Rechtsanwalt Urheberrecht: Abmahnung abwehren, Werke schützen

Ihr Werk wird ohne Erlaubnis genutzt, Sie haben eine Abmahnung erhalten oder möchten Nutzungsrechte klären? Fachanwältin Sarah Op den Camp unterstützt Unternehmen und Kreative persönlich – mit einem klaren Vorgehen und vorab besprochenen Kosten.

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Urheberrecht für Unternehmen und Kreative: das Wichtigste auf einen Blick

Ein Rechtsanwalt für Urheberrecht unterstützt Sie dabei, die Nutzung kreativer Werke zu klären, Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen und Abmahnungen zu prüfen. ODC Legal berät Unternehmen, Selbstständige und Kreative zu Fotos, Texten, Musik, Designs und Software. Ihre Ansprechpartnerin ist Sarah Op den Camp, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht.

Unsere Unterstützung auf einen Blick

  • Abmahnungen prüfen: Forderungen einordnen und die passende Reaktion vorbereiten.
  • Eigene Rechte durchsetzen: Unerlaubte Nutzung prüfen und Ansprüche klären.
  • Nutzungsrechte regeln: Lizenzverträge für die geplante Verwendung gestalten.

Unsere Leistungen im Urheberrecht

Abmahnung prüfen und Forderungen abwehren

Eine Abmahnung im Urheberrecht wirft oft mehrere Fragen gleichzeitig auf: Ist der Vorwurf berechtigt? Wie weit reicht die geforderte Unterlassungserklärung? Sind die geltend gemachten Kosten nachvollziehbar? ODC Legal prüft den Sachverhalt, die Forderungen und Ihre Handlungsoptionen und entwickelt mit Ihnen die passende Reaktion.

Das betrifft beispielsweise die Verwendung von Fotos auf Websites, Musik auf Instagram und anderen Plattformen oder eine Filesharing-Abmahnung. Auch wenn Sie eine Rechtsverletzung vermuten, sollten Umfang der Forderungen und die verlangte Unterlassungserklärung sorgfältig geprüft werden.

Urheberrechte durchsetzen und unerlaubte Nutzung stoppen

Ein Dritter verwendet Ihre Fotos, Texte oder Software ohne die vereinbarte Erlaubnis? Wir prüfen die Rechtekette, die konkrete Nutzung und die möglichen Ansprüche. Auf dieser Grundlage beraten wir zum weiteren Vorgehen: von der Kontaktaufnahme und außergerichtlichen Verhandlung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Zu den Themen gehören Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzungen. Welche Ansprüche in Ihrem Fall bestehen und wie sie durchgesetzt werden können, hängt vom Sachverhalt und den verfügbaren Nachweisen ab.

Lizenzverträge erstellen und Nutzungsrechte klären

Klare Lizenzverträge helfen, Missverständnisse bei der Nutzung kreativer Leistungen zu vermeiden. ODC Legal erstellt und prüft Vereinbarungen für Unternehmen, Agenturen, Fotografen, Content Creator und Softwareentwickler. Dabei klären wir, welche Nutzung gewollt ist und welche Rechte dafür eingeräumt werden sollen.

Bei Auftragsarbeiten prüfen wir auch die Rechtekette: etwa von Mitgesellschaftern oder externen Dienstleistern zum Unternehmen. Für technische Vertragsfragen greifen Urheberrecht und IT-Recht ineinander; beim Schutz von Namen und Kennzeichen ist das Markenrecht relevant.

Lizenzcheck: sechs Fragen vor der Nutzung

Ob Foto, Musikstück, Text oder Software: Diese sechs Fragen strukturieren die Prüfung Ihrer Nutzungsrechte und die Vorbereitung eines Lizenzvertrags.

  1. Werk und Rechtekette

    Welcher Inhalt soll verwendet werden und wer darf die Rechte daran einräumen?

  2. Nutzungsart

    Für welche Medien, Plattformen und Zwecke ist die Nutzung vorgesehen?

  3. Dauer

    Wie lange sollen die Nutzungsrechte gelten?

