Mathé Law Firm: Berechtigungsanfragen und Abmahnungen zu Musiknutzung richtig verstehen

Sarah Op den Camp
Sarah Op den Camp
28.7.2026
Symbolische Darstellung einer Berechtigungsanfrage vor Abmahnung durch Mathé Law Firm

Die digitale Marketinglandschaft hat sich grundlegend verändert. Instagram Reels und TikTok-Videos sind zu unverzichtbaren Instrumenten für Unternehmen geworden, die ihre Zielgruppe erreichen möchten. Doch was viele nicht wissen: Die in den Plattform-Musikbibliotheken verfügbare Musik ist häufig ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Zwecke lizenziert.

Schnellüberblick

Mathé Law Firm Abmahnung auf einen Blick

  • Wer ist die Mathé Law Firm?
    Die Kanzlei vertritt Musikverlage wie ROBA, Essex, Universal oder Intersong und macht urheberrechtliche Ansprüche wegen gewerblicher Musiknutzung auf Social-Media-Plattformen geltend.
  • Warum bekomme ich Post?
    Meist wurde ein geschützter Song in einem Instagram Reel, TikTok-Video oder einer anderen Social-Media-Veröffentlichung für geschäftliche Zwecke verwendet, ohne dass die erforderlichen Lizenzen nachgewiesen werden konnten.
  • Was droht?
    Je nach Verfahrensstand können eine Berechtigungsanfrage, eine Abmahnung, eine Unterlassungserklärung, Schadensersatz sowie Anwaltskosten auf Sie zukommen.
  • Muss ich reagieren?
    Ja. Sowohl eine Berechtigungsanfrage als auch eine Abmahnung sollten ernst genommen und innerhalb der gesetzten Frist beantwortet werden. Ein Ignorieren kann die Situation verschärfen.
  • Welche Fristen gelten?
    Häufig setzen die Schreiben nur etwa 7 bis 14 Tage zur Reaktion. Diese Fristen sollten unbedingt notiert und eingehalten werden.
  • Wichtigster nächster Schritt
    Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung und leisten Sie keine Zahlung, bevor das Schreiben rechtlich geprüft wurde. Lassen Sie zunächst die Berechtigung der Ansprüche und mögliche Verteidigungsoptionen bewerten.

Viele kostspielige Fehler entstehen nicht durch die ursprüngliche Musiknutzung, sondern durch vorschnelle Reaktionen auf das erste Schreiben. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung schafft Klarheit über Fristen, Haftungsrisiken und sinnvolle Handlungsmöglichkeiten.

Schreiben jetzt prüfen lassen
Ideal, wenn Sie eine Berechtigungsanfrage oder Abmahnung der Mathé Law Firm erhalten haben und kurzfristig einschätzen möchten, wie Sie reagieren sollten.

Genau hier setzt die Mathé Law Firm unter der Leitung von Rechtsanwalt Stephan Mathé an. Die auf Medienrecht und geistiges Eigentum spezialisierte Kanzlei vertritt bedeutende Musikverlage wie ROBA Music Verlag, die Filmkunst Musikverlag GmbH, Essex Musikvertrieb GmbH, Intersong Musikverlag GmbH, Universal Music Publishing und Sony/ATV Music. Wenn geschützte Musikstücke ohne entsprechende Lizenz in geschäftlichen Social-Media-Posts verwendet werden, liegt nach § 19a UrhG eine Verletzung des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung vor.

Key Takeaways

  • Die Mathé Law Firm verschickt seit 2023 verstärkt Schreiben für Musikverlage wie ROBA und Essex, oder die Filmkunst Musikverlag GmbH um unlizenzierte Verwendung urheberrechtlich geschützter Songs in Instagram Reels und TikTok-Videos abzumahnen. Die Abmahnpraxis dauert nach Kanzleiberichten auch Mitte 2026 an; parallel sind weitere Akteure wie IPPC Law, Frommer Legal und die SoundGuardian GmbH aktiv.
  • Berechtigungsanfrage vs. Abmahnung: Eine Berechtigungsanfrage fordert den Empfänger auf nachzuweisen, dass er eine Lizenz zur Musiknutzung hat – sie gilt als Vorstufe zur Abmahnung und enthält noch keine Unterlassungsaufforderung oder Kostenrechnung. Die eigentliche Abmahnung ist ein formeller Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung mit Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Anwaltsgebühren.
  • Rechtsgrundlage: Das Einbinden von Chart-Hits in geschäftlichen Social-Media-Posts ohne separate Synchronisationslizenz verletzt das Urheberrecht (insb. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG).
  • Forderungshöhe: Die geltend gemachten Schadensersatzforderungen orientieren sich an der Lizenzanalogie. Typischerweise liegen die Forderungen je nach Anzahl der Videos und Nutzungsdauer im vier- bis niedrigen fünfstelligen Eurobereich. In einzelnen Fällen werden aber auch extreme Summen gefordert: z.B. ~2.000 € pro Monat der Nutzung eines Songs oder sogar sechsstellige Beträge über 200.000 €.
  • Empfohlene Reaktion: Betroffene sollten nicht vorschnell zahlen oder die Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben, aber die gesetzten Fristen unbedingt beachten. Es ist ratsam, sofort einen im Urheberrecht erfahrenen Anwalt einzuschalten. Insbesondere dürfen auch bloße Berechtigungsanfragen nicht ignoriert werden. Sie bieten vielmehr eine Chance, teure Abmahnungen zu vermeiden.

Die Konsequenzen können erheblich sein: Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern die Anwälte der Mathé Law Firm regelmäßig Schadensersatz auf Basis der Lizenzanalogie sowie die Erstattung von Anwaltskosten. Die geforderten Summen bewegen sich dabei oft zwischen 2.000 € pro Monat der Nutzung bis hin zu Pauschalsummen von über 30.000 € für einzelne Songs.

Rechtliche Schritte durch Mathé Law Firm bei unlizenzierter Musiknutzung

Seit Mitte 2023 häufen sich Fälle, in denen die Mathé Law Firm (Hamburg) im Auftrag namhafter Musikverlage Abmahnungen oder Berechtigungsanfragen an Social-Media-Nutzer versendet. Nach Berichten mehrerer spezialisierter Kanzleien setzt sich diese Praxis auch 2025 und 2026 unvermindert fort – belastbare offizielle Zahlen zum Gesamtvolumen existieren allerdings nicht. Betroffen sind vor allem Unternehmen, Selbständige und Influencer, die populäre Songs in TikTok- oder Instagram-Videos für Werbung nutzen, ohne dafür eine Lizenz zu besitzen.

Neben der Mathé Law Firm sind auch andere Kanzleien in diesem Bereich aktiv, insbesondere IPPC Law aus Berlin und Frommer Legal, die vor allem durch Filesharing-Abmahnungen bekannt geworden ist. IPPC Law, unter der Leitung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian, verschickt ebenfalls bundesweit Abmahnungen wegen unlizenzierter Musiknutzung auf Social-Media-Plattformen. Seit 2026 tritt zudem verstärkt die SoundGuardian GmbH in Erscheinung, die – häufig vertreten durch Rechtsanwalt Prof. Pascal Amann (Darmstadt) – Berechtigungsanfragen und Zahlungsaufforderungen wegen Musiknutzung in TikTok- und Instagram-Videos versendet. Rechtsberatung für Einzelunternehmer und Freelancer finden Sie hier.

Oft beginnt es mit einer Berechtigungsanfrage – ein Schreiben, das den Empfänger auffordert nachzuweisen, dass für das verwendete Musikstück ein Nutzungsrecht vorliegt. Liegt keine Berechtigung vor, folgt regelmäßig eine förmliche Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. In diesen Abmahnungen verlangen die Anwälte der Mathé Law Firm die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten.

