Muster Abmahnung Wettbewerbsrecht: Warum kostenlose Vorlagen für Ihr Unternehmen gefährlich sind
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Sie haben eine Abmahnung erhalten oder möchten selbst einen Verstoß abmahnen? Die Versuchung ist groß, im Internet nach einem kostenlosen Muster Abmahnung Wettbewerbsrecht zu suchen. Doch genau hier lauert eine gefährliche Falle.
In diesem Artikel erfahren Sie, warum kostenlose Vorlagen riskant sind, welche Abmahngründe im Online-Handel besonders häufig vorkommen und wie Sie Ihr Unternehmen wirksam vor den Folgen einer Abmahnung schützen.
Key Takeaways – Das Wichtigste auf einen Blick
- Ungeprüfte Vorlagen bergen Abmahngefahr: Kostenlose Texte sind selten passgenau und oft veraltet. Ihre Verwendung kann zu teuren Abmahnungen führen
- Häufige Abmahngründe kennen: Typische Fehlerquellen sind fehlerhafte Preisangaben, Markenrechtsverstöße und irreführende Werbung. Laut einer aktuellen Händlerbund-Abmahnstudie 2025 betrachten weiterhin viele Online-Händler Abmahnungen als bedeutende Geschäftsrisiken.
- Kopieren ist riskant: Wer AGB von anderen Websites übernimmt, riskiert nicht nur inhaltliche Fehler, sondern unter Umständen sogar eine urheberrechtliche Abmahnung.
- Kosten einer Abmahnung: Eine Abmahnung im Online-Shop kann schnell zwischen 300 Euro und mehreren tausend Euro kosten – je nach Art des Verstoßes und Streitwert. Bei Markenrechtsverstößen können die Kosten 1.500 bis 6.000+ Euro erreichen.
- Rechtsrat schafft Sicherheit: Um Abmahnungen zu vermeiden, sollten Shop-Betreiber auf individuell angepasste Rechtstexte setzen. ODC Legal bietet fachkundige Beratung – inklusive kostenloser Ersteinschätzung.
Abmahnungen im Online-Handel: Häufige Gründe und Konsequenzen
Eine Abmahnung im Online-Handel ist keine Seltenheit. Die aktuelle Händlerbund-Abmahnstudie 2025 zeigt, dass 18% der Online-Händler 2024 eine oder mehrere Abmahnungen erhalten haben – ein Anstieg von 12% im Jahr 2023. Für viele Geschäfte stellt sie eine ernsthafte Bedrohung dar. Bei Nichtbeachtung droht neben Verfahrenskosten auch eine mögliche Abfindung an den Abmahner.

Die häufigsten Abmahngründe im Überblick
Die aktuelle Händlerbund-Abmahnstudie ermittelte die wichtigsten Abmahngründe im Online-Handel:
- Fehlerhafte und irreführende Preisangaben (18–20%):
- Grundpreisangaben nicht korrekt berechnet oder angegeben
- Versandkosten in Werbeanzeigen nicht mit tatsächlichen Kosten synchronisiert
- Durchgestrichene Preise ohne Nachweis des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage
- Fehlende Umsatzsteuerangaben
- Durchschnittliche Abmahnkosten: 300–374,50 Euro
- Markenrechtsverstöße (17–20%):
- Unerlaubte Nutzung geschützter Begriffe in Produktbeschreibungen
- Falsche oder irreführende Produktbezeichnungen
- Durchschnittliche Abmahnkosten: 1.500–6.000+ Euro (bei bekannten Marken bis 50.000+ Euro)
- Irreführende Werbung (16–18%):
- Werbung mit Fake-Prüfsiegeln ohne Nachweis (TÜV, GS)
- Fake-Badges wie "Bestseller" oder "Top-Angebot" ohne echte Grundlage
- Umweltbehauptungen ohne Beleg
- Durchschnittliche Abmahnkosten: 300–1.400 Euro
- Produktkennzeichnung und Informationspflichten (12–15%):
- Fehlende oder fehlerhafte Energielabel bei Leuchtmitteln
- Allergene und Nährwertangaben bei Lebensmitteln
- Durchschnittliche Abmahnkosten: 300–500 Euro
- Widerrufsbelehrung ( 5–8%):
- Veraltet oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
- Fehlende Muster-Widerrufsformulare
- Durchschnittliche Abmahnkosten: 600–1.200 Euro
- Informationspflichten und Impressum-Fehler:
- Seit 20. Juli 2025 ist jeder Verweis auf die eingestellte OS-Plattform (Online-Streitbeilegungsplattform) in Impressum und AGB direkt abmahnbar!