  4. Gebiet

    Für welche Länder oder Märkte wird die Nutzung benötigt?

  5. Exklusivität

    Soll die Nutzung einfach oder ausschließlich eingeräumt werden?

  6. Bearbeitung und Weitergabe

    Sind Änderungen, Unterlizenzen oder die Nutzung durch Partner geregelt?

Diese Übersicht dient der Vorbereitung. Welche Regelungen Ihr Vertrag benötigt, klären wir anhand des konkreten Vorhabens.

Ihre Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

Sarah Op den Camp ist seit 2013 als Rechtsanwältin tätig und führt seit 2021 den Titel Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht. ODC Legal wurde 2024 gegründet. Die Beratung verbindet anwaltliche Erfahrung mit der Perspektive aus Inhouse-Tätigkeiten in Automotive, Rail und Medical.

  • Persönliche Ansprechpartnerin: Sie besprechen Ihr Anliegen direkt mit Sarah Op den Camp.
  • Digitale und kreative Geschäftsmodelle: Beratung zu Bild- und Musiknutzung, Software, technischen Dokumentationen und digitalen Veröffentlichungen.
  • Klare Kosten: Umfang und Vergütung der weiteren Tätigkeit werden vor der Beauftragung besprochen.

Die Kanzlei berät Unternehmen, Gründer und Selbstständige ebenso wie Fotografen, Autoren, Musiker, Influencer und andere Kreative. Besondere Fragen ergeben sich auch bei KI-generierten Inhalten und deren Verwendung im Unternehmen.

So läuft die Beratung im Urheberrecht ab

1. Anliegen und Dringlichkeit klären

Im kostenlosen Erstgespräch lernen wir uns kennen und ordnen Ihr Anliegen grob ein. Sie schildern den Sachverhalt und teilen mit, ob bereits eine Frist läuft. Gemeinsam klären wir, welche Unterlagen für die weitere Prüfung benötigt werden.

2. Vorgehen und Kosten vereinbaren

Wir besprechen den Umfang der rechtlichen Prüfung, mögliche nächste Schritte und die Vergütung. Bei einer Abmahnung geht es etwa um die Forderungen und die Unterlassungserklärung; bei einem Lizenzvertrag um den geplanten Einsatz und die benötigten Nutzungsrechte.

3. Vereinbarte Schritte umsetzen

Sarah Op den Camp übernimmt die vereinbarte Bearbeitung, beispielsweise die Vertragsgestaltung, Korrespondenz mit der Gegenseite oder Vertretung im Verfahren. Sie erhalten Informationen zum Stand und zu den nächsten Schritten.

Checkliste: Unterlagen für das Erstgespräch

  • Bei einer Abmahnung: vollständiges Schreiben mit Anlagen, genannte Fristen und bisherige Korrespondenz.
  • Bei unerlaubter Nutzung: Links, Screenshots, Veröffentlichungsdaten und vorhandene Originaldateien.
  • Bei Vertragsfragen: Vertragsentwurf, bestehende Vereinbarungen und eine kurze Beschreibung der geplanten Nutzung.
  • Für die Rechtekette: vorhandene Lizenzbelege, Rechnungen und Vereinbarungen mit Urhebern oder Dienstleistern.

Sie haben noch nicht alle Unterlagen? Nennen Sie zunächst Ihr Anliegen und eine gegebenenfalls laufende Frist. Welche Nachweise zusätzlich benötigt werden, klären wir im Gespräch.

Was kostet die Beratung im Urheberrecht?

Die Kosten hängen von Leistung, Umfang und Sachverhalt ab. Vor der Beauftragung erhalten Sie eine Einschätzung der voraussichtlichen Vergütung. ODC Legal bietet je nach Mandat Pauschalen oder eine Abrechnung nach RVG an.