In diesem Artikel erklären wir umfassend, warum die Musiknutzung auf Instagram und TikTok rechtliche Fallstricke birgt, welche Rechteinhaber (Musikverlage) hinter den Forderungen stehen, wie eine Berechtigungsanfrage von einer Abmahnung abweicht und wie Sie im Ernstfall sachgerecht reagieren. Dabei beleuchten wir aktuelle Entwicklungen, rechtliche Hintergründe (inkl. § 97a UrhG) und konkrete Praxisfälle mit dokumentierten Forderungshöhen. Sie erhalten praktische Handlungsempfehlungen für den Fall einer Abmahnung und Antworten auf die häufigsten Fragen.

Berechtigungsanfrage oder Abmahnung der Mathé Law Firm erhalten?

Beachten Sie die gesetzte Frist, reagieren Sie aber nicht vorschnell. Ungeprüfte Angaben, Zahlungen oder eine vorschnell unterschriebene Unterlassungserklärung können Ihre rechtliche Position verschlechtern.

Auch eine bloße Berechtigungsanfrage sollte nicht ignoriert werden. Sie kann die Gelegenheit bieten, Lizenzfragen und die behauptete Nutzung zu klären, bevor eine förmliche Abmahnung mit zusätzlichen Kosten folgt.

Frist sofort notieren
Keine Forderung ungeprüft anerkennen
Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterschreiben
Lizenzunterlagen und Beweise sichern
Schreiben kurzfristig prüfen lassen
Sinnvoll bei laufender Frist, einer geforderten Unterlassungserklärung oder offenen Fragen zur behaupteten Musiknutzung.

Hintergrund: Abmahnwelle wegen Musik in sozialen Netzwerken

Immer mehr Unternehmen und Content-Creator im deutschsprachigen Raum nutzen bekannte Songs in Social-Media-Clips, oft im Glauben, die in Instagram oder TikTok integrierten Musikbibliotheken dürften frei verwendet werden. Dies ist jedoch ein Irrtum, der zu einer neuen Abmahnwelle geführt hat. Seit 2023 gehen mehrere auf Urheberrecht spezialisierte Kanzleien verstärkt gegen unlizenziertes Verwenden von Musik in Kurzvideos vor – neben der Mathé Law Firm z.B. auch Frommer Legal, IPPC Law, die SoundGuardian GmbH und andere.

Wer steckt hinter der Mathé Law Firm?

Mathé Law Firm nimmt hierbei eine zentrale Rolle ein. Rechtsanwalt Stephan Mathé, renommierter Fachanwalt für IP-Recht mit langjähriger Berufserfahrung im Medienrecht, hat sich auf die Durchsetzung von Urheberrechten spezialisiert. Die 2023 gegründete Kanzlei hat ihren Sitz in Hamburg (Bondenwald 15, 22453 Hamburg); Stephan Mathé ist dort als Einzelanwalt in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Anja Mathé tätig, wie sich aus dem Impressum der Kanzlei ergibt. Wenn Drittseiten abweichende Standorte wie Berlin oder Gera nennen, handelt es sich um Verwechslungen – die Schreiben selbst sind deshalb nicht automatisch unseriös. Seine Kanzlei vertritt deutschlandweit Musikverlage und verschickt in deren Auftrag Schreiben an Nutzer, die geschützte Werke ohne entsprechende Lizenz verwenden.

Zu den vertretenen Rechteinhabern zählen unter anderem der ROBA Music Verlag mit aktuellen Hits wie "Pieces", die Essex Musikvertrieb GmbH als Sub-Verleger klassischer Evergreens wie "Feeling Good", die Filmkunst Musikverlag GmbH mit "wer hat an der Uhr gedreht", sowie große internationale Verlage.

Die Intersong Musikverlag GmbH macht gegenüber Schweizer Unternehmen hinsichtlich der Musikwerke „Art Deco“ (Lana Del Rey), „BILLIE EILISH.“ (Armani White), „BIRDS OF A FEATHER“ (Billie Eilish), „Bounce“ (feat. Missy Elliott, Justin Timberlake & Dr. Dre), „Dreams“ (Gryffin), „Emergency“ (DJ Johnrey, Prezioso & Marvin & Andrea Prezioso), „Feeling Good (Austin Millz Remix)“, „Gorgeous“ (Snoop Dogg, Dr. Dre & Jhené Aiko), „Hands To Myself“ (Selena Gomez), „I Adore You“ (HUGEL, Topic & Arash feat. Daecolm), „Jimmy Cooks“ (feat. 21 Savage), „Love Is Wicked“ (Brick & Lace), „Love On“ (Selena Gomez), „LOVE.“ (feat. Zacari), „LUNCH“ (Billie Eilish), „Messy“ (Lola Young), „peekaboo“ (feat. AzChike), „Pretty Little Baby“ (Connie Francis), „Pump It“ (Black Eyed Peas), „Rich Flex“ (Drake & 21 Savage), „Rockin' Around the Christmas Tree“ (Brenda Lee), „S.O.S.“ (ABBA), „Shooting Stars“ (Bag Raiders) sowie „Super Freaky Girl“ (Nicki Minaj) urheberrechtliche Ansprüche aufgrund der ihr zustehenden Verlagsrechte geltend.

Allein für das Jahr 2022 gehen Branchenschätzungen von über 15.000 Abmahnungen im Bereich Musiknutzung auf Social-Media-Plattformen aus; aktuellere offizielle Gesamtzahlen für die Folgejahre liegen bislang nicht vor.

Kurzcheck: Wie hoch ist Ihr Abmahnrisiko?

Beantworten Sie die folgenden Fragen. Der Check ersetzt keine rechtliche Beratung, zeigt aber, ob Ihre Nutzung typische Merkmale einer Abmahnung wegen gewerblicher Musiknutzung aufweist.

  • Ich habe das Video über einen Firmenaccount oder Unternehmenskanal veröffentlicht.
  • Das Video diente der Werbung für Produkte, Dienstleistungen oder mein Unternehmen.
  • Das Video war Teil einer Markenkooperation oder einer bezahlten Zusammenarbeit.
  • Ich habe einen bekannten Chart-Song oder einen Song aus der normalen TikTok- bzw. Instagram-Musikbibliothek verwendet.
  • Ich kann derzeit keine gesonderte Lizenz oder Rechtekette für die Musik nachweisen.
  • Ich habe bereits eine Berechtigungsanfrage oder Abmahnung erhalten.
Schreiben jetzt prüfen lassen
Eine individuelle Prüfung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn bereits ein Schreiben der Mathé Law Firm oder eines Musikverlags vorliegt.