- Unvollständiges oder falsches Impressum
- Fehlerhafte AGB-Klauseln
- Durchschnittliche Abmahnkosten: 300–500 Euro
Was kostet eine Abmahnung?
Wird ein Verstoß abgemahnt, muss der Abgemahnte innerhalb kurzer Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und die Abmahnkosten tragen. Die durchschnittlichen Kosten variieren stark je nach Art des Verstoßes.
Für kleine Unternehmen können diese Summen existenzgefährdend sein. Die Frist zur Reaktion ist meist knapp bemessen – schnelles Handeln ist entscheidend.
Praxisbeispiel: Ein Online-Shop hatte veraltete AGB im Einsatz. Ein Mitbewerber mahnte ab, da die fehlende Kündigungsmöglichkeit einen Verstoß darstellte. Neben der Unterlassungserklärung kamen Anwaltskosten von rund 1.000 Euro auf den Shop-Betreiber zu.
Verlockend, aber gefährlich: Die Risiken kostenloser Vorlagen
Was nichts kostet, ist nicht automatisch abmahnsicher. Wir warnen vor dem unbedachten Einsatz solcher Vorlagen. Gerade im Wettbewerbsrecht können veraltete Dokumente schwerwiegende Folgen haben.

Die größten Risiken
- Nicht auf Ihr Geschäft zugeschnitten: Kostenlose Texte sind nicht auf Ihr konkretes Geschäftsmodell abgestimmt. Spezielle Branchenbesonderheiten werden nicht berücksichtigt.
- Veraltet oder lückenhaft: Gesetze ändern sich regelmäßig – etwa durch Änderungen im UWG. Viele im Netz kursierende Texte entsprechen nicht dem aktuellen Wettbewerbsrecht.
- Rechtswidrige Klauseln möglich: Selbst seriöse AGB-Vorlagen enthalten mitunter Klauseln, die nicht mehr zulässig sind – starre Rücksendefristen oder unwirksame Gewährleistungsausschlüsse. Das UWG schützt Verbraucher vor solchen Klauseln.
- Keine Gewähr: Die Anbieter kostenloser Texte distanzieren sich meist davon, dass ihre Vorlagen vollständig sind.
- Fehlende Individualisierung: AGB oder Abmahnschreiben im Wettbewerbsrecht benötigen Feinabstimmung. Ein Standardtext liefert nur Platzhalter.
- Unklare Haftung: Bei kostenlosen Vorlagen gibt es keinen Verantwortlichen – im Gegensatz zu Rechtsanwälten, die mit ihrer Haftpflicht einstehen.
Wenn das Muster zum Bumerang wird: Praxisfälle
Unwirksame Unterlassungserklärung unterschrieben
Ein häufiger Fehler nach Erhalt einer Abmahnung: Der Abgemahnte unterschreibt vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung. Die vorformulierten Erklärungen enthalten oft überzogene Forderungen.
Tipps vom Anwalt: Niemals ungeprüft unterschreiben! Eine modifizierte Unterlassungserklärung, die nur das Nötigste abdeckt, schützt Ihre Interessen besser.