  • Kostenloses Erstgespräch: Gegenseitiges Kennenlernen und grobe Falleinschätzung. Transparent kommunizierte Folgekosten – bevor Maßnahmen ergriffen werden.
  • Abmahnschreiben zur Durchsetzung eigener Rechte: als Orientierung je nach Sachverhalt 1.000 bis 2.400 Euro netto.
  • Lizenzvertrag: als Orientierung je nach Umfang 1.000 bis 3.500 Euro netto.
  • Abwehr einer erhaltenen Abmahnung: individuelle Pauschale nach Einschätzung des Falls.
  • Laufende Rechtsbetreuung: individuelle Vereinbarung für wiederkehrende Lizenzchecks, Vertragsfragen und urheberrechtliche Unterstützung.

Die genannten Beträge sind Orientierungswerte für die beschriebenen Leistungen. Für Ihr konkretes Mandat wird die Vergütung vorab geklärt. Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber zu den Kosten einer Abmahnung.

Häufige Fragen zum Urheberrecht

Wann brauche ich einen Rechtsanwalt für Urheberrecht?

Zum Beispiel, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, jemand Ihre Inhalte ohne Erlaubnis nutzt oder Sie Nutzungsrechte für ein Projekt klären möchten. ODC Legal unterstützt Sie sowohl bei akuten Konflikten als auch bei der vorsorglichen Gestaltung von Lizenzverträgen.

Wie schnell muss ich auf eine Abmahnung reagieren?

Lassen Sie das Schreiben zeitnah prüfen und nennen Sie bei der Kontaktaufnahme die darin gesetzte Frist. Die konkrete Reaktion hängt vom Schreiben und vom Sachverhalt ab. Prüfen Sie Forderungen und Unterlassungserklärung sorgfältig, bevor Sie unterschreiben oder zahlen. Mehr dazu im Ratgeber zu Fristen bei Abmahnungen.

Muss ich eine Unterlassungserklärung unverändert unterschreiben?

Ob und in welcher Form eine Unterlassungserklärung sinnvoll oder erforderlich ist, muss anhand des Einzelfalls geprüft werden. Auch bei einem berechtigten Vorwurf sollten Reichweite, Formulierung und die verlangten Kosten sorgfältig beurteilt werden. ODC Legal prüft die Erklärung und bespricht die Handlungsoptionen mit Ihnen.

Kann ich mich gegen unberechtigte Forderungen wehren?

Eine Abmahnung ist nicht allein deshalb berechtigt, weil sie anwaltlich ausgesprochen wurde. Wir prüfen unter anderem den Vorwurf, die geltend gemachten Rechte, die konkrete Nutzung und die Forderungen. Auf dieser Grundlage klären wir, ob Forderungen zurückgewiesen oder andere Schritte eingeleitet werden sollten.

Was sollte ein Lizenzvertrag regeln?

Er sollte die betreffenden Werke, die Nutzungsart, Dauer und Gebiet der Nutzung sowie Exklusivität, Bearbeitungen und Weitergabe der Rechte klar beschreiben. Welche Regelungen im Einzelfall benötigt werden, hängt vom Projekt und den Beteiligten ab. Der Lizenzcheck auf dieser Seite hilft bei der Vorbereitung.

Was umfasst das kostenlose Sondierungsgespräch?

Das kostenlose Sondierungsgespräch dient der groben Falleinschätzung und dem gegenseitigen Kennenlernen. Folgekosten werden transparent kommuniziert, bevor Maßnahmen ergriffen werden.

Ihr nächster Schritt

Sie möchten eine Abmahnung prüfen, Ihre Urheberrechte durchsetzen oder einen Lizenzvertrag gestalten lassen? Besprechen Sie Ihr Anliegen direkt mit Sarah Op den Camp.

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren – oder kontaktieren Sie ODC Legal unter +49 911 37656831 und sarah@odclegal.de. Bei einer laufenden Frist nennen Sie diese bitte direkt bei der Kontaktaufnahme.

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Sarah Op den Camp, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht bei ODC Legal
Ihr Anliegen im Urheberrecht klären

Abmahnung, unerlaubte Nutzung oder Lizenzvertrag? Besprechen Sie Ihr Anliegen im kostenlosen Erstgespräch mit Sarah Op den Camp. Vorgehen und Kosten der weiteren Bearbeitung klären wir vorab.

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