Ist das Schreiben echt? Diese Merkmale sollten Sie prüfen

Bevor Sie inhaltlich reagieren, lohnt ein nüchterner Blick auf die Echtheit und Plausibilität des Schreibens. Gerade weil im Netz widersprüchliche Angaben zur Kanzlei kursieren, fragen sich viele Empfänger, ob das Schreiben überhaupt seriös ist. Prüfen Sie folgende Punkte:

  1. Absender und Kontaktdaten: Stimmen Briefkopf, Anschrift und Kontaktdaten mit dem Impressum der Kanzlei überein (Sitz in Hamburg)? Zahlungsaufforderungen auf ausländische Privatkonten sind ein Warnsignal.
  2. Benannter Rechteinhaber: Wird ein konkreter Musikverlag (z.B. ROBA, Essex, Intersong) als Mandant genannt und dessen Aktivlegitimation zumindest behauptet?
  3. Konkretes Werk und konkreter Verstoß: Werden Songtitel, Plattform, Account und idealerweise das betroffene Video (Screenshot, URL, Datum) genau bezeichnet? Seriöse Schreiben dokumentieren den Vorwurf nachvollziehbar.
  4. Werkdatenbank-Bezug: Verweist das Schreiben auf Einträge in Werkdatenbanken (etwa der GEMA oder – bei Schweizer Bezug – der SUISA), aus denen sich die Verlagsrechte ergeben sollen?
  5. Klare Anspruchsstruktur: Wird zwischen Auskunft, Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung unterschieden – oder nur pauschal eine Summe verlangt?
  6. Realistische Fristsetzung: Üblich sind Fristen von etwa 7–14 Tagen. Extrem kurze Fristen mit reiner Zahlungsaufforderung ohne rechtliche Begründung sind untypisch.
  7. Vollmacht: Eine Vollmacht des Rechteinhabers muss nicht zwingend beiliegen, kann aber angefordert werden.

Wichtig: Auch ein echtes Schreiben bedeutet nicht automatisch, dass die Forderung in voller Höhe berechtigt ist. Echtheit und Begründetheit sind zwei getrennte Fragen – beide sollten anwaltlich geprüft werden.

Gerne übernehmen wir das für Sie: Vereinbaren Sie hier Ihr kostenloses Erstgespräch.

Rechtslage: Private vs. gewerbliche Nutzung – und warum Plattform‑Musikbibliotheken oft nicht ausreichen

Die Kernnormen: § 19a UrhG und § 97/§ 97a UrhG

Wer ein geschütztes Werk (z. B. Musikkompositionen) in einem Video öffentlich zugänglich macht, benötigt die entsprechenden Rechte (§ 19a UrhG). Bei Verstößen können Unterlassungs‑, Auskunfts‑ und Schadensersatzansprüche sowie die Kosten einer berechtigten Abmahnung geltend gemacht werden (§ 97 UrhG, § 97a UrhG).

Diese Grundlagen gelten unverändert auch nach der jüngsten Anpassung des Urheberrechtsgesetzes: Zum 1. Januar 2025 wurden durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz lediglich Formvorschriften gelockert – etwa genügt bei Verträgen über unbekannte Nutzungsarten mit Verwertungsgesellschaften nun die Textform (§ 31a UrhG). Die Lizenzpflicht für die geschäftliche Musiknutzung auf Social Media bleibt davon unberührt.

Die Rechte-Matrix: Welche Rechte Sie für welches Szenario brauchen

Hinter jedem Song stehen zwei getrennte Schutzgegenstände: die Komposition (Musik und Text – Rechte liegen bei Urhebern und Musikverlag) und die konkrete Tonaufnahme, der sogenannte Master (Rechte liegen beim Label bzw. Tonträgerhersteller). Für die geschäftliche Nutzung in einem Video benötigen Sie regelmäßig Rechte an beiden Ebenen. Die folgende Übersicht zeigt, welcher Rechtebaustein in welchem Szenario fehlt:

Szenario Plattformlizenz ausreichend? Benötigte zusätzliche Rechte
Privates Urlaubsvideo mit Chart-Song aus der App-Bibliothek Ja, in der Regel Keine
Firmenaccount postet Reel mit Chart-Song zur Produktpromotion Nein Synchronisationslizenz (Verlag)
+ Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG)
+ Masterrechte (Label)
Influencer-Post mit Markenkooperation Nein Wie beim Firmenaccount – die Markenkooperation macht die Nutzung gewerblich.
Werbevideo mit Musik aus TikToks Commercial Music Library oder Metas Sound Collection Ja, im Rahmen der Nutzungsbedingungen Keine, sofern sämtliche Lizenzbedingungen der jeweiligen Plattform eingehalten werden.
Werbevideo mit lizenzfreier Musik von Drittanbietern Entfällt Lizenz des jeweiligen Anbieters gemäß dessen Nutzungsbedingungen.
Die Reichweite einer Plattformlizenz endet regelmäßig dort, wo Musik außerhalb der vorgesehenen privaten Nutzung oder zu kommerziellen Zwecken eingesetzt wird. Welche Rechte im Einzelfall erforderlich sind, hängt insbesondere von der Art der Nutzung und den jeweiligen Lizenzbedingungen ab.

Eine GEMA-Lizenz allein genügt übrigens nicht: Die GEMA vergibt zwar Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte an Kompositionen, das Synchronisationsrecht für Werbung wird jedoch typischerweise direkt vom Musikverlag lizenziert, die Masterrechte vom Label.

Private vs. gewerbliche Nutzung

Der entscheidende Unterschied liegt in der Art der Nutzung. Instagram und TikTok haben zwar Lizenzverträge mit Musikverlagen und Labels abgeschlossen, diese decken jedoch ausschließlich die private, nicht-kommerzielle Verwendung ab. Sobald Musik im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit eingesetzt wird – etwa auf einem Firmenaccount zur Produktpromotion oder durch Influencer mit Markenkooperation – greifen diese Standard-Lizenzen nicht mehr.

Rechtliche Konsequenzen

Hier greift das Urheberrecht voll: Es bedarf einer separaten Erlaubnis jedes Rechteinhabers – welcher Rechtebaustein im Einzelfall fehlt, zeigt die Rechte-Matrix oben.

Die Beweislast liegt beim Nutzer: In einem Abmahnschreiben der Mathé Law Firm wird meist angegeben, man habe in der Lizenz-Datenbank des Verlags keinen Eintrag für eine entsprechende Lizenz gefunden. Kann der Adressat keinen Lizenznachweis erbringen, gilt die Nutzung als unberechtigt. Unwissenheit schützt hier nicht – die Gerichte gehen davon aus, dass man sich über Nutzungsbedingungen informieren muss.

Private und kommerzielle Nutzung von Musik in Videos erklärt

Berechtigungsanfrage vs. Abmahnung: Ablauf und Unterschiede

Bevor wir zu konkreten Fällen kommen, ist es wichtig zu verstehen, wie die Vorgehensweise typischerweise abläuft. Rechteinhaber (wie Musikverlage) haben bei vermuteten Verstößen zwei Optionen.

Die Berechtigungsanfrage

Eine Berechtigungsanfrage ist die formlose Vorstufe zur Abmahnung. Die Mathé Law Firm teilt darin mit, welcher Song in welchem Video genutzt wurde, und fordert den Empfänger auf, binnen kurzer Frist nachzuweisen, dass er die nötigen Rechte hatte. Wichtig: Eine Berechtigungsanfrage ist noch keine Abmahnung im Sinne des § 97a UrhG – es werden noch keine Unterlassungserklärung oder Kosten eingefordert.

Prozess einer Berechtigungsanfrage von Mathé Law

Dennoch sollte das Schreiben ernst genommen werden. Schweigen wird als fehlende Berechtigung gewertet. Die Mathé Law Firm weist in ihren Schreiben oft selbst darauf hin, dass man telefonischen Kontakt vermeiden und schriftlich antworten solle – um alles dokumentiert zu haben.

