeckenden Form ist neu. Es wird erwartet, dass Gerichte insbesondere die Schadensersatz-Höhen auf ein angemessenes Maß begrenzen werden, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Plattformverantwortung: Interessant ist in diesem Zusammenhang der Blick auf die Rolle der Plattformen (Meta/TikTok). Manche Experten sehen eine Mitschuld der Netzwerke, da diese durch Bereitstellung der Musikbibliotheken den Eindruck erwecken, die Nutzung sei unproblematisch. Tatsächlich profitieren Instagram und TikTok vom vermehrten Einsatz populärer Musik (höhere Video-Attraktivität, mehr Engagement), haben aber die geschäftlichen Nutzer bislang unzureichend vorgewarnt. Der Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065) verpflichtet große Plattformen inzwischen zu mehr Transparenz und Sorgfalt – die Notwendigkeit individueller Synchronisationslizenzen für die geschäftliche Nutzung beseitigt er jedoch nicht.
Fazit
Die Abmahnungen der Mathé Law Firm wegen Musiknutzung auf Instagram, TikTok & Co. markieren eine neue Stufe der Rechte-Durchsetzung im Online-Marketing. Unlizenzierte Nutzung von geschützten Songs – so gering sie dem Laien erscheinen mag – wird im geschäftlichen Kontext nicht länger als Kavaliersdelikt toleriert. Das Vorgehen beginnt oft mit einer Berechtigungsanfrage, gefolgt von einer förmlichen Abmahnung, sofern keine Lizenz nachgewiesen werden kann. Die Forderungen umfassen in der Regel eine Unterlassungserklärung, Auskunftspflichten, sowie Schadensersatz und Kostenerstattung nach Maßgabe der Lizenzanalogie.
Handlungskonsequenz: Für alle, die Social Media geschäftlich nutzen, lautet die Lehre: Entweder auf frei verfügbare Musik zurückgreifen (z.B. TikToks Commercial Sounds, Instagram Sound Collection) oder für populäre Tracks im Vorfeld Lizenzen einholen.
Abgemahnten sei geraten, weder in Panik zu verfallen noch die Sache auszusitzen. Die beste Strategie ist ein proaktiver, informierter Umgang: Fristen einhalten, fachkundigen Rat suchen und keine überstürzten Zugeständnisse machen. Viele Fälle lassen sich außergerichtlich bereinigen – sei es durch angepasste Unterlassungserklärungen oder Vergleichszahlungen, die unter den ursprünglichen Forderungen liegen.
Wenn Sie ein Schreiben der Mathé Law Firm oder einer anderen Kanzlei erhalten haben, prüfen wir Ihren Fall gerne kurzfristig – vereinbaren Sie hier Ihr kostenloses Erstgespräch.
Vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch
Erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können und erhalten Sie wertvolle rechtliche Beratung.
.jpg)
.webp)