Fehlerhafte Abmahnung selbst verschickt
Seit der Gesetzesreform 2020 schreibt § 13 Abs. 2 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb gewisse Pflichtangaben vor:
- Name des Abmahners und seines Vertreters (nicht nur der GmbH, sondern auch der Rechtsanwalt/die Kanzlei)
- Anspruchsberechtigung gemäß § 8 UWG (insbesondere für Mitbewerber: nachvollziehbarer Nachweis des Wettbewerbsverhältnisses)
- Beschreibung des konkreten Verstoßes (klar und verständlich, mit genauen tatsächlichen Umständen)
- Berechnung der Kosten (klar dargelegt, wie sich der Aufwendungsersatzanspruch berechnet)
- Bei Kostenfreiheit: Hinweis, dass der Aufwendungsersatzanspruch ausgeschlossen ist
Eine weitere wichtige Änderung seit der DDG-Reform vom 14. Mai 2024: Der Aufwendungsersatzanspruch ist für Verbraucherschutzverbände bei Verstößen gegen gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten im E-Commerce oder digitalen Diensten ausgeschlossen (§ 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG)

Hält das Schreiben diese Vorgaben nicht ein, verliert der Abmahner den Anspruch auf Kostenerstattung. Der Abgemahnte kann sogar Gegenansprüche geltend machen und Ersatz seiner Rechtsverteidigungskosten fordern (§ 13 Abs. 5 UWG).
Beispiel einer mangelhaften Abmahnung:
Ein Abmahner fordert 1.192,86 Euro Kosten, gibt aber nur an, diese seien auf Basis eines Streitwerts von 10.000 Euro berechnet – ohne Angabe des Gebührensatzes, der Gebührenart oder ob Umsatzsteuer enthalten ist. Dies ist nicht ausreichend dargelegt und verstößt gegen § 13 Abs. 2 Nr. 3 UWG. Der Abgemahnte kann Gegenansprüche auf Ersatz seiner Rechtsverteidigungskosten stellen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 10.1.2024, 6 U 28/23).
AGB kopiert – und selbst abgemahnt
Ein Klassiker: Mangels eigener AGB kopiert ein Shop-Betreiber die eines Konkurrenten. Umfangreiche Rechtstexte genießen oft urheberrechtlichen Schutz. Es gab Fälle, in denen Kanzleien Abmahnungen verschickt haben, weil jemand ihre AGB kopiert hat.
Abmahnung erhalten: Was nun? Reaktion und Widerspruch
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Dann gilt: Ruhe bewahren, aber schnell handeln.

Erste Schritte nach Erhalt einer Abmahnung
- Frist notieren: Prüfen Sie das Datum und die gesetzte Frist. Unterlassung der Reaktion kann zur einstweiligen Verfügung führen.
- Prüfung durch Rechtsanwalt: Ein spezialisierter Anwalt kann einschätzen, ob die Abmahnung berechtigt ist. Insbesondere: Hält sie die Anforderungen des § 13 Abs. 2 UWG ein?
- Nichts vorschnell unterschreiben: Die beigefügte Unterlassungserklärung ist meist zu weit gefasst.
- Widerspruch prüfen: In manchen Fällen ist ein Widerspruch sinnvoll – etwa wenn die Vorwürfe zu Unrecht erhoben wurden.
Möglichkeit zur Gegendarstellung
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Abmahnung zu Unrecht erfolgt ist, können Sie eine Gegendarstellung verfassen. Ein Rechtsanwalt sollte zwingend die Einschätzung und die Formulierung übernehmen. In Ihrer Äußerung legen Sie dar, warum kein Verstoß vorliegt oder das vorgeworfene Verhalten rechtmäßig war. Die Gegendarstellung sollte sachlich und fundiert sein.
Ein erfahrener Rechtsanwalt wird die Gegendarstellung so formulieren, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Viele Mandanten unterschätzen die Bedeutung einer professionell verfassten Gegendarstellung. Für die Mandantschaft ist es wichtig zu verstehen: Eine gute Gegendarstellung kann den Unterschied zwischen einem teuren Rechtsstreit und einer gütlichen Einigung ausmachen. Treffen Sie die Einschätzung keinesfalls auf eigene Faust ! Der Großteil der Abmahnungen ist berechtigt, mit einer lapidaren, laienhaften Zurückweisung laufen Sie Gefahr, dass eine einstweilige Verfügung gegen Sie erlassen wird.
So schützen Sie sich: Rechtssichere Alternativen

1. Individuelle Rechtsberatung
Der sicherste Weg ist professioneller Rat. Rechtsanwältin Sarah Op den Camp von ODC Legal ist seit über 12 Jahren tätig und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht.