So antworten Sie auf eine Berechtigungsanfrage – und was Sie nicht schicken sollten

Die Berechtigungsanfrage ist zugleich Risiko und Chance: Wer hier klug reagiert, kann eine förmliche Abmahnung mit ihren Kostenfolgen oft noch abwenden. Bewährt hat sich folgender Ablauf:

  1. Intern prüfen: Klären Sie zuerst im eigenen Haus, ob für den beanstandeten Song tatsächlich eine Lizenz vorliegt – etwa aus einem Produktionsvertrag, einer Musikbibliothek mit gewerblicher Lizenz oder einer direkten Vereinbarung mit dem Verlag.
  2. Agentur oder Dienstleister abfragen: Wurde das Video von einer Agentur, einem Freelancer oder einer Produktionsfirma erstellt? Fordern Sie deren Lizenznachweise und die vertragliche Rechtekette schriftlich an – hier verstecken sich häufig Regressansprüche.
  3. Beweise sichern: Fertigen Sie Screenshots des Videos, der Caption, der Reichweite und des Veröffentlichungsdatums an, bevor Sie etwas löschen. Diese Dokumentation ist später für die Bewertung der Forderungshöhe wichtig.
  4. Account-Einordnung dokumentieren: Handelt es sich wirklich um einen geschäftlichen Account bzw. eine gewerbliche Nutzung? Bei privaten oder gemischt genutzten Profilen kann die Einordnung angreifbar sein.
  5. Nicht ungeprüft antworten: Schicken Sie keine vorschnellen Eingeständnisse, keine spekulativen Erklärungen und keine unvollständigen Lizenzunterlagen zurück. Jede Aussage kann später gegen Sie verwendet werden. Auch das kommentarlose Löschen des Videos ersetzt keine Antwort – es kann sogar als Indiz für ein Schuldbewusstsein gewertet werden, ohne den Unterlassungsanspruch zu beseitigen.
  6. Frist im Blick behalten und anwaltlich antworten lassen: Eine neutrale, anwaltlich formulierte Antwort innerhalb der Frist hält alle Optionen offen.
Einordnung des Schreibens

Berechtigungsanfrage oder Abmahnung: Was ist der Unterschied?

Beide Schreiben sollten ernst genommen werden. Die Berechtigungsanfrage dient zunächst der Klärung einer möglichen Lizenz, während die Abmahnung bereits konkrete urheberrechtliche Ansprüche geltend macht.

Merkmal Berechtigungsanfrage Abmahnung
Zweck des Schreibens Klärung, ob für den beanstandeten Song eine ausreichende Lizenz oder sonstige Nutzungsberechtigung vorliegt. Formelle Geltendmachung einer behaupteten Urheberrechtsverletzung und außergerichtliche Aufforderung zur Erfüllung konkreter Ansprüche.
Unterlassungserklärung Wird regelmäßig noch nicht verlangt. Wird typischerweise als strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert.
Zahlungsforderung Häufig noch keine konkrete Schadensersatz- oder Kostenforderung. Regelmäßig Forderung nach Schadensersatz auf Basis der Lizenzanalogie sowie Erstattung von Anwaltskosten.
Auskunft Meist Nachweis oder Erklärung dazu, ob und auf welcher Grundlage die Musik genutzt wurde. Häufig detaillierte Auskunft über Nutzungsdauer, Plattformen, Reichweite und weitere Veröffentlichungen.
Rechtliche Bedeutung Noch keine Abmahnung im Sinne des § 97a UrhG, aber häufig eine Vorstufe dazu. Förmliche Abmahnung nach § 97a UrhG mit konkreten Unterlassungs-, Schadensersatz- und Kostenansprüchen.
Typische Frist Regelmäßig kurze Antwortfrist, häufig etwa 7 bis 14 Tage. Ebenfalls kurze Fristen, insbesondere für die verlangte Unterlassungserklärung; teilweise nur etwa eine Woche.
Empfohlene Reaktion Lizenzlage und Rechtekette prüfen, Beweise sichern und keine vorschnellen Eingeständnisse oder unvollständigen Unterlagen senden. Nicht ungeprüft unterschreiben oder zahlen. Anspruch, Unterlassungstext, Rechteinhaberschaft und Forderungshöhe prüfen lassen.
Risiko bei Nichtreaktion Die Gegenseite kann von einer fehlenden Lizenz ausgehen und eine kostenpflichtige Abmahnung aussprechen. Es können einstweilige Verfügung, Gerichtsverfahren und zusätzliche Kosten drohen.

Wichtig: Auch bei einer Berechtigungsanfrage sollten Sie nicht ungeprüft antworten. Sie bietet jedoch häufig noch die Möglichkeit, die behauptete Nutzung und Lizenzlage zu klären, bevor weitere Kosten entstehen.

Schreiben rechtlich einordnen lassen
Sinnvoll, wenn unklar ist, ob bereits eine Abmahnung vorliegt, welche Angaben verlangt werden oder wie kurzfristig reagiert werden sollte.

Die eigentliche Abmahnung

Bleibt die Berechtigungsanfrage unbeantwortet oder ergibt sich daraus, dass keine Lizenz vorliegt, folgt in der Regel die eigentliche Abmahnung. Diese erfüllt die Anforderungen des § 97a UrhG und enthält:

  1. Die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Die Forderung nach Schadensersatz (basierend auf Lizenzanalogie)
  3. Die Aufforderung zur Kostenübernahme der Anwaltsgebühren

Häufig wird auch verlangt, Auskunft über den Umfang der Nutzung zu erteilen (z.B. wie lange das Video online war, auf welchen Plattformen). Die Unterlassungserklärung verpflichtet den Empfänger, das konkrete Musikstück künftig nicht mehr ohne Lizenz zu nutzen, andernfalls wird eine Vertragsstrafe fällig.

Die Inhalte einer Abmahnung von Mathé Law Firm

Fristen: Abmahnungen setzen knappe Fristen (oft nur ~1 Woche) zur Abgabe der Erklärung und Zahlung. Diese Fristen sind unbedingt zu beachten, da sonst Eilverfahren drohen. Allerdings sollte man sich nicht drängen lassen, ungeprüft zu unterschreiben – oft kann eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll sein, die z.B. den Unterlassungstext entschärft und kein Schuldanerkenntnis enthält. Fachanwälte für Urheberrecht bieten meist kurzfristige Beratungen an.

Praxisfälle: Konkrete Abmahnungen und Forderungshöhen

Die bislang bekannten Abmahnungen der Mathé Law Firm zeigen einige gemeinsame Muster, aber variieren in Details je nach Rechteinhaber und Werk. Hier ein Überblick über dokumentierte Fälle und die jeweiligen Forderungen:

Fall 1: Essex Musikvertrieb ("Feeling Good")

Im Frühjahr 2025 erhielten mehrere Unternehmen Post von der Mathé Law Firm wegen der Verwendung des Songs "Feeling Good" in Werbe-Clips. Essex Musikvertrieb GmbH fungiert als Sub-Verlag dieses bekannten Liedes. Die Forderungen orientieren sich an den DMV-Erfahrungswerten: Diese sehen für eine gewerbliche Nutzung allein auf dem deutschsprachigen Markt eine Lizenzgebühr in Höhe von  500,00 € bis zu  10.000,00 € pro Nutzungsmonat vor.

Fall 2: ROBA Music Verlag ("Pieces")

Zeitgleich wurden Abmahnungen im Namen des ROBA Music Verlags verschickt, insbesondere wegen der unerlaubten Verwendung des viralen Songs "Pieces" in TikTok-Videos. Die Forderungen umfassen typischerweise Unterlassungserklärung, Auskunft über Nutzungsdauer und Schadensersatz. In dokumentierten Fällen wurde eine Summe von über 30.000 € als Lizenzanalogie für "Pieces" errechnet.

Fall 3: Universal Music Publishing

Die Mathé Law Firm vertritt auch große Verlage wie Universal. Ein bekannt gewordener Fall betrifft einen TikTok-Nutzer, der in über 100 Videos Songs aus dem Universal-Repertoire nutzte. Hier wurde die Gesamtlizenz auf 85.000 € taxiert, zuzüglich etwa 7.000 € Anwaltskosten.

Forderungshöhen einordnen

Welche Kosten können bei einer Mathé-Abmahnung entstehen?

Die geltend gemachten Beträge hängen insbesondere vom verwendeten Werk, der Nutzungsdauer, der Anzahl der Videos, der Reichweite und der wirtschaftlichen Bedeutung der Veröffentlichung ab.

Kosten- oder Risikofaktor Typische Einordnung Wovon hängt die Höhe ab?
Schadensersatz nach Lizenzanalogie Häufig Forderungen im vier- bis niedrigen fünfstelligen Eurobereich . Song, Plattform, Dauer der Nutzung, Reichweite, Werbezweck und Umfang der kommerziellen Verwertung.
Lizenzforderung pro Nutzungsmonat Im Artikel dokumentiert sind Forderungen von etwa 2.000 € pro Monat für einzelne Songs. Marktwert des Musikwerks, Nutzungsgebiet, Veröffentlichungsdauer und Art des Werbeeinsatzes.
Pauschale Lizenzforderungen In einzelnen Fällen werden mehr als 30.000 € für die Nutzung eines Songs angesetzt. Zahl der Veröffentlichungen, Reichweite, Kampagnenbezug und wirtschaftliche Bedeutung des Accounts.
Mehrere Videos oder Werke Bei umfangreicher Nutzung können Forderungen deutlich steigen; dokumentiert sind auch Summen im hohen fünf- bis sechsstelligen Bereich . Anzahl der Videos, mehrere Songs, parallele Plattformen und längere Nutzungszeiträume.
Abmahn- und Anwaltskosten Zusätzlich zum Schadensersatz können die Kosten der anwaltlichen Anspruchsdurchsetzung verlangt werden. Gegenstandswert, Umfang der Ansprüche und rechtliche Komplexität des Falls.
Gerichtliche Kosten Bei einer einstweiligen Verfügung oder Klage entstehen weitere Gerichts- und Anwaltskosten. Streitwert, Verfahrensart, Umfang der gerichtlichen Auseinandersetzung und Ausgang des Verfahrens.
Vertragsstrafe Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung können spätere Verstöße zusätzliche Vertragsstrafen auslösen. Wortlaut der Unterlassungserklärung, Schwere und Häufigkeit des erneuten Verstoßes.

Wichtig: Eine genannte Forderung ist nicht automatisch in voller Höhe berechtigt. Prüfen lassen sollten Sie insbesondere die Rechteinhaberschaft, die behauptete Nutzungsdauer, die Berechnungsgrundlage und die wirtschaftliche Einordnung der Veröffentlichung.

Forderungshöhe prüfen lassen
Sinnvoll, wenn Schadensersatz, Anwaltskosten oder eine pauschale Vergleichssumme verlangt werden.

So reagieren Sie richtig: Handlungsempfehlungen für Abgemahnte

Wer eine Abmahnung oder auch schon eine Vorab-Anfrage von Mathé Law Firm erhalten hat, sollte besonnen, aber konsequent handeln. Auf Basis der Empfehlungen von Urheberrechtsexperten lässt sich folgender 5-Punkte-Plan skizzieren – die allgemeinen Grundlagen haben wir in unserem Leitfaden zur Abmahnung im Urheberrecht zusammengefasst:

1. Ruhe bewahren, Frist notieren

Auch wenn das Schreiben einschüchternd wirkt – geraten Sie nicht in Panik. Notieren Sie sich aber sofort die gesetzte Antwortfrist und nehmen Sie diese ernst. Fristversäumnisse können zu  einstweiligen Verfügungen führen, was die Situation verschlimmert. Meist hat man etwa 7–10 Tage Zeit.

2. Nichts unterschreiben oder zahlen ohne Prüfung

Widerstehen Sie dem Impuls, die beigelegte Unterlassungserklärung sofort zu unterschreiben oder gar den geforderten Betrag umgehend zu überweisen. Eine vorschnelle Unterschrift kann als Schuldeingeständnis ausgelegt werden und macht es schwieriger, später nachzuverhandeln.

3. Rechtsrat einholen

Suchen Sie umgehend einen spezialisierten Anwalt für Urheberrecht auf. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung an, in der die Erfolgsaussichten und Optionen grob eingeordnet werden. Ein Anwalt wird zunächst prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist: War Ihre Nutzung tatsächlich gewerblich? Handelt es sich um das konkrete geschützte Werk? Buchen Sie hier direkt Ihren Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

4. Modifizierte Unterlassungserklärung erwägen

In vielen Fällen ist es ratsam, eine eigene, abgeschwächte Unterlassungserklärung abzugeben, anstatt die vorformulierte zu unterschreiben. Darin verpflichtet man sich zwar ebenfalls, den beanstandeten Song künftig nicht ohne Lizenz zu nutzen, streicht aber unnötige Klauseln heraus.

5. Schadensbegrenzung und Verhandlung

Ihr Anwalt wird schließlich mit der Gegenseite über den Schadensersatzbetrag und die Kosten verhandeln. Falls die Verletzung klar ist (kein Lizenznachweis möglich), geht es meist darum, die Forderungssumme zu reduzieren. Oft lassen sich überhöhte Forderungen deutlich senken.

Zusätzlich lohnt ein Blick auf die Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden): Manche Policen decken Urheberrechtsstreitigkeiten im Medienbereich ab.

Häufige Fehler

Die 7 häufigsten Fehler nach einer Abmahnung der Mathé Law Firm

Viele hohe Kosten entstehen nicht erst durch die beanstandete Musiknutzung, sondern durch unüberlegte Reaktionen nach Erhalt des Schreibens. Diese Fehler sollten Sie möglichst vermeiden.

1
Die Frist ignorieren Auch eine Berechtigungsanfrage sollte ernst genommen werden. Wer gar nicht reagiert, riskiert häufig eine förmliche Abmahnung oder weitere rechtliche Schritte.
2
Die Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung wirkt oft viele Jahre und kann bei späteren Verstößen Vertragsstrafen auslösen.
3
Den geforderten Betrag sofort bezahlen Nicht jede Forderung ist in der geltend gemachten Höhe berechtigt. Vor einer Zahlung sollten Anspruch, Rechtekette und Schadensberechnung geprüft werden.
4
Telefonisch Stellung nehmen Spontane Erklärungen oder Zugeständnisse können später gegen Sie verwendet werden. Antworten sollten möglichst strukturiert und dokumentiert erfolgen.
5
Das Video sofort löschen, ohne Beweise zu sichern Vor Änderungen sollten Screenshots, Veröffentlichungsdatum, Reichweite und vorhandene Lizenzunterlagen dokumentiert werden.
6
Der Agentur blind vertrauen Auch wenn eine Agentur oder ein Freelancer das Video erstellt hat, sollten Sie sich sämtliche Lizenznachweise und die Rechtekette schriftlich vorlegen lassen.
7
Zu lange mit anwaltlicher Hilfe warten Je früher das Schreiben geprüft wird, desto größer sind regelmäßig die Möglichkeiten, auf Fristen, Unterlassungserklärung und Forderungshöhe Einfluss zu nehmen.

Viele Verfahren lassen sich deutlich günstiger lösen, wenn frühzeitig geprüft wird, ob tatsächlich eine gewerbliche Nutzung vorlag, welche Rechte bestehen und ob die geltend gemachten Ansprüche vollständig und schlüssig begründet sind.

Abmahnung jetzt prüfen lassen
Besonders sinnvoll, wenn bereits eine Unterlassungserklärung, eine Zahlungsforderung oder eine kurze Frist vorliegt.

Prävention: Welche Musik dürfen Unternehmen stattdessen wirklich nutzen?

Die sicherste Abmahnung ist die, die gar nicht erst entsteht. Unternehmen und Creator haben mehrere rechtssichere Wege, Musik geschäftlich einzusetzen:

  • TikTok Commercial Music Library: TikTok stellt mit der Commercial Music Library eine eigene Bibliothek mit Titeln bereit, die ausdrücklich für die geschäftliche Nutzung vorlizenziert sind. Wichtig: Nur Musik aus dieser Bibliothek – nicht aus der allgemeinen Sound-Auswahl – ist für Business-Accounts freigegeben.
  • Meta Sound Collection: Für Facebook und Instagram bietet Meta die Sound Collection mit rechtefreien Songs und Sounds an, die auch in kommerziellen Inhalten verwendet werden dürfen.
  • Lizenzfreie Musikanbieter: Kommerzielle Musikbibliotheken (Stock-Music-Anbieter) vergeben gewerbliche Lizenzen zu planbaren Kosten. Achten Sie auf den Lizenzumfang: Deckt die Lizenz Social-Media-Werbung, Paid Ads und alle relevanten Plattformen ab?
  • Auftragsmusik: Individuell produzierte Musik, bei der Sie sich sämtliche Nutzungsrechte vertraglich einräumen lassen, bietet maximale Sicherheit und Wiedererkennbarkeit.
  • Direktlizenzierung beim Rechteinhaber: Wer einen bestimmten Chart-Hit nutzen will, muss vor der Veröffentlichung Synchronisations- und Masterrechte bei Verlag und Label einholen – das ist möglich, aber je nach Song kostspielig.

Praxistipp: Dokumentieren Sie für jedes veröffentlichte Video, aus welcher Quelle die Musik stammt und welche Lizenz zugrunde liegt. Ein einfaches internes Musik-Register erspart im Fall einer Berechtigungsanfrage tagelange Rekonstruktionsarbeit – und liefert den geforderten Lizenznachweis auf Knopfdruck.

Rechtliche Einschätzung & Ausblick

Die Abmahnungen der Mathé Law Firm wegen Musiknutzung sind ein Symptom eines größeren Trends: Rechteinhaber wollen die Kontrolle über die Verwendung ihrer Werke in den sozialen Medien zurückgewinnen – und Einnahmen daraus erzielen. Aus ihrer Sicht ist die Sachlage klar: Unternehmen nutzen Musik in der Werbung und sparen sich die Lizenzkosten, während die Rechteinhaber leer ausgehen.

Die wirtschaftliche Dimension zeigt der aktuelle Jahresbericht des Deutschen Patent- und Markenamts: Die 14 vom DPMA beaufsichtigten Verwertungsgesellschaften erwirtschafteten 2024 Erträge von rund 2,05 Milliarden Euro, davon entfielen allein auf die GEMA 1.332 Millionen Euro. Musikrechte sind ein Milliardenmarkt – entsprechend konsequent werden sie durchgesetzt, kollektiv über die Verwertungsgesellschaften und individuell über spezialisierte Kanzleien wie die Mathé Law Firm.

Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung stärkt die Position der Rechteinhaber gegenüber gewerblichen Nutzern durchgehend. Der Bundesgerichtshof bestätigte mit Urteil vom 22. Mai 2025 (I ZR 133/23) die Grundsätze zur Festsetzung von Gesamtverträgen über Musiknutzung und zur umsatzbasierten angemessenen Vergütung – kommerzielle Musiknutzung ist danach konsequent vergütungspflichtig. In dieselbe Richtung weisen der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 15. Januar 2026 (C-822/24 – „bluechip") und der nachfolgende BGH mit Urteil vom 9. April 2026 (I ZR 1/24): Beide Entscheidungen betreffen zwar die Privatkopievergütung für Speichermedien, bestätigen aber, dass Vergütungsansprüche der Rechteinhaber selbst im B2B-Kontext greifen, solange kein Gegenbeweis erbracht wird. Für den Social-Media-Bereich berichten Fachmedien zudem über ein Urteil des LG Hamburg vom 31. Juli 2025 (310 O 160/24), wonach bereits der Repost eines geschützten Werks auf Instagram als neuer Upload die Tatbestände der Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt. Eine höchstrichterliche Entscheidung speziell zur Musiknutzung in Instagram- und TikTok-Werbevideos steht dagegen weiterhin aus – die Abmahnpraxis stützt sich auf die allgemeinen Normen der §§ 19a, 97, 97a UrhG.

Derzeit bewegt man sich in einem rechtlichen Graubereich. Die grundlegende Rechtslage (Lizenzpflicht) ist zwar eindeutig, aber die Durchsetzung in dieser flächendeckenden Form ist neu. Es wird erwartet, dass Gerichte insbesondere die Schadensersatz-Höhen auf ein angemessenes Maß begrenzen werden, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

Plattformverantwortung: Interessant ist in diesem Zusammenhang der Blick auf die Rolle der Plattformen (Meta/TikTok). Manche Experten sehen eine Mitschuld der Netzwerke, da diese durch Bereitstellung der Musikbibliotheken den Eindruck erwecken, die Nutzung sei unproblematisch. Tatsächlich profitieren Instagram und TikTok vom vermehrten Einsatz populärer Musik (höhere Video-Attraktivität, mehr Engagement), haben aber die geschäftlichen Nutzer bislang unzureichend vorgewarnt. Der Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065) verpflichtet große Plattformen inzwischen zu mehr Transparenz und Sorgfalt – die Notwendigkeit individueller Synchronisationslizenzen für die geschäftliche Nutzung beseitigt er jedoch nicht.

Möglicher Ablauf

Was passiert, wenn Sie nicht reagieren?

Eine unbeantwortete Berechtigungsanfrage oder Abmahnung erledigt sich nicht von selbst. Je nach Sachverhalt kann sich das Verfahren schrittweise verschärfen und zusätzliche Kosten auslösen.

  1. Die fehlende Lizenz wird unterstellt

    Bleibt eine Berechtigungsanfrage unbeantwortet und wird kein Lizenznachweis vorgelegt, kann die Gegenseite davon ausgehen, dass die Musik ohne ausreichende Nutzungsrechte verwendet wurde.

  2. Es folgt eine förmliche Abmahnung

    Darin werden typischerweise Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und die Erstattung von Anwaltskosten verlangt. Häufig gelten erneut kurze Fristen.

  3. Ein gerichtliches Eilverfahren kann drohen

    Wird der Unterlassungsanspruch nicht fristgerecht geklärt, kann der Rechteinhaber eine einstweilige Verfügung beantragen. Dadurch entstehen zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten.

  4. Schadensersatz und Kosten können steigen

    Zusätzlich zur Lizenzforderung können Auskunftsansprüche, Abmahnkosten und Kosten eines gerichtlichen Verfahrens hinzukommen. Die konkrete Höhe hängt vom Werk, der Nutzungsdauer und dem Umfang der Veröffentlichung ab.

  5. Spätere Verstöße können Vertragsstrafen auslösen

    Wird eine Unterlassungserklärung abgegeben und später erneut gegen sie verstoßen, kann eine Vertragsstrafe fällig werden. Deshalb sollte der Wortlaut der Erklärung nie ungeprüft übernommen werden.

Wichtig: Nicht jede Forderung ist automatisch in voller Höhe berechtigt. Je früher Rechtekette, Nutzung, Fristen und Anspruchshöhe geprüft werden, desto besser lassen sich unnötige Eskalationen vermeiden.

Frist und Optionen prüfen lassen
Besonders sinnvoll, wenn eine Antwortfrist läuft, eine Unterlassungserklärung verlangt wird oder bereits gerichtliche Schritte angekündigt wurden.

Fazit

Die Abmahnungen der Mathé Law Firm wegen Musiknutzung auf Instagram, TikTok & Co. markieren eine neue Stufe der Rechte-Durchsetzung im Online-Marketing. Unlizenzierte Nutzung von geschützten Songs – so gering sie dem Laien erscheinen mag – wird im geschäftlichen Kontext nicht länger als Kavaliersdelikt toleriert. Das Vorgehen beginnt oft mit einer Berechtigungsanfrage, gefolgt von einer förmlichen Abmahnung, sofern keine Lizenz nachgewiesen werden kann. Die Forderungen umfassen in der Regel eine Unterlassungserklärung, Auskunftspflichten, sowie Schadensersatz und Kostenerstattung nach Maßgabe der Lizenzanalogie.

Handlungskonsequenz: Für alle, die Social Media geschäftlich nutzen, lautet die Lehre: Entweder auf frei verfügbare Musik zurückgreifen (z.B. TikToks Commercial Sounds, Instagram Sound Collection) oder für populäre Tracks im Vorfeld Lizenzen einholen.

Abgemahnten sei geraten, weder in Panik zu verfallen noch die Sache auszusitzen. Die beste Strategie ist ein proaktiver, informierter Umgang: Fristen einhalten, fachkundigen Rat suchen und keine überstürzten Zugeständnisse machen. Viele Fälle lassen sich außergerichtlich bereinigen – sei es durch angepasste Unterlassungserklärungen oder Vergleichszahlungen, die unter den ursprünglichen Forderungen liegen.

Wenn Sie ein Schreiben der Mathé Law Firm oder einer anderen Kanzlei erhalten haben, prüfen wir Ihren Fall gerne kurzfristig – vereinbaren Sie hier Ihr kostenloses Erstgespräch.

Häufige Fragen

FAQ zu Berechtigungsanfragen und Abmahnungen der Mathé Law Firm

Die folgenden Antworten ordnen typische Fragen zu Musiknutzung auf Instagram, TikTok und anderen Social-Media-Plattformen ein. Ob Ansprüche im konkreten Fall bestehen, hängt insbesondere von Nutzung, Rechtekette, Lizenzumfang und Inhalt des Schreibens ab.

Wer steckt hinter der Mathé Law Firm?

Die Mathé Law Firm ist eine 2023 gegründete, auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Hamburg. Rechtsanwalt Stephan Mathé ist dort als Einzelanwalt in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Anja Mathé tätig. Die Kanzlei setzt im Auftrag von Musikverlagen wie ROBA, Essex, Intersong und Universal Urheberrechte durch – insbesondere bei Musiknutzung in Social-Media-Videos.

Ist ein Schreiben der Mathé Law Firm echt und seriös?

Ein Schreiben sollte anhand von Absender, Anschrift, Rechteinhaber, Musikwerk, Account, Video und behaupteter Nutzung geprüft werden. Ein echtes Schreiben bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sämtliche Forderungen dem Grunde und der Höhe nach berechtigt sind. Echtheit und rechtliche Begründetheit sind getrennt zu bewerten.

Was ist eine Berechtigungsanfrage?

Eine Berechtigungsanfrage ist regelmäßig die Vorstufe zu einer urheberrechtlichen Abmahnung. Der Empfänger soll nachweisen, auf welcher Grundlage er ein bestimmtes Musikwerk genutzt hat. Eine Unterlassungserklärung oder konkrete Kostenforderung wird zu diesem Zeitpunkt häufig noch nicht verlangt.

Muss ich auf eine Berechtigungsanfrage antworten?

Die Anfrage sollte nicht ignoriert werden. Bleibt ein Lizenznachweis aus, kann die Gegenseite davon ausgehen, dass keine ausreichende Berechtigung bestand, und anschließend eine kostenpflichtige Abmahnung aussprechen. Die Antwort sollte jedoch nicht vorschnell oder ohne Prüfung der Rechte- und Beweislage erfolgen.

Was ist der Unterschied zwischen Berechtigungsanfrage und Abmahnung?

Die Berechtigungsanfrage dient zunächst der Klärung, ob eine Lizenz vorhanden ist. Eine Abmahnung macht dagegen bereits konkrete Ansprüche geltend. Dazu gehören typischerweise Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und die Erstattung von Anwaltskosten.

Welche Rechteinhaber vertritt die Mathé Law Firm?

Im Zusammenhang mit den im Artikel dokumentierten Schreiben werden unter anderem ROBA Music Verlag, Essex Musikvertrieb, Filmkunst Musikverlag, Intersong Musikverlag sowie große internationale Musikverlage genannt. Maßgeblich ist stets, welcher Rechteinhaber im konkreten Schreiben bezeichnet wird und welche Rechte er am beanstandeten Werk besitzt.

Welche Songs werden von der Mathé Law Firm beanstandet?

Dokumentiert sind unter anderem Schreiben zu „Feeling Good“, „Pieces“, „Wer hat an der Uhr gedreht“ sowie verschiedenen internationalen Titeln aus den Repertoires der vertretenen Musikverlage. Die betroffenen Werke können sich laufend ändern. Entscheidend ist das konkret im Schreiben bezeichnete Musikwerk.

Warum darf Musik aus Instagram oder TikTok nicht immer geschäftlich genutzt werden?

Die allgemeine Musikbibliothek einer Plattform deckt nicht automatisch jede geschäftliche oder werbliche Nutzung ab. Für kommerzielle Videos können zusätzliche Rechte an der Komposition und an der konkreten Tonaufnahme erforderlich sein. Die genauen Bedingungen richten sich nach Plattform, Accountart, Musikquelle und Verwendungszweck.

Kann ich mich darauf berufen, dass der Song direkt in der App verfügbar war?

Die technische Verfügbarkeit eines Songs in einer App beweist nicht automatisch, dass die Nutzung für Werbung, Produktpromotion oder eine Markenkooperation erlaubt war. Entscheidend ist, welchen Nutzungsumfang die Plattformbedingungen und die zugrunde liegenden Lizenzvereinbarungen tatsächlich abdecken.

Kann auch eine Instagram Story oder ein Repost abgemahnt werden?

Auch kurzzeitig veröffentlichte Inhalte können urheberrechtlich relevant sein, wenn geschützte Musik öffentlich zugänglich gemacht wird. Das gilt grundsätzlich auch für Stories, Reposts oder erneut hochgeladene Inhalte. Ob tatsächlich Ansprüche bestehen, hängt von der konkreten Veröffentlichung und den vorhandenen Rechten ab.

Reicht es aus, das betroffene Video zu löschen?

Nein. Das Löschen beendet zwar möglicherweise die weitere Abrufbarkeit, beseitigt aber bereits entstandene Unterlassungs-, Auskunfts- oder Schadensersatzansprüche nicht automatisch. Vor einer Löschung sollten außerdem Video, Veröffentlichungsdatum, Reichweite und vorhandene Lizenzunterlagen dokumentiert werden.

Soll ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Eine vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Sie kann zu weit gefasst sein, ein Schuldanerkenntnis enthalten oder erhebliche Vertragsstrafen für spätere Verstöße auslösen. Häufig ist zu prüfen, ob eine modifizierte Erklärung erforderlich und sinnvoll ist.

Wie lange gilt eine Unterlassungserklärung?

Eine wirksam abgegebene Unterlassungserklärung bindet den Erklärenden regelmäßig langfristig und ist nicht auf die im Abmahnschreiben gesetzte Frist begrenzt. Ein späterer Verstoß kann eine Vertragsstrafe auslösen. Deshalb sollten Reichweite und Wortlaut der Verpflichtung sorgfältig geprüft werden.

Wie hoch sind die Forderungen der Mathé Law Firm?

Die Forderungshöhe variiert erheblich. Im Artikel werden Beträge im vier- bis fünfstelligen Bereich, Forderungen von etwa 2.000 € pro Nutzungsmonat und in einzelnen Fällen mehr als 30.000 € für ein Werk beschrieben. Bei zahlreichen Videos oder Songs können deutlich höhere Gesamtbeträge geltend gemacht werden.

Kann die geforderte Summe reduziert werden?

Eine Reduzierung kann je nach Fall möglich sein. Zu prüfen sind insbesondere Rechteinhaberschaft, Nutzungsdauer, Reichweite, Werbecharakter, Berechnung der Lizenzanalogie und Zahl der betroffenen Veröffentlichungen. Auch bei einer dem Grunde nach berechtigten Forderung kann die angesetzte Höhe angreifbar sein.

Muss ich Reichweite, Nutzungsdauer oder Umsätze offenlegen?

Rechteinhaber können Auskunft über den Umfang der Nutzung verlangen. Welche Angaben konkret geschuldet sind, hängt vom geltend gemachten Anspruch und vom Einzelfall ab. Ungeprüfte oder weitergehende Angaben sollten nicht vorschnell übermittelt werden, da sie die Schadensberechnung beeinflussen können.

Was passiert, wenn mehrere Videos oder mehrere Songs betroffen sind?

Mehrere Veröffentlichungen können die wirtschaftliche Bedeutung des Falls erheblich erhöhen. Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche können für mehrere Werke oder Nutzungen gesondert berechnet werden. Deshalb sollte genau geprüft werden, welche Videos tatsächlich erfasst sind.

Kann meine Agentur oder mein Social-Media-Dienstleister haften?

Hat eine Agentur, ein Freelancer oder eine Produktionsfirma das Video erstellt, können vertragliche Freistellungs- oder Regressansprüche in Betracht kommen. Gegenüber dem Rechteinhaber kann dennoch zunächst der veröffentlichende Accountinhaber in Anspruch genommen werden. Deshalb sollten Vertrag, Rechtekette und Lizenzzusagen geprüft werden.

Woher kennt die Mathé Law Firm mein Video?

Der Artikel enthält keine gesicherten Angaben dazu, mit welchen konkreten technischen Verfahren einzelne Veröffentlichungen ermittelt werden. Beanstandete Schreiben enthalten jedoch häufig Angaben zu Account, Plattform, Musikwerk, Veröffentlichungsdatum, URL oder Screenshots des betroffenen Inhalts.

Kann man mit der Mathé Law Firm eine außergerichtliche Einigung erzielen?

Urheberrechtliche Streitigkeiten können häufig außergerichtlich beendet werden. Ob eine reduzierte Zahlung, eine angepasste Unterlassungserklärung oder eine andere Lösung möglich ist, hängt von Beweislage, Lizenzstatus, Anspruchshöhe und Verhandlungsposition ab.

Muss ich sofort einen Anwalt einschalten?

Eine anwaltliche Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn eine kurze Frist läuft, eine Unterlassungserklärung verlangt wird oder hohe Zahlungs- und Auskunftsansprüche im Raum stehen. Vor einer Antwort sollten insbesondere Rechtekette, gewerblicher Nutzungscharakter und Forderungsberechnung eingeordnet werden.

Was kostet die Verteidigung gegen eine Mathé-Abmahnung?

Der Artikel nennt keine allgemeingültigen Verteidigungskosten. Der Aufwand hängt unter anderem von Zahl der Werke, Umfang der Nutzung, Frist, Unterlassungserklärung, Auskunftsverlangen und Verhandlungsbedarf ab. Sinnvoll ist eine vorherige transparente Kostenklärung anhand des konkreten Schreibens.

Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Das hängt vom Versicherungsvertrag ab. Manche Policen schließen urheberrechtliche oder gewerbliche Streitigkeiten aus, andere enthalten einen passenden Medien-, Firmen- oder Spezialrechtsschutz. Betroffene sollten eine Deckungsanfrage stellen und dabei das Schreiben sowie die konkrete Nutzung schildern.

Wann verjähren Ansprüche wegen unlizenzierter Musiknutzung?

Die Verjährung hängt von Anspruchsart, Kenntnis des Rechteinhabers und zeitlichem Ablauf ab. Unterlassungs-, Auskunfts- und Zahlungsansprüche können unterschiedlich zu behandeln sein. Allein auf eine vermutete Verjährung sollte deshalb nicht vertraut werden, ohne den konkreten Sachverhalt rechtlich zu prüfen.

Müssen ausländische Unternehmen Schreiben aus Deutschland ernst nehmen?

Ja. Der Sitz eines Unternehmens im Ausland macht ein Schreiben nicht automatisch unbeachtlich. Entscheidend sind unter anderem territorialer Rechteumfang, Abrufbarkeit und Ausrichtung der Veröffentlichung, anwendbares Recht und internationale Zuständigkeit. Bei grenzüberschreitenden Fällen sollte die Rechtekette besonders sorgfältig geprüft werden.

Welche Musik dürfen Unternehmen auf Social Media verwenden?

In Betracht kommen insbesondere Musik aus ausdrücklich kommerziell freigegebenen Plattformbibliotheken, entsprechend lizenzierte Stock-Musik, individuell produzierte Auftragsmusik oder direkt bei Verlag und Label lizenzierte Titel. Der jeweilige Lizenzumfang sollte Social Media, Werbung, Paid Ads und alle eingesetzten Plattformen ausdrücklich abdecken.

Reicht eine GEMA-Lizenz für ein Werbevideo aus?

Eine GEMA-Lizenz deckt nicht automatisch sämtliche Rechte für die Verbindung eines Songs mit einem Werbevideo ab. Zusätzlich können insbesondere Synchronisationsrechte am Musikwerk und Rechte an der verwendeten Tonaufnahme erforderlich sein. Diese Rechte liegen häufig beim Musikverlag und beim Label.

Schreiben der Mathé Law Firm erhalten?

Lassen Sie Frist, Lizenzlage, Unterlassungserklärung und Forderungshöhe prüfen, bevor Sie Angaben machen, unterschreiben oder zahlen.

Schreiben jetzt prüfen lassen
Besonders sinnvoll bei laufender Frist, fehlendem Lizenznachweis oder einer geforderten Unterlassungserklärung.
Teilen Sie diesen Artikel
Sarah Op den Camp
Sarah Op den Camp
Sarah Op den Camp ist Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Urheber- und Medienrecht. Mit über zehn Jahren Berufserfahrung berät sie Unternehmer, Start-ups und Freelancer in den Bereichen Gesellschaftsrecht, IP, IT, Medienrecht und Venture Capital. Ihre juristische Expertise erstreckt sich von der Gründungsberatung über komplexe Vertragsgestaltungen bis hin zu Abmahnungen und Prozessführung. Dank ihrer Erfahrung als Inhouse-Juristin kennt sie die spezifischen Bedürfnisse von B2B-Mandanten und entwickelt maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre unternehmerischen Ziele unterstützen.

Vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch

Erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können und erhalten Sie wertvolle rechtliche Beratung.

Sarah Op den Camp von ODC Legal im Beratungsgespräch