Wichtig: Viele Kanzleien bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Die Mandanten profitieren von transparenten Festpreisen.
2. Professionelle Generatoren mit Update-Service
Anbieter wie Trusted Shops bieten AGB-Generatoren im Abo-Modell an. Gegen eine jährliche Gebühr erhält man stets aktualisierte Texte.
3. Regelmäßige Updates
AGB sollten mindestens jährlich überprüft werden - Besonders wichtig nach gesetzlichen Änderungen wie der Einstellung der OS-Plattform (20. Juli 2025) oder der DDG-Reform (14. Mai 2024). ODC Legal bietet maßgeschneiderte Rechtspakete an.
4. Schulungen und Wissen
Als Unternehmer lohnt es sich, Grundwissen über die Rechtslage zu erwerben.
Fazit: Qualität schlägt kostenlose Vorlagen
Kostenlose Vorlagen wirken wie eine schnelle Lösung. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Die dynamische Rechtslage macht „Copy-Paste"-Lösungen gefährlich.
Die gute Nachricht: Mit professioneller Hilfe lassen sich Risiken minimieren. Individuell erstellte Rechtstexte sind die besten Prävention gegen Abmahnungen.
Sollte dennoch eine Abmahnung ins Haus flattern, stehen Experten wie ODC Legal bereit – schnell, kompetent und zielorientiert.
Setzen Sie auf Qualität: So behalten Sie im Wettbewerb die Oberhand und können sich auf den Erfolg Ihres Geschäfts konzentrieren.
ODC Legal: Ihr Partner für rechtliche Fragen
Gründerin Sarah Op den Camp verfügt über jahrelange Erfahrung in Wirtschaftskanzleien und als Inhouse-Juristin.
Was ODC Legal auszeichnet:
- Fachanwaltliche Expertise: Vertiefte Kenntnisse in relevanten Bereichen wie Markenrecht und IT-Recht.
- Kostenlose Ersteinschätzung: Interessenten erhalten eine unverbindliche Ersteinschätzung. Klare Paketpreise sorgen für Transparenz.
- Schnelle Betreuung: In akuten Fällen zählt jede Stunde. Mandanten müssen nicht wochenlang warten.
- Branchenübergreifende Erfahrung: Durch Tätigkeit in verschiedenen Bereichen kennt die Kanzlei spezifische Herausforderungen diverser Branchen.
Sie haben eine Abmahnung erhalten oder möchten Ihren Online-Shop rechtssicher gestalten?
Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung bei ODC Legal. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Muster Abmahnung
Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Abmahnung bekomme?
Bewahren Sie Ruhe, aber handeln Sie schnell. Notieren Sie das Datum und die Frist. Unterschreiben Sie nichts vorschnell und lassen Sie die Abmahnung von einem Rechtsanwalt prüfen - prüfen Sie insbesondere, ob die formalen Anforderungen des § 13 Abs. 2 UWG erfüllt sind. Experten für Abmahnungen können Sie durch den Prozess begleiten. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass kurze Fristen verlängert werden.
Wie wehre ich mich gegen eine Abmahnung?
Sie können eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die enger gefasst ist als die vom Abmahnenden geforderte. Prüfen Sie, ob die Abmahnung formal mangelhaft ist – dann haben Sie einen Anspruch auf Gegenersatz Ihrer Rechtsverteidigungskosten (§ 13 Abs. 5 UWG). Bei unberechtigten Abmahnungen ist ein Widerspruch möglich.
Im Arbeitsrecht kann der Arbeitnehmer eine Gegendarstellung zur Personalakte geben.
Was passiert, wenn man eine Abmahnung erhält?
Sie müssen innerhalb der Frist reagieren. Tun Sie nichts, kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden – was teurer wird. Der Abmahnende wird dann ein Gericht anrufen, um eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die Sie sofort an die Unterlassung bindet und unter Umständen höhere Kosten mit sich bringt.
Im Arbeitsrecht dokumentiert der Arbeitgeber das Fehlverhalten in der Personalakte